05.09.2018 Drucksache 6/6207Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. Oktober 2018 Keine Vertragsverlängerung mit dem Generalmusikdirektor in Weimar Die Kleine Anfrage 3209 vom 17. Juli 2018 hat folgenden Wortlaut: Wie die Thüringer Allgemeine am 28. Juni 2018 berichtete wurde der Vertrag mit dem Generalmusikdirektor für die Staatskapelle Weimar nicht verlängert. In diesem Zusammenhang ist von einem Renommeeverlust für die Thüringer Kulturlandschaft auszugehen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann endet das Engagement des derzeitigen Generalmusikdirektors in Weimar? 2. Wann wurden die Gespräche für eine Vertragsverlängerung begonnen? 3. Wer hat die Vertragsverhandlungen mit welchen Kompetenzen übernommen? 4. Warum wurde der Vertrag des Generalmusikdirektors in Weimar nicht verlängert? 5. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem internationalen Ruf des derzeitigen Generalmusikdirektors in Weimar bei und wie bewertet die Landesregierung vor diesem Hintergrund die nicht erfolgte Vertragsverlängerung? 6. Sieht die Landesregierung durch die ausbleibende Vertragsverlängerung mit dem derzeitigen Generalmusikdirektor in Weimar einen Renommeeverlust für das Deutsche Nationaltheater, die Staatskapelle in Weimar und die Kulturlandschaft in Thüringen und wie begründet sie ihren Standpunkt? 7. Wann wurde der Aufsichtsrat über den ausbleibenden Erfolg der Verhandlungen unterrichtet? 8. Welche Maßnahmen hat der Aufsichtsrat ergriffen, um die Verhandlungen zu einer Einigung zu führen? 9. Ist die Darstellung in der Presse korrekt, dass der derzeitige Generalmusikdirektor in Weimar die Aufführung des Lancelots 2020 in Erfurt dirigieren sollte? Wie wird diese Forderung begründet? 10. Ist die Darstellung in der Presse korrekt, dass bereits während der Verhandlungen mit dem derzeitigen Generalmusikdirektor in Weimar Gespräche mit potentiellen Nachfolgern geführt wurden? Wenn ja, mit wem und mit welchen Zusagen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kellner (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6207 11. Wann soll die Stelle eines Generalmusikdirektors an der Staatskapelle in Weimar neu besetzt werden und mit welchen Bedingungen? 12. Plant die Landesregierung die Nachbesetzung der Generalmusikdirektoren in Weimar und ab dem Jahr 2021 in Erfurt als jeweils eigenständige Stellen? Wenn nein, warum nicht? 13. Plant die Landesregierung die Fusion der Orchester in Erfurt und Weimar bei den Theaterneuverhandlungen ab dem Jahr 2021? Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 5. September 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 4., 7. und 8.: Die Fragen 1 bis 4, 7 und 8 werden im Zusammenhang beantwortet: Der befristete Vertrag zwischen dem Generalmusikdirektor des Deutschen Nationaltheaters (DNT), Herrn Karabits, und der Geschäftsführung der DNT GmbH endet am 31. Juli 2019. Gespräche über eine mögliche Verlängerung des Vertrags wurden im Dezember 2017 begonnen. Die Verhandlungen wurden zwischen der Geschäftsführerin und dem Geschäftsführer der DNT GmbH inhaltlich abgestimmt und arbeitsteilig vorgenommen. Wie die Geschäftsführung der DNT GmbH der Aufsichtsratsvorsitzenden und der Landesregierung mitteilte , wurde im Ergebnis der Vertragsverhandlungen von einer Verlängerung des Vertrags Abstand genommen , da keine Einigung zu Rahmenbedingungen des Vertrags, darunter hinsichtlich der unterschiedlichen Zeitplanungen der DNT GmbH einerseits und Herrn Karabits außerhalb der DNT GmbH andererseits, erzielt werden konnte. Der Aufsichtsrat der DNT GmbH hatte im Jahr 2017 die Geschäftsführung gebeten, auf eine Vertragsverlängerung mit Herrn Karabits hinzuwirken. Über die Verhandlungen ließ er sich unterrichten. Über die Nichteinigung zwischen der DNT-Geschäftsführung und Herrn Generalmusikdirektor Karabits wurden die Aufsichtsratsvorsitzende und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der DNT GmbH am 14. Juni 2018 informiert. Die öffentliche Medieninformation erfolgte am 18. Juni 2018. Zu 5. und 6.: Die Fragen 5 und 6 werden im Zusammenhang beantwortet. Herr Kirill Karabits ist ein renommierter Dirigent, der inzwischen regelmäßig neben der Staatskapelle Weimar auch mit anderen international bedeutsamen Orchestern und an exzellenten Opernhäusern jenseits des DNT tätig ist. Dies zeigt erneut, dass die Tätigkeit an Thüringer Theatern und Orchestern häufig eine bedeutsame Station in der Karriere von Künstlerinnen und Künstlern ist. Längerfristige Engagements erfolgreicher Künstlerinnen und Künstler, gerade auch in Leitungspositionen, sind im selbstverständlichen Interesse der Theater. Wo es nicht möglich ist, solche Persönlichkeiten längerfristig an das Theater zu binden, ist die Landesregierung sehr daran interessiert, diese über den Weg regelmäßiger Engagements weiterhin dem Haus zu erhalten. Darauf wirkt die Aufsichtsratsvorsitzende auch im konkreten Fall gegenüber dem Intendanten hin. Gleichzeitig wird die Befürchtung eines Renommeverlustes nicht geteilt. Wechsel in der künstlerischen Leitung eines Theaters oder einzelner Sparten gehören zum normalen Betriebsablauf, so bedauerlich sie im Einzelfall auch waren oder sein mögen. Künstlerische Wechsel bieten stets auch die Notwendigkeit, dass ein Theater beziehungsweise einzelne Sparten künstlerisch neu herausgefordert und im Wettbewerb zu anderen Einrichtungen gefordert werden. Da Herr Karabits während der gesamten in Kürze beginnenden Spielzeit am DNT tätig ist, wird er auch in den nächsten Monaten das Haus profilieren. Zu 9. und 10.: Die Fragen 9 und 10 werden im Zusammenhang beantwortet: Die Geschäftsführung hat der Landesregierung dazu mitgeteilt, es habe zwischen ihr und Herrn Karabits Einvernehmen gegeben, dass die musikalische Leitung des überaus komplexen Werkes "Lancelot" aus Gründen der Qualitätssicherung in Erfurt und Weimar in der Hand desselben Dirigenten liegen sollte. Die Landesregierung hat von Gesprächen mit potenziellen Nachfolgern keine Kenntnis. 3 Drucksache 6/6207Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 11. bis 13.: Die Fragen 11, 12 und 13 werden im Zusammenhang beantwortet: Die Position der Generalmusikdirektorin oder des Generalmusikdirektors soll bis zur Spielzeit 2021/2022 im Umfang der bisherigen Rahmenbedingungen besetzt werden. Spekulationen des Fragestellers, dass die Landesregierung Absichten verfolgen könnte, die Staatskapelle Weimar und das Philharmonische Orchester jetzt oder in der kommenden Wahlperiode zu fusionieren, entbehren jeder Grundlage. Insoweit werden auch an beiden Orchestern die Positionen der Generalmusikdirektorin oder des Generalmusikdirektors nachbesetzt. In Vertretung Dr. Winter Staatssekretärin Keine Vertragsverlängerung mit dem Generalmusikdirektor in Weimar Ich frage die Landesregierung: Zu 1. bis 4., 7. und 8.: Zu 5. und 6.: Zu 9. und 10.: Zu 11. bis 13.: