26.09.2018 Drucksache 6/6232Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. Oktober 2018 Wirtschaftliche und rechtliche Stellung von Lehrkräften an Schulen in freier Trägerschaft Die Kleine Anfrage 3176 vom 28. Juni 2018 hat folgenden Wortlaut: Thüringen zeichnet sich durch ein vielfältiges Angebot an Schularten, Bildungsgängen und Schulträgern aus. Circa elf Prozent der Kinder und Jugendlichen lernen an freien Schulen. Diese werde von circa 2.350 Lehrkräften (Statistisches Landesamt Thüringen) unterrichtet. Viele Lehrkräfte an freien Schulen arbeiten in (Zwangs-)Teilzeit. Die Genehmigungsvoraussetzungen für Schulen in freier Trägerschaft sind in Artikel 7 Abs. 4 Grundgesetz (GG) und in den §§ 5 und 6 des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft (ThürSchfTG) festgeschrieben . In Artikel 7 Abs. 4 Satz 4 GG heißt es: "Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist." Dies wird in § 5 ThürSchfTG konkretisiert. Nach § 6 ThürSchfTG ist die Genehmigung der freien Schulen zu widerrufen, wenn die Anforderungen nach § 5 Abs. 4 Satz 2 ThürSchfTG nicht erfüllt sind, indem etwa "die Gehälter und Vergütungen bei entsprechenden Anforderungen hinter den Gehältern der Lehrkräfte an vergleichbaren staatlichen Schulen ... wesentlich zurückbleiben". Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrkräfte sind derzeit an freien Schulen in Thüringen tätig (bitte einzeln ausweisen nach Trägern , Schulart, Vollzeit beziehungsweise Teilzeit, Lehrkräften mit oder ohne Lehrbefähigung)? 2. Nach welchen Normen und gegebenenfalls Urteilen ist die Vergleichbarkeit der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse von Lehrkräften an freien Schulen zu Lehrkräften an staatlichen Schulen definiert und gesichert? 3. Nach welchen Richtlinien oder Tarifverträgen werden Lehrkräfte bei den unter Frage 1 aufgeführten Trägern vergütet? 4. Wie, in welchen Abständen und mit welcher Wirkung wurden und werden die unter Frage 1 aufgeführten Träger seitens des zuständigen Ministeriums hinsichtlich der Einhaltung der verfassungsrechtlichen und landesrechtlichen Normen bezüglich der wirtschaftlichen und rechtlichen Stellung der Lehrkräfte kontrolliert (bitte den Zeitraum von 2010 bis 2018 darstellen)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Wolf (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6232 5. Bei welchen Trägern fanden nach Erteilung der Genehmigung Einzelfallprüfungen statt? Falls keine stattfanden, warum nicht? 6. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung bezüglich der Höhe der Vergütung und der Länge der Arbeitszeit (Pflichtstunden) der Lehrkräfte an freien Schulen im Vergleich zu der Vergütung staatlicher Lehrkräfte nach den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder und deren Arbeitszeit (Pflichtstunden) (bitte aufführen nach Träger, Schulart, Lehrkräfte mit und ohne Lehrbefähigung)? 7. Wie häufig, mit welchen Auffälligkeiten und welchen Konsequenzen wurden die Verwendungsnachweise der unter Frage 1 genannten Träger überprüft (bitte einzeln nach Trägern auflisten für die Jahre 2010 bis 2018)? 8. Gab es seitens der Lehrkräfte, Betriebsräte oder sonstiger Institutionen (zum Beispiel Verbände und Gewerkschaften) gegenüber der Landesregierung Anzeigen, Hinweise oder Nachfragen bezüglich der Einhaltung der Normen nach § 5 Abs. 4 ThürSchfTG? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden eingeleitet ? (Bitte für den Zeitraum 2010 bis 2018, für einzelne Träger und einzelne Vorkommnisse auflisten. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 25. September 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die erbetenen Angaben können den nachfolgenden Übersichten entnommen werden. Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport/Statistikstelle Schuljahresstatistik 2017/2018 (Stichtag: 30. August 2017 [ABS] und 15. November 2017 [BBS]) allgemeinbildende Schulen und berufsbildende Schulen Schulen in freier Trägerschaft (Schuljahr 2017/2018) Schulträger Anzahl Lehrkräfte Akademie für Gesundheits- und Sozialberufe gGmbH 13 Aktion Sonnenschein Thüringen e.V. 27 AWO Kreisverband Jena-Weimar e.V. 26 AWO Soziale Dienste Rudolstadt gGmbH 27 AWO Sozialmanagement gGmbH Saale-Orla-Kreis 20 Bergkloster St. Elisabeth-Schule gGmbH 46 Berufsbildungszentrum Handel/Gewerbe/Freie Berufe e.V. 14 Berufsschule am Morgenberg GmbH 9 Bildungswerk für Gesundheits- und Sozialberufe gGmbH 18 Bildungswerk für Gesundheitsberufe e.V. 63 Bildungszentrum Menteroda der KAB gGmbH 11 Bistum Erfurt Bischöfliches Ordinariat 70 Blindeninstitutsstiftung 5 BmH Bildungszentrum für medizinische Heilhilfsberufe GmbH 42 Caritasverband für das Bistum Erfurt e.V. 21 Christliches Bildungswerk Gera gGmbH 10 Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e.V. (CJD) 44 Christophoruswerk Erfurt gGmbH 18 DAA Deutsche Angestellten-Akademie GmbH 30 DEHOGA Thüringen Kompetenzzentrum GmbH - gemeinnützig 21 Deutsches Erwachsenen-Bildungswerk in Thüringen, gemeinnützige Schulträger- GmbH 19 Diako Kinder- und Jugendhilfe gem. GmbH 14 Diakonieverein Carolinenfeld e.V. 11 Diakoniewerk der Superintendenturen Sonneberg und Hildburghausen/Eisfeld e.V. 7 3 Drucksache 6/6232Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Schulträger Anzahl Lehrkräfte Diakonische Bildungsinstitut Johannes Falk gemeinnützige GmbH 51 Dr. P. Rahn & Partner, Schulen in freier Trägerschaft, gemeinnützige Schulträgergesellschaft mbH 8 DRK Kreisverband Jena-Eisenberg-Stadtroda e.V. 16 DRK-Bildungswerk Thüringen gemeinnützige GmbH 17 Eichsfeld Klinikum gGmbH 18 Elterninitiative Ganztagsgrundschule Kleeblatt e.V. 12 Elternverein Känguru Lern- und Spielräume e.V. 7 Erfurt Bildungszentrum gGmbH 21 Euro-Schulen gemeinnützige Gesellschaft für berufliche Bildung und Beschäftigung Thüringen mbH 113 Evangelische Grundschule Jena e.V. 5 Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck Landeskirchenamt 10 Evangelische Schulstiftung in Mitteldeutschland 393 Evangelische Stiftung Christopherushof 10 Fachschule für Gesundheitsfachberufe Bad Salzungen gGmbH 26 Förderverein Grundschule Asbach e.V. 5 Freie Waldorfschule Eisenach/Wartburgkreis e.V. 33 Freie Waldorfschule Erfurt e.V. 31 GAW Institut für Berufliche Bildung gemeinnützige GmbH 44 Gemeinnützige Gesellschaft TÜV Rheinland Bildungswerk GmbH 30 gemeinnützige Kreative Schulgesellschaft Thüringen mbH 29 Gesellschaft für christliche Schulen mbH 59 Gothaer Bildungsgesellschaft mbH GoBi 77 Grone Gesundheitsakademie Thüringen GmbH - gemeinnützig - 22 GRUNDIG AKADEMIE für Wirtschaft und Technik Gemeinnützige Stiftung e.V. 55 Herbert Feuchte Stiftungsverbund gemeinnützige GmbH 16 IBKM Gemeinnützige Schulträger GmbH 64 IMA Institut für Marktwirtschaft gGmbH, Zweigniederlassung Erfurt 27 Inklusive Bildung - Lebenshilfe Weimar/Apolda gemeinnützige GmbH 10 INNOVA Sozialwerke e.V. 16 Interessengem. zur Erhaltung der Landschulen in Thüringen 15 Internationales Bildungs- und Sozialwerk e.V. 29 IWK-Institut für Weiterbildung in der Kranken- & Altenpflege gGmbH 25 JugendSozialwerk Nordhausen e.V. 60 Jugendwerkstatt Nova gGmbH 11 Katholische Hospitalvereinigung Thüringen gGmbH 50 Kolping-Bildungswerk Thüringen e.V. 18 Krankenpflegeschule Altenburg gGmbH 15 Kultur- und Schulverein "Mandala" e.V. 27 Kur natur-Lehrinstitut gGmbH 12 Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg 9 Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung gGmbH 9 Lebenshilfe Leinefelde-Worbis gemeinnützige GmbH 9 Lebenshilfe Schulen Gera gemeinnützige GmbH 14 Ludwig Fresenius Schulen Erfurt gemeinnützige GmbH 121 Marienstift Arnstadt 70 Michaelisstift Gefell 41 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6232 Schulträger Anzahl Lehrkräfte Mühlhäuser Werkstätten für Behinderte e.V. 54 Obereichsfelder Bildungswerk e.V. 16 ÖKUS e.V. 17 Pflegeanstalt Georgstift GmbH 10 Prager-Schule Pflege- und Verwaltungsakademie GmbH 12 Private Fachschulen für Wirtschaft und Soziales gGmbH 134 Pro vita Akademie Nordhausen gGmbH 35 Quer-Wege e.V. 61 Regenbogen Freie Schule Erfurt e.V. 17 Sabel Saalfeld Gemeinnützige Bildungsgesellschaft mbH, Private Akademie und berufsbildende und allgemeinbildende Schulen für Wirtschaft, Verwaltung und EDV 36 Schulverein "Franz von Assisi" Ilmenau e.V. 50 Schulverein Freie Gesamtschule e.V. 61 Semper Schulen Thüringen gemeinnützige GmbH 17 Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH 4 SRH Zentralklinikum Suhl GmbH 21 St. Georg Klinikum Eisenach gGmbH 21 Stiftung Deutsche Landerziehungsheime Hermann-Lietz-Schule 51 Stiftung Finneck 50 Stiftung Klosterschule Roßleben 37 Stiftung Rehabilitationszentrum Thüringer Wald 8 Thepra Landesverband Thüringen e.V. 40 Thüringer Bildungsverein für Gesundheit und Soziales e.V. 27 Thüringer Sozialakademie gGmbH 15 thuringia international weimar - weimar e.V. 44 Verein Waldorfpädagogik Ostthüringen e.V. 52 Verein Waldorfpädagogik Weimar e.V. 35 VHS Bildungswerk GmbH 21 Wendepunkt e.V. 10 Gesamtergebnis 3.302 Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport/Statistikstelle Schuljahresstatistik 2017/2018 (Stichtag: 30. August 2017 [ABS] und 15. November 2017 [BBS]) allgemeinbildende Schulen und berufsbildende Schulen Schulen in freier Trägerschaft (Schuljahr 2017/2018) Schulart Anzahl Lehrkräfte Grundschule 346 Regelschule 169 Gemeinschaftsschule 383 Gymnasium 409 Gesamtschule/Sonstige Schule 235 Integrierte Gesamtschule 40 Waldorfschule 151 Sonstige Gesamtschule 44 Förderschule 313 Berufsbildende Schule 1.447 Gesamtergebnis 3.302 5 Drucksache 6/6232Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport/Statistikstelle Schuljahresstatistik 2017/2018 (Stichtag: 30. August 2017 [ABS] und 15. November 2017 [BBS]) allgemeinbildende Schulen und berufsbildende Schulen Schulen in freier Trägerschaft (Schuljahr 2017/2018) Schulart Anzahl Lehrkräfte vollzeitbeschäftigt 1.264 teilzeitbeschäftigt 2.038 Gesamtergebnis 3.302 Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport/Statistikstelle Schuljahresstatistik 2017/2018 (Stichtag: 30. August 2017 [ABS] und 15. November 2017 [BBS]) allgemeinbildende Schulen und berufsbildende Schulen Schulen in freier Trägerschaft (Schuljahr 2017/2018) Schulart Anzahl Lehrkräfte Gesamtergebnis 3.302 davon mit Lehrbefähigung 3.262 davon mit sonderpädagogischer Befähigung 287 Zu 2.: Die Frage, nach welchen Normen oder Urteilen die "Vergleichbarkeit" der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse von Lehrkräften definiert und gesichert ist, lässt sich in dieser Form nicht beantworten, da weder das Grundgesetz noch das Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft diesen isolierten Ausgangspunkt für die Bewertung der wirtschaftlichen und rechtlichen Stellung der Lehrkräfte wählen. Gemäß Artiktel 7 Abs. 4 Satz 2 Grundgesetz (GG) unterstehen private Ersatzschulen den Landesgesetzen. Durch landesgesetzliche Bestimmungen ist näher zu bestimmen, was eine genügende wirtschaftliche Sicherung der Lehrkräfte im Sinne von Artikel 7 Abs. 4 Satz 4 GG ist. Der verfassungsrechtliche Schutz der Lehrkräfte an privaten Ersatzschulen wird durch landesrechtliche Bestimmungen konkretisiert. § 5 Abs. 4 ThürSchfTG greift für die Absicherung der Lehrkräfte an Ersatzschulen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht nicht nur die Relation zu Gehältern von Lehrkräften an vergleichbaren staatlichen Schulen heraus. Die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte an einer Ersatzschule ist nach dem Wortlaut der Regelung dann genügend gesichert, wenn 1. über das Anstellungsverhältnis ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen ist, in dem die regelmäßige Pflichtstundenzahl , der Anspruch auf Urlaub und eindeutige Kündigungsbedingungen festgelegt sind, 2. die Gehälter und Vergütungen bei entsprechenden Anforderungen hinter den Gehältern der Lehrkräfte an vergleichbaren staatlichen Schulen nicht wesentlich zurückbleiben und in regelmäßigen Zeitabschnitten gezahlt werden und 3. für die Lehrkräfte eine Anwartschaft auf Versorgung erworben wird, die wenigstens den Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht. Die Absicherung der Lehrkräfte an Ersatzschulen ist folglich in Thüringen nicht auf den angefragten Punkt verengt, sondern durch das Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft weitergehend geregelt. Eine einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es jedoch zur Frage der Sittenwidrigkeit einer Vergütungsvereinbarung für Lehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft. Die entsprechenden Urteile ergingen in arbeitsrechtlichen Verfahren, wenn sich Lehrkräfte individuell gegen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge wandten und somit auch gegen die (zu niedrige) Vergütung. Exemplarisch ist hierzu auf die grundsätzlichen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 26. April 2006 - 5 AZR 549/05 -, BAGE 118, 66-75 und vom 19. August 2015 - 5 AZR 500/14 -, BAGE 152, 228- 239 zu verweisen. Das erste Urteil sieht eine Mindestvergütung von 75 Prozent gegenüber den Gehältern im öffentlichen Dienst als noch nicht sittenwidrig an. Das zweite Urteil sah eine Vergütungsvereinbarung einer Lehrkraft an einer staatlich anerkannten Privatschule im Freistaat Sachsen nach § 134 Bürgerliches 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6232 Gesetzbuch für nichtig an, wenn die Vergütung 80 Prozent der Vergütung einer vergleichbaren Lehrkraft an einer öffentlichen Schule unterschreitet. Aus diesen Urteilen, die zwar direkt jeweils nur zwischen den Parteien des Rechtsstreits wirken, lässt sich auch für die Schulaufsicht ableiten, dass bei einer Unterschreitung dieser Margen von einem "erheblichen Zurückbleiben" hinter den Gehältern im öffentlichen Dienst auszugehen wäre. Zu 3.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Vergütung erfolgt nicht nach einer einheitlichen Richtlinie oder einem einheitlichen Tarifvertrag, sondern ist je nach Schulträger gesondert geregelt. Die Aufsichtsverwaltung ist nicht befugt, bei den Trägern entsprechende Daten und Informationen zu erheben. Zu 4. und 5.: Eine Überprüfung erfolgt im Rahmen der Erteilung der Genehmigungen der Schulen. Das Ministerium prüft danach generell nur anlassbezogen im Einzelfall, wenn konkrete Hinweise und Anhaltspunkte dafür vorliegen , dass die Genehmigungsvoraussetzungen bei einer Schule nicht mehr gegeben sind. Hierzu gehört auch die Frage der Sicherung der rechtlichen und wirtschaftlichen Stellung der Lehrkräfte. Diesbezüglich gab es in dem in Frage 4 genannten Zeitraum lediglich zwei Fälle an zwei Schulen, bei denen eine derartige Prüfung erfolgte. Diese ergab jeweils, dass kein Anlass für ein rechtsaufsichtliches Einschreiten erforderlich war. Eine öffentliche Nennung der konkreten Schulen kann hier nicht erfolgen, da dem schützenswerte Interessen des Schulträgers und der betroffenen Lehrer entgegenstehen. In einem Fall handelte es sich nur um einen einzelnen Lehrer, der zudem eine arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung mit dem Schulträger geführt hatte. Zu 6.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Für die Genehmigung von Ersatzschulen ist es nicht erforderlich, dass die im Einzelfall bekannt gewordenen Zahlen nach den genannten Kriterien (Träger, Schulart, Lehrkräfte mit und ohne Lehrbefähigung, Pflichtstunden) statistisch erfasst werden. Das Kriterium "Sicherung der wirtschaftlichen und rechtlichen Stellung der Lehrkräfte" wird nur im einzelnen Genehmigungsverfahren anhand der oben zu Frage 1 genannten gesetzlichen Punkte geprüft. Zu 7.: Nach § 18 Abs. 10 ThürSchfTG hat der Schulträger die Verwendung der staatlichen Finanzhilfe (pro Schule ) bis zum 31. August des Folgejahres nachzuweisen, für das die Finanzhilfe gezahlt wurde. Insofern wird jeder Verwendungsnachweis jeder Schule jedes Jahr einmal geprüft. Die Verwendungsnachweisprüfung bezieht sich dabei vorrangig nicht auf die Frage der Einhaltung der wirtschaftlichen und rechtlichen Stellung der Lehrkräfte, sondern auf die zweckbestimmte Verwendung der gewährten staatlichen Finanzhilfe. Im Einzelfall wird bei Auffälligkeiten die wirtschaftliche Stellung der Lehrkräfte in einem gesonderten Verfahren geprüft. Zu 8.: Es wird auf die Antwort zur Frage 4 und 5 verwiesen. Holter Minister Wirtschaftliche und rechtliche Stellung von Lehrkräften an Schulen in freier Trägerschaft Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4. und 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: