04.10.2018 Drucksache 6/6251Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. Oktober 2018 Kindergartenförderung für lediglich zehn Landkreise und kreisfreie Städte Die Kleine Anfrage 3277 vom 3. September 2018 hat folgenden Wortlaut: In einer Medieninformation des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 17. August 2018 unter der Überschrift "Ausbau des Kita-Angebots geht voran" wird unter anderem mitgeteilt: "Das Thüringer Bildungsministerium hat in dieser Woche an zehn Landkreise und kreisfreie Städte Bewilligungsbescheide für das Kita-Investitionsprogramm verschickt. Die insgesamt 72 Zuwendungsbescheide mit einem Gesamtumfang von 12,6 Millionen Euro gingen an die Städte Eisenach, Erfurt, Gera, Jena und Weimar sowie die Landkreise Altenburger Land, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Sömmerda und Unstrut-Hainich- Kreis. Die Zuwendungsbescheide für die anderen Landkreise folgen, sobald deren Bearbeitung abgeschlossen ist. Für den zielgerichteten Ausbau von Betreuungsplätzen stehen in Thüringen in der Förderperiode 2017 bis 2020 insgesamt 28,5 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung." Wir fragen die Landesregierung: 1. Welchen Zuwendungsbetrag erhalten die jeweiligen Einrichtungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten (Auflistung nach Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten, Zuwendungsbetrag, Anzahl, Name und Ort der geförderten Einrichtungen)? 2. Warum ist die Bearbeitung für die anderen Landkreise noch nicht abgeschlossen? 3. Wann ist die Bearbeitung für die anderen Landkreise abgeschlossen? 4. Wann werden die Zuwendungsbescheide an die weiteren Landkreise verschickt? 5. Welche Nachteile sind für die anderen Landkreise aufgrund der späteren Zusendung der Zuwendungsbescheide zu erwarten? 6. Welchen Zuwendungsbetrag erhalten die anderen Landkreise voraussichtlich (Auflistung nach Landkreisen , Zuwendungsbetrag, Anzahl, Name und Ort der geförderten Einrichtungen)? 7. Wann und wie erhalten die Zuwendungsempfänger die angeblichen Auszahlungsjahresscheiben, wenn die gesamten Bundesmittel schon seit Mitte des Jahres 2017 zur Verfügung standen? 8. Wie sollen Zuwendungsempfänger größere Maßnahmen finanzieren und wann sollen sie beginnen, wenn die Zuwendung lediglich in geteilten Jahresscheiben ausgezahlt wird? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Kowalleck und Rosin (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6251 9. Wann sollen Maßnahmeabrechnungen erfolgen, wenn die Zuwendungsbescheide eventuell erst im dritten Förderungsjahr erteilt werden oder beginnt die Zählung der Förderjahre erst ab Zuwendungsbescheid? 10. Warum werden keine schriftlichen Genehmigungen zum förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn erteilt ? 11. Ist in den bisherigen und wird in den künftigen Bewilligungen nach den Prioritätenlisten der Landkreise und kreisfreien Städte verfahren oder gibt oder gab es durch das Ministerium vorgenommene Veränderungen ? 12. Wurden und werden die vom Ministerium benannten, den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung stehenden Mittel, in ihrer Höhe jeweils eingehalten? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 4. Oktober 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Landkreis/ kreisfreie Stadt Anzahl Name der Kita Ort Zuwendungsbetrag in Euro Altenburger Land 1 Kita "Bärenstark" Altenburg 418.424,97 2 Kita "Herzogin Amalie" Altenburg 94.991,35 3 Kita "Ponitzer Landmäuse" Ponitz 420.915,65 4 Kita "Am Finkenweg" Schmölln 94.095,21 Summe 1.028.427,18 Saale-Holzland-Kreis 1 Kita "Johanniter Knirpsenbude" Eisenberg 118.000,00 2 Kita "Parkwegmäuse" Hainspitz 32.000,00 3 Kita "Zwergenhügel" Quirla 108.000,00 4 Kita "Zöllnitzer Spatzen" Zöllnitz 460.000,00 5 Kita "Wichtelparadies" Gumperda 150.000,00 6 Kita "Villa Kunterbunt" Renthendorf 297.000,00 7 Kita "Pfiffikus" Hermsdorf 34.831,72 Summe 1.199.831,72 Saale-Orla-Kreis 1 Kita "Kinderland" Pößneck 222.087,37 2 Kita "Bärenkinder" Gefell 103.500,00 3 Kita "Zwergenhaus" Remptendorf 46.453,02 4 Kita "Zwergenland" Nimritz 31.749,15 5 Kita "Burgspatzen" Ranis 183.240,00 6 Kita "Gänseblümchen" Mittelpöllnitz 71.073,71 7 Kita "Abenteuerland" Schmieritz 38.285,70 8 Kita "Johanniter" Triptis 170.325,00 9 Kita "Kuckucksnest" Blankenstein 51.916,33 10 Kita "Kunterbunt" Wurzbach 27.312,89 11 Kita "Oettersdorf AWO" Oettersdorf 53.050,18 12 Kita "Haus der kleinen Spatzen" Oppurg 29.433,84 Summe 1.028.427,19 Sömmerda 1 Kita "Wiesenkobolde" Werningshausen 222.059,91 2 Kita "Regenbogen" Schloßvippach 251.170,06 3 Kita "Zwergenland" Olbersleben 200.000,00 4 Kita "Hardislebener Spatzen" Hardisleben 100.000,00 5 Kita "Frömmstedt" Frömmstedt 90.906,48 3 Drucksache 6/6251Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Landkreis/ kreisfreie Stadt Anzahl Name der Kita Ort Zuwendungsbetrag in Euro 6 Kita "Gebesee" Gebesee 33.133,32 7 Kita "Sonnenhof" Haßleben 45.455,16 Summe 942.724,93 Unstrut-Hainich-Kreis 1 Kita "Kleine Strolche" Menteroda 153.529,55 2 Kita "St. Martini" Mühlhausen 59.620,08 3 Kita "Kinderschlösschen" Oberdorla 63.900,00 4 Kita "Unstrutspatzen" Horsmar 65.295,00 5 Kita "Bärenstübchen" Ammern 91.350,00 6 Kita "Dörna" Dörna 30.672,18 7 Kita "St. Andreas" Kammerforst 29.385,00 8 Kita "Ich bin ich" Struth 85.455,00 9 Kita "Rasenzwerge" Hildebrandshausen 173.357,50 10 Kita "Kleine Strolche" Bothenheilingen 25.000,00 11 Kita "Arche Nouva" Neunheilingen 31.815,00 12 Kita "Henriette Suchsland" Obermehler 46.544,08 13 Kita "Seilermännchen" Schlotheim 41.850,00 14 Kita "Knirpsenhaus" Mülverstedt 25.000,00 15 Kita "Harthknirpse" Grumbach 39.927,56 16 Kita "Thamsbrücker Rappelkiste" Thamsbrück 99.450,00 17 Kita "Petrus" Mühlhausen 27.576,93 18 Kita "St. Christophorus" Dünwald 25.000,00 19 Kita "Bad Salzaknirpse" Bad Langensalza 32.157,85 20 Kita "Bienenkörbchen" Mühlhausen 237.000,00 21 Kita "Grabe" Grabe 72.641,45 Summe 1.456.527,18 Stadt Eisenach 1 Kita "Senfkorn" Eisenach 350.000,00 2 Kita "Kinder-Arche-Mariental" Eisenach 55.367,10 3 Kita "Wurzelkinder" Eisenach 137.413,92 Summe 542.781,02 Stadt Erfurt 1 Kita "Moritzkita"* Erfurt 2.263.270,46 2 Kita "Zwergenreich" Erfurt 822.011,12 Summe 3.085.281,58 Stadt Gera 1 Kita "Schatzkiste" Gera 161.008,02 2 Kita "Zauberwald" Gera 80.000,00 3 Kita "Frohes Leben" Gera 78.776,45 4 Kita "Haus des Kindes" Gera 25.797,60 5 Kita "Am Wald" Gera 71.765,83 6 Kita "Kinderland" Gera 42.750,00 7 Kita "Schreberwald" Gera 45.270,00 8 Kita "Regenbogen" Gera 70.600,00 9 Kita "Kinderglück" Gera 39.069,00 10 Kita "Kreativglück" Gera 44.162,25 11 Kita "Perloboot" Gera 43.200,00 12 Kita "Schlumpfhasen" Gera 26.000,00 Summe 728.399,15 Stadt Jena 1 Kita "Munketal" Jena 232.000,00 2 Kita "Jenzigblick" Jena 512.010,48 3 Kita "Frechdachs" Jena 30.000,00 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6251 Landkreis/ kreisfreie Stadt Anzahl Name der Kita Ort Zuwendungsbetrag in Euro 4 Kita "Kunterbunt" Jena 99.999,58 5 Kita "Dornröschen" Jena 341.450,00 6 Kita "Schwabenhaus" Jena 441.450,42 Summe 1.656.910,48 Stadt Weimar 1 Kita "Holzwürmchen" Weimar 400.000,35 2 Kita "Gipfelstürmer" Weimar 400.000,00 3 Kita "Friedrich-Fröbel" Weimar 171.292,00 Summe 971.292,35 * vorbehaltlich zuwendungsfähig nach Ergebnis baufachlicher Prüfung Zu 2. bis 4.: Da in diesen Landkreisen die zur Verfügung stehenden Mittel nicht für alle Antragsteller ausreichen, müssen aufgrund der Prioritätensetzung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Fördermittelanträge abgelehnt werden. Das Verfahren wurde begonnen und inzwischen ist das Anhörungsverfahren, bis auf einen Landkreis, abgeschlossen. Die Ablehnungsbescheide werden derzeit versandt, nach deren Bestandskraft werden die Zuwendungsbescheide erlassen. Zu 5.: Da die Mittel bis 31. Dezember 2022 (§ 22 Abs. 2 des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder) übertragbar sind, dürften sich keine Nachteile bei der Inanspruchnahme ergeben. Zu 6.: Diese Auflistung kann noch nicht zur Verfügung gestellt werden, da die Verfahren noch nicht abgeschlossen sind. Zu 7.: Die Mittel wurden aus dem Jahr 2017 in das Jahr 2018 übertragen und soweit erforderlich, ist eine weitere Übertragung möglich (siehe Antwort zu Frage 5). Je nach Baufortschritt können die Zuwendungsempfänger die zur Verfügung stehenden Mittel abrufen. Zu 8. bis 10.: Gemäß Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2017 bis 2020, Punkt 2 Absatz 2 finden alle Investitionen Berücksichtigung, die ab dem 1. Juli 2016 begonnen wurden oder danach beginnen werden. Als Beginn gilt der Abschluss eines der Umsetzung des Vorhabens dienenden rechtsverbindlichen Leistungs- und Lieferungsvertrags. Daher ist keine schriftliche Genehmigung erforderlich. Der Antragsteller entscheidet über den Beginn der Maßnahme. Hierbei kann dieser - wie auch bei einem vorzeitigen Maßnahmebeginn - vorfinanzieren. Die Auszahlung erfolgt nach Anforderung der Gemeinden, diese dürfen jedoch nur insoweit und in der Höhe angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen im Bewilligungszeitraum benötigt werden. Die Verwendungsnachweise müssen sechs Monate nach dem Ende des Bewilligungszeitraums abgegeben werden. Zu 11.: Die Bewilligungen erfolgen nach den Prioritätenlisten der Landkreise und kreisfreien Städte sofern bei der Prüfung durch das Ministerium keine Ermessensfehler festgestellt werden. Bei den bisherigen Zuwendungen konnte den Vorvotierungen gefolgt werden. Zu 12.: Ja, aber in einigen Landkreisen lag das Antragsvolumen deutlich über dem Verfügungsrahmen, daher konnten dort nicht alle Anträge befürwortet werden. Die Abschichtung nahmen die Landkreise im Rahmen der Prioritätenbildung vor, so dass im Ergebnis der Verfügungsrahmen eingehalten werden kann. Holter Minister Kindergartenförderung für lediglich zehn Landkreise und kreisfreie Städte Wir fragen die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. bis 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8. bis 10.: Zu 11.: Zu 12.: