21.05.2015 Drucksache 6/628Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. Juni 2015 Zusätzliche Unterkünfte für Flüchtlinge in Thüringen: Kosten und Polizeibelastung Die Kleine Anfrage 201 vom 10. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Durch den von der Landesregierung verhängten Winterabschiebestopp vom 9. Dezember 2014 werden voraussichtlich bis zu 1.900 Flüchtlinge sechs Monate lang (bis zum 31. März 2015) in Thüringen geduldet . Vor dem Hintergrund der aktuell, insbesondere durch den Zuzug aus dem Kosovo, steigenden Flüchtlingszahlen und der hierfür objektiv nicht ausreichenden Kapazitäten für die Unterbringung von Flüchtlingen stellt sich hierbei die Frage nach möglichen zusätzlichen Unterkünften in Thüringen, ihren Kosten und der zusätzlichen Polizeibelastung. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist die Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft in Hartmannsdorf geplant (Zweigstelle der Landesaufnahmestelle Eisenberg)? Wenn ja, nach welchen Kriterien und in welchem Kostenrahmen wird die Ausschreibung für die Einrichtung einer solchen Zweigstelle in Hartmannsdorf stattfinden? 2. Ist die Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft in Mühlhausen geplant? Wenn ja, nach welchen Kriterien und in welchem Kostenrahmen wird die Ausschreibung für die Einrichtung einer solchen Flüchtlingsunterkunft in Mühlhausen stattfinden? 3. Wie hoch veranschlagt die Landesregierung die Mehrbelastung der Polizei bzw. der Sicherheitsdienste durch die Einrichtung der Flüchtlingsunterkunft in Hartmannsdorf bzw. Mühlhausen (anzugeben in Zeitstunden pro Monat bzw. Vollzeitstellen von Polizeibeamten)? 4. Nach welchen Kriterien entschied sich das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz für die Einrichtung einer neuen Landeserstaufnahmestelle in Gera-Liebschwitz? Welcher Kostenrahmen liegt dieser Entscheidung zugrunde (wie viele Ausgaben entstehen dem Freistaat Thüringen durch die Einrichtung der neuen Erstaufnahmestelle)? 5. Wie hoch veranschlagt die Landesregierung die Mehrbelastung der Polizei bzw. der Sicher heitsdienste durch die Einrichtung der neuen Landeserstaufnahmestelle in Gera-Liebschwitz (anzugeben in Zeitstunden pro Monat bzw. Vollzeitstellen von Polizeibeamten)? 6. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Zahl und die Gesamtkosten der zusätzlich bis zum Jahr 2016 benötigten Plätze für Flüchtlinge in der Landesaufnahmestelle (Erstaufnahmestelle) in Eisenberg, ihrer Zweigstelle in Suhl-Friedberg, der Erstaufnahmestelle in Gera-Liebschwitz und in den Flüchtlingsunterkünften in den Landkreisen und bei den kreisfreien Städten ein? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/628 Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. Mai 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1. nein Zu 2.: Die Landesregierung hat entschieden, den Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu bitten, die erforderlichen Schritte zur Einrichtung und Inbetriebnahme der vorgesehenen Teilbereiche auf dem Gelände der ehemaligen Görmar-Kaserne in Mühlhausen als Landesaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber zu veranlassen. Eine Ausschreibung zur Suche eines geeigneten Objektes für die Aufnahme von Asylbewerbern war nicht erforderlich. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann noch keine abschließende Aussage zu etwaig anfallenden Kosten getroffen werden. Zu 3.: Polizeiliche Schutzmaßnahmen für Flüchtlingsunterkünfte erfolgen auf der Grundlage einer Gefährdungsbewertung . Die Art und der Umfang der Schutzmaßnahmen werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls den Gefährdungserkenntnissen angepasst. Bezüglich des Umfangs der polizeilichen Maßnahmen finden auch die Lage der Flüchtlingsunterkünfte und das Vorhandensein eines privaten Sicherheitsdienstes Berücksichtigung. Grundsätzlich werden an Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften im Rahmen des allgemeinen Streifendienstes täglich zwei bis drei Kontrollen durchgeführt. Mit Bezug auf den Betrieb einer Aufnahmeeinrichtung in Mühlhausen fand bislang noch keine Gefährdungsbewertung statt, die eine Aussage zum Umfang der polizeilichen Schutzmaßnahmen oder den Einsatz von Sicherheitsdiensten ermöglichen würde. Zu 4.: Diese Liegenschaft bietet sehr gute Voraussetzungen für die Erstaufnahme von Flüchtlingen. So befindet sie sich in örtlicher Nähe zur Landesaufnahmestelle in Eisenberg sowie zur Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Hermsdorf. Die Essenversorgung kann über eine vor Ort befindliche Großküche sichergestellt werden. Zudem sind gute Kinderbetreuungs- und Sportmöglichkeiten vorhanden. Die im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Landesaufnahmestelle in Gera-Liebschwitz anfallenden Kosten können derzeit noch nicht beziffert werden. Die Verhandlungen mit dem Eigentümer sind nicht abgeschlossen. Zu 5.: In Bezug auf den künftigen Betrieb der Einrichtung als Landesaufnahmestelle wurde bislang noch keine Gefährdungsbewertung durchgeführt, die eine Aussage zum Umfang der polizeilichen Schutzmaßnahmen oder den Einsatz von Sicherheitsdiensten ermöglichen würde. Zu 6.: Die Zahl der für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern benötigten Unterbringungsplätze orientiert sich insbesondere an der Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Hinblick auf die Zugangszahlen von Asylbewerbern. Das Bundesamt hat am 7. Mai 2015 seine Prognose für 2015 von 300.000 auf 450.000 Personen erhöht. Für Thüringen ist nach dieser Prognose mit der Aufnahme von 12.240 Flüchtlingen im Jahr 2015 zu rechnen. Dem entsprechend müssen die Erstaufnahmekapazitäten auf über 2.000 Plätze gesteigert werden. Konkrete Kostenaussagen für die Inbetriebnahme der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Gera-Liebschwitz und Mühlhausen können derzeit noch nicht getroffen werden. Gleichermaßen wird eingeschätzt, dass die derzeit von den Kommunen betriebenen 8.796 Unterkunftsplätze (Stand: 15. März 2015) nicht ausreichen werden, die Unterbringung der aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes zu verteilenden Flüchtlinge zu gewährleisten. Für die bestehenden und für die noch zu schaffenden Unterkunftsplätze übernimmt das Land die notwendigen Kosten. Die Kostenerstattung erfolgt insbesondere nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 der Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz. Lauinger Minister