20.09.2018 Drucksache 6/6220Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. Oktober 2018 Brückenbau innerhalb der Ortslage Gräfinau-Angstedt Die Kleine Anfrage 3254 vom 22. August 2018 hat folgenden Wortlaut: In diesem Sommer hat die Baumaßnahme am Brückenbauwerk in der Ortslage Gräfinau-Angstedt auf der Streckenführung der Landesstraße 1144 begonnen. Bereits wenige Wochen nach der vollen Sperrung der Brücke sind bis auf wenige Vorbereitungsarbeiten keine Bauaktivitäten mehr ersichtlich. Daraufhin erreichten den Fragesteller eine Vielzahl von Bürgerfragen, da die Maßnahme im Ort zu erheblichen Verkehrsbehinderungen führt. Zur Umsetzung der Maßnahme ist nach Kenntnis des Fragestellers das Straßenbauamt Mittelthüringen verantwortlich. Ich frage die Landesregierung: 1. Weshalb ist auf der Baustelle bisher kein zügiger und konsequenter Baufortschritt ersichtlich? 2. Weshalb konnte die Brücke nicht länger für den Verkehr offen gehalten werden, wenn bisher keine wesentlichen Bauarbeiten vollzogen wurden? 3. Wie sind die Planungen für den weiteren Baufortschritt (bitte geplanten Bauablauf darstellen)? 4. Wäre nicht zumindest eine jeweils einseitige Befahrbarkeit der Brücke während der Bauarbeiten oder eine kürzere Vollsperrung realisierbar gewesen? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 19. September 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Bei der in Rede stehenden Baumaßnahme handelt es sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme. Erneuert werden die Brücken über die Ilm und über den Flutgraben, die Stützwand am Rottenbach, die Straßen selbst sowie Kanal- und Trinkwasserleitungen im Auftrag des Zweckverbandes. Darüber hinaus sind Leitungsverlegungen zur Herstellung der Baufreiheit im Auftrag weiterer Versorgungsunternehmen erforderlich. Die Koordination erfolgt durch das Straßenbauamt Mittelthüringen. Die vertraglich vereinbarte Bauzeit begann am 22. Mai 2018 und endet am 4. Oktober 2019. Nach Auskunft des Straßenbauamtes wurden die unmittelbaren Bauvorbereitungen nach Zuschlagserteilung mit einer ersten Bauberatung am 7. Mai 2018 aufgenommen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastrukur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6220 Zum Bauablauf selbst teilt das Straßenbauamt Folgendes mit: Der Auftragnehmer hatte zunächst eine örtliche Umleitung für Anliegerverkehr mit einer durch Nutzungsberechtigte verstellbaren Höhenbegrenzung (für spezielle Lkw) herzustellen. Deren Beginn war von Lieferterminen für die Anlage abhängig. Der Auftragnehmer erwirkte eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Vollsperrung der Landesstraße ab dem 24. Juli 2018, begann am 24. Juli 2018 mit dem Aufbau der Umleitungsbeschilderung und aktivierte die Vollsperrung im Verlauf des 27. Juli 2018, um am Montag des 30. Juli 2018 zu Schichtbeginn mit den eigentlichen Arbeiten an der Landesstraße beginnen zu können. Unter anderem hat der Auftragnehmer am 1. und 2. August 2018 den gebundenen Aufbau der Straßenbefestigung abgefräst. Der Auftragnehmer wurde anschließend an der weiteren Vertragserfüllung gehindert, weil die erforderliche Baufreiheit durch Dritte nicht fristgerecht erbracht wurde. Die Arbeiten wurden deshalb unterbrochen. Der Baubehinderung liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Das beteiligte Telekommunikationsunternehmen hatte bis zur 30. Kalenderwoche Baufreiheit durch Rückbau seiner Anlagen herzustellen. Das Unternehmen beteiligt sich grundsätzlich nicht an Ausschreibungen, sondern beauftragt gelistete Firmen auf der Grundlage seiner Rahmenverträge. Trotz intensiver Einflussnahme des Straßenbaulastträgers konnte der gestörte Bauablauf nicht verhindert werden. Der Straßenbaulastträger ist nicht befugt, im Wege einer Ersatzvornahme Anordnungen zur Veränderung von Anlagen Anderer zu treffen. Für das Straßenbauamt war zum Zeitpunkt des Fräsens der Fahrbahn nicht erkennbar, dass das Telekommunikationsunternehmen noch nahezu vier Wochen benötigt, um seine Mitwirkungspflicht organisatorisch zu untersetzen. Insofern gab es keinen Anhaltspunkt für die Straßenbauverwaltung, zum Zwecke einer zwischenzeitlichen Aufhebung der Vollsperrung in den Bauvertrag eingreifen zu müssen. Da das Telekommunikationsunternehmen mehrfach Terminzusagen zur Herstellung der Baufreiheit nicht eingehalten hat, konnten die Arbeiten erst am 28. August 2018 wieder aufgenommen werden. Zu 2.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 3.: Der Auftragnehmer hat einen Bauablaufplan erstellt, der bis November 2019 reicht. Aktuell gibt es Bemühungen , den beschriebenen Bauverzug aufzuholen, um den vertraglich vereinbarten Gesamtfertigstellungstermin zu halten. Dies ist auch vom Witterungsverlauf abhängig. Eine Fortschreibung des ursprünglichen Bauablaufplans liegt der Straßenbauverwaltung derzeit nicht vor. Zu 4.: Während der Bauzeit ist eine halbseitige Verkehrsführung über das Baufeld auf Grund der dort nicht zu gewährleistenden Verkehrssicherung nicht möglich. Keller Ministerin Brückenbau innerhalb der Ortslage Gräfinau-Angstedt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: