13.09.2018 Drucksache 6/6176Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. September 2018 Aufgelöstes Neonazi-Konzert am 26. Mai 2018 in Blankenhain - Teil I Die Kleine Anfrage 3144 vom 21. Juni 2018 hat folgenden Wortlaut: In der Nacht vom 26. auf den 27. Mai 2018 hat die Polizei nach Angaben der Thüringer Allgemeinen ein Neonazi-Konzert in einem Blankenhainer Fabrikgelände aufgelöst, dass als Privatfeier deklariert wurde und rund 100 Besucher anzog. Dabei seien auch Abfahrtskontrollen durchgeführt worden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Angaben kann die Landesregierung zur örtlichen Lage, zur Größe und zum Eigentümer des Veranstaltungsobjekts vornehmen, wurde dies in der Vergangenheit bereits durch die rechte Szene genutzt? 2. Durch wen beziehungsweise durch welche Struktur/Gruppierung wurde die Veranstaltung nach Kenntnissen der Landesregierung organisiert und in welcher Form wurde für die Veranstaltung seit wann geworben ? 3. Wurde die Veranstaltung im Vorfeld den Behörden angemeldet und wenn ja, in welcher Form und wie wurde diese durch den oder die Veranstalter unter welchem Titel und für welche Modalitäten angezeigt? 4. Zu welchem Zeitpunkt wurde den Sicherheitsbehörden die Veranstaltung bekannt und welche Maßnahmen wurden daraufhin eingeleitet? 5. Durch welche Gründe oder Prüfungen wurde ein privater Charakter der Veranstaltung festgestellt und eine Auflösung veranlasst? 6. Wie gestaltete sich nach Kenntnissen der Landesregierung der zeitliche Ablauf der Konzertveranstaltung vom Beginn bis Ende einschließlich Auftritten von Bands, Verkündung und Durchsetzung der Auflösung sowie polizeilichen Maßnahmen wie Abfahrtskontrollen? 7. Ist der Landesregierung bekannt, welche Bands auftraten und ob dabei indizierte Lieder gespielt wurden und wenn ja, um welche handelte es sich? 8. Wie viele und welche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurden nach Kenntnissen der Landesregierung bei der Veranstaltung erfasst (bitte Angabe der Anzahl der jeweiligen Delikte sowie der Gesamtsumme der Delikte)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6176 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 12. September 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung ist sich der besonderen Bedeutung des Frage- und Informationsrechts des Thüringer Landtags bewusst. Dieses Recht unterliegt jedoch verfassungsrechtlichen Grenzen. So kann von einer Beantwortung unter anderem dann abgesehen werden, wenn gesetzliche Vorschriften, Staatsgeheimnisse oder schutzwürdige Interessen einzelner, insbesondere des Datenschutzes, entgegenstehen (Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen). Im Hinblick auf die Weitergabe personenbezogener Daten wird auf den Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts in der Sache 2 EO 386/13 vom 5. März 2014 sowie auf § 2 Abs. 8 Thüringer Datenschutzgesetz verwiesen. Zu 1.: Der Landesregierung liegen zu dem sich in Privatbesitz befindlichen Veranstaltungsort folgende Erkenntnisse vor: Es handelt sich um ein altes Fabrikgebäude auf dem Gelände der Porzellanfabrik in Blankenhain. Die Halle, in der die Veranstaltung durchgeführt wurde, ist 500 Quadratmeter groß. Das Objekt wurde im August 2017 durch eine Privatperson erworben. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu einer Nutzung durch die rechtsextremistische Szene in der Vergangenheit liegen keine Erkenntnisse vor. Zu 2.: Die Veranstaltung wurde nach vorliegenden Erkenntnissen von einer rechtsextremistischen Einzelperson aus Thüringen organisiert. Es handelte sich um eine Feier zum zehnjährigen Bestehen der rechtsextremistischen Musikband "12 Golden Years" aus Apolda. Über die Art und Weise der Mobilisierung liegen keine Erkenntnisse vor. Zu 3.: Der Stadt Blankenhain ist keine Veranstaltung nach § 42 Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG) angezeigt worden. Zu 4.: Die Polizei erhielt am 26. Mai 2018 gegen 22.00 Uhr Kenntnis von der Veranstaltung. Zur Prüfung wurde der Dienstschichtleiter der Polizeiinspektion Weimar zum Veranstaltungsort entsandt. In der Folge wurden Zusatzkräfte unterstellt und der Leitungsdienst der Landespolizeiinspektion Jena übernahm die Führung vor Ort. Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung trug das Amt für Verfassungsschutz zur Feststellung des Veranstaltungsortes bei. Weitergehende Angaben sind im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung des Amtes für Verfassungsschutz schutzbedürftig . Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend würde Rückschlüsse auf die nachrichtendienstliche Arbeitsweise und Erkenntnislage ermöglichen und somit die Aufgabenerfüllung gefährden. Zu 5.: Die als Veranstalter auftretende Person gab an, dass es sich um eine private Feier handeln würde. Eine erste polizeiliche Kontrolle gegen 22.40 Uhr vor Ort erbrachte zunächst keine Hinweise darauf, dass der Öffentlichkeitscharakter, wie beispielsweise durch einen Einlassdienst und die Erhebung von Eintritts- oder Unkostengeldern, bestätigt werden konnte. Der Auftritt einer Band beziehungsweise das Abspielen von Musik konnte nicht festgestellt werden. Dem Veranstalter war 23:45 Uhr das Abspielen jeglicher Musikdarbietungen untersagt worden. Er beendete selbst gegen 00:00 Uhr die Veranstaltung. Die von der Polizei im weiteren Verlauf des Einsatzes durchgeführten Objekt- und Abgangskontrollen der Veranstaltungsteilnehmer (bis 01:30 Uhr) führten dazu, dass nicht mehr von einem privaten Zusammentreffen auszugehen war. Im Veranstaltungsraum standen Musikinstrumente aufgebaut. Einige der Teilnehmer trugen vermutlich Einlassbänder am Handgelenk. Darüber hinaus wurden in einem Fahrzeug ein Flyer mit der Aufschrift "Zehn Jahre Twelve Golden Years" aufgefunden. 3 Drucksache 6/6176Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 verwiesen. Zu 7.: Aus den vorliegenden Informationen lässt sich ein Auftritt der rechtsextremistischen Band "12 Golden Years " ableiten. Weiterführende Erkenntnisse liegen nicht vor. Zu 8.: Es wurde eine Strafanzeige gemäß § 185 Strafgesetzbuch (Beleidigung zum Nachteil von Polizeibeamten) und eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen Verstoßes der Anzeige- beziehungsweise Erlaubnispflicht gemäß §§ 42 und 48 Nr. 6 Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden aufgenommen . Maier Minister Aufgelöstes Neonazi-Konzert am 26. Mai 2018 in Blankenhain - Teil I Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: