27.09.2018 Drucksache 6/6238Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. Oktober 2018 Erwerbsdruck für Rentner in Thüringen aufgrund wachsender Altersarmut Die Kleine Anfrage 3242 vom 13. August 2018 hat folgenden Wortlaut: In einem Artikel der "ZEIT ONLINE" vom 12. Juli 2018 wird berichtet, dass etwa 8,6 Millionen Rentenbezieher in Deutschland Ende des Jahres 2016 eine Altersrente von weniger als 800 Euro monatlich erhielten. Das entspricht einem Anteil von 48 Prozent aller Rentner in der Bundesrepublik Deutschland. Jene Kleinstrenten liegen unterhalb der Grundsicherungsschwelle in Höhe von 814 Euro, sodass für viele Menschen Altersarmut heute Alltag ist. Aufgrund wachsender Einkommensarmut im Alter sind immer mehr Menschen in Deutschland darauf angewiesen, nach ihrem Renteneintritt einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) nachzugehen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Bezieher von Alters- und Erwerbsminderungsrenten leben aktuell im Freistaat Thüringen (bitte nach Jahresscheiben und Angabe der durchschnittlichen Rentenzahlung seit dem Jahr 2013 aufschlüsseln sowie prozentual zum jeweiligen Anteil der Gesamtbevölkerung angeben)? 2. Über welche anderen Einkünfte verfügen die Bezieher kleinerer Renten in Thüringen und wie viele Rentner bestreiten ihren Lebensunterhalt nach Kenntnis der Landesregierung überwiegend aus Einkünften ihrer Angehörigen oder aus sonstigen Einkünften wie etwa Einkommen aus Vermietung oder Verpachtung (bitte prozentual zum jeweiligen Gesamteinkommen der privaten Haushalte angeben)? 3. Wie viele Menschen in Thüringen bezogen in den Jahren 2013 bis einschließlich 2018 Grundsicherung im Alter nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (bitte auch nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 4. Wie viele Menschen in Thüringen, die älter als 65 Jahre sind, gingen im Zeitraum von 2013 bis 2018 in Thüringen einer geringfügigen Beschäftigung nach (bitte soweit möglich nach Altersgruppen in Fünfjahresschritten [von 65 bis 69 Jahren, 70 bis 74 Jahren, 75 bis 79 Jahren, 80 bis 84 Jahren und über 85 Jahren] aufschlüsseln sowie prozentual zum jeweiligen Anteil der Gesamtbevölkerung angeben)? 5. Wie hoch ist der durchschnittliche monatliche Zuverdienst von geringfügig Beschäftigten in Thüringen, die älter als 65 Jahre sind? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Herold (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6238 6. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung in der laufenden Legislaturperiode ergriffen, um die Bezieher kleiner Renten vor Altersarmut zu schützen beziehungsweise diese abzumildern? Welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung, um die wirtschaftliche Situation der Bezieher von Renten nahe der Grundsicherungsschwelle zu verbessern? 7. Wie hoch waren die durchschnittlichen Rentenzahlungen zum Stichtag 1. Januar 2018 für Thüringer Rentner , die in den Jahren 1992, 1997, 2002, 2007, 2012 und 2017 in die Altersrente eingetreten sind (bitte jeweils nach dem Geschlecht der Rentenbezieher aufschlüsseln)? 8. Wie hoch sind die jährlichen Zahlungen aus Landesmitteln an Thüringer Rentner für Rentenansprüche aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR? Wie viele Menschen in Thüringen erhalten entsprechende Zusatzrenten und wie hoch sind diese im Durchschnitt? In welcher Höhe plant die Landesregierung Mittel zur Zahlung von Renten ansprüchen aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR im Landeshaushalt ein (bitte jeweils für die Haushaltsjahre bis zum Jahr 2030 angeben)? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 27. September 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zur Beantwortung der Frage wurde die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland beteiligt. Die statistischen Auswertungen liegen bislang lediglich bis zum Berichtsjahr 2016 vor. Rentenbestand (Renten wegen Alters und wegen verminderter Erwerbsfähigkeit) im Freistaat Thüringen in den einzelnen Berichtsjahren Berichtsjahr Rente wegen Alters Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Anzahl durchschnittlicher Rentenzahlbetrag in Euro Anzahl durchschnittlicher Rentenzahlbetrag in Euro 2013 557.307 882,97 66.217 692,46 2014 559.215 931,35 66.679 722,12 2015 564.959 951,00 66.912 738,96 2016 570.672 998,92 66.669 777,55 Berichtsjahr gesamt Bevölkerung* Anzahl durchschnittlicher Rentenzahlbetrag in Euro Anzahl Anteil an gesamtin Prozent 2013 623.524 862,74 2.160.840 28,9 2014 625.894 909,06 2.156.759 29,0 2015 631.871 928,55 2.170.714 29,1 2016 637.341 975,76 2.158.128 29,5 Quelle: Statistikportal der Rentenversicherung *Quelle: Gemeindeverzeichnis-Informationssystem Zu 2.: Zum überwiegenden Lebensunterhalt der Thüringer Bevölkerung werden Angaben im Rahmen des Mikrozensus erhoben. Der Mikrozensus ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik, mit der grundlegende Daten über die Struktur der Bevölkerung, die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Art der Erwerbsbeteiligung ermittelt werden. lnsgesamt wird hierbei ein Prozent aller Haushalte stellvertretend für die gesamte Bevölkerung befragt. Die Ergebnisse werden auf die gesamte Bevölkerung hochgerechnet. 3 Drucksache 6/6238Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zur Frage, über welche anderen Einkünfte die Bezieher kleinerer Renten in Thüringen verfügen, liegen keine Angaben vor. Zur Frage, wie viele Rentner ihren Lebensunterhalt überwiegend aus Einkünften ihrer Angehörigen oder aus sonstigen Einkünften bestreiten, liegen der Landesregierung folgende Angaben vor. Es wird um Beachtung gebeten, dass genauere Angaben aufgrund der Methodik des Mikrozensus als Stichprobenerhebung nicht möglich sind. 2017 bestritten in Thüringen von 507.000 Personen ab 65 Jahren 496.000 ihren überwiegenden Lebensunterhalt aus Rente beziehungsweise Pension und 7.000 Personen aus eigener Erwerbstätigkeit. Somit erzielten weniger als ein Prozent der Thüringer Bevölkerung ab 65 Jahren ihren überwiegenden Lebensunterhalt aus anderen Quellen, zu denen unter anderem Arbeitslosengeld, Einkünfte von Angehörigen, Eigenes Vermögen, Vermietung, Zinsen oder Altenteil, Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt und Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende) zählen. Zu 3.: Die in den Jahren 2013 bis 2017 zutreffenden Angaben sind in nachstehender Tabelle ersichtlich. Für das laufende Jahr 2018 liegt noch keine statistische Erhebung vor. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach ausgewählten Merkmalen und Kreisen in Thüringen Altersgrenze zum Renteneintrittsalter nach § 41 Abs. 2 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch; bis 2014: 65 Jahre; 2015: 65 Jahre und vier Monate; 2016: 65 Jahre und fünf Monate; 2017: 65 Jahre und sechs Monate Gebietsstand 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017 Kreisfreie Stadt Landkreis Land 31.12.2013 31.12.2014 Dezember 2015 Dezember 2016 Dezember 2017 Empfänger von bedarfsorientierter Grundsicherung - Altersgrenze und älter (Personen) Stadt Erfurt 992 1.006 954 878 922 Stadt Gera 347 329 329 289 285 Stadt Jena 360 366 382 364 373 Stadt Suhl 85 88 92 79 85 Stadt Weimar 260 266 264 224 242 Stadt Eisenach 201 191 190 166 158 Eichsfeld 207 208 219 216 208 Nordhausen 203 197 198 202 194 Wartburgkreis 211 218 218 190 204 Unstrut-Hainich-Kreis 282 253 246 197 206 Kyffhäuserkreis 185 164 166 166 167 Schmalkalden-Meiningen 181 184 179 162 122 Gotha 262 268 264 252 260 Sömmerda 159 145 135 121 142 Hildburghausen 82 81 81 85 81 Ilm-Kreis 275 280 298 257 303 Weimarer Land 137 149 160 140 150 Sonneberg 103 112 91 90 109 Saalfeld-Rudolstadt 203 212 218 167 189 Saale-Holzland-Kreis 120 118 115 95 122 Saale-Orla-Kreis 146 127 140 120 129 Greiz 145 153 158 140 137 Altenburger Land 264 262 257 225 255 Thüringen 5.410 5.377 5.354 4.825 5.043 © Thüringer Landesamt für Statistik, Europaplatz 3, 99091 Erfurt - Postfach 900163, 99104 Erfurt 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6238 Zu 4.: Die nachfolgenden Statistiken wurden von der Bundesagentur für Arbeit erhoben. Geringfügig entlohnte Beschäftigte für ausgewählte Altersgruppen am Wohnort (Region Wohnort: Thüringen - Gebietsstand: August 2018; ausgewählte Stichtage - Datenstand: August 2018) Wohnort: Alle Beschäftigten, die in der betreffenden Region wohnen, unabhängig vom Arbeitsort. Stichtag Insgesamt dar. (Sp. 1) 65 1) bis unter 70 Jahre 70 bis unter 75 Jahre 75 Jahre und älter dar. (Sp. 4) 75 bis unter 80 Jahre 80 bis unter 85 Jahre 85 bis unter 90 Jahre 1 2 3 4 5 6 7 31. Dezember 2013 125.282 10.456 5.884 2.478 1.998 401 72 31. Dezember 2014 124.301 11.029 6.034 2.757 2.253 415 83 31. Dezember 2015 120.334 11.954 5.460 2.846 2.327 432 83 31. Dezember 2016 120.254 13.454 5.214 3.152 2.585 474 87 31. Dezember 2017 119.937 14.788 5.528 3.138 2.495 553 82 1) nach Erreichen der Regelaltersgrenze 65 Jahre und älter © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Entwicklung der Anteile der Geringfügig entlohnten Beschäftigten an der Bevölkerung am Wohnort (Region Wohnort: Thüringen - Gebietsstand: August 2018; ausgewählte Stichtage - Datenstand: August 2018) Wohnort: Alle Beschäftigten, die in der betreffenden Region wohnen, unabhängig vom Arbeitsort. Stichtag Insgesamt 1) Prozent dar. (Sp. 1) 65 2) Jahre und älter Prozent 1 2 31. Dezember 2013 6,57 3,68 31. Dezember 2014 6,55 3,83 31. Dezember 2015 6,32 3,86 31. Dezember 2016 6,36 4,08 31. Dezember 2017 6,34 4,38 1) Bezugsgröße ist die Bevölkerung im Alter ab 15 Jahre 2) Bezugsgröße ist die Bevölkerung ab 65 Jahre und älter © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Geringfügig entlohnte Beschäftigte (GeB) nach ausgewählten Altersgruppen am Wohnort (WO), Berlin, August 2018 Zu 5.: Die nachfolgende Statistik wurde von der Bundesagentur für Arbeit erhoben. In der folgenden Tabelle sind in Spalte 1 alle Personen angegeben, welche sich zum Stichtag in geringfügig entlohnter Beschäftigung befanden. In Spalte 2 ist die Anzahl von Personen angegeben, für welche Angaben zum Entgelt vorliegen. Für die Personen in Spalte 2 wird in Spalte 3 der Median des Entgelts angegeben . Da in der Statistik nur die Medianwerte angegeben sind, sind Angaben zu durchschnittlichen Monatsverdiensten nicht möglich. Monatliches Bruttoarbeitsentgelt für Geringfügig entlohnte Beschäftigte für ausgewählten Altersgruppen am Wohnort (Region Wohnort: Thüringen - Gebietsstand: August 2018; ausgewählte Stichtage - Datenstand: August 2018) 5 Drucksache 6/6238Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Wohnort: Alle Beschäftigten, die in der betreffenden Region wohnen, unabhängig vom Arbeitsort. Stichtag Altersgruppen Insgesamt dar. (Sp. 1) mit Angaben zum Entgelt Median in Euro 1 2 3 31. Dezember 2013 Insgesamt 1 125.282 121.460 216 dar. (Z. 1) 65 1) bis unter 70 Jahre 2 10.456 10.278 277 70 bis unter 75 Jahre 3 5.884 5.788 255 75 Jahre und älter 4 2.478 2.444 229 31. Dezember 2014 Insgesamt 5 124.301 120.460 233 dar. (Z. 5) 65 1) bis unter 70 Jahre 6 11.029 10.836 291 70 bis unter 75 Jahre 7 6.034 5.945 265 75 Jahre und älter 8 2.757 2.713 251 31. Dezember 2015 Insgesamt 9 120.334 117.180 268 dar. (Z. 9) 65 1) bis unter 70 Jahre 10 11.954 11.740 328 70 bis unter 75 Jahre 11 5.460 5.383 292 75 Jahre und älter 12 2.846 2.804 285 31. Dezember 2016 Insgesamt 13 120.254 117.276 280 dar. (Z. 13) 65 1) bis unter 70 Jahre 14 13.454 13.264 344 70 bis unter 75 Jahre 15 5.214 5.161 298 75 Jahre und älter 16 3.152 3.110 301 31. Dezember 2017 Insgesamt 17 119.937 116.881 301 dar. (Z. 17) 65 1) bis unter 70 Jahre 18 14.788 14.605 366 70 bis unter 75 Jahre 19 5.528 5.448 322 75 Jahre und älter 20 3.138 3.108 318 1) nach Erreichen der Regelaltersgrenze © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Geringfügig entlohnte Beschäftigte (GeB) nach ausgewählten Altersgruppen am Wohnort (WO), Berlin, August 2018 Zu 6.: Ein wesentlicher Faktor, der für Altersarmut verantwortlich ist, liegt in atypischen Beschäftigungsverhältnissen , unterbrochenen Erwerbsbiographien und prekären Arbeitsverhältnissen im Niedriglohnsektor. Am stärksten betroffen sind alleinstehende Frauen, Niedrigqualifizierte und Langzeitarbeitslose. Die Landesregierung verfolgt deshalb als wesentlichen Ansatz, benachteiligten Personen die Integration ins Berufsleben und somit ein existenzsicherndes Einkommen zu ermöglichen, um Altersarmut zukünftig zu vermeiden. Auf der Grundlage des Koalitionsvertrages und in Abstimmung mit der Agentur für Arbeit sowie den Jobcentern leistet die Landesregierung ein umfangreiches Angebot aktiver Arbeitsmarktförderung mit einer Vielzahl an Maßnahmen zur sozialen und beruflichen Integration. Ein wichtiges Instrument ist dabei der Einsatz des Europäische Sozialfonds (ESF) im Rahmen des operationellen Programms für Thüringen im Förderzeitraum 2014 bis 2020 (insbesondere durch die Armutspräventions-, die Aktivierungs- und Integrationsrichtlinie sowie die Weiterbildungsrichtlinie). Darüberhinausgehend hat die Landesregierung entsprechend den im Koalitionsvertrag vereinbarten programmatischen Zielstellungen in der laufenden Legislaturperiode mit den Landesrichtlinien "Öffentlich geförderte Beschäftigung" (ÖGB) und "Arbeit für Thüringen" (LAT) zwei weitere wichtige arbeitsmarktpolitische Instrumente entwickelt, die die bestehenden ESF-Programme sinnvoll ergänzen. 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6238 Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind ebenfalls ein wichtiges Instrument , um Altersarmut, insbesondere von Frauen, vorzubeugen. Im Zuge des Landesprogramms "Solidarisches Zusammenleben der Generationen" lassen sich zukünftig in den Thüringer Kommunen unter anderem Maßnahmen planen und entwickeln, die einen Beitrag leisten zu einer familienfreundlicheren Gestaltung der Arbeitswelt und zur Verbesserung von Bedingungen für Familien, die Verantwortung für die Erziehung von Kindern und/oder die Pflege von Angehörigen haben. Die Landesregierung setzt sich aktiv für die Steigerung des Lohnniveaus in Thüringen ein. Sie hat die Einführung des Mindestlohns aktiv unterstützt, unter anderem durch zwei Mindestlohngipfel im Jahr 2015. Beteiligt waren daran Vertreter der Landesregierung, von Wirtschaftsverbänden, Kammern, Gewerkschaften, der Bundesanstalt für Arbeit und anderer Behörden. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie beteiligt sich zudem an unterschiedlichen Sozialpartnerdialogen und setzt sich für die Stärkung der Tarifbindung ein. Angesichts der häufig unterbrochenen Erwerbsbiografien und des relativ niedrigen Lohnniveaus in Thüringen , welches lange Zeit sogar als Standortvorteil betrachtet wurde, droht bei sinkendem Rentenniveau in Zukunft ein weiterer Anstieg der Altersarmut. Thüringen hat gemeinsam mit Berlin und Brandenburg in einer Entschließung eine Gesetzesänderung dahingehend gefordert, die Unter- und Obergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage zu ändern. Ziel sollte es sein, dass Rentenniveau langfristig wieder anzuheben und weitere Leistungsverbesserungen in der Rentenversicherung vorzunehmen, statt der Rentenversicherung durch marginale Beitragssatzsenkungen Gelder zu entziehen. Der Antrag wurde im Ausschuss angenommen, fand im Plenum aber keine Mehrheit. Der Schwerpunkt der Thüringer Landesregierung war bei den Aktivitäten die Rentenangleichung Ost-West. Hierzu gab es von Thüringen mehrere Anträge auf Bundesebene. Zu 7.: Es wird darauf hingewiesen, dass die Statistiken der Deutschen Rentenversicherung nur nach einzelnen Berichtsjahren separieren und insoweit keine Fortschreibung der Rentenhöhen im Rentenzugang einzelner Berichtsjahre für die Zukunft erfolgen. Eine statistische Auswertung zu Frage 7 ist erst ab dem Berichtsjahr 1995 möglich. Rentenzugang (Rente wegen Alters) im Freistaat Thüringen in den einzelnen Berichtsjahren Berichtsjahr männlich weiblich gesamt Anzahl durchschnittlicher Rentenzahlbetrag in Euro Anzahl durchschnittlicher Rentenzahlbetrag in Euro Anzahl durchschnittlicher Rentenzahlbetrag in Euro 1995 35.226 846,79 18.982 568,39 54.208 749,30 1997 14.822 904,98 14.647 611,34 29.469 759,03 2002 9.137 941,01 10.512 662,35 19.649 791,93 2007 9.183 885,00 9.163 643,14 18.346 764,20 2012 8.761 903,84 7.664 738,28 16.425 826,59 2017 11.686 1.030,85 12.273 913,26 23.959 970,62 Quelle: Statistikportal der Rentenversicherung Zu 8.: Der Freistaat Thüringen erbringt keine Leistungen an Thüringer Rentner für Rentenansprüche aus den Zusatzversorgungssystemen. Die Leistungen aus den Zusatzversorgungssystemen wurden mit dem Anspruchs - und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) in die gesetzliche Rentenversicherung übergeleitet . Die Versorgungssysteme wurden im Gegenzug zum 31. Dezember 1991 geschlossen. Der Bund erstattet der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 AAÜG die Aufwendungen , die nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz entstehen. Die Länder im Beitrittsgebiet müssen dem Bund wiederum einen Anteil von 60 Prozent dieser Aufwendungen erstatten (§ 15 Abs. 2 AAÜG). Dieser Erstattungsbetrag wird anhand der Einwohneranteile der neuen Länder auf diese aufgeteilt 7 Drucksache 6/6238Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode (§ 15 Abs. 4 AAÜG). Es erfolgt keine Aufschlüsselung nach Rentenberechtigten, die ihren Wohnsitz im jeweiligen Land haben. Für 2018 sind für Erstattungen an den Bund 306,5 Millionen Euro und für 2019 309 Millionen Euro im Landeshaushaltsplan veranschlagt. Eine langfristige Prognose dieser Ausgaben ist aufgrund fehlender Daten nicht möglich. Ein direkter Zusammenhang dieser Zahlungen zur Höhe von Rentenleistungen in Thüringen und dem Anteil der Thüringer Rentner besteht nicht. Es liegen somit keine Erkenntnisse über Thüringer Rentner und deren Rentenansprüche aus den Zusatzversorgungssystemen vor. In Vertretung Feierabend Staatssekretärin Erwerbsdruck für Rentner in Thüringen aufgrund wachsender Altersarmut Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: