08.10.2018 Drucksache 6/6258Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. Oktober 2018 Schlägerei beim Teich- und Parkfest in Altenburg Die Kleine Anfrage 3257 vom 13. August 2018 hat folgenden Wortlaut: Einem Zeitungsbericht zufolge soll es am 4. August 2018 gegen 1:30 Uhr beim Teich- und Parkfest in Altenburg zu einer Auseinandersetzung zwischen circa zehn Personen gekommen sein. Infolgedessen sollen mehrere Personen leicht, und mindestens eine so schwer verletzt worden sein, dass sie ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Zudem sollen zu dem Vorfall mehrere Polizeiwagen herbeigeeilt sein, um die Situation unter Kontrolle zu bekommen. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich nach derzeitigem Ermittlungsstand bei dem oben geschilderten Vorfall ereignet? 2. Wie viele Einsatzkräfte waren im Zusammenhang mit dem oben geschilderten Vorfall im Einsatz? 3. Wurden Einsatzkräfte oder andere Personen im Zusammenhang mit dem oben geschilderten Vorfall verletzt ? Falls ja, wie viele wurden verletzt, um welche Verletzungen handelt es sich und kam es bei den Einsatzkräften zu Dienstausfällen? 4. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem oben geschilderten Vorfall gegen Tatverdächtige welchen Alters, welcher Staatsangehörigkeit (bitte auch gegebenenfalls doppelte und vorherige Staatsangehörigkeit angeben) sowie welchem Aufenthaltsstatus eingeleitet? 5. Standen die an dem oben geschilderten Vorfall beteiligten Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ? Falls ja, um wie viele Personen handelt es sich hierbei (bitte aufschlüsseln nach Alter, Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus)? 6. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen, laufende Verfahren)? Falls ja, wegen der Begehung welcher Delikte wurde gegen sie ermittelt? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6258 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 4. Oktober 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen, § 2 Abs. 7 Thüringer Datenschutzgesetz) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Nach bisherigen polizeilichen Erkenntnissen soll am 4. August 2018 in Altenburg beim Park- und Teichfest eine 15-jährige deutsche Staatsangehörige von einem männlichen afghanischen Staatsangehörigen geschlagen worden sein. Zwei anwesende männliche Personen (deutsch) beobachteten diesen Vorfall und gingen dazwischen. In der Folge entwickelte sich ein Handgemenge zwischen diesen und weiteren Personen. Zu 2.: Es waren acht Polizeivollzugsbeamte der Thüringer Polizei im Einsatz. Zu 3.: Einsatzkräfte der Thüringer Polizei wurden nicht verletzt. Insgesamt wurden vier Beteiligte verletzt. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Zu 4.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um zwei afghanische Staatsbürger im Alter von 18 und 20 Jahren. Beide Tatverdächtige sind im Besitz einer Fiktionsbescheinigung. Im Weiteren wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gegen eine 17-jährige deutsche Staatsangehörige eingeleitet, die die polizeilichen Maßnahmen gestört hatte. Zu 5.: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 6.: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Maier Minister Schlägerei beim Teich- und Parkfest in Altenburg Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: