19.09.2018 Drucksache 6/6198Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. Oktober 2018 Evaluation des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Die Kleine Anfrage 3189 vom 18. Juli 2018 hat folgenden Wortlaut: Gemäß Koalitionsvertrag zwischen den Parteien DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die 6. Wahlperiode sollte eine Expertenkommission berufen werden, die sich mit der Notwendigkeit und dem in einem demokratischen Verfassungsstaat möglichen Befugnissen einen nach innen gerichteten Geheimdienstes beschäftigen sollte und dem Thüringer Landtag einen entsprechenden Vorschlag zur grundlegenden Neuausrichtung der Aufgaben des Schutzes der in der Verfassung garantierten Grundrechte erarbeiten sollte (vergleiche Koalitionsvertrag, Seite 95). Darauf nahm auch der am 22. Juni 2018 vorgelegte Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission Bezug . Dort heißt es: "Leider liegt bis heute weder eine Information zur Zusammensetzung der Expertenkommission noch der Evaluierungsbericht vor. Gerade im letzteren Falle ist dies umso erstaunlicher, sieht das Thüringer Verfassungsgesetz doch Zeitkorridore vor, die aus unserer Sicht auch eingehalten werden sollten. Daher ergeht auch von dieser Stelle nochmals der eindringliche Appell an die Landesregierung, sowohl die erbetenen Informationen zur Expertenkommission als auch den Evaluierungsbericht nunmehr vorzulegen."1 Im aktuellen Organigramm des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales ist ersichtlich, dass eine Stabsstelle "Koordinierung der Evaluierung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes" eingerichtet wurde. Zuletzt betonte ein Abgeordneter der regierungstragenden Linksfraktion während der 123. Plenarsitzung, dass seine Fraktion das Amt für Verfassungsschutz ersatzlos abschaffen wolle.2 Ich frage die Landesregierung: 1. Wann wurde die Stabsstelle "Koordinierung der Evaluierung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes " eingerichtet? 2. Wie ist diese personell ausgestattet (bitte einzeln nach Besoldungs- beziehungsweise Entgeltgruppe darstellen)? 3. Wie lautet der Arbeitsauftrag an die Stabsstelle? 4. Existiert neben dieser Stabsstelle noch eine sogenannte Expertenkommission, wie sie im Koalitionsvertrag vorgesehen war? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6198 5. Falls ja, wie ist diese personell ausgestattet (bitte einzeln nach Besoldungs- beziehungsweise Entgeltgruppe und gegebenenfalls Honorarverträgen darstellen)? 6. Welchen Sachstand hat die Evaluierung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes? 7. Ist im Ergebnis der Evaluierung eine Novelle des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes vorgesehen und wie begründet die Landesregierung die Notwendigkeit? 8. Falls ja, wann wird der Gesetzentwurf dem Landtag zur Beratung vorgelegt? 9. Inwiefern wurde zwischenzeitlich ein Vorschlag zur grundlegenden Neuausrichtung der Aufgaben des Schutzes der in der Verfassung garantierten Grundrechte erarbeitet? 10. Wann soll dieser Vorschlag dem Landtag zur Beratung vorgelegt werden? 11. Wie bewertet die Landesregierung Forderungen nach Abschaffung des Verfassungsschutzes? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 18. September 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Stabsstelle "Koordinierung der Evaluierung des Thüringer Verfassungsschutzes" wurde mit Wirkung vom 1. November 2016 beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales eingerichtet. Zu 2.: Die Leitung der Stabsstelle erfolgt durch einen Beamten des höheren Dienstes (B 3). Unterstützt wird der Leiter durch die teilweise Zuordnung einer Bürosachbearbeiterin (E 5). Zu 3.: Die Stabsstelle hat insbesondere die Aufgabe, die Evaluierung der Regelungen des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes zu planen, zu koordinieren und zu steuern sowie den Berichtsentwurf zu erarbeiten. Darüber hinaus unterstützt sie die Hausleitung in allen Fragen im Zusammenhang mit der Evaluierung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes. Zu 4.: Nein, es gibt keine derartige Expertenkommission. Es soll ein Tagessymposium mit verschiedenen Experten im IV. Quartal 2018 durchgeführt werden. Zu 5.: Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Zu 6.: Der Evaluierungsbericht wurde am 7. August 2018 im Kabinett behandelt. Er wurde zwischenzeitlich der zuständigen Kommission im Thüringer Landtag zugeleitet. Zu 7.: Nein, eine Novelle ist derzeit nicht vorgesehen. Letzteres erfolgt vor dem Hintergrund, dass einige der im Bericht thematisierten Rechtsentwicklungen, die teilweise durch das Bayerische Verfassungsschutzgesetz aufgegriffen worden sind, gegenwärtig Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht sind. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus. Die zu erwartenden grundlegenden Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes zum Rechtsrahmen der Verfassungsschutzbehörden werden auch durch den Landesgesetzgeber zu berücksichtigen sein und sollen von daher abgewartet werden. Zu 8.: Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 3 Drucksache 6/6198Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 9.: Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Es besteht keine solche Kommission, die entsprechende Vorschläge ausgearbeitet oder unterbreitet hat. Zu 10.: Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. Zu 11.: Die Forderungen sind an der landesverfassungsrechtlichen Regelung in Artikel 97 der Verfassung des Freistaats Thüringen und den verpflichtenden bundesrechtlichen Vorgaben aus § 2 Abs. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz zu messen. Im Übrigen kommentiert die Landesregierung Äußerungen der Mitglieder des Thüringer Landtags nicht. Maier Minister Endnote: 1 Vergleiche Plenarprotokoll (Arbeitsfassung) 123. Sitzung, Seite 37. 2 Vergleiche Plenarprotokoll (Arbeitsfassung) 123. Sitzung, Seite 54. Evaluation des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Endnote: