02.10.2018 Drucksache 6/6248Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 12. Oktober 2018 Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kirchensteuergesetzes (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/6061) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Die Kleine Anfrage 3262 vom 29. August 2018 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Werden durch die Regelung neue Pflichten für die Vollzugsbehörde eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Mitwirkungsvorbehalten", "Kontrollpflichten ", "Berichtspflichten", "Statistiken" und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 2. Werden durch die Regelung neue Pflichten für Unternehmen eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Anzeige-/Meldepflichten", "Mess-/Aufzeichnungspflichten ", "Mitführungspflichten", "Nachweis-/Aufbewahrungspflichten", "Duldungs-/Mitwirkungspflichten " und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 3. In welcher Höhe wird der öffentliche Haushalt des Landes beziehungsweise werden die öffentlichen Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften durch das Regelungsvorhaben belastet? 4. In welcher Höhe wird die Wirtschaft durch das Regelungsvorhaben jährlich finanziell belastet beziehungsweise entlastet? 5. Anhand welcher Verfahren und Methoden wurden die Belastungen beziehungsweise Entlastungen ermittelt ? 6. Sind von dem Regelungsvorhaben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen und wenn ja, welche finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände sind damit verbunden? 7. Welche konkreten KMU-Belastungen sind voraussichtlich zu erwarten? 8. Bedingt die Umsetzung des Regelungsvorhabens einmalige oder laufende Investitionen und/oder fallen einmalige oder laufende externe Kosten an? 9. Hat das Regelungsvorhaben voraussichtlich negative Auswirkungen auf Marktanteile oder Umsätze? 10. Schafft das Regelungsvorhaben voraussichtlich Markteintrittsbarrieren? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6248 11. In welcher Höhe werden die Bürger durch das Regelungsvorhaben jährlich belastet, begünstigt oder entlastet? 12. Welche konkreten Regelungen belasten Private und greifen gegebenenfalls in deren grundrechtliche Freiheiten ein (bitte aufschlüsseln nach "Regelung", "betroffene Grundrechte", "Umfang des Eingriffs")? 13. Anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurden potenzielle Grundrechtseingriffe abgeschätzt? 14. Worin liegt der Mehrwert für Private und anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurde er ermittelt? 15. Welche Auswirkungen hat das Regelungsvorhaben auf die Umwelt? Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 2. Oktober 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Durch die Regelung werden keine Pflichten für die Vollzugsbehörden eingeführt, erweitert oder reduziert. Zu 2.: Durch die Regelung werden keine Pflichten für Unternehmen eingeführt, erweitert oder reduziert. Zu 3.: Es tritt keine Belastung der öffentlichen Haushalte ein. Zu 4.: Die Wirtschaft wird durch das Regelungsvorhaben weder finanziell belastet noch entlastet. Zu 5.: Eine Ermittlung der Belastungen beziehungsweise Entlastungen war nicht erforderlich. Zu 6.: KMU sind von dem Regelungsvorhaben nicht betroffen. Zu 7.: Keine Zu 8.: Nein Zu 9.: Nein Zu 10.: Nein Zu 11.: Die Bürger werden durch das Regelungsvorhaben nicht belastet, begünstigt oder entlastet. Zu 12.: Keine Zu 13.: Durch die Regelungen kommt es zu keinen potenziellen Grundrechtseingriffen. 3 Drucksache 6/6248Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 14.: Ein Mehrwert für Private tritt durch die Regelungen nicht ein. Zu 15.: Keine Taubert Ministerin Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kirchensteuergesetzes (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/6061) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirt-schaft sowie Umwelt und Private Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: Zu 13.: Zu 14.: Zu 15.: