15.10.2018 Drucksache 6/6282Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. Oktober 2018 Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/6045) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Die Kleine Anfrage 3268 vom 29. August 2018 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Werden durch die Regelung neue Pflichten für die Vollzugsbehörde eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Mitwirkungsvorbehalten", "Kontrollpflichten ", "Berichtspflichten", "Statistiken" und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 2. Werden durch die Regelung neue Pflichten für Unternehmen eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Anzeige-/Meldepflichten", "Mess-/Aufzeichnungspflichten ", "Mitführungspflichten", "Nachweis-/Aufbewahrungspflichten", "Duldungs-/Mitwirkungspflichten " und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 3. In welcher Höhe wird der öffentliche Haushalt des Landes beziehungsweise werden die öffentlichen Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften durch das Regelungsvorhaben belastet? 4. In welcher Höhe wird die Wirtschaft durch das Regelungsvorhaben jährlich finanziell belastet beziehungsweise entlastet? 5. Anhand welcher Verfahren und Methoden wurden die Belastungen beziehungsweise Entlastungen ermittelt ? 6. Sind von dem Regelungsvorhaben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen und wenn ja, welche finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände sind damit verbunden? 7. Welche konkreten KMU-Belastungen sind voraussichtlich zu erwarten? 8. Bedingt die Umsetzung des Regelungsvorhabens einmalige oder laufende Investitionen und/oder fallen einmalige oder laufende externe Kosten an? 9. Hat das Regelungsvorhaben voraussichtlich negative Auswirkungen auf Marktanteile oder Umsätze? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6282 10. Schafft das Regelungsvorhaben voraussichtlich Markteintrittsbarrieren? 11. In welcher Höhe werden die Bürger durch das Regelungsvorhaben jährlich belastet, begünstigt oder entlastet? 12. Welche konkreten Regelungen belasten Private und greifen gegebenenfalls in deren grundrechtliche Freiheiten ein (bitte aufschlüsseln nach "Regelung", "betroffene Grundrechte", "Umfang des Eingriffs")? 13. Anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurden potenzielle Grundrechtseingriffe abgeschätzt? 14. Worin liegt der Mehrwert für Private und anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurde er ermittelt? 15. Welche Auswirkungen hat das Regelungsvorhaben auf die Umwelt? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 12. Oktober 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nein; der Krankenhausplanungsausschuss ist sowohl bei Ausschluss als auch bei Geltung der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren im Verfahren zu beteiligen. Zu 2.: Nein Zu 3.: Es treten keine Haushaltsbelastungen auf. Zu 4.: Entfällt Zu 5.: Entfällt Zu 6.: Nein Zu 7.: Entfällt Zu 8.: Nein Zu 9.: Nein Zu 10.: Nein Zu 11.: Die Bürger sind vom Regelungsvorhaben nicht betroffen. Zu 12.: Private werden durch die Regelung nicht belastet. Zu 13.: Entfällt 3 Drucksache 6/6282Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 14.: Durch die geplante Neuregelung werden Nachteile für Private vermieden. Die Ermittlung dieses Mehrwertes ergibt sich aus der vergleichenden Betrachtung der geltenden mit der zu ändernden Rechtslage. Zu 15.: Keine In Vertretung Feierabend Staatssekretärin Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/6045) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirt-schaft sowie Umwelt und Private Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: Zu 13.: Zu 14.: Zu 15.: