25.09.2018 Drucksache 6/6230Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. Oktober 2018 Extrem rechte Immobilien und Einordungskriterien - nachgefragt Die Kleine Anfrage 3164 vom 29. Juni 2018 hat folgenden Wortlaut: In der Kleinen Anfragen "Extrem rechte Immobilien und ihre neuen Einordnungskriterien in Thüringen" (Drucksache 6/5716) hat die Landesregierung in einer Übersicht über extrem rechte Immobilien und deren Kriterien zur Klassifizierung Auskunft gegeben. Mobit, die Mobile Beratung in Thüringen für Demokratie ge gen Rechtsextremismus, ordnet in ihrer Broschüre "Nach den rechten Häusern sehen" 15 Immobilien als Immobilien der extrem rechten Szene ein. Einzelne Immobilien, die Mobit erfasst, werden in der oben ge nannten Kleinen Anfrage nicht erwähnt. Das sind die Immobilien in Erfurt (2), Haselbach (1), Mosbach (1) und Sonneberg (1). Die vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales angegebene Immobilie in Ronneburg ist wiederum nicht in der Auflistung von Mobit enthalten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die unterschiedliche Einordnung von Immobilien durch das Thürin ger Ministerium für Inneres und Kommunales und der Mobilen Beratung - Mobit? 2. Wie ordnet die Landesregierung die von Mobit kategorisierten Immobilien in Erfurt Haselbach, Mosbach und Sonneberg ein? 3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Nutzung von Immobilien durch bestimmte ex trem rechte Parteien, Kameradschaften, Organisationen und Vereine vor? 4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die regelmäßige Nutzung von Immobilien durch ext rem rechte Parteien, Kameradschaften, Organisationen und Vereine (Nennung nach Immobilie, Nutzen de sowie Zweck der Nutzung werden erbeten)? 5. Um was für eine Immobilie handelt es sich in der von dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kom munales aufgezählten Immobilie in Ronneburg? Welchen Einordnungskriterien entspricht diese? 6. Sind der Landesregierung Immobilien in Thüringen bekannt, die von der ldentitären Bewegung und dem Verein "Ein Prozent" genutzt werden? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Henfling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6230 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. September 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Unterschiede in der Einordnung von Immobilien, die durch Rechtsextremisten für entsprechende Be strebungen genutzt werden, ergeben sich aus den offensichtlichen Unterschieden in den hierfür angewand ten Kriterien. Ein wesentlicher Faktor für die Einordnung ist die Aktualität der Nutzung durch Rechtsextre misten. Während die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus in Thüringen (MOBIT) hier offenbar einen weiteren Maßstab anwendet, fällt dieser vor dem Hintergrund des mit einer Berichterstattung durch den Ver fassungsschutz einhergehenden Grundrechtseingriffs enger aus. Dies betrifft insbesondere Immobilien, die von Dritten kurzzeitig Rechtsextremisten zur Verfügung gestellt werden, ansonsten aber eine anderweiti ge, nicht durch den Verfassungsschutz zu beobachtende Nutzung erfahren, wie zum Beispiel Gaststätten. Den vorgenannten Ausführungen entsprechend waren die von MOBIT in der Broschüre "Nach den rech ten Häusern sehen" angegebenen Immobilien in der Vergangenheit bereits Gegenstand der Berichterstat tung des Verfassungsschutzes. Zu 2.: Die Immobilie "Kammwegklause" in Erfurt stand über einen längeren Zeitraum auch für die Nutzung für rechtsextremistische Zwecke zur Verfügung. Die letzte diesbezügliche Nutzung in Form einer rechtsextre mistischen Musikveranstaltung liegt allerdings bereits längere Zeit zurück. Im Fall der dem Verein "Volksgemeinschaft e.V." zugerechneten Immobilie in Erfurt gab es seit dem ver gangenen Jahr keine Hinweise mehr auf eine Nutzung für rechtsextremistische Aktivitäten. Zuvor waren die dortigen Räumlichkeiten auch von der Partei "Die Rechte" für Veranstaltungen genutzt worden. Zuletzt deutete sich erneut die Nutzung für rechtsextremistische Zwecke an, unter anderem im Zusammenhang mit der Partei "Der III. Weg". Vorgenannte Nutzung führt zu einer Wiederaufnahme in die Liste der rechts extremistischen Immobilien. Die Immobilie in Haselbach wurde zwar in der Vergangenheit für rechtsextremistische Zwecke genutzt, dien te im für eine Beurteilung relevanten Zeitraum aber vorwiegend Wohnzwecken. Bei der Immobilie in Mosbach handelt es sich um eine Gaststätte, die in der Vergangenheit zwar für Treffen rechtsextremistischer Gruppierungen und solche der Reichsbürgerszene genutzt wurde, aber im aktuell für eine Beurteilung relevanten Zeitraum keine entsprechende Nutzung mehr aufweist. Selbst die von MOBIT aufgeführte letzte Veranstaltung fand demnach vor zwei Jahren statt. Bei der Immobilie in Sonneberg handelt es sich um ein Objekt, das von Rechtsextremisten für Musikveran staltungen und private Feiern genutzt wird. Sie wird als rechtsextremistisch genutzte Immobilie eingestuft. Zu 3. und 4.: Auf die Anlage wird verwiesen. Zu 5.: Bei der Immobilie in Ronneburg handelt es sich um eine Baracke, die von einer rechtsextremistischen Ein zelperson verschiedenen Gruppierungen für rechtsextremistische Veranstaltungen zur Verfügung gestellt wird. Sie steht im Eigentum des besagten Rechtsextremisten und eignet sich aufgrund ihrer Lage und ihrer Größe für rechtsextremistische Veranstaltungen, wie interne Treffen und Musikveranstaltungen. Sie wird als rechtsextremistisch genutzte Immobilie bewertet. Zu 6.: Hinsichtlich der regelmäßig von der "Identitären Bewegung Thüringen" genutzten Immobilie wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen. Zum Verein "Ein Prozent" liegen der Landesregierung keine Er kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Der Verein "Ein Pozent" ist nicht Beobachtungsobjekt des Ver fassungsschutzes in Thüringen. Maier Minister 3 Drucksache 6/6230Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage Lfd. Nr. Ort und Objekt Nutzende Zweck der Nutzung 1 Guthmannshausen, ehemaliges Rittergut Verein "Gedächtnisstätte e.V." Eigennutzung und Bereitstel lung für andere rechtsextremis tische Gruppierungen und Ein zelpersonen Vortragsveranstaltungen und sonstige Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene 2 Marlishausen, ehemalige Bahn hofsgaststätte Identitäre Bewegung Thüringen, Schlesische Jugend Interne Treffen 3 Ilfeld (Harzhöhe), Hotel Hufhaus vorwiegend "Artgemeinschaft - Germanische Glaubensgemein schaft wesensgemäßer Lebens gestaltung e.V." Interne Treffen 4 Kirchheim, sogenannte Erlebnis scheune, "Veranstaltungszent rum Erfurter Kreuz" verschiedene Akteure der rechts extremistischen Szene Versammlungen, rechtsextre mistische Rede- und Musikver anstaltungen 5 Kahla, Wohnhaus Burschenschaft Normannia zu Jena Interne Treffen, Redeveranstal tungen 6 Ballstädt, sogenanntes Gelbes Haus Bruderschaft Thüringen ("Garde 20"/"Turonen") Interne Treffen 7 Eisenach, "Flieder Volkshaus" NPD Versammlungen, rechtsextre mistische Musik- und Redever anstaltungen 8 Kloster Veßra, Gasthaus "Golde ner Löwe" Rechtsextremistische Einzelper son Versammlungen, rechtsextremis tische Musik- und Redeveranstal tungen, Feiern 9 Ronneburg, Baracke/Baracken gelände Rechtsextremistische Musiksze ne Rechtsextremistische Musikver anstaltungen und Feiern 10 Sonneberg, ehemalige Gaststät te "Waldhaus" Rechtsextremistische Musiksze ne Rechtsextremistische Musikver anstaltungen und Feiern 11 Fretterode, Wohn- und Geschäfts haus Rechtsextremistische Einzelper son Interne Treffen 12 Themar, "Konzertwiese" verschiedene Veranstalter von rechtsextremistischen Großver anstaltungen rechtsextremistische Großveran staltungen 13 Erfurt, Objekt "Volksgemeinschaft e.V." Verein "Volksgemeinschaft e.V." verschiedene rechtsextremisti sche Veranstaltungen 14 Mackenrode Gruppierung "Nordadler" Siedlungsprojekt (Stand: 12. September 2018) Extrem rechte Immobilien und Einordungskriterien - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3. und 4.: Zu 5.: Zu 6.: Anlage