11.10.2018 Drucksache 6/6266Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. Oktober 2018 Gesetz zur Änderung des Thüringer Gerichtsstandortgesetzes und zur Bereinigung unterhaltsrechtlicher Vorschriften (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/6039) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Die Kleine Anfrage 3265 vom 29. August 2018 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Werden durch die Regelung neue Pflichten für die Vollzugsbehörde eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Mitwirkungsvorbehalten", "Kontrollpflichten ", "Berichtspflichten", "Statistiken" und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 2. Werden durch die Regelung neue Pflichten für Unternehmen eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Anzeige-/Meldepflichten", "Mess-/Aufzeichnungspflichten ", "Mitführungspflichten", "Nachweis-/Aufbewahrungspflichten", "Duldungs-/Mitwirkungspflichten " und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 3. In welcher Höhe wird der öffentliche Haushalt des Landes beziehungsweise werden die öffentlichen Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften durch das Regelungsvorhaben belastet? 4. In welcher Höhe wird die Wirtschaft durch das Regelungsvorhaben jährlich finanziell belastet beziehungsweise entlastet? 5. Anhand welcher Verfahren und Methoden wurden die Belastungen beziehungsweise Entlastungen ermittelt ? 6. Sind von dem Regelungsvorhaben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen und wenn ja, welche finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände sind damit verbunden? 7. Welche konkreten KMU-Belastungen sind voraussichtlich zu erwarten? 8. Bedingt die Umsetzung des Regelungsvorhabens einmalige oder laufende Investitionen und/oder fallen einmalige oder laufende externe Kosten an? 9. Hat das Regelungsvorhaben voraussichtlich negative Auswirkungen auf Marktanteile oder Umsätze? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6266 10. Schafft das Regelungsvorhaben voraussichtlich Markteintrittsbarrieren? 11. In welcher Höhe werden die Bürger durch das Regelungsvorhaben jährlich belastet, begünstigt oder entlastet? 12. Welche konkreten Regelungen belasten Private und greifen gegebenenfalls in deren grundrechtliche Freiheiten ein (bitte aufschlüsseln nach "Regelung", "betroffene Grundrechte", "Umfang des Eingriffs")? 13. Anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurden potenzielle Grundrechtseingriffe abgeschätzt? 14. Worin liegt der Mehrwert für Private und anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurde er ermittelt? 15. Welche Auswirkungen hat das Regelungsvorhaben auf die Umwelt? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 9. Oktober 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Durch das Gesetz wird die bestehende Übergangsregelung in den §§ 7 bis 9 Thüringer Gerichtsstandortgesetz für die eingerichteten amtsgerichtlichen Zweigstellen in Bad Lobenstein, Saalfeld und Ilmenau um sieben Jahre verlängert. Zudem werden drei unterhaltsrechtliche Verordnungen aufgehoben, die durch die Aufhebung des § 1615f des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Artikel 234 § 9 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Ablauf des 30. Juni 1998 sowie dem mittlerweile eingetretenen Zeitablauf gegenstandslos geworden sind. Der Gesetzentwurf erhält damit hinsichtlich der amtsgerichtlichen Zweigstellen den bestehenden Rechtszustand . Hinsichtlich der unterhaltsrechtlichen Verordnungen erfolgt eine Aufhebung dieser Regelungen, für die es derzeit keinen Anwendungsbereich mehr gibt. In der Folge werden weder für Vollzugsbehörden noch für Unternehmen Pflichten erweitert oder reduziert. Zu 3.: Die fortgesetzte Einrichtung der amtsgerichtlichen Zweigstellen erhält den Status Quo, so dass keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die Aufhebung der unterhaltsrechtlichen Verordnungen hat keine Auswirkung auf den Haushalt. Zu 4.: Eine Be- oder Entlastung der Wirtschaft erfolgt durch das Vorhaben nicht. Zu 5.: Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Zu 6. und 7.: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 6 und 7 gemeinsam beantwortet. Unternehmen sind durch das Vorhaben nicht betroffen - siehe Antwort zu Frage 1 und 2. Zu 8.: Investitionen fallen durch den Erhalt der eingerichteten amtsgerichtlichen Zweigstellen nicht an. Im Übrigen dient die Regelung der Entbürokratisierung. Zu 9. und 10.: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 9 und 10 gemeinsam beantwortet. Das Regelungsvorhaben hat keine Auswirkungen auf den Markt. 3 Drucksache 6/6266Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 11. bis 15.: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 11 bis 15 gemeinsam beantwortet. Das Regelungsvorhaben erhält hinsichtlich der amtsgerichtlichen Zweigstellen den Status Quo und führt damit weder zu Be- noch zu Entlastungen der Bürger und der Umwelt. Die aufzuhebenden unterhaltsrechtlichen Vorschriften haben bereits heute keinen Anwendungsbereich mehr. Die Maßnahme dient ausschließlich der Rechtsbereinigung und hat damit ebenfalls keine Auswirkung auf die Bürger und die Umwelt. In Vertretung von Ammon Staatssekretär Gesetz zur Änderung des Thüringer Gerichtsstandortgesetzes und zur Bereinigung unterhaltsrechtlicher Vorschriften (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/6039) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6. und 7.: Zu 8.: Zu 9. und 10.: Zu 11. bis 15.: