11.10.2018 Drucksache 6/6271Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. Oktober 2018 Thüringerwaldbahn Die Kleine Anfrage 3323 vom 17. September 2018 hat folgenden Wortlaut: Die Thüringerwaldbahn ist eine Überlandstraßenbahn in Thüringen. Sie bedient von Gotha ausgehend den Nordrand des Thüringer Waldes. Betrieben wird sie von der Thüringerwaldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH. Dieses Jahr wurden sechs Straßenbahnen aus der Schweiz angeschafft, darüber hinaus ist dem Fragesteller bekannt, dass der Arbeitsvertrag des Geschäftsführers Ende 2018 ausläuft. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die Anschaffungskosten, der aus der Schweiz ge kauften Straßenbahnen? 2. Wie alt sind diese sechs Fahrzeuge und wie hoch sind die Kosten für Umbau und Modernisierung? 3. Werden für Umbau und Modernisierungskosten, Fördermittel vom Land fließen und wenn ja, in welcher Höhe und wie sind diese bezeichnet? 4. Wann beginnt das öffentliche Ausschreibungsverfahren auf die Geschäftsführerstelle? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 10. Oktober 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Landesregierung ist bekannt, dass die Thüringerwaldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH sechs ge brauchte Straßenbahnen aus der Schweiz erworben hat. Die Fahrzeuge verfügen über ein Niederflurmit telteil und wurden zuletzt im Jahr 2005 umfangreich modernisiert. Die genauen Anschaffungskosten sowie die entstehenden Kosten für den Umbau und die Zulassung nach der Bau und Betriebsordnung für Stra ßenbahnen sind nicht bekannt. Zu 3.: Nein K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gentele (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6271 Zu 4.: Hierüber liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Für den Straßenpersonennahverkehr sind nach dem Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennah verkehr die kommunalen Aufgabenträger zuständig, die diese Aufgabe im eigenen Wirkungskreis wahrneh men. Im Falle der Thüringerwaldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH ist dies der Landkreis Gotha. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär Thüringerwaldbahn Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: Zu 4.: