21.09.2018 Drucksache 6/6221Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. Oktober 2018 Übergriff auf Unterkunft für minderjährige Geflüchtete in Kahla - nachgefragt Die Kleine Anfrage 3112 vom 8. Juni 2018 hat folgenden Wortlaut: Am Sonnabend, dem 14. April 2018 kam es laut der Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Thüringen, "ezra" in Kahla zu einem Übergriff auf eine Unterkunft für unbegleitete minderjährige Asylbewerber. Mehrere Personen drangen in die Einrichtung ein und verletzten bei dem Übergriff schließlich vier Jugendliche. Mehrere der Minderjährigen sollen anschließend im Krankenhaus behandelt worden sein. "ezra" berichtet in der Pressemitteilung vom 19. April 2018 von einer rassistischen Motivation und weiterhin , dass es durch die Angreifer zu Drohungen gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtung kam und an den Folgetagen zu weiteren bedrohlichen Situationen. Zwischenzeitlich sind die Jugendlichen aufgrund der Bedrohungssituation in anderen Städten untergebracht. Bei den Angreifern soll es sich unter anderem um Angehörige der rechten Szene beziehungsweise um Mitglieder der als "rechtsextremistisch " eingestuften Burschenschaft "Normannia zu Jena" handeln, die im sogennanten "Dart-Club" in Kahla verkehren, welcher gegenüber der Unterkunft von Geflüchteten liegt. Dort hatte nach bisherigen Berichten die Auseinandersetzung ihren Anfang. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie gestaltete sich nach Kenntnis der Landesregierung der Tathergang sowie polizeiliche Einsatzverlauf am 14./15. April 2018 anlässlich des in der Vorbemerkung geschilderten Vorfalls und wie ist der Ermittlungs - beziehungsweise Verfahrensstand? 2. Welche Verletzungen und Sachschäden wurden anlässlich des in der Vorbemerkung geschilderten Vorfalls bekannt und welchen Personen sind diesen zuzuordnen (Geflüchtete, Mitarbeiter Unterkunft, Burschenschafter /Dartclub-Besucher)? 3. Wie viele Personen konnten nach Kenntnis der Landesregierung als mutmaßliche Täter ermittelt werden , aus welchen Bundesländern beziehungsweise Kommunen stammen diese und welches Alter haben diese? 4. Sind die mutmaßlichen Täter nach Kenntnis der Landesregierung bisher mit Delikten der Politisch motivierten Kriminalität in Erscheinung getreten, werden sie Strukturen der rechten Szene zugeordnet oder sind sie Mitglied einer Burschenschaft (wenn ja, bitte anonymisiert und einzeln auflisten, um welche Delikte es sich handelt, welchen Strukturen der rechten Szene sie zuzuordnen sind oder in welcher Burschenschaft sie Mitglied sind)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6221 5. Welche Burschenschaft veranstaltete nach Kenntnis der Landesregierung ein Treffen am Wochenende des 14./15. April 2018 in Kahla im sogenannten "Dart-Club" und welche Angaben kann die Landesregierung über Nutzungs-/Eigentümerverhältnisse und Bedeutung der Immobilie für die rechte Szene machen? 6. Welche Angaben kann die Landesregierung zu dem Dart-Verein vornehmen, der die Räumlichkeiten gegenüber der Unterkunft von Geflüchteten nutzt und ist der Landesregierung bekannt, ob dieser Fördermittel im Rahmen der Sportförderung erhält und wie viele Personen des Vereins der rechten Szene zugerechnet werden? 7. Führt der geschilderte Vorfall zu einer Überprüfung oder Veränderung der bisherigen polizeilichen Maßnahmen zum Schutz von Unterkünften von Asylbewerbern (wie beispielsweise das Wohnhaus der unbegleiteten minderjährigen Asylbewerber) und deren Bewohnerinnen und Bewohner und welche weiteren Maßnahmen ergreifen die Behörden in der Konsequenz gegebenenfalls? 8. Wie viele Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität - Rechts wurden der Landesregierung in den Jahren 2013 bis 2017 sowie des begonnenen Jahres 2018 in der Stadt Kahla bekannt (bitte nach Jahresscheiben und Anzahl/Delikten darstellen)? 9. Welche Gewaltstraftaten wie Körperverletzung, gefährliche Körperverletzungen et cetera sowie außerdem Bedrohungen und Nötigungen, die als "fremdenfeindlich", "rassistisch" beziehungsweise "gegen Ausländer gerichtet" eingeordnet werden, wurden der Landesregierung in den Jahren 2013 bis 2017 sowie des begonnenen Jahres 2018 in der Stadt Kahla bekannt (bitte auflisten nach Datum, Delikt, Anzahl der Tatverdächtigen , kurze Sachverhaltsdarstellung, gegebenenfalls mit Alter von Opfer und Tatverdächtigen)? 10. Ist der Landesregierung bekannt, ob durch die Verlegung der Jugendlichen in andere Städte zusätzliche Kosten für den Träger entstehen und wenn ja, wie hoch sind diese und welche Unterstützungsmöglichkeiten sieht die Landesregierung, um die zusätzlichen Kosten für den Träger zu mindern? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 19. September 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Vorfälle sind Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen, § 2 Abs. 7 Thüringer Datenschutzgesetz) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 2997 (Drucksache 6/5804) sowie die Antwort auf die Mündliche Anfrage in Drucksache 6/5599 wird verwiesen. Gegenstand der weiterhin laufenden Ermittlungen sind insbesondere die Fragen, von welcher Seite die verbalen und körperlichen Auseinandersetzungen ausgingen und weshalb die Gruppe der nach ihrem äußeren Erscheinungsbild als Burschenschafter beschriebenen Personen in das Wohnheim eindrang. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 2997 (Drucksache 6/5804) sowie auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu 3.: Die Ermittlungen gegen inzwischen sechs Personen dauern an. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen . 3 Drucksache 6/6221Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 4.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu 5.: Über ein Treffen der Burschenschaft "Normannia zu Jena" am 14./15. April 2018 im Dart-Club in Kahla liegen keine Erkenntnisse vor. Ergänzend wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Frage 8 der Kleinen Anfrage 3018 (Drucksache 6/5951) verwiesen. Über ein mögliches Treffen einer anderen Burschenschaft sind keine Aussagen möglich. Auf die Beantwortung der Frage 3 der Kleinen Anfrage 2690 (Drucksache 6/5226) wird verwiesen. Der Dart-Verein unterfällt nicht dem Beobachtungsauftrag des Amtes für Verfassungsschutz, insofern liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Zu 6.: Der Dart-Verein hat weder vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport noch über den Landessportbund Fördermittel im Rahmen der Sportförderung erhalten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Zu 7.: Der Schutz von Asylbewerberunterkünften stellt für die Thüringer Polizei eine wichtige Aufgabe dar und wird im Rahmen der Streifenfahrt gewährleistet. Die entsprechenden Sicherheitskonzepte werden fortlaufend geprüft und bei Erfordernis angepasst. Im Ergebnis der Bewertung des der Anfrage zu Grunde liegenden Sachverhalts sowie der anschließenden Sachbeschädigung sowie Sprengstoffexplosion am Objekt des Dart-Cubs wurde die Präsenzstreife ausgeweitet , um mögliche Übergriffe auf die Jugendhilfeeinrichtung für unbegleitete minderjährige Ausländer sowie den Dart-Club zu verhindern. Zu 8.: In der Stadt Kahla wurden in den Jahren 2013 bis 2017 die nachfolgend aufgeführten Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität -rechts- registriert: Delikt 2013 2014 2015 2016 2017 Gesamt 24 6 15 16 14 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) 8 6 7 9 5 Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) 1 0 0 0 0 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB) 0 0 1 0 0 Volksverhetzung (§ 130 StGB) 3 0 4 1 0 Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) 1 0 0 0 0 Körperverletzung (§ 223 StGB) 0 0 0 3 1 Nötigung (§ 240 StGB) 0 0 0 1 1 Bedrohung (§ 241 StGB) 0 0 0 1 0 Diebstahlsdelikte (§ 242 ff. StGB) 3 0 0 0 0 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 1 0 3 1 6 Verstoß gegen das Versammlungsgesetz 7 0 0 0 1 Für das Jahr 2018 liegen noch keine belastbaren und qualitätsgeprüften Angaben vor. Zu 9.: In den Jahren 2013 bis 2017 wurden insgesamt vier Straftaten im Sinne der Fragestellung bekannt, die alle dem Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität -rechts- zugeordnet wurden. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6221 Datum Delikt Kurzsachverhalt 22.05.2016 Nötigung (§ 240 StGB) Der bekannte Täter forderte eine aus Syrien stammende Person unter Androhung von Schlägen (verbal und mittels Gesten) auf, ein Fitnessstudio zu verlassen. 20.06.2016 Nötigung (§ 240 StGB) Aus einer Gruppe heraus bezeichnete eine bekannte Person ausländische Mitbürger als "Ali Baba" und forderte diese auf, aus Deutschland zu verschwinden. 18.11.2016 Körperverletzung (§ 223 StGB) Zwei bekannte Täter schlugen einem afghanischen Asylbewerber auf das Ohr. 28.01.2017 Körperverletzung (§ 223 StGB) Ein unbekannter Tatverdächtiger äußerte gegenüber einem afghanischen Asylbewerber, dass Kahla seine Stadt sei und schlug ihm unvermittelt mit der Faust einmal auf das Auge. Für das Jahr 2018 liegen noch keine belastbaren und qualitätsgeprüften Statistiken vor. Zu 10.: Da die Jugendlichen nach den Vorfällen vom 14. April 2018 nicht mehr in der Einrichtung in Kahla leben wollten , musste kurzfristig eine Interimslösung für deren Unterbringung gefunden werden. Der Einrichtungsträger mietete in Folge eine Wohnung in Jena von Mitte April bis Ende Juni 2018 an. Die hierdurch entstandenen Mietkosten belaufen sich monatlich auf 400 Euro. Das bestehende Leistungsangebot des Trägers zur Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in der Wohngruppe in Kahla wurde zum Ende des Schuljahres 2018 beendet. Vier der fünf Jugendlichen wurden in anderen stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen im Saale-Holzland-Kreis untergebracht. Der syrische Jugendliche, welcher zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht anwesend war, wird voraussichtlich bis zur Erreichung seiner Volljährigkeit (noch im Jahr 2018) weiterhin in einer Einrichtung des Trägers betreut. Aufgrund der Vorfälle und einer dadurch bedingten Neuausrichtung der Einrichtung in Kahla, hat der Einrichtungsträger zwecks Perspektivklärung bis Ende Juli 2018 - abweichend vom Thüringer Rahmenvertrag nach § 78f Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - eine reduzierte Auslastungsquote von 75 Prozent mit dem örtlich zuständigen Jugendamt verhandelt. Die monatlichen Kosten belaufen sich in dieser Zeit laut Aussagen des Trägers auf circa 25.000 Euro für vier unbegleitete minderjährige Ausländer. Die anfallenden Kosten für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer werden gemäß § 89d SGB VIII vom Freistaat Thüringen erstattet. Das Sozialunternehmen Förster GmbH teilte dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport beziehungsweise dem Landesjugendamt auf Nachfrage mit, dass am Standort Kahla ab Oktober 2018 ein neues Leistungsangebot der Erziehungshilfe für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis zwölf Jahren in Betrieb genommen werden soll. Eine Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern findet somit an diesem Standort nicht mehr statt. Maier Minister Übergriff auf Unterkunft für minderjährige Geflüchtete in Kahla - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: