14.09.2018 Drucksache 6/6195Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. Oktober 2018 Förderung und Unterstützung der Jungen Bühne Hildburghausen Die Kleine Anfrage 3216 vom 25. Juli 2018 hat folgenden Wortlaut: Die Junge Bühne Hildburghausen ist ein Schauspielensemble, das die Kulturlandschaft in der Kreisstadt Hildburghausen bereichert. Für diese verdienstvolle Arbeit erhielt sie wiederholt Fördermittel vom Freistaat Thüringen. Da im August dieses Jahres Proben im Stadttheater der Kreisstadt ohne eine ausreichende Versicherung durch die Junge Bühne nicht möglich sind, bat mich der Bürgermeister der Stadt Hildburghausen um Klärung, wie zugesagte Fördermittel durch den Freistaat dafür genutzt werden können. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Fördermittel erhielt die Junge Bühne Hildburghausen seit dem Jahr 2014 (bitte in Jahresscheiben unter Berücksichtigung von beantragtem Bedarf, ausgezahlten Mitteln und Projektbezeichnung aufschlüsseln )? 2. Welche Fördermittel wurden durch die Junge Bühne Hildburghausen in diesem Jahr beantragt und mit welcher Begründung in welcher Höhe beschieden? 3. Für welche Zwecke (Personal- und Sachkosten) sind die Fördergelder zu verwenden? 4. Welche Auflagen sind mit der Förderzusage verbunden (Mittelabruf, Verwendungsnachweise et cetera)? 5. Können zugesagte Fördermittel auf einen späteren Zeitpunkt übertragen werden? Wenn ja, unter welchen Bedingungen? Wenn nein, warum nicht? 6. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung zur Förderung der notwendigen Versicherung für die Junge Bühne in Hildburghausen? Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 14. September 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Antragsteller für die Projekte war in Abstimmung mit der Jungen Bühne Hildburghausen stets der Theaterverein Hildburghausen e.V. Das Projekt des Jahres 2015 wurde über Lottomittel des Ministerpräsidenten gefördert. Die Inszenierung "Die faulste Katze der Welt" wurde über Lottomittel des Thüringer Ministeriums K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Floßmann (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6195 für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie gefördert. Alle anderen Projekte wurden von der Thüringer Staatskanzlei aus der Förderrichtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst gefördert. Jahr Projektbezeichnung beantragte Zuwendung bewilligte Zuwendung ausgezahlte Zuwendung 2014 keine Landesförderung 2015* "Bis ans Limit" 3.000 Euro 3.000 Euro 3.000 Euro 2016 "KRIEG. Stell dir vor er wäre hier" 6.300 Euro 6.300 Euro 6.300 Euro 2016** "Die faulste Katze der Welt" 5.000 Euro 5.000 Euro 5.000 Euro 2017 "Erste Stunde" 4.850 Euro 4.850 Euro 4.850 Euro 2018 "Die weiße Rose - Sophie Scholl" 11.050 Euro 11.050 Euro bisher 0 Euro Zu 2.: Der Theaterverein Hildburghausen e.V. hat für das Jahr 2018 einen Projektantrag mit einer beantragten Zuwendung in Höhe von 7.500 Euro gestellt. Gegenstand des Projektantrags ist die Inszenierung "Die weiße Rose - Sophie Scholl" der Jungen Bühne. Der Antrag erhielt ein positives Votum vom zuständigen Fachbeirat für Darstellende Kunst. Im Rahmen der Projektdurchführung kamen dann Personalkosten in Höhe von 3.550 Euro hinzu um das Projekt abzusichern. Ein Antrag für 2019 wurde bisher nicht gestellt. Zu 3.: Für das Projekt "Die weiße Rose - Sophie Scholl" erfolgte die Zuordnung gemäß Antragstellung zu den Einzelpositionen Honorare, Sachkosten und Reisekosten. Zu 4.: Es wurden die üblichen Auflagen für Projektförderungen gemäß der allgemeinen Nebenbestimmungen gestellt (siehe Musterbescheid in der Anlage). Weitere Auflagen wurden nicht erlassen. Zu 5.: Bei Zuwendungen kann der Bewilligungszeitraum über das laufende Haushaltsjahr nur hinausgehen, wenn dafür eine haushaltsrechtliche Ermächtigung vorhanden ist. Im für die Projektförderung maßgeblichen Titel 0208 686 85 (Zuschüsse für spartenbezogene Projektförderungen) ist dies nicht der Fall. Es müsste deshalb ein neuer Antrag gestellt werden. Zu 6.: Für die Durchführung von Projekten sind erforderliche Versicherungen in angemessener Höhe grundsätzlich zuwendungsfähig. Prof. Dr. Hoff Minister Anlage* * Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek . Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Freistaat [-•--'I Staatskan^lei Thüringen l^j Thüringer Staatskanzlei • Postfach 90 02 53 • 99105 Erfurt Ihr/e Ansprechpartner/in: Durchwahl: Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: (bitte bei Antwort angeben) Bewilligungsbescheid Erfurt Zuwendungen aus dem Landeshaushalt 2018/2019 Epl. 02, Kapitel............ Titel/Titelgruppe ............. Haushaltsjahr2018 für das Vorhaben „..........................." im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst Bezug: Antrag vom , in der Fassung vom Bestätigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns vom Anlagen: nicht Zutreffendes bitte löschen Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), Stand 01.01.2016 Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammen- Schlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk), Stand: 01.01.2016 Baufachliche Nebenbestimmungen (NBest-Bau) Stand: 01.01.2016 Baufachliche Ergänzungsbestimmungen zu den Verwaltungs- Vorschriften zu § 44 ThürLHO (ZBau), Stand: 01.01.2016 Gesamtfinanzierungsplan . *** Folgende Anlagen werden ausschließlich per E-Mail verschickt. *** b3 U ha US Formblatt Rechtsmittelverzichtserklärung Aus Thüringen in die wen. Formblatt Mittelabruf Formblatt Mitteilungen Formblatt zur Reisekostenabrechnung Formblatt Verwendungsnachweis Projektförderung FormblattSachbericht ^ S:^, Formblatt Vergabevermerk Regierungsstraße 73 Muster Zuwendungsvertrag "°84 Erfurt Dienstgebäude Abteilung 4 .Kultur und Kunst": Max-Reger-Straße 4-8 99096 Erfurt Informationen zum Umgang mit Ihren Daten in der Thüringer Staatskanzlei und zu Ihren Rechten nach der EU-Datenschutz Grundverordnung finden Sie im Internet auf der Seite www.thueringen.de/th1/tsk/datenschutz www.thueringen.de Anlage Auf Ihren Antrag erhalten Sie für das o. g. Vorhaben als Projektförderung eine nicht rückzahlbare Zuwendung bis zur Höhe von (in Worten:.................................................................................. Euro). Rechtsgrundlage ist die o. g. Richtlinie in Verbindung mit §§ 23, 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO), §§ 49, 49 a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) und Thüringer Haushaltsgesetz 2018/2019 (ThürHhG2018/2019). Das Vorhaben wird unter Beachtung des § 53 der VERORDNUNG (EU) Nr. 651/2014 DER KOMMISSION vom 17. Juni 2014 zur Feststellung derVereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AGVO) gefördert. Bewilligungszeitraum Der Zuwendungsbescheid gilt für den Zeitraum vom bis. Die Zuwendung darf nur für die im Bewilligungszeitraum für das Vorhaben verursachten Ausgaben abgerechnet werden. QDer Antragsteller hat nach vorheriger Zustimmung der Bewilligungsbehörde mit dem Projekt begonnen. Von Nr. 1.3 der W zu § 44 ThürLHO wird daher eine Ausnahme gewährt. Finanzierungsart DDie Zuwendung wird als Anteilfinanzierung gewährt. Sie wird auf......... v. H. der anerkannten geplanten zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von € begrenzt. Die Zuwendung darf nur jeweils mit den eigenen und sonstigen Mitteln entsprechend des Finanzierungsplanes in Anspruch genommen werden. QDie Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Somit umfasst die Zuwendung den Teil an den zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von €, der nicht durch eigene und sonstige Mittel gedeckt werden kann. Ermäßigen sich nach der Bewilligung die in dem Finanzierungsplan veranschlagten Gesamtausgaben für den Zuwendungszweck, erhöhen sich die Deckungsmittel oder treten neue Deckungsmittel hinzu, so ermäßigt sich die Zuwendung um den vollen in Betracht kommenden Betrag. DDie Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung gewährt. Die geplanten zuwendungsfähigen Ausgaben betragen €. Bei Einsparungen kommt eine Rückforderung nur in Betracht, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben unter den Betrag der Zuwendungen aller öffentlichen Zuwendungsgeber sinken. DDie Zuwendung wird ausnahmsweise als Vollfinanzierung gewährt. Bei Ausfall von Drittmitteln/Spenden ist der Eigenanteil zu erhöhen oder sind die Gesamtausgaben zu reduzieren und ein entsprechend geänderter Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen und von der Bewilligungsbehörde bestätigen zu lassen. Seite 2 von 6 Zuwendungszweck Die bewilligten Mittel dürfen nur für das o. g. Vorhaben entsprechend Ihrem o. g. Antrag verwendet werden. Der in der Tabelle dargestellte, geprüfte Gesamtfinanzierungsplan ist hinsichtlich des Gesamtergebnisses, der Einzelansätze und deren Zweckbestimmung verbindlich. Änderungen, die über die Ermächtigung in Nr. 1.2ANBest (Uberschreitung einzelner Ausgabenansätze bis zu 20 v. H. bei entsprechender Einsparung anderer Einzelansätze) hinausgehen , bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Bewilligungsbehörde . Dem Antrag ist sodann eine Neufassung des Gesamtfinanzierungsplanes beizulegen . Einzel position Honorare Sachkosten oder Teilprojekt "A" Teilprojekt "B" Betrag etc... fc»itte anpassen Summe __€ Finanzierung Projekte! n nahmen Eigenmittel Kommune TSK Betrag etc... fctitte anpassen Summe € Inventarisierungspflicht Alle Gegenstände zur Erfüllung des Zuwendungszwecks, deren Anschaffungs - oder Herstellungswert 410 € übersteigen, sind zu inventarisieren. Zeitliche Bindung für beschaffte oder hergestellte Gegenstände Die mit Hilfe der Zuwendung erworbenen Gegenstände mit einem Anschaffungs - oder Herstellungswert über 410 € sind für den Zuwendungszweck gebunden . Die Dauer der Bindung richtet sich nach den aktuellen Abschreibungstabellen (§ 7 Abs 1 Einkommensteuergesetz - EStG). Die ermittelte Dauer ist in der Inventarisierungsübersicht zu vermerken. ODER Die mit Hilfe der Zuwendung erworbenen Gegenstände mit einem Anschaffungs - oder Herstellungswert über 410 € sind ... Jahre für den Zuwendungszweck gebunden. Eine Veräußerung oder anderweitige Verwendung des zweckgebundenen Gegenstandes ist vor Ablauf der zeitlichen Bindung nur mit Einverständnis der Bewilligungsbehörde erlaubt. Nach Ablauf der zeitlichen Bindung kann der Zuwendungsempfänger über die Gegenstände frei verfügen. ODER Nach Ablauf der zeitlichen Bindung, soweit die Gegenstände für den Zuwendungszweck nicht mehr benötigt werden, ist zur weiteren Verfahrensweise Rücksprache mit der Bewilligungsbehörde zu nehmen. Auszahlungsverfahren Zahlungen aus diesem Zuwendungsbescheid können frühestens nach Ablauf der Rechtsmittelfrist (ein Monat nach Bekanntgäbe des Bescheides) erfolgen. Eine frühere Auszahlung ist möglich, wenn beiliegender Rechtsmittelverzicht unterschrieben umgehend zurückgesendet wird. Die Überweisung der Mittel erfolgt auf schriftliche Anforderung (ggf. in Raten ) zur Bewirkung fälliger Zahlungen im Rahmen des Verwendungszwecks. Seite 3 von 6 Der abgerufene Betrag ist nach der Auszahlung innerhalb von zwei Monaten zu verwenden (s. Nr. D 1.4 ANBest-P D Nr. 1.3 ANBest-GK). Verwendungsnachweis Der Verwendungsnachweis gemäß Nr. 6 ANBest ist gegenüber der Bewilligungsbehörde zu erbringen. Der Nachweis besteht aus einem Sachbericht (das Formblatt „Sachbericht" ist zu verwenden) und einem zahlenmäßigen Nachweis (das Formblatt „Verwendungsnachweis Projektförderung" ist zu verwenden). Derzahlenmäßige Nachweis ist in der Form eines Nonnalmll Beleglistennachweises zu erbringen. Alle Einnahmen und Ausgaben sind unter Verwendung der Gliederung des genehmigten Kosten- und Finanzierungsplans aufzulisten. Der zahlenmäßige Nachweis besteht aus: Deckblatt, Einnahmeliste , Ausgabeliste und Übersicht über die Einzelansätze (siehe Formblatt „Verwendungsnachweis Projektförderung"). Belege sind weder im Original noch in Kopie beizulegen. Die Einnahmen- und Ausgabenlisten (Beleglisten) können auch in elektronischer Form übermittelt werden. In diesem Fall sind jedoch die Übersicht über die Einzelansätze sowie das Deckblatt auszufüllen und unterzeichnet in Papierform vorzulegen. /)o/ i':n)!]i;';if;!':öi'i"n~n >;(';/ ifii'ien einfachen Verwendungsnachweises vorzulegen. Die genehmigten Einzelpositionen sind summarisch darzustellen. Der zahlenmäßige Nachweis besteht also lediglich aus Deckblatt und Übersicht der Einzelpositionen (siehe Formblatt „Verwendungsnachweis Projektförderung") in der Gliederung des bestätigten Kosten- und Finanzierungsplans. Auf die in Nr. 7 ANBest-Gk verankerten Prüfungsrechte wird hingewiesen. l.)i:i i i^'>i;imi i^;:;tol!onii:li'di)i'u:'>('i Beleglistennachweises zu erbringen. Bei der Belegliste handelt es sich um den Einzelnachweis aller im Rahmen der Geschäftsstellenförderung bezuschussten Ausgaben. Zudem ist eine Zusammenfassung aller Einnahmen und Ausgaben des Trägers im Abrechnungszeitraum zu erstellen. Dem Nachweis ist auch ein geprüfter Jahresabschluss über den Förderzeitraum beizulegen. Der Sachbericht muss Aussagen zu allen Aktivitäten im Abrechnungszeiträum enthalten. A/.ifii'iahmo vollständigen Verwendungsnachweises zu erbringen. Alle Einnahmen und Ausgaben sind unter Verwendung der Gliederung des genehmigten Kostenund Finanzierungsplans aufzuführen. Der zahlenmäßige Nachweis besteht aus: Deckblatt, Einnahmeliste, Ausgabeliste und Übersicht über die Einzelan- Sätze (siehe Formblatt „Verwendungsnachweis Projektförderung"). Alle entsprechenden Originale (Rechnungen, Verträge) sind dem Nachweis beizufügen. Als Belege für die Zahlunp der einzelnen Ausgaben sind Kopien der Kontoauszüge, Quittungen im Original oder Kopien aus dem Kassenbuch vorzulegen. Termin zur Vorlage des Verwendungsnachweises ist der. Seite 4 von 6 Nebenbestimmungen und Hinweise Die beigefügten DANBest-P DANBest-GK und DNBest-Bau sind Bestandteil dieses Bescheides und unbedingt zu beachten. Der Zuwendungsempfänger trägt die volle rechtliche Verantwortung für die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Zuwendung. Ich weise nachdrücklich darauf hin, dass bei Nichtbeachtung der o. g. Nebenbestimmungen die Fördermittel ganz oder teilweise zurückgefordert werden können. Auf die Mitteilungspflichten gemäß Nr. 5ANBest und das Formblatt „Mitteilungen " wird hingewiesen. Die Vergabe von Aufträgen (Liefer-, Dienst- und Bauleistungen sowie freiberufliche Leistungen) ist in Nr. 3 ANBest-P geregelt. Es wird ausdrücklich auf die aus den einschlägigen Vorschriften erwachsenden Dokumentationspflichten hingewiesen. Auf das in Nr. 1.3 ANBest-P geregelte Besserstellungsverbot wird ausdrücklich hingewiesen. Für die Berechnung von Reisekosten gelten die Bestimmungen des Thüringer Reisekostengesetzes in seiner jeweils geltenden Fassung als Obergrenze. Die im Rahmen des Projektes durchgeführten Reisen sollen auf der Grundläge des als Anlage beigefügten Formblatts abgerechnet werden. Es wird nahe gelegt, Honorarverträge grundsätzlich schriftlich abzuschließen. In diesen Verträgen sollte nach Möglichkeit auch die Steuerpflicht in der Weise geregelt werden, wonach der Empfänger sich verpflichtet, sein Honorar selbst zu versteuern. Dies dient der Rechtssicherheit und verringert die Gefahr erheblicher Steuernachzahlungen. Der Zuwendungsempfänger hat bei allen projektbezogenen Publikationen in geeigneter Form auf die Förderung durch die Thüringer Staatskanzlei hinzuweisen . Das entsprechende Logo erhalten Sie von dem für Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Referat der Thüringer Staatskanzlei (elke.henneberger @tsk.thueringen.de). Die Bewilligungsbehörde und der Landesrechnungshof sind unabhängig von der oben geforderten Form des Verwendungsnachweises berechtigt, die Geschäftsunterlagen beim Zuwendungsempfänger selbst zu prüfen, diese anzufordern oder ggf. durch Beauftragte prüfen zu lassen. Die Zuwendung darf zur Erfüllung des Zuwendungszwecks an Dritte, die im vorliegenden Antrag genannt sind und deren Projekte in diesem beschrieben und durch Kosten- und Finanzierungspläne untersetzt sind, weitergeleitet werden. Die Weitergabe hat in Form privatrechtlicher Verträge zu erfolgen. Dem Erstempfänger wird durch die Bewilligungsbehorde auferi^ vatrechtlichen Verträgen mit den Letztempfängern insbesondere zu regeln: Seite 5 von 6 - die Art und Höhe der Zuwendung, - den Zuwendungszweck und die Dauer der Zweckbindung von aus der Zu- Wendung beschafften Gegenständen, - die Finanzierungsart und den Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben, - den Bewilligungszeitraum, - die Abwicklung der Maßnahmen und die Prüfung der Verwendung der Zuwendung entsprechend Nr. 1 bis 7 ANBest-P. Die in Betracht kommenden Bestimmungen sind dem Inhalt nach unmittelbar in die Verträge zu übernehmen ; das entsprechend Nr. 7.1 ANBest-P für den Erstempfänger vorzusehende Prüfungsrecht (Prüfung der Verwendungsnachweise derietztempfänger durch den Erstempfänger) ist auch für die Bewilligungsbehörde auszubedingen, - die Anerkennung der Gründe für einen Rücktritt von den Verträgen, der Rückzahlungsverpflichtungen und der sonstigen Rückzahlungsregelungen durch die Letztempfänger, - die Verzinsung von Rückzahlungsansprüchen. Die Bestimmungen dieses Zuwendungsbescheids sind auch den Dritten zur Auflage zu erteilen. Die Zuwendung ist gegenüber den Dritten als Zuwendung der Thüringer Staatskanzlei zu bezeichnen. Die zweckentsprechende Verwendung der weitergeleiteten Zuwendung ist gegenüber dem Erstempfänger unter Vorlage der Originalbelege nachzuweisen. Der Erstempfänger erbringt den Verwendungsnachweis für die Gesamtmaßnähme gegenüber der Bewilligungsbehörde. Rückzahlung von Fördermitteln Zuwendungsmittel, welche nicht innerhalb des Bewilligungszeitraumes verausgabt wurden, sind unverzüglich nach Abschluss des Vorhabens zurückzuerstatten . Rücküberweisungen sind zwingend vorher der Bewilligungsbehörde mitzuteilen. Rechtsbehelfsbelehrung Bitte nicht zutreffende Absätze löschen Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgäbe Klage bei dem Verwaltungsgericht Weimar erhoben werden. Die Anschrift lautet : Jenaer Str. 2 a, 99425 Weimar. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgäbe Klage bei dem Verwaltungsgericht Meiningen erhoben werden. Die Anschrift lautet: Lindenallee 15, 98617 Meiningen. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgäbe Klage bei dem Verwaltungsgericht Gera erhoben werden. Die Anschrift lautet: Justizzentrum Gera, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera. Im Auftrag Seite 6 von 6 Förderung und Unterstützung der Jungen Bühne Hildburghausen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: