08.10.2018 Drucksache 6/6256Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. Oktober 2018 Neonazi-Festival am 8. und 9. Juni 2018 in Themar - Finanzen Die Kleine Anfrage 3107 vom 12. Juni 2018 hat folgenden Wortlaut: Vom 8. bis 9. Juni 2018 fand das Neonazi-Musik-Festival "Tage der nationalen Bewegung" in Themar statt, bei dem über 2.000 Personen teilnahmen. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung Erkenntnisse über die Eintritts- beziehungsweise Einlassregeln der benannten Veranstaltung in Themar und inwiefern Gelder oder vermeintliche "Spenden" erhoben wurden? 2. Ist der Landesregierung bekannt, ob die Einlassregeln durch die Versammlungsbehörde oder Sicherheitsbehörden beobachtet und überprüft wurden (wenn ja, in welcher Weise und mit welchem Ergebnis)? 3. Hat die Landesregierung Kenntnis, ob die Teilnahme an der Veranstaltung auch ohne die Zahlung eines Eintrittsgeldes oder eines Unkostenbeitrages möglich war und wenn ja, wie ist dies belegt? 4. Kann die Landesregierung bestätigen, dass für die Veranstaltung im Vorfeld Eintrittskarten beziehungsweise Tickets verkauft wurden und wenn ja, wie bewertet sie dies vor dem Hintergrund, dass die Veranstaltung im Rahmen des Versammlungsrechts stattfand? 5. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse oder Anhaltspunkte über Kosten für das als politische Versammlung angemeldete Rechtsrock-Konzert vor, wie beispielsweise Bühne, Technik, Zelt et cetera (wenn ja, bitte einzeln nach Datum und Posten auflisten)? 6. Kann die Landesregierung eine Schätzung über Umsatz, Kosten und Gewinn der Rechtsrock-Veranstaltung abgeben (wenn ja, bitte einzeln auflisten)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 5. Oktober 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Landesregierung liegen hinsichtlich der Eintritts- beziehungsweise Einlassregeln des Veranstalters folgende Erkenntnisse vor: K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6256 Im Vorfeld der Veranstaltung, wie auch vor Ort, konnten Einlasskarten erworben werden. Es wurden Tagestickets mit unterschiedlichen Preisen je Veranstaltungstag - am Freitag (8. Juni 2018) zu einem Preis von 15 Euro, am Samstag (9. Juni 2018) zu einem Preis von 35 Euro - und ein Wochenendticket für beide Veranstaltungstage zu einem Preis von 45 Euro angeboten. Der Eintrittspreis wurde am Samstag auf 20 Euro gesenkt. Durch den Versammlungsleiter wurde mitgeteilt, dass eine Verpflichtung zum Erwerb einer Karte nicht bestünde, da es sich um eine öffentliche Versammlung handle. Der Erwerb der Karten wäre ein Beitrag, um die Kosten zur Realisierung der Versammlung abzudecken. Zu diesem Zweck seien freiwillige Spenden für den Eintritt erbeten worden. Die im Vorverkauf erworbenen Eintrittskarten wurden im Eingangsbereich zum Versammlungsgelände durch den Veranstalter kontrolliert. Teilnehmer ohne Eintrittskarte konnten an einer Kasse im Eingangsbereich eine Eintrittskarte erwerben. Es wurden dort auch Versorgungscoupons im Wert von zehn Euro zum Verkauf angeboten. Für die jeweiligen Veranstaltungstage bekamen die Teilnehmer verschiedenfarbige Armbänder ausgehändigt : Rot-Braun (Freitag), Grün (Samstag) und Blau (Freitag/Samstag). Das Funktionspersonal, die Bandmitglieder und die Redner erhielten gelbe Armbänder. Die Helfer der Versammlung trugen rote Armbänder. Zu 2.: Der Einlass wurde grundsätzlich durch polizeiliche Einsatzkräfte und einen Vertreter der Versammlungsbehörde beobachtet. Eine Prüfung der Einlassregeln des Veranstalters fand nicht statt. Zu 3.: Entsprechend der Auskunft des Versammlungsleiters sollte eine Teilnahme auch ohne Zahlung des "Unkostenbeitrags " möglich sein. Während der Beobachtungen durch die Polizei beziehungsweise die Versammlungsbehörde ist jedoch kein Besucher ohne Zahlung auf das Gelände gelangt. Zu 4.: Der Landesregierung ist bekannt, dass auf der Internetseite "Tag der nationalen Bewegung"* Tickets käuflich erworben werden konnten. Entsprechend der Auskunft des Versammlungsleiters wurden bis zum 5. Juni 2018 650 "Unterstützerkarten" (Zitat des Versammlungsleiters) verkauft. Der Grundrechtsschutz des Artikels 8 Grundgesetz (GG) beschränkt sich nicht nur auf Zusammenkünfte traditioneller Art, sondern erfasst vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens. Der Verkauf von Eintrittskarten und damit verbundene Gewinnerzielungsabsichten des Veranstalters stehen deren einer Einordnung als Versammlung im Sinne des Artikels 8 GG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich nicht entgegen (sogenannte "gemischte" Veranstaltungen). Vielmehr kommt es nach Bundesverfassungsgericht auf die Gesamtumstände der Veranstaltung im jeweiligen Einzelfall an, ob der Anteil des Unterhaltungswerts oder der versammlungsrechtliche Gehalt der Veranstaltung überwiegt. Kann ein Übergewicht eines Anteils nicht festgestellt werden, ist die "gemischte" Veranstaltung im Zweifelsfall als Versammlung nach Artikel 8 GG zu behandeln. Auch das Merkmal der "Öffentlichkeit" entfällt nicht deshalb, weil Eintrittsgelder erhoben werden. Die nach § 1 Versammlungsgesetz erforderliche Öffentlichkeit der Versammlung bestimmt sich danach, ob die Versammlung einen abgeschlossenen oder einen individuellen nicht abgrenzbaren Personenkreis umfasst. Wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass jeder, der von einer solchen Zusammenkunft Kenntnis erhält, die Möglichkeit hat, an ihr teilzunehmen. Der Unterhaltungswert, der den Musikdarbietungen der angefragten Veranstaltung am 8./9. Juni 2018 in Themar unstreitig auch zukommt, vermag das Übergewicht des Versammlungscharakters im Fall der konkret angefragten Versammlung nicht in Frage zu stellen (so auch Verwaltungsgericht Meiningen, Beschluss vom 3. Juli 2017, 2 E 221/17 Me, Umdruck, Seite 12). Zu 5.: Der Landesregierung sind lediglich die vom Veranstalter im Rahmen des Kooperationsgesprächs am 31. Mai 2018 genannten voraussichtlichen Kosten bekannt. Danach belaufen sich die Gesamtkosten schätzungsweise auf etwa 50.000 bis 60.000 Euro. Für die Bands gab der Veranstalter voraussichtliche Kosten in Höhe von circa 30.000 Euro an. 3 Drucksache 6/6256Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 5 wird verwiesen. Eine weitergehende Schätzung wäre rein spekulativ . Darüber hinaus stünden einer Beantwortung dieser Frage die Vorschriften des § 30 Abgabenverordnung über den Schutz des Steuergeheimnisses entgegen. Auf Artikel 67 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen wird verwiesen. Maier Minister Endnote: * Vergleiche http://tdnb.de, hier E-Mail-Adresse info@tdnb.de. Neonazi-Festival am 8. und 9. Juni 2018 in Themar - Finanzen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Endnote: