10.10.2018 Drucksache 6/6265Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 18. Oktober 2018 Leistungen für Asylbewerber und andere Flüchtlinge in Thüringen - Teil II Die Kleine Anfrage 3274 vom 30. August 2018 hat folgenden Wortlaut: Laut den Angaben des Thüringer Ministerpräsidenten im Rahmen des MDR THÜRINGEN-Sommerinterviews halten sich in Thüringen zurzeit rund 25.000 Geflüchtete auf. Sie haben entsprechend ihrem Status Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Zusätzlich wird die Integration von Asylbewerbern und anderen Flüchtlingen in Thüringen vielfältig gefördert, unter anderem von hauptamtlichen Integrationsmanagerinnen und -managern, die auf der kommunalen Ebene die Integration unterstützen sollen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Asylbewerber und andere Flüchtlinge in Thüringen verfügen über eine anerkannte Berufsausbildung oder einen anerkannten Hochschulabschluss (bitte Berufsfeld der Ausbildung und Fachrichtung des Hochschulabschlusses auflisten)? 2. Wie viele Asylbewerber und andere Flüchtlinge in Thüringen haben seit dem Jahr 2008 eine Ausbildung begonnen (bitte getrennt in Jahresscheiben angeben und sofern möglich nach Landkreisen aufschlüsseln)? 3. Wie viele Asylbewerber und andere Flüchtlinge in Thüringen haben seit dem Jahr 2008 eine begonnene Ausbildung erfolgreich beendet (sofern möglich nach Landkreisen aufschlüsseln)? 4. Bestehen in Thüringen kommunale Integrationskonzepte und wie sind diese ausgestaltet (bitte nach Landkreisen und Kommunen auflisten)? 5. Wie viele der in Thüringen bestehenden kommunalen Integrationskonzepte wurden durch kommunale Integrationsmanager erstellt (bitte die Kommunen oder Landkreise auflisten)? 6. Werden in kommunalen Integrationskonzepten Rechte und Pflichten von Geflüchteten definiert und falls ja, wie und falls nein, warum nicht? 7. Welche Voraussetzungen beziehungsweise Qualifikationen muss ein kommunaler Integrationsmanager vorweisen? 8. Wie viele kommunale Integrationsmanager wurden bisher durch den Freitstaat Thüringen finanziell gefördert und in welcher Höhe? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Heym (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6265 9. Welche unterschiedlichen Nationalitäten haben die Integrationsmanager in Thüringen (bitte getrennt nach Nationalitäten auflisten)? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 9. Oktober 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Anerkennung einer Berufsausbildung oder eines Hochschulabschlusses von Asylbewerbern und anderen Geflüchteten richtet sich in Thüringen nach den allgemeinen Regelungen für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, die für alle ausländischen Berufsqualifikationen unabhängig vom Ort des Erwerbs gelten. Die formelle Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beziehungsweise des ausländischen Hochschulabschlusses ist erforderlich, wenn der Inhaber einen reglementierten Beruf ausüben möchte, das heißt dass der Beruf ohne ein staatliches Zulassungsverfahren und ohne eine Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation nicht ausgeübt werden darf (zum Beispiel Arzt, Apotheker, Lehrer , Erzieher, Kranken- und Gesundheitspfleger). Das Anerkennungsverfahren richtet sich dabei - je nach reglementiertem Beruf - nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vom Bund oder Land beziehungsweise den einschlägigen Fachgesetzen. In nichtreglementierten Berufen (zum Beispiel duale Berufe, Handwerksberufe) ist eine formelle Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation fakultativ. Der jeweilige Beruf kann auch ohne formelle Anerkennung ausgeübt werden. Statistisch werden für reglementierte und nichtreglementierte Berufe lediglich die Staatsangehörigkeit und der Ausbildungsstaat der Antragsteller erfasst, nicht jedoch deren Aufenthaltsstatus, so dass auch aus der allgemeinen Anerkennungsstatistik für Thüringen keine belastbaren Angaben gezogen werden können. Für die Beantwortung der Frage erfolgte eine Zuarbeit der Bundesagentur für Arbeit (BA). Hilfsweise wurden von der BA die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten und Berufsabschluss ausgewertet. Zum Stichtag 31. Dezember 2017 hatten von den 3.581 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Arbeitsort Thüringen) aus den Top 8 Asylherkunftsländern 1.346 Personen keinen Berufsabschluss, 381 Personen einen anerkannten Berufsabschluss, 583 einen akademischen Berufsabschluss. Für 1.271 Personen lagen keine Angaben zum Abschluss vor. Zu 2.: Die Fragen 2 und 3 beziehen sich auf die Anzahl der Geflüchteten und Asylbewerber, die seit dem Jahr 2008 eine Ausbildung begonnen beziehungsweise erfolgreich abgeschlossen haben, jedoch ohne Konkretisierung , ob hierunter ausschließlich eine berufliche Ausbildung verstanden wird oder auch ein Hochschulstudium . Diese Fragen werden daher beantwortet, soweit der Begriff "Ausbildung" auch ein Studium an einer Hochschule erfassen sollte. Der Status "Geflüchteter" oder der Aufenthaltsstatus wird von den Hochschulen nicht erfasst. Das Hochschulstatistikgesetz sieht keine Erfassung des Aufenthaltstitels oder eines Merkmals "Geflüchteter" vor; über das Gesetz hinausgehende Angaben dürfen nur auf freiwilliger Basis erhoben werden. Eine Benennung der Anzahl Geflüchteter, die ein Studium begonnen beziehungsweise erfolgreich beendet haben, ist daher nicht möglich. Entsprechende Rückschlüsse können allenfalls aus den Angaben zur Staatsbürgerschaft oder dem Ort des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung gezogen werden; diese sind jedoch vorwiegend spekulativer Natur. Den Hochschulen liegen daher regelmäßig keine Angaben vor, ob es sich bei den ausländischen Studierenden um Geflüchtete oder reguläre ausländische Studierende handelt. Die nachstehende Tabelle enthält eine Übersicht zu den in den Jahren 2008 bis 2017 begonnenen Beschäftigungsverhältnissen von Auszubildenden (berufliche Ausbildung) mit dem Arbeitsort Thüringen für die Personengruppe der Top 8 Asylherkunftsländer (vergleiche Antwort zur Frage 1 der Kleinen Anfrage 3273). Berichtszeitraum Anzahl der begonnenen Beschäftigungsverhältnisse (Auszubildende) der Top 8 Asylherkunftsländer (Arbeitsort: Thüringen) 2008 6 2009 4 2010 5 3 Drucksache 6/6265Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Berichtszeitraum Anzahl der begonnenen Beschäftigungsverhältnisse (Auszubildende) der Top 8 Asylherkunftsländer (Arbeitsort: Thüringen) 2011 * 2012 7 2013 11 2014 19 2015 33 2016 137 2017 327 Quelle: Bundesagentur für Arbeit Zu 3.: Bezüglich der Anzahl erfolgreich abgeschlossener Hochschulstudien durch geflüchtete Personen wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen. Daten zu erfolgreich beendeten beruflichen Ausbildungen geflüchteter Personen liegen der Landesregierung und der BA nicht vor. Durch das Thüringer Landesamt für Statistik wurde eine Auswertung der Absolventen (erfolgreich mit Abschlusszeugnis) aus berufsbildenden Schulen nach Staatsangehörigkeit vorgenommen . In der nachstehenden Übersicht sind die Absolventen für die Top 8 Asylherkunftsländer der berufsbildenden Schulen für die Jahre 2008 bis 2017 aufgeführt. Zu den berufsbildenden Schulen zählen Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, berufliche Gymnasien, Fachschulen und berufsbildende Einrichtungen für Behinderte. Staatsangehörigkeit 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Insgesamt 25.619 24.278 22.209 20.364 18.799 16.470 15.225 14.918 14.518 14.304 Deutschland 25.540 24.213 22.141 20.291 18.703 16.362 15.058 14.714 14.088 13.753 Afghanistan - 1 - - 1 11 28 39 81 167 Eritrea - - - - - - 1 1 32 24 Irak - 1 - 1 - - 5 2 6 14 Iran - - - - - - 1 2 1 3 Nigeria - - - - - - 1 1 1 3 Pakistan 2 - - - 1 1 1 1 3 2 Somalia - - - - - - - - 13 7 Syrien - 1 2 - 1 - 2 2 30 58 Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik Zu 4.: In acht Landkreisen und kreisfreien Städten im Freistaat Thüringen gibt es Integrationskonzepte, die vom Kreistag beziehungsweise Stadtrat beschlossen wurden. Teilweise sind dies bereits Fortschreibungen, zum Teil werden diese momentan fortgeschrieben. In einigen Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens befinden sich Integrationskonzepte in der Erarbeitung. Angaben zur inhaltlichen Ausgestaltung der jeweiligen kommunalen Integrationskonzepte können der nachfolgenden tabellarischen Darstellung entnommen werden. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6265 kreisfreie Stadt/ Landkreis Kommunales Integrationskonzept Ausgestaltung Bestehende Förderung im Rahmen ThILIK Stadt Erfurt ja Das Konzept beinhaltet die Analyse und Entwicklung der Zuwanderung und Integration in Erfurt. Es werden Leitlinien und jeweils Handlungsempfehlungen formuliert zur Förderung der Chancengleichheit durch: Spracherwerb und Bildung, Ausbildung und berufliche Integration, gesellschaftliche, soziale und räumliche Integration , Selbstorganisation und politische Partizipation, Beratung und Betreuung, neue Formen der interkulturellen Zusammenarbeit sowie die interkulturelle Ausrichtung der Stadtverwaltung. Dargestellt werden die Steuerung des Integrationsprozesses, die Beteiligten sowie Planungs- und Steuerungsinstrumente. ja Stadt Gera ja Im Rahmen der Integrationsstrategie wurden folgende Handlungsfelder analysiert: Willkommenskultur, Wohnen und soziale Begleitung, Sprache, Bildung, Ausbildung und Arbeit, Unbegleitete Minderjährige, Gesundheit sowie Kultur und Freizeit. Zu den Handlungsfeldern sind jeweils Ziele formuliert, gegebenenfalls werden Oberund Unterziele unterschieden. Zur Erreichung der Ziele werden detaillierte Maßnahmen abgeleitet, die terminiert und mit Verantwortlichkeiten versehen sind. ja Stadt Jena ja Das Integrationskonzept umfasst die Handlungsfelder: Arbeit, Bildung, Wohnen, Freizeit und Kultur, Gesundheit sowie Interkulturelle Öffnung und politische und gesellschaftliche Partizipation. Zu den jeweiligen Handlungsfeldern wurden Ziele formuliert. Berücksichtigt sind in erster Linie die Ziele, die sich die Stadtverwaltung Jena und ihre Eigenbetriebe nach einem intensiven Austausch mit in- und externen Partnerinnen/ Partnern gesetzt haben. ja Stadt Suhl nein nein Stadt Weimar nein nein Stadt Eisenach nein ja Eichsfeld nein nein Nordhausen ja Der Integrationsplan von 2012 beinhaltet eine Analyse der Situation und der Strukturen im Landkreis Nordhausen . Zu den Feldern Bildung/Sprache, Arbeit und Ausbildung, Soziale Integration/Betreuung/Beratung, Förderung des interreligiösen und interkulturellen Zusammenlebens sowie interkultureller Öffnung der Verwaltung wurden Ziele definiert, die mit Handlungsempfehlungen untersetzt wurden. Erarbeitet wurde dieses Konzept vom Netzwerk zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund des Landkreises Nordhausen . Koordinierung und Zusammenfassung erfolgte durch das MIGRADO Projekt des Familienzentrums Nordhausen. ja Wartburgkreis nein ja Unstrut-Hainich- Kreis nein nein Kyffhäuserkreis nein ja Schmalkalden- Meiningen nein ja Gotha nein nein 5 Drucksache 6/6265Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode kreisfreie Stadt/ Landkreis Kommunales Integrationskonzept Ausgestaltung Bestehende Förderung im Rahmen ThILIK Sömmerda nein ja Hildburghausen nein nein Ilm-Kreis ja Das Konzept beinhaltet ein Leitbild zur Integration vor Ort als kommunale Aufgabe. Es werden Handlungsfelder beschrieben zu interkultureller Öffnung und gesellschaftlicher Teilhabe, Sprache und Bildung, Ausbildung und Arbeitsmarkt, Wohnen, Gesundheit und Soziales sowie Kultur, Freizeit, Religion und Sport. Zu den jeweiligen Handlungsfeldern sind Ziele formuliert, die mit terminierten Maßnahmen untersetzt sind. Durch dieses Konzept soll Integrationsarbeit vor allem eine strategische Ausrichtung bekommen sowie durch gezieltes Controlling nachhaltig überprüft werden. ja Weimarer Land nein nein Sonneberg nein nein Saalfeld-Rudolstadt ja Das Integrationskonzept soll zu einem gemeinsamen Integrationsverständnis beitragen und als "Strategiekonzept " die Rahmenbedingungen, die kommunalen Leitlinien und Maßnahmenplanung der künftigen Integrationsarbeit bestimmen. Der Darstellung der Ausgangssituation ist das Leitbild der kommunalen Integrationspolitik für den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt vorangestellt. Arbeitsschwerpunkte sind Sprache als Schlüssel zur Integration , Bildung als Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe, Ausbildung/Beschäftigung und Arbeitsmarkt, Gesundheit, Wohnen, Gesellschaftliche Integration und Ehrenamt, Integrationspolitik sowie Kinder- und Jugendhilfe . Zu den einzelnen Handlungsfeldern ist jeweils ein Leitziel formuliert, der Ist-Zustand dargestellt, kurz-, mittel - und langfristige Handlungsstrategien beschrieben, welche mit einem Maßnahmenplan untersetzt sind. ja Saale-Holzland- Kreis ja Das Konzept enthält eine Darstellung der Ausgangssituation . Es sind verschiedene Aufgabenfelder mit entsprechenden Leitsätzen definiert, die jeweils mit Maßnahmen untersetzt werden. Zu den Feldern werden beispielhafte Maßnahmen dargestellt. Als Aufgabenfelder werden genannt: Sprache, Arbeit, Bildung und Betreuung, Gesundheit , Sport/Freizeit und Kultur, Wohnen sowie gesellschaftliche Integration. ja Saale-Orla-Kreis ja Die regionale Integrationsstrategie bildet den inhaltlichen und strukturellen Leitfaden für die Integrationspolitik im Saale-Orla-Kreis. Beschrieben wird die Ausgangssituation unter anderem mit einer Darstellung der Lebenssituation der Migrantinnen/Migranten im Landkreis. In den einzelnen Arbeitsfeldern Sprache, Integration durch Arbeit , Gesellschaftliche Integration, Kindertagesstätte und Schule werden Ziele definiert, die Situation beschrieben und Maßnahmen aufgeführt, die in einer anliegenden Tabelle konkretisiert werden. Dargestellt werden zudem die Umsetzungsstrukturen. ja Greiz nein nein Altenburger Land nein ja Stand: September 2018 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6265 Zu 5.: In allen 14 Landkreisen und kreisfreien Städten, die im laufenden Förderzeitraum eine Förderung im Rahmen der Thüringer Initiative für lokales Integrationsmanagement in Kommunen (ThILIK) in Anspruch nehmen , waren beziehungsweise sind die Integrationsmanager/-innen an der Erstellung der Integrationskonzepte in koordinierenden Funktionen beteiligt. Des Weiteren wird auf die Beantwortung der Frage 4 der Kleinen Anfrage 3274 verwiesen. Zu 6.: Die kommunalen Integrationskonzepte bauen wie auch das Thüringer Landesintegrationskonzept auf den Grundgedanken eines gemeinsamen Zusammenlebens auf. Hierfür berufen sie sich auf die allgemeinen Menschenrechte und die demokratischen Grundwerte der Bundesrepublik Deutschland für das Miteinander und die Entwicklung der Gesellschaft, in der alle Menschen die gleichen Rechte und Pflichten haben. Auf dieser Basis widmen sich alle kommunalen Integrationskonzepte dem Ziel, eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an gesellschaftlichen, politischen und sozialen Ebenen zu ermöglichen. Um die zum Teil gesonderten Rechte und Pflichten der Neuzugewanderten/Geflüchteten angemessen und gleichberechtigt bei der Maßnahmenentwicklung zu berücksichtigen, existieren in den kommunalen Integrationskonzepten in der Regel etwa Maßnahmen zur kultursensiblen Vermittlung von Rechten und Pflichten von Geflüchteten in unterschiedlichen Lebensbereichen, wie zum Beispiel in Beschäftigungs- und Mietverhältnissen und im Hinblick auf das Aufenthaltsrecht. Zu 7.: Gemäß Ziffer 4.6 der Armutspräventionsrichtlinie ist die Voraussetzung für die Förderung ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder Fachhochschulstudium der Sozialwissenschaften, des Sozialmanagements, der Sozialen Arbeit beziehungsweise Abschlüsse der Fachrichtung Stadt- und Raumplanung. Begründete Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des für Soziales zuständigen Ministeriums. Zu 8.: Bisher wurden auf Grundlage der Armutspräventionsrichtlinie Integrationsmanager/-innen in 15 Landkreisen und kreisfreien Städten im Umfang von jeweils einer Vollbeschäftigteneinheit durch den Freistaat Thüringen gefördert. Die Gesamtfördersumme beträgt 2.195.279,96 Euro (umfasst den Zeitraum von Mai 2016 bis 31. Dezember 2018). Zu 9.: In der Regel sind die Integrationsmanager/-innen deutscher Nationalität. Genaue Informationen zur Nationalität (zum Beispiel doppelte Staatsbürgerschaft) werden nicht erhoben. In Vertretung Feierabend Staatssekretärin Endnote: * Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten , aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert Leistungen für Asylbewerber und andere Flüchtlinge in Thüringen - Teil II Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Endnote: