24.09.2018 Drucksache 6/6214Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. Oktober 2018 Justizbedienstete als Opfer von Straftaten Die Kleine Anfrage 3241 vom 8. August 2018 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Straftaten wurden gegen Thüringer Justizbedienstete (außer im Justizvollzug) in den Jahren 2015 bis 2017 verübt und wie hoch war dabei die Aufklärungsquote (bitte Aufschlüsselung nach Straftatbeständen )? 2. Wie viele Justizbedienstete (außer im Justizvollzug) wurden in den Jahren 2015 bis 2017 im Dienst verletzt (bitte gliedern nach physischen und psychischen Verletzungen)? 3. Wie viele Tatverdächtige wurden registriert und wie viele Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Fallzahlen von Straftaten bei denen Justizbedienstete (außer im Justizvollzug) Opfer wurden? 5. Welche Maßnahmen im Zusammenhang mit Straftaten gegen Justizbedienstete hat die Landesregierung eingeleitet oder beabsichtigt sie einzuleiten? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. September 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 3.: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 gemeinsam beantwortet. Eine statistische Erfassung der erfragten Sachverhalte erfolgt nicht. In der polizeilichen Kriminalstatistik wird als Opferspezifik mit Justizbezug nur das Datum "Beruf - JVA Vollstreckungsbeamter" erfasst. Richter, Staatsanwälte und weitere Bedienstete der Gerichte und Staatsanwaltschaften werden nicht gesondert erfasst. Lediglich Justizwachtmeister , insbesondere wenn sie zur Vorführung von Gefangenen bei Gericht oder Staatsanwaltschaft tätig werden, können unter das vorgenannte Datum erfasst werden. Insoweit wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 3049 (Drucksache 6/5930) verwiesen. Zu 4.: Die Landesregierung bedauert jeden einzelnen Vorfall. Sie wird auch weiterhin sowohl mit repressiven als auch mit präventiven Maßnahmen auf eine Optimierung der Sicherheit der Bediensteten hinwirken. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6214 Zu 5.: Die Landesregierung hat bereits in erheblichem Umfang vorbeugende Maßnahmen ergriffen und wird diese auch weiterführen, um die Sicherheit der Justizbediensteten und der Bürger zu gewährleiten. Dazu zählen Sicherheitskontrollen im Eingangsbereich der Justizbehörden, besondere Ausstattung stärker gefährdeter Gruppen (Wachtmeister/Gerichtsvollzieher) mit besonderen Schutzmitteln, Informations- und Schulungsangebote zu allgemeinen Fragen (zum Beispiel Gesprächsführung) und zu speziellen Themen (zum Beispiel zu sogenannten Reichsbürgern). Zudem wurde veranlasst, dass sich Justizbedienstete bei einem Vorfall jederzeit an die jeweiligen Behördenleitungen wenden können, die dann entsprechende Hilfestellungen und Maßnahmen prüfen. Lauinger Minister Justizbedienstete als Opfer von Straftaten Ich frage die Landesregierung: Zu 1. bis 3.: Zu 4.: Zu 5.: