22.08.2018 Drucksache 6/6164Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. September 2018 Mahnmal für die Opfer des NSU Die Kleine Anfrage 3203 vom 17. Juli 2018 hat folgenden Wortlaut: Laut Medienberichten hat sich die Landesregierung auf die Stadt Erfurt als Standort für ein NSU-Mahnmal verständigt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Standort für ein Mahnmal für die Opfer des NSU hat die Landesregierung ausgewählt und warum? 2. Welche weiteren Orte wurden geprüft und warum wurden diese verworfen? 3. Welche Personen, Institutionen und Verbände waren an der Standortauswahl beteiligt? 4. Wie soll das Mahnmal konzeptionell umgesetzt werden? 5. Welche Personen, Institutionen, Verbände und Unternehmen sind an der Konzepterstellung beteiligt? 6. Welche Finanzmittel stehen für die Umsetzung der Errichtung eines Mahnmals für die Opfer des NSU zur Verfügung und aus welchen Haushaltstiteln werden diese beglichen? 7. Wann plant die Landesregierung mit einem Baubeginn und wann soll die Maßnahme abgeschlossen werden? Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 20. August 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Mit Drucksache 6/4502 beantragten die Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag die Errichtung einer Stätte der Erinnerung und Mahnung für die Opfer des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU). In der Begründung zu dem Antrag stellten die Fraktionen fest: "Die Mitglieder der rechtsterroristischen Gruppierung, die sich selbst als 'Nationalsozialistischer Untergrund' bezeichnete , wuchsen in Thüringen auf, radikalisierten sich im Freistaat und konnten von hier in den Untergrund gehen, von wo aus sie schreckliche Verbrechen wie Morde, Sprengstoffanschläge und Überfälle verübten. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kellner (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6164 Obwohl diese Verbrechen in den Städten Nürnberg, Hamburg, München, Rostock, Dortmund, Kassel, Heilbronn und Köln verübt wurden, trägt der Freistaat dennoch Verantwortung gegenüber den Opfern Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter. […] Angesichts dessen muss es dem Freistaat Thüringen wichtig sein, im Land, aus dem das Kerntrio dieser Verbrechen stammte, nicht nur einen Ort der Erinnerung und Mahnung zu schaffen, sondern die Angehörigen der Opfer und Betroffenen der NSU-Verbrechen angemessen in den konzeptionellen Prozess bis zur Errichtung des Gedenkorts einzubeziehen . Die Errichtung des Gedenkorts darf nicht über die Köpfe der betreffenden Stadtgesellschaft hinweg , sondern muss mit ihr im Dialog, insbesondere den Akteurinnen und Akteuren, die stadtpolitische Verantwortung tragen, erfolgen. Als Ort für die Erinnerung und Mahnung kommen mehrere Thüringer Städte in Betracht: Jena als Herkunftsort des NSU-Kerntrios und Ort der Radikalisierung, Saalfeld als politischer Sozialisationsort, Erfurt als Ort der politischen Aufklärung und Aufarbeitung sowie Eisenach, dem Ort der Enttarnung des NSU. Die Entscheidung über den Gedenkort soll zügig abgeschlossen werden und die benannten Zielstellungen mit beachten. Konzeptionell sollte der Ort der Erinnerung und Mahnung den Bezug zu den bestehenden Opfer-Gedenkorten herstellen, insbesondere aber auf die den NSU-Verbrechen zugrunde liegenden Ursachen in Form von Rassismus und neonazistischer Ideologie und der unverzichtbaren Aufgabe, diesen Ursachen gesellschaftlich entgegenzutreten, hinweisen, um dem in Artikel 1 des Grundgesetzes verankerten Prinzip der Unverletzlichkeit der Würde jedes einzelnen Menschen zur Durchsetzung zu verhelfen." Nachdem der Landtag mit seiner Mehrheit sowohl den Antrag in der Drucksache 6/4502 angenommen als auch mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 finanzielle Mittel zur Umsetzung bereitgestellt hat, berief der Minister für Kultur eine Expertengruppe bestehend aus mit Erinnerungskultur sowie Architektur vertrauten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Diese Expertengruppe und der Minister für Kultur stellten im Sinne des Auftrags aus Drucksache 6/4502 fest, dass in den "Prozess der konzeptionellen Entwicklung und in die Auswahl möglicher Entwürfe sowohl die Angehörigen der Mordopfer des NSU und Betroffene der Sprengstoffanschläge des NSU in Köln und Nürnberg […] angemessen einzubeziehen" sind, die Beendigung des NSU-Prozesses unverzichtbar sei, da den Angehörigen und Betroffenen eine Fokussierung auf den Erinnerungsort parallel zu den nicht unerheblichen Belastungen aus der Begleitung des NSU-Prozesses nicht zuzumuten sei. Die damit verbundene Verzögerung im Hinblick auf die Schaffung von Grundlagen für die Errichtung einer Stätte der Erinnerung und Mahnung für die Opfer des NSU war somit für das Gelingen des erforderlichen Diskurses mit den Betreffenden unverzichtbar. Nach dem nunmehr abgeschlossenen NSU-Prozess werden die Angehörigen und Betroffenen eingeladen, sich am Prozess zu beteiligen und die Expertengruppe erneut einberufen. Zu 1.: Über den Standort wurde noch nicht entschieden. Zu 2.: Siehe Antwort zu Frage 1. Zu 3.: In die Expertengruppe wurden folgende Akteure eingeladen: Prof. Dr. Rainer Eckert; ehemals Leiter des Zeitgeschichtlichen Forums in Leipzig, Prof. Dr. Frei; Universität Jena, Prof. Dr. Knigge; Stiftung Buchenwald und Mittelbau Dora, Herr Knoblich; Kulturdirektor Stadt Erfurt, Frau Dr. Schüle; Leiterin des Gedenkortes "Topf und Söhne", Erfurt, Frau König-Preuss; Mitglied des Landtags, Frau Prof. Dr. Ines Weizman; Bauhaus-Universität Weimar. Zu 4.: Es ist vorgesehen, einen Gestaltungswettbewerb durchzuführen, der von einer noch zu benennenden Jury begleitet und bewertet werden wird. Die oben genannte Expertengruppe wird mit den Betroffenen und Angehörigen in einer mit ihnen festzulegenden Form, diesen Prozessabschnitt begleiten. Zu 5.: Siehe Antwort zu Frage 4. 3 Drucksache 6/6164Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Im Landeshaushalt sind 350.000 Euro für das Jahr 2018 eingestellt. Mit dem Finanzministerium werden Gespräche über die Übertragung dieser nicht verwendeten Mittel in das Jahr 2019 geführt. Zu 7.: Eine Festlegung über den Baubeginn und den Abschluss der Maßnahme setzt die in den Vorbemerkungen erst mit dem vor Kurzem erfolgten Abschluss des NSU-Prozesses zu beginnenden Gespräche mit den Angehörigen und Betroffenen voraus. Eine Festlegung ist insoweit bislang nicht erfolgt. Prof. Dr. Hoff Minister Mahnmal für die Opfer des NSU Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: