18.09.2018 Drucksache 6/6189Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. September 2018 Situation der Taxiunternehmen in Thüringen Die Kleine Anfrage 3181 vom 12. Juli 2018 hat folgenden Wortlaut: Das Taxi ist unbestritten ein wichtiger und unverzichtbarer Teil des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Als einziges öffentliches Verkehrsmittel im Tür-zu-Tür-Verkehr steht es der Bevölkerung an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr zur Verfügung und erhält dabei so gut wie keine staatliche Unterstützung. Für Millionen alte und behinderte Menschen ist das Taxi das wichtigste Verkehrsmittel, um ihre Mobilität aufrecht zu erhalten. Auch für den Tourismusstandort Thüringen ist das Taxi ein wichtiger Leistungsträger. Insbesondere für Besucher aus dem Ausland ist der Taxifahrer der erste Kontakt, der einen wichtigen Beitrag dazu leistet , ob Thüringen als attraktives und gastfreundliches Reiseland empfunden wird. Hinzu kommt, dass die bürokratischen Hürden für das Taxigewerbe immer höher geworden sind und gutes und motiviertes Personal immer schwerer zu finden ist. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung Kenntnis von aktuellen Verstößen gegen den gesetzlichen Mindestlohn im Bereich der Thüringer Taxi- und Mietwagenunternehmen und falls nicht, wie und bis wann ist eine entsprechende Datenerhebung durch die Landesregierung geplant? 2. Welche Bedeutung bemisst die Landesregierung dem Taxigewerbe in Thüringen im Kontext des ÖPNV bei und welche Rolle soll nach dem Willen der Landesregierung der Taxiverkehr in der zukünftigen Verkehrsplanung des Freistaats Thüringen in den nächsten zehn Jahren einnehmen? 3. Beabsichtigt die Landesregierung, das Thüringer Taxigewerbe in den nächsten zehn Jahren wirtschaftlich beziehungsweise finanziell zu fördern und bürokratische Hürden zugunsten des Taxigewerbes abzubauen und wie soll diese Förderung im Detail gestaltet werden? Falls keine Förderung vorgesehen ist, warum nicht? 4. Welche Auswirkungen können nach Ansicht der Landesregierung mögliche Diesel-Fahrverbote in Städten und Gemeinden auf das Thüringer Taxigewerbe haben und welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um das Taxigewerbe vor diesen Auswirkungen zu schützen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Herold (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6189 Das Thüringer Ministerium für Infrastrukur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 17. September 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zunächst ist festzustellen, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) als Bundesbehörde die Einhaltung der Mindestlohnpflichten in allen Branchen und Branchenbereichen prüft. Die Landesregierung plant daher keine entsprechende Datenerhebung. Die FKS geht dabei risikoorientiert vor und nicht anhand einer festgelegten Prüfquote, dass heißt, es erfolgt eine risikoorientierte Auswahl der zu prüfenden Sachverhalte, bei der einzelne oder mehrere Risikokriterien ausschlaggebend sein können. In die Risikobewertung können beispielsweise branchenspezifische Erkenntnisse , wie die Beschäftigten- und Lohnstruktur der jeweiligen Branche oder besondere Umgehungsformen, eingegangene Hinweise oder Erkenntnisse aus anderen Prüfungen oder Ermittlungsverfahren einfließen. Durch diesen risikoorientierten Ansatz konzentriert sich die FKS zielgenau auf die für Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Mindestlohnverstöße besonders anfälligen Bereiche. Für Thüringen wurde im Personenbeförderungsgewerbe im Jahr 2017 ein Ordnungswidrigkeitenverfahren durch die FKS wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns (§ 21 Abs. 1 Nr. 9 Mindestlohngesetz ) eingeleitet (Quelle: Bundestagsdrucksache 19/2101, Tabelle S. 41). Zu 2.: Öffentlicher Personennahverkehr im Sinne des Thüringer ÖPNV-Gesetzes ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Hierzu zählt auch der Verkehr mit Taxis oder Mietwagen, soweit er diesen Verkehr ersetzt, ergänzt oder verdichtet. Nach Auffassung der Landesregierung können Taxi- und Mietwagenunternehmen mit ihren Fahrzeugkapazitäten besonders gut Aufgaben im Bereich der alternativen Bedienformen (zum Beispiel Anruf-Sammeltaxi) beziehungsweise bei vom ÖPNV-Aufgabenträger gewünschten Linienbedienungen im Schwachlastverkehr (zum Beispiel in den Abendstunden, am Wochenende) übernehmen. Die konkrete Einbeziehung der Taxi- und Mietwagenunternehmen obliegt den kommunalen Aufgabenträgern, die den ÖPNV vor Ort planen, organisieren und finanzieren. Zu 3.: Durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) ist, soweit eigenwirtschaftlicher Taxi- und Mietwagenverkehr durchgeführt wird, eine Förderung des Taxi- und Mietwagengewerbes nicht möglich. Fördermöglichkeiten bestehen jedoch im Bereich der ÖPNV-Investitionsförderung, wenn Taxi- und Mietwagenunternehmen Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durchführen. Zudem sind im Zuständigkeitsbereich des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) die Förderangebote der Beratungs- als auch der Existenzgründungsförderung auch für Antragsteller aus dem Bereich des Taxigewerbes zugänglich. Diese Fördermöglichkeiten sind zunächst bis zum Ende der aktuellen Förderperiode, dass heißt bis zum 31. Dezember 2021, befristet. Eine Aussage, wie die Förderung ab 2022 gestaltet wird, kann noch nicht getroffen werden. Gründerinnen und Gründer können im Rahmen der Gründerrichtlinie Teile A und B unter anderem geförderte Intensivberatungen, Existenzgründerpässe sowie Mikrodarlehen in Anspruch nehmen. Bereits bestehende kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von den Förderschwerpunkten der Beratungsrichtlinie . Diesbezüglich kann eine geförderte Intensivberatung, Coaching und Prozessbegleitung durch selbstständige Unternehmensberater beantragt werden. Darüber hinaus stehen Gründungsinteressierten, Gründern sowie Bestandsunternehmen die Beratungs- und Vernetzungsangebote des Thüringer Zentrums für Existenzgründungen und Unternehmertum (ThEx) zur Verfügung. Über die jeweils einschlägigen Fördermöglichkeiten für Existenzgründungen und KMU-Beratung wird durch das ThEx einzelfallbezogen beraten. Eine Förderung des Transportgewerbes ist im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) aus EU-beihilferechtlichen Gründen gemäß Teil II A Ziffer 3.1 des GRW- Koordinierungsrahmens ausgeschlossen. Inwieweit hier Änderungen auf Bundesebene geplant sind, ist nicht bekannt. Der Abbau eventueller bürokratischer Hürden im Bereich des Personenbeförderungsrechts obliegt dem Bundesgesetzgeber. Zu 4.: Derzeit besteht nicht die Notwendigkeit, die Luftreinhaltepläne zu überarbeiten und über Maßnahmen wie die Anwendung von Fahrverboten in Thüringer Städten zu entscheiden, da die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) seit 2016 eingehalten werden und auch für 2018 von einer Grenzwerteinhaltung ausgegangen 3 Drucksache 6/6189Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode wird. Thüringer Taxiunternehmen wären von Fahrverboten momentan nur betroffen, sofern sie Fahrten in Städte außerhalb Thüringens durchführen, in denen Fahrverbote existieren. Es ist jedoch davon auszugehen , dass es sich hier nur um ganz vereinzelte Fälle handelt. Handlungsmöglichkeiten seitens der Landesregierung bestehen in diesen Fällen nicht. Keller Ministerin Situation der Taxiunternehmen in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: