21.09.2018 Drucksache 6/6224Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. Oktober 2018 "Combat 18"-Strukturen in Thüringen Die Kleine Anfrage 3232 vom 1. August 2018 hat folgenden Wortlaut: Am 16. Juli 2018 veröffentlichte die antifaschistische Recherche- und Analysegruppe "EXIF" umfassende Informationen über die "Reunion" von "Combat 18", dem militanten und bewaffneten Arm der in Deutschland seit dem Jahr 2000 verbotenen Neonazi-Struktur "Blood & Honour". In dem veröffentlichten Material und der dazugehörigen Analyse sind zahlreiche Verbindungen Thüringer Neonazis zu "Combat 18" aufgelistet, ebenso lässt sich aus der Recherche mutmaßen, dass es in Thüringen eine eigene Sektion "Combat 18" gibt. Darüber hinaus stellt das von "EXIF" veröffentlichte Material dar, das Thorsten Heise, der Landesvorsitzende der NPD Thüringen eine der entscheidenden Personen in der nun aufgedeckten "Combat 18"-Struktur sei und unter anderem der von ihm über mehrere Jahre in Leinefelde veranstaltete neonazistische "Eichsfeldtag " einen Sammlungspunkt für Mitglieder der "Combat 18"-Struktur aus ganz Europa darstellt. Ebenso werden erneut die intensiven Verbindungen zwischen Thüringer und Schweizer Neonazis offensichtlich , von denen nach Kenntnis der Fragestellerin bereits mehrfach Waffentrainings in der Schweiz veranstaltet wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die von "EXIF" veröffentlichten Daten und die damit einhergehende Analyse und welche Konsequenzen leitet sie gegebenenfalls ein? 2. Kann die Landesregierung das Bestehen einer "Combat 18"-Struktur mit Mitgliedern in Thüringen bestätigen ? 3. Wie viele Personen der neonazistischen Szene Thüringens gehören nach Kenntnis der Landesregierung zur nun aufgedeckten "Combat 18"-Struktur und aus welchen Kommunen stammen diese? 4. Wie viele Straftaten oder sonstige Delikte mit "Combat 18"-Bezug gab es seit dem Jahr 2014 in Thüringen (bitte einzeln auflisten nach Datum, Ort, Täteranzahl, Tatvorwurf und gegebenenfalls Ergebnis des Strafverfahrens)? 5. Inwieweit fließen die durch "EXIF" veröffentlichten Informationen in die Gefahrenanalyse und Bewertung des bevorstehenden neonazistischen "Eichsfeldtags" am 1. September 2018 mit ein? 6. Wie oft ist "Oidoxie", die neonazistische Band, welche als "Combat 18"-Band Deutschlands gilt, seit dem Jahr 2014 in Thüringen aufgetreten (bitte einzeln auflisten nach Datum, Ort, Art der Veranstaltung, Anzahl der Teilnehmer, organisierender Struktur, Eintrittspreis beziehungsweise "Unkostenbeitrag")? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6224 7. Ist nach Ansicht der Landesregierung die thüringische Neonazi-Gruppe "Garde 20/Turonen" als Thüringer Sektion von "Combat 18" einzustufen? 8. Wurden über die Antwort der Landesregierung auf die Frage 5 der Kleinen Anfrage 1921 in der Drucksache 6/3754 hinausgehend weitere Fälle seit dem Jahr 2017 bekannt, in denen Schriftzüge, Embleme und Logos von "Blood & Honour" seit dem Jahr 2013 festgestellt wurden und wenn ja, in welcher Art fanden diese Verwendung, zum Beispiel in Form von T-Shirts, Aufklebern, CD-Covern et cetera (bitte auflisten nach Datum, Ort und Sachverhalt)? 9. Sind der Landesregierung zudem Schriftzüge, Embleme und Logos von "Combat 18" oder "C18" in Thüringen seit dem Jahr 2013 bekannt geworden und wenn ja, in welcher Art fanden diese Verwendung, zum Beispiel in Form von T-Shirts, Aufklebern, CD-Covern et cetera (bitte auflisten nach Datum, Ort und Sachverhalt)? 10. Hält die Landesregierung weiterhin an ihrer bisherigen Einordnung: "Die Gruppierungen 'Combat 18' beziehungsweise 'Blood&Honour' entfalten aktuell keine Aktivitäten in Thüringen. Es gibt jedoch Einzelpersonen , die sich den genannten Gruppierungen zurechnen lassen oder mit ihnen sympathisieren." fest (vergleiche die Antwort auf Frage 7 der Kleinen Anfrage 2648 in der Drucksache 6/5304) oder gedenkt sie, diese aufgrund der antifaschistischen Recherche und Veröffentlichung von "EXIF" zu aktualisieren? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 19. September 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung ist sich der besonderen Bedeutung des Frage- und Informationsrechts des Thüringer Landtags bewusst. Dieses Recht unterliegt jedoch verfassungsrechtlichen Grenzen. So kann von einer Beantwortung unter anderem dann abgesehen werden, wenn gesetzliche Vorschriften, Staatsgeheimnisse oder schutzwürdige Interessen Einzelner, insbesondere des Datenschutzes, entgegenstehen (Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen). Zu 1.: Die Verfasser des Beitrags "Combat 18 Reunion" auf der "unabhängigen antifaschistischen Rechercheplattform "* kommen zu der Einschätzung, dass es sich bei "Combat 18 Deutschland" um eine rechtsterroristische Gruppierung handelt, die sich den bewaffneten Kampf zum Ziel gesetzt hat und Teil eines umfassenden internationalen Netzwerks ist. Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder beobachten die Gruppierung "Combat 18 Deutschland" mit besonderer Aufmerksamkeit, insbesondere auch vor dem Hintergrund der durchaus gewalttätigen Historie der Gruppe in ihrer Anfangszeit in Großbritannien. Vergleichbares Verhalten konnte bislang in Deutschland nicht festgestellt werden. Dennoch wird die intensive Beobachtung dieser grundsätzlich gewaltbereiten und waffenaffinen rechtsextremistischen Szene fortgesetzt, um mögliche Radikalisierungstendenzen frühzeitig zu erkennen und die Strafverfolgungsbehörden rechtzeitig einzubinden. Zu 2.: Es wird davon ausgegangen, dass in Thüringen aktuell keine eigenständige regionale "Combat 18"-Sektion existiert. Zu 3.: Es gibt eine einstellige Anzahl von "Combat 18"-Mitgliedern, die in unterschiedlichen Orten in Thüringen wohnen. Zu 4.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Zu 5.: In die Lagebewertung werden alle den Sicherheitsbehörden vorliegenden Erkenntnisse einbezogen. 3 Drucksache 6/6224Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Der Landesregierung sind folgende Auftritte bekannt geworden: Datum Ort Art der Veranstaltung Teilnehmerzahl Organisator Eintrittspreis 06.12.2014 Ballstädt Konzert circa 100 Freie Kräfte nicht bekannt 09.04.2016 Eisenach Liederabend 90 NPD nicht bekannt 28.10.2017 Themar Versammlung "Rock gegen Links" circa 1.100 Rechtsextremistische Einzelperson 35 Euro 10.02.2018 Eisenach Konzert 50 bis 60 Germaniaversand nicht bekannt Zu 7.: Bei der "Bruderschaft Thüringen" ("Turonen"/"Garde 20") handelt es sich um eine eigenständige Gruppierung , die nicht als Sektion von "Combat 18 Deutschland" anzusehen ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 8.: Es wird auf die Anlage verwiesen. Zu 9.: Es wird auf die Antwort zu Frage 9 der Kleinen Anfrage 1447 in der Drucksache 6/3228 verwiesen. Darüber hinaus sind den Thüringer Sicherheitsbehörden folgende Sachverhalte bekannt geworden: Datum Ort Art Sachverhalt 02.01.2015 Teistungen Bekleidung Feststellung eines T-Shirts mit der Aufschrift "Terrormaschine Combat 18" 07.05.2016 Hildburghausen Tätowierung Tragen einer Tätowierung "C18" 07.06.2017 Gotha Graffiti Schmieren der Zeichen "C18" auf einen Grabstein Zu 10.: Die Erkenntnisse zu "Combat 18" und "Blood & Honour" werden fortlaufend aktualisiert. Es gibt weiterhin Einzelpersonen in Thüringen, die sich den beiden Gruppierungen zurechnen lassen oder mit ihnen sympathisieren . Informationen zu aktuellen Aktivitäten in Thüringen sind aus Gründen der Geheimhaltung nicht weitergabefähig. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Maier Minister Endnote: * Vergleiche www.exif-recherche.org. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6224 Anlage Datum Ort Sachverhalt 29.04.2017 Krölpa Im Internet war ein Foto des Tatverdächtigen veröffentlicht, als er ein Shirt mit dem Schriftzug "Blood & Honour" trug. 29.04.2017 Pößneck Tatverdächtiger veröffentlichte im Internet das Foto einer anderen Person, die ein Shirt mit dem Schriftzug "Blood & Honour" trug. 03.06.2017 Eisenberg Tatverdächtiger trug T-Shirt mit dem Schriftzug "Blood & Honour". 18.06.2017 Wolfsberg Tatverdächtiger veröffentlichte im Internet das Foto einer anderen Person, die ein Shirt mit dem Schriftzug "Blood & Honour" trug. 19.06.2017 Erfurt Tatverdächtiger trug T-Shirt mit dem Schriftzug "Blood & Honour". 01.07.2017 Mühlhausen Tatverdächtiger veröffentlichte Aufzeichnungen mit dem Schriftzug "Blood & Honour". 15.07.2017 Themar Tatverdächtiger trug Kutte mit dem Schriftzug "Blood & Honour". 29.07.2017 Themar Tatverdächtiger zeigte öffentlich die Tattoos "Blood" und "Honour". 08.08.2017 Meiningen Beim Tatverdächtigen wurde ein T-Shirt mit dem Schriftzug "Blood & Honour " aufgefunden. 11.09.2017 Erfurt Tatverdächtiger postete im Internet ein Foto, das ihn mit einem Shirt mit dem Schriftzug "Blood & Honour" zeigte. 06.11.2017 Gotha Tatverdächtiger zeigte im Internet in seinem Profilbild den Schriftzug "Blood & Honour". 09.11.2017 Lauscha Beim Tatverdächtigen wurde eine Zeitschrift mit dem Schriftzug "Blood & Honour" aufgefunden. 09.06.2018 Themar Tatverdächtiger zeigte öffentlich das Tattoo "Blood and Honour". Stand: 16.08.2018 "Combat 18"-Strukturen in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Endnote: Anlage