14.09.2018 Drucksache 6/6186Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. September 2018 Stand der Vorplanungen und des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumgehung Rockendorf-Krölpa-Pößneck, Bundesstraße 281 Die Kleine Anfrage 3234 vom 2. August 2018 hat folgenden Wortlaut: Das Vorhaben Ortsumgehung Rockendorf-Krölpa-Pößneck, Bundesstraße 281, ist Bestandteil des Entwurfs des Bundesverkehrswegeplans 2030 im vordringlichen Bedarf und befindet sich derzeit im Planungsprozess. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Vorplanungen beziehungsweise des Planfeststellungsverfahrens für das Vorhaben? 2. Mit welchem Zeitplan für das Planfeststellungsverfahren rechnet die Landesregierung? 3. Welche Zeitschiene ergibt sich daraus bis zur Erlangung des Baurechts? 4. Welcher Zeitraum wird nach Erlangung des Baurechts für die Realisierung der Baumaßnahme angestrebt? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 14. Septemnber 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Vorhaben ist im Stadium der Vorplanung. Ein Planfeststellungsverfahren kann bei diesem Planungsstand noch nicht beantragt werden. Das Raumordnungsverfahren ist abgeschlossen. Gegenwärtig laufen in Vorbereitung der Linienbestimmung ergänzende Baugrunduntersuchungen, die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gefordert hat, da das Vorhaben im Bereich eines Erdfallgebietes liegt. Die Baugrunduntersuchungen gehen weit über den üblichen Rahmen für Linienbestimmungen hinaus, sind umfangreich und zeitaufwendig. Sie sind jedoch zur Präzisierung und genaueren Begründung der Vorzugslinie erforderlich, um unter spezieller Bewertung des grundbautechnischen Risikos größere Kostensicherheit zu erlangen. Bis Februar 2018 wurden geoelektrische Untersuchungen von zwei Linienvarianten durchgeführt. Zur Verifizierung der Geoelektrik sind zusätzlich Kernbohrungen erforderlich. Die abschließende Baugrundbeurtei- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Herrgott (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6186 lung auf Basis dieser Untersuchungen soll im Jahr 2019 abgeschlossen werden. Danach wird angestrebt, die Linienbestimmungsunterlagen noch im Jahr 2019 erneut beim BMVI zur Bestätigung einzureichen. Zu 2.: Aufgrund des noch frühen Planungsstands und der unter den geschilderten Randbedingungen nicht einfachen Planung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch kein belastbarer Zeitplan bis zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens benannt werden, da es noch Unwägbarkeiten gibt. Nach Bestätigung der Vorzugslinie durch das BMVI ist der Vorentwurf zu erarbeiten. Hierfür müssen die Planungsleistungen nach Europäischem Vergaberecht öffentlich ausgeschrieben werden. Die Dauer einer solchen Ausschreibung beträgt circa fünf Monate. Die Erstellung des Vorentwurfs dauert bei dem Umfang der Maßnahme mindestens zwei Jahre. Hinzu kommen Zeiten für verwaltungsinterne Abstimmungen, Prüfungen und Genehmigungen. Abschließend ist durch das BMVI der sogenannte Gesehenvermerk zu erteilen . Danach ist der Feststellungsentwurf zu erarbeiten, der Grundlage für die Beantragung des Planfeststellungsverfahrens ist. Zu 3.: Baurecht liegt in der Regel circa zwei bis drei Jahre nach Beginn eines Planfeststellungsverfahrens vor. Die Verfahrensdauer ist jedoch abhängig von den Betroffenheiten und den im Verfahren vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen. Zudem können Verzögerungen eintreten, wenn Rechtsbehelfe gegen den Planfeststellungsbeschluss in Anspruch genommen werden. Zu 4.: Nach Vorlage des Baurechts werden bis zum Baubeginn der Maßnahme circa zwei Jahre für die Ausführungsplanung und die Ausschreibung benötigt. Die Bauzeit des Vorhabens wird mit circa drei Jahren abgeschätzt. Keller Ministerin Stand der Vorplanungen und des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumgehung Rockendorf-Krölpa-Pößneck, Bundesstraße 281 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: