25.09.2018 Drucksache 6/6229Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. Oktober 2018 Magazin "Werk-Kodex" in der rechten Szene Die Kleine Anfrage 3140 vom 21. Juni 2018 hat folgenden Wortlaut: Als "Die erste Designer-Zeitschrift und echte Magazinkultur von rechts" bezeichnet sich das Magazin "Werk- Kodex - Druckwerk für Metapolitik und Kultur", das laut seinem Impressum vom "Nordland-Verlag" mit Sitz in Fretterode durch den Thüringer NPD-Landesvorsitzenden Thorsten Heise herausgegeben wird. In einem YouTube-Interview vom 3. Juni 2018 bekennt sich ein NPD-Bundesvorstandsmitglied unter seinem Künstlernamen "Baldur Landogart" auf dem Grundstück von Heise als Macher des Magazins. Das Magazin präsentierte sich auch beim Neonazi-Festival vom 20. bis 22. April 2018 im sächsischen Ostritz. Zu den nach eigenen Angaben fünfzehn Autoren der ersten Ausgabe gehören eine Reihe bekannter NPD-Funktionäre, darunter der ehemalige Landesorganisationsleiter der NPD Thüringen und der ehemalige NPD-Bundesvorsitzende Udo Voigt. Es soll laut Internetseite des Magazins zwei bis vier mal im Jahr mit jeweils rund 100 Seiten erscheinen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die Macher, Herausgeber und Autoren des Magazins "Werk-Kodex" vor? 2. Welche Angaben kann die Landesregierung zur inhaltlichen Ausrichtung des Magazins vornehmen und wie bewertet sie das Druckerzeugnis mit Blick auf dessen Bedeutung für die rechte Szene? 3. Ist der Landesregierung bekannt, wo das Magazin "Werk-Kodex" gedruckt wird und in welcher Auflage dieses wie vertrieben wird? 4. Welche Bezüge sind der Landesregierung vom Magazin "Werk-Kodex" zum NPD-Landesvorsitzenden Thorsten Heise bekannt? 5. Bei welchen Veranstaltungen und Versammlungen der rechten Szene wurde nach Kenntnissen der Landesregierung das Magazin "Werk-Kodex" bereits verteilt oder verkauft? 6. Welche weiteren Unternehmen oder Internetshops, Verlage, Marken, Organisationen, Druckerzeugnisse , Treffpunkte und Einrichtungen von symbolischer Bedeutung sind nach Kenntnissen der Landesregierung unter der Adresse des bekannten Anwesens in der Dorfstraße in Fretterode ansässig? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6229 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 21. September 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung ist sich der besonderen Bedeutung des Frage- und Informationsrechts der Abgeordneten des Thüringer Landtags bewusst. Dieses Recht unterliegt jedoch verfassungsrechtlichen Grenzen. So kann von einer Beantwortung unter anderem dann abgesehen werden, wenn gesetzliche Vorschriften, Staatsgeheimnisse oder schutzwürdige Interessen einzelner, insbesondere des Datenschutzes, entgegenstehen (vergleiche Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen). Hinsichtlich der Weitergabe von personenbezogenen Daten wurden § 2 Abs. 7 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) sowie der Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts in der Sache 2 EO 386/13 vom 5. März 2014 berücksichtigt. Zu 1.: Als maßgeblich verantwortlich für das Magazin "Werk-Kodex" tritt ein Mitglied des Bundesvorstandes der NPD auf. Er ist als Verantwortlicher für Schriftleitung und Gestaltung sowie als Chefredakteur angegeben. Herausgeber ist der "Nordland-Verlag", ansässig in 37318 Fretterode. Unter den zahlreichen Autoren der ersten Ausgabe finden sich überwiegend Vertreter des parteigebundenen Spektrums mit Bezügen zur Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) und des parteiunabhängigen rechtsextremistischen Spektrums aus verschiedenen Bundesländern. Bei einzelnen Akteuren sind bislang über die Betätigung im Rahmen des Magazins "Werk-Kodex" hinausgehende rechtsextremistische Zusammenhänge nicht bekannt. Zum Teil handelt es sich mutmaßlich auch um Pseudonyme oder Aliasnamen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Auf der vom Magazin betriebenen Internetseite wird das Projekt mit seinen Grundgedanken vorgestellt. Ziel ist es laut der eigenen Projektbeschreibung, ein "patriotisches Magazin zu gestalten", das in jeder Ausgabe ein bestimmtes Schlagwort ganzheitlich unter den Kategorien "Mensch", "Raum" und "Kultur" mit verschiedenen Beiträgen betrachtet und zudem derzeit sechs eigenständige Kolumnen anbietet. Laut Eigendarstellung sollen verschiedene vaterländische Zielgruppen und nationalpolitische Strömungen eine "Argumentationsplattform und publizistische Heimat" finden. Ideologisch ist eine neonationalsozialistisch ausgerichtete und völkisch-rassistische Linie festzustellen. Eine Bewertung der Bedeutung für die rechtsextremistische Szene ist nach erst einer Ausgabe verfrüht. Umfang , intellektuelles Niveau und Preis sprechen derzeit gegen eine weite Verbreitung innerhalb des rechtsextremistischen Spektrums. Zu 3.: Der Landesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Angaben des Hauptverantwortlichen zufolge liegt die Auflage unter 50.000 Exemplaren. Zu 4.: Aus dem Magazin heraus sind, abgesehen von der Herausgabe durch den rechtsextremistischen "Nordland -Verlag", keine offensichtlichen Bezüge bekannt. Zu 5.: Ein Stand des Magazins soll bei folgenden Veranstaltungen betrieben worden sein: Datum Veranstaltung 7. April 2018 Seminar für Metapolitik vermutlich in Guthmannshausen 20./21. April 2018 Schild & Schwert Festival in Ostritz 11./12. Mai 2018 Europakongress der "Jungen Nationalisten" in Riesa 3 Drucksache 6/6229Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Neben dem Buchverlag "Nordland-Verlag" und dem Druckerzeugnis "Werk-Kodex" sind an der in der Fragestellung genannten Adresse die Zeitschrift "Volk in Bewegung - Der Reichsbote", die Internetversandhandel "Verlag W+B Medien", "Deutsches Warenhaus", "Weltnetzladen", der Verein "Deutsch-Russische Friedensbewegung Europäischen Geistes e. V." sowie der Kreisverband Eichsfeld und der Völkische Flügel der NPD ansässig. Dort werden auch "Kameradschaftsabende" durchgeführt. Maier Minister Magazin "Werk-Kodex" in der rechten Szene Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: