16.10.2018 Drucksache 6/6284Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 24. Oktober 2018 Mobilität in Thüringen Die Kleine Anfrage 3281 vom 29. August 2018 hat folgenden Wortlaut: Für Thüringen haben die ländlichen Räume eine große Bedeutung. Eine Entwicklung, die allein an der Entwicklung an den größeren Städten ausgerichtet ist, spiegelt die räumlichen Strukturen unseres Freistaats nach meiner Auffassung nicht wieder. Daneben führt das gestiegene Umweltbewusstsein der Bevölkerung zu einer gesteigerten Nachfrage nach Mobilitätsangeboten jenseits des Individualverkehrs. Dies gilt sowohl für die städtischen Gebiete als auch insbesondere für den ländlichen Raum. Die öffentliche Hand kann im Sinne einer guten Daseinsvorsorge auf die räumliche Situation angepasste Mobilitätskonzepte anbieten, wobei die Unterschiede der Bedürfnisse in den städtischen Gebieten und dem ländlichen Raum entsprechend zu berücksichtigen sind. Solche Maßnahmen, die der Verbesserung der Mobilität der Bürgerinnen und Bürger in Thüringen dienen, sind von Bedeutung zum Erhalt der Dörfer und Städte in den ländlichen Regionen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen zur Stärkung der Mobilität im ländlichen Raum hat die Landesregierung seit dem Jahr 2014 bisher ergriffen? 2. Wie wurden die Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr und den öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen durch die Landesregierung seit dem Jahr 2014 einschließlich Infrastrukturmaßnahmen unterstützt? 3. Welche Finanzmittel in welcher Höhe wurden in die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs und des Schienenpersonennahverkehrs seit dem Jahr 2014 investiert? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 11. Oktober 2018 (Eingang: 16. Oktober 2018) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Stärkung der Mobilität im ländlichen Raum ist eine Querschnittsaufgabe, der sich innerhalb der Landesregierung mehrere Ressorts widmen. Seit dem Jahr 2014 wurde eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen . Folgende Maßnahmen sind dabei insbesondere von Bedeutung: Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) widmet sich der Verknüpfung der Mobilität mit dem Tourismus, den Modellvorhaben im ländlichen Raum im Rahmen von LEADER, der Reali- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gentele (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6284 sierung von Vorhaben im Bereich der Regionalentwicklung sowie weiteren Modellvorhaben zur Sicherung der Versorgung und Mobilität. Im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) werden die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen des Straßenpersonennahverkehrs (StPNV) bei der Bereitstellung bedarfsgerechter ÖPNV-Angebote durch die Gewährung von freiwilligen und gesetzlichen Ausgleichsleistungen unterstützt. Die Ausgestaltung der Angebote des StPNV obliegt dabei den Aufgabenträgern, das heißt den Landkreisen, kreisfreien Städten sowie der Stadt Nordhausen. Das TMIL fördert zudem landesbedeutsame Buslinien. Diese garantieren regelmäßige Verbindungen zwischen den Zentralen Orten ohne Anbindung an den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Durch den Abschluss von Verkehrsverträgen mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen werden vertaktete Angebote im SPNV zwischen und zu den Zentren bereitgestellt. Dies kommt insbesondere auch dem ländlichen Raum zugute. Im Einzelnen wird auf den aktuellen Nahverkehrsplan für den SPNV für den Freistaat Thüringen verwiesen. Zudem fördert die Landesregierung Investitionen in den kommunalen Straßenbau. In diesem Zusammenhang ist auf die aktuelle Erstellung des Landesstraßenbedarfsplans hinzuweisen, mit dem die Ergebnisse optimierter Erhaltungs- und Neubaustrategien und deren Finanzierung dargestellt werden. Dies erfolgt mit einem zu erwartenden Gesamtinvestitionsvolumen von etwa einer Milliarde Euro bis zum Jahr 2030. Zudem begleitet und fördert das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) Vorhaben der Elektromobilität auch im ländlichen Raum. Zu 2. und 3.: Die Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Aufgabenträger erhalten vom Land Finanzhilfen für die Bereitstellung bedarfsgerechter StPNV-Angebote. Ab Oktober 2018 erhalten Aufgabenträger zudem eine Zuwendung für die Anerkennung des Azubi-Tickets Thüringen. Kommunen und Verkehrsunternehmen des StPNV erhalten Fördermittel für ÖPNV-Investitionsvorhaben ; Verkehrsunternehmen erhalten zudem gesetzliche Ausgleichsleistungen für den Schüler- und Schwerbehindertenverkehr. Der SPNV wird im Rahmen der Verkehrsverträge mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen durch das Land bestellt und finanziert. Die Haushaltsansätze sowie die Ist-Zahlen der vergangenen Jahre sind in den Haushaltsplänen aufgeführt (vergleiche im aktuellen Doppelhaushalt 2018/2019 insbesondere die Titelgruppe 75 im Einzelplan 10 - als Anlage beigefügt). Im Rahmen der Nachhaltigen Mobilität wurden durch das TMUEN zudem Fördermittel für E-Bus-Konzepte und E-Bus-Beschaffungen bereitgestellt. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär Anlage* * Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek . Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. - 60 - 10 Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 10 02 Allgemeine Bewilligungen Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2017 1 Ansatz 2018 1 Ist 2016 Angaben in EUR noch zu E 14 0 0 1 428 74 E 11 0 0 3 E 10 0 0 10 ES 0 0 Summe 0 0 15 Erläuterungen zu den Änderungen in der Stellenübersicht: Bes. Gr. Zu- Ab- Um- Um- Hebungen Senkungen Umbe- Entg Gr. gänge gänge setzungen wandlungen nennun - gen Zu- Ab- Zu- Ab- Zu- Ab- Zu- Abgang gang gang gang gang gang gang gang 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Veränderungen in 2019 E14 1 E 11 3 E10 10 EB 1 Summen 15 0 0 0 0 0 0 0 0 0 15 511 74 741 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, 0 neu Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände 514 74 741 Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. 0 neu 517 74 741 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 0 neu 518 74 741 Mieten und Pachten für Maschinen und Geräte 0 neu 525 74 741 Sachaufwand während der Aus- und Fortbildung 0 neu 526 74 741 Ausgaben für Sachverständige, Gerichtskosten und 0 neu ähnliche Ausgaben 527 74 741 Reisekosten für Aus- und Fortbildung , Dienstreisen 0 neu 531 74 741 Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentationen und 0 neu Veröffentlichungen 538 74 741 Sonstige Dienstleistungen und Gestattungen 0 neu 539 74 741 Mitgliedsbeiträge 0 neu 543 74 741 Versicherungen 0 neu 547 74 741 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 0 neu 812 74 741 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen 0 neu Nachrichtlich: Summe TGr. 74 0 0 0 TGr. 75 Ausgaben für Zuschüsse im Rahmen des Regionalisierungsgesetzes Mehrausgaben dürfen in Höhe der Mehreinnahmen bei dem Titel 231 02 geleistet werden. Ansatz 2019 13 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Minderausgaben in Höhe von 10 Millionen Euro dürfen für Mehrausgaben in Kapitel 10 07 Titel 891 71 eingesetzt werden. Die Verpflichtungsermächtigungen der A TG 75 sind gegenseitig deckungsfähig. - 61 - 10 Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 10 02 Allgemeine Bewilligungen Titel 526 75 538 75 633 75 FZ Zweckbestimmung Ansatz 2017 1 Ansatz 2018 1 Ansatz 2019 Ist 2016 Angaben in EUR Die Mittel sind übertragbar. Einnahmen aufgrund von Rückzahlungen sowie Zinsen aus Bewilligungen früherer Haushaltsjahre dürfen von den Ausgaben abgesetzt werden. Gemäß § 35 Abs. 2 ThürLHO dürfen Ausgaben im Rahmen des Verwendungszwecks auch geleistet werden, wenn an anderer Stelle des Landeshaushalts Mittel für denselben Zweck veranschlagt sind. Erläuterungen: Die dem Land nach dem Regionalisierungsgesetz zustehenden Mittel sind zweckgebunden für den ÖPNV zu verwenden. Mit ihnen sind insbe .ondere die Planung, Organisierung und Bestellung des SPNV sowie die SPNV-Ersatzleistungen und die Investitionen im OPNV zu finanzieren. Weiterhin können diese Mittel eingesetzt werden: - für eine bedarfsgerechte Verkehrsbedie11.ung im ÖPNV gemäߧ 8 Abs. 2 ThürÖPNVG, - für die kooperative Zusammenarbeit im.OPNV, - für Studien zur Weiterentwicklung des ÖPNV sowie - für Ausgleichszahlungen nach§ 45a PBefG. 741 Sachverständige; Gerichts- und ähnliche Kosten 10.000 0 10.000 10.000 741 Sonstige Dienstleistungen und Gestattungen im Rahmen der Regionalisierungsmittel Verpflichtungsermächtigung: 2018 EUR Betrag: 200.000 davon fällig: 2019 bis zu 100.000 2020 bis zu 100.000 2021 bis zu 0 2022 ff bis zu 0 zur Verpflichtungsermächtigung: Haushaltsbelastungen nach Jahren: Beiast. d. Durch die bis 2016 Durch die 2017 HH - Jahre in Anspruch gen. ausgebrachte VE VE (EUR) (EUR) 1 2 3 2018 50.000 2019 50.000 2020 2021 2022 ff. Summen 100.000 Erläuterungen: 2019 EUR 200.000 100.000 100.000 0 Durch die 2018 ausgebrachte VE (EUR) 4 100.000 100.000 200.000 200.000 155.543 Durch die 2019 ausgebrachte VE (EUR) 5 100.000 100.000 200.000 200.000 200.000 Gesamtbelastung (EUR) 6 50.000 150.000 200.000 100.000 500.000 Aus dem Ansatz werden Planungen, Untersuchungen, Analysen, Marketingmaßnahmen sowie öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen für den ÖPNV finanziert. 741 Zuweisungen für laufende Zwecke an kommunale Gebietskörperschaften im Rahmen der Regionalisierungsmittel 23.500.000 20.564.549 25.020.000 25.420.000 - 62 - 10 Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 10 02 Allgemeine Bewilligungen Titel noch zu 633 75 671 75 FZ Zweckbestimmung Ansatz 2017 1 Ansatz 2018 1 Ansatz 2019 Ist 2016 Angaben in EUR Erläuterungen: Ist 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 Untertitel EUR EUR EUR EUR 0000 Zuweisung 0 0 0 0 0001 Gesamt ohne UT 20.564.549 0 0 0 0100 Finanzhilfe für bedarfsgerechte 0 21.500.000 23.000.000 23.000.000 StPNV-Angebote 0200 Finanzhilfe für landesbedeutsames 0 2.000.000 2.020.000 2.420.000 Busnetz und den Linienverkehr auf Binnengewässern Summe 20.564.549 23.500.000 25.020.000 25.420.000 Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung einer bedarfsgerechten Verkehrsbedienung im Straßenpersonennahverkehr in Thüringen (StPNV-Finanzierungsrichtlinie) in der jeweils gültigen Fassung. 741 Erstattung Sonstige im Inland 2.500.000 1.946.153 3.095.000 3.072.000 Minderausgaben dürfen für Ausgaben bei A TG 74 verwendet werden. Verpflichtungsermächtigung: 2018 EUR Betrag: 5.897.000 davon fällig: 2019 bis zu 3.397.000 2020 bis zu 2.500.000 2021 bis zu 0 2022 ff bis zu 0 zur Verpflichtungsermächtigung: Haushaltsbelastungen nach Jahren: Beiast. d. Durch die bis 2016 Durch die 2017 HH - Jahre in Anspruch gen. ausgebrachte VE VE (EUR) (EUR) 1 2 3 2018 2019 2020 2021 2022 ff. Summen 2019 EUR 1.900.200 949.000 951.200 0 Durch die 2018 ausgebrachte VE (EUR) 4 3.397.000 2.500.000 5.897.000 Durch die 2019 Gesamtbelastung ausgebrachte VE (EUR) (EUR) 5 6 3.397.000 949.000 3.449.000 951.200 951.200 1.900.200 7.797.200 - 63 - 10 Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 10 02 Allgemeine Bewilligungen Titel noch zu 671 75 682 75 FZ Zweckbestimmung Ansatz 2017 1 Ansatz 2018 1 Ansatz 2019 Ist 2016 Angaben in EUR Erläuterungen: Ist 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 Untertitel EUR EUR EUR EUR 0000 Zuweisung 0 2.500.000 0 0 0001 Gesamt ohne UT 1.946.153 0 0 0 0100 NVS GmbH 0 0 2.175.000 2.175.000 0200 Verkehrsverbünde 0 0 920.000 897.000 Summe 1.946.153 2.500.000 3.095.000 3.072.000 Zu UT 0100.: Auf der Grundlage des jeweils gültigen Geschäftsbesorgungsvertrages erbringt die NVS GmbH Leistungen für den Freistaat Thüringen. Zu UT 0200: Auf der Grundlage eines zu erstellenden Geschäftsbesorgungsvertrages soll die VMT GmbH künftig Dienstleistungen für kooperative Zwecke im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrags mit dem Freistaat Thüringen erbringen. 7 41 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen 221. 756.200 206.566.504 276.384.400 267.892.900 Verpflichtungsermächtigung: 2018 EUR Betrag: 438.546.500 davon fällig: 2019 bis ZU 5.225.700 2020 bis zu 5.230.900 2021 bis zu 9.424.800 2022 ff bis zu 418.665.100 zur Verpflichtungsermächtigung: 2019 EUR 733.406.500 0 0 733.406.500 Haushaltsbelastungen nach Jahren: Beiast. d. Durch die bis 2016 Durch die 2017 Durch die 2018 HH - Jahre in Anspruch gen. ausgebrachte VE ausgebrachte VE VE (EUR) (EUR) (EUR) 1 2 3 4 2018 55.549.100 4.000.000 2019 61.113.800 5.225.700 2020 62.065.300 5.230.900 2021 60.964.600 2.000.000 9.424.800 2022 ff. 456.544.500 355.000.000 418.665.100 Summen 696.237.300 361.000.000 438.546.500 Durch die 2019 Gesamtbelastung ausgebrachte VE (EUR) (EUR) 5 6 59.549.100 66.339.500 67.296.200 72.389.400 733.406.500 1.963.616.100 733.406.500 2.229.190.300 10 10 02 Titel noch zu 682 75 683 75 686 75 FZ - 64 - Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Allgemeine Bewilligungen Zweckbestimmung Erläuterungen: Ansatz 2017 Ist 2016 1 Ansatz 2018 1 Ansatz 2019 Angaben in EUR Finanzierung des Verkehrsangebotes im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sowie SPNV-Ersatzleistungen auf Basis von Verkehrsverträgen des TMIL mit den jeweiligen Unternehmen bzw. Aufgabenträgern. Angebotserweiterungen basieren auf der Grundlage des Nahverkehrsplans. Steigerungen der Ansätze beruhen insbesondere auf Kostensteigerungen (z. B. Personal, Energie, Infrastruktur) bzw. der in den Verkehrsverträgen vereinbarten Dynamisierungsregelungen und Leistungsausweitungen gemäß Nahverkehrsplan des Landes (insbes. Expresslinien). Die Mittel sind auch vorgesehen für die Absicherung von Zugverbindungen zwischen Orten und Haltepunkten im ländlichen Raum. Grundlage für die Finanzierung sind die entsprechenden Verkehrsverträge: 0100: DB Regio AG (Überleitungsvertrag, E-Netz Franken, Mitteldeutsches S-Bahn Netz, Dieselnetz Nordthüringen und Dieselnetz Niedersachsen Südost) 0200: Harzer Schmalspurbahn (HSB) 0300: Erfurter Bahn (Kissinger Stern, Dieselnetz Ostthüringen, Linie Sömmerda-Buttstädt, Linie Erfurt - Ilmenau - Rennsteig und Linie Zeulenroda-Hof) 0400: Südthüringen Bahn GmbH 0500: DB RegioNetz Verkehrs GmbH, (Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn) 0600: cantus Verkehrsgesellschaft mbH (NVV) 0700: Tarifausgleich für Mitte-Deutschland-Verbindung 0800: Vogtlandbahn GmbH 1200: Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH (E-Netz Saale-Thüringen-Südharz und Dieselnetz Sachsen-Anhalt) 1400: DB RegioNetz Verkehrs GmbH (Erzgebirgsbahn) Verpflichtungsermächtigungen wurden für neu abzuschließende Verkehrsverträge ausgebracht: VE 2018: Harzer Schmalspurbahn (HSB), RB Gößnitz-Glauchau, Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn, Neigetechniknetz VE 2019: E-Netz Franken, Dieselnetz Ostthüringen 741 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 0 0 0 0 741 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland Verpflichtungsermächtigung: 2018 2019 EUR EUR Betrag: 750.000 750.000 davon fällig: 2019 bis zu 500.000 2020 bis zu 250.000 500.000 2021 bis zu 0 250.000 2022 ff bis zu 0 0 40.900.000 42.600.310 46.100.000 47.500.000 - 65 - 10 Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 10 02 Allgemeine Bewilligungen Titel noch zu 686 75 FZ Zweckbestimmung Ansatz 2017 1 Ansatz 2018 1 Ansatz 2019 Ist 2016 Angaben in EUR zur Verpflichtungsermächtigung: Haushaltsbelastungen nach Jahren: Beiast. d. Durch die bis 2016 Durch die 2017 Durch die 2018 Durch die 2019 Gesamtbelastung HH - Jahre in Anspruch gen. ausgebrachte VE ausgebrachte VE ausgebrachte VE (EUR) VE (EUR) (EUR) (EUR) (EUR) 1 2 3 4 5 6 2018 500.000 500.000 2019 500.000 500.000 2020 250.000 500.000 750.000 2021 250.000 250.000 2022 ff. Summen 500.000 750.000 750.000 2.000.000 Erläuterungen: Ist 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 Untertitel EUR EUR EUR EUR 0000 Zuweisung 0 0 0 0 0100 Kooperationsförderung 2.164.860 2.900.000 1.100.000 1.500.000 0200 Zusch. zu Beförderungsentgelten im 40.435.450 38.000.000 45.000.000 46.000.000 ÖPNV gern. § 45a PBefG Summe 42.600.310 40.900.000 46.100.000 47.500.000 Zu UT 0100: Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der "Richtlinie zur Förderung der Kooperation im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen" in der jeweils gültigen Fassung. Die Finanzierung der vertraglich vereinbarten Ausgleichsleistungen für Tarifverbünde soll ab 2018 geändert werden. Die Ausgleichszahlungen (Verbünde) sind bei Titel 686 03 und der Aufwandsersatz an die Verbundgesellschaften bei Titel 671 75 UT 0200 etatisiert. Zu UT 0200: Gemäߧ 45a Personenbeförderungsgesetz (PBefG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBI. 1 S. 1690), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 14 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBI. 1 S. 2808), muss das Land den Unternehmen für die Beförderung der Schüler und Auszubildenden auf ermäßigte Zeitfahrausweise einen finanziellen Ausgleich zahlen. Als Ausgleich sind 50 v.H. des Unterschiedsbetrags zwischen dem Ertrag aus dem Ausbildungsverkehr und dem Produkt von Sollkostensatz und Personenkilometern zu zahlen. Grundlage hierfür bildet die Thüringer Verordnung über die Festlegung von Kostensätzen zum Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonennahverkehr in der jeweils gültigen Fassung. 883 75 741 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und 953.300 -38.508 3.100.000 2.500.000 Gemeindeverbände im Rahmen der Regionalisierungsmittel Verpflichtungsermächtigung: 2018 2019 EUR EUR Betrag: 3.000.000 3.500.000 davon fällig: 2019 bis zu 2.000.000 2020 bis zu 1.000.000 2.500.000 2021 bis zu 0 1.000.000 2022 ff bis zu 0 0 - 66 - 10 Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 10 02 Allgemeine Bewilligungen Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2017 1 Ansatz 2018 1 Ansatz 2019 noch zu 883 75 891 75 Ist 2016 Ang,aben in EUR zur Verpflichtungsermächtigung: Haushaltsbelastungen nach Jahren: Beiast. d. Durch die bis 2016 Durch die 2017 Durch die 2018 Durch die 2019 Gesamtbelastung HH - Jahre in Anspruch gen. ausgebrachte VE ausgebrachte VE ausgebrachte VE (EUR) VE (EUR) (EUR) (EUR) (EUR) 1 2 3 4 5 6 2018 350.000 350.000 2019 2.000.000 2.000.000 2020 1.000.000 2.500.000 3.500.000 2021 1.000.000 1.000.000 2022 ff. Summen 350.000 3.000.000 3.500.000 6.850.000 Erläuterungen: Die Mittel sind für Investitionsmaßnahmen gemäß ÖPNV-lnvestitionsprogramm vorgesehen. Die Förderung erfolgt gern. ÖPNV-lnvestitionsrichtlinie in der jeweils gültigen Fassung. 741 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen im Rahmen der Regionalisierungsmittel Verpflichtungsermächtigung: 2018 EUR Betrag: 15.828.100 davon fällig: 2019 bis zu 5.350.000 2020 bis zu 6.000.000 2021 bis zu 4.478.100 2022 ff bis zu 0 zur Verpflichtungsermächtigung: Haushaltsbelastungen nach Jahren: Beiast. d. Durch die bis 2016 Durch die 2017 HH - Jahre in Anspruch gen. ausgebrachte VE VE (EUR) (EUR) 1 2 3 2018 124.000 3.500.000 2019 821.000 200.000 2020 1.302.000 2021 500.000 2022 ff. Summen 2.247.000 4.200.000 2019 EUR 1.500.000 1.000.000 500.000 0 Durch die 2018 ausgebrachte VE (EUR) 4 5.350.000 6.000.000 4.478.100 15.828.100 500.000 3.392.590 Durch die 2019 ausgebrachte VE (EUR) 5 1.000.000 500.000 1.500.000 1.850.000 6.400.000 Gesamtbelastung (EUR) 6 3.624.000 6.371.000 8.302.000 5.478.100 23.775.100 - 67 - 10 Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 10 02 Allgemeine Bewilligungen Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2017 1 Ansatz 2018 1 Ansatz 2019 noch zu 891 75 Ist 2016 Angaben in EUR Erläuterungen: Ist 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 Untertitel EUR EUR EUR EUR 0000 Zuweisung 0 500.000 0 0 0001 Gesamt ohne UT 3.392.590 0 0 0 0100 Investitionen gern. 0 0 1.000.000 1.500.000 ÖPNV-lnvestitionsrichtlinie 0200 Finanzierung Planungsphase 1-4 der 0 0 850.000 4.900.000 Elektrifizierung MDV Summe 3.392.590 500.000 1.850.000 6.400.000 Zu UT 0100.: Die Mittel sind für Investitionsmaßnahmen gemäß ÖPNV-lnvestitionsprogramm vorgesehen. Die Förderung erfolgt gemäß ÖPNV-lnvestitionsrichtlinie in der jeweils gültigen Fassung. Zu UT 0200.: Die Mittel sollen für die Finanzierung der Grundlagen- und Vorplanung sowie Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Planungsphase 1-4) der Elektrifizierung des Abschnitts Weimar-Gößnitz/Lehndorf der Mitte-Deutschland-Verbindung (MDV) eingesetzt werden. 892 75 7 41 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen im 900.000 1.319.700 500.000 500.000 893 75 neu Rahmen der Regionalisierungsmittel Verpflichtungsermächtigung: 2018 EUR Betrag: 500.000 davon fällig: 2019 bis zu 500.000 2020 bis zu 0 2021 bis zu 0 2022 ff bis zu 0 zur Verpflichtungsermächtigung: Haushaltsbelastungen nach Jahren: Beiast. d. Durch die bis 2016 Durch die 2017 HH - Jahre in Anspruch gen. ausgebrachte VE VE (EUR) (EUR) 1 2 3 2018 500.000 2019 2020 2021 500.000 2022 ff. Summen 1.000.000 Erläuterungen: 2019 EUR 1.000.000 1.000.000 0 0 Durch die 2018 ausgebrachte VE (EUR) 4 500.000 500.000 Durch die 2019 Gesamtbelastung ausgebrachte VE (EUR) (EUR) 5 6 500.000 500.000 1.000.000 1.000.000 500.000 1.000.000 2.500.000 Die Mittel sind für Investitionsmaßnahmen gemäß ÖPNV-lnvestitionsprogramm bestimmt. Die Förderung erfolgt gemäß ÖPNV-lnvestitionsrichtlinie in der jeweils gültigen Fassung. 741 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Rahmen der Regionalisierungsmittel 325.000 325.000 10 10 02 Titel noch zu 893 75 919 75 neu FZ - 68 - Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Allgemeine Bewilligungen Zweckbestimmung Ansatz 2017 1 Ansatz 2018 1 Ansatz 2019 Verpflichtungsermächtigung: 2018 EUR Betrag: 150.000 davon fällig: 2019 bis zu 150.000 2020 bis ZU 0 2021 bis zu 0 2022 ff bis zu 0 zur Verpflichtungsermächtigung: Haushaltsbelastungen nach Jahren: Beiast. d. Durch die bis 2016 Durch die 2017 HH - Jahre in Anspruch gen. ausgebrachte VE VE (EUR) (EUR) 1 2 3 2018 2019 2020 2021 2022 ff. Summen Erläuterungen: Ist 2016 2019 EUR 150.000 150.000 0 0 Durch die 2018 ausgebrachte VE (EUR) 4 150.000 150.000 Angaben in EUR Durch die 2019 Gesamtbelastung ausgebrachte VE (EUR) (EUR) 5 6 150.000 150.000 150.000 150.000 300.000 Aus dem Ansatz sollen Investitionsmaßnahmen an Bahnhöfen in Thüringen gefördert werden. 741 Zuführung an die zweckgebundene Rücklage (Regionalisierungsmittel) 0 Erläuterungen: Zuführung von zeitweilig nicht benötigten Mitteln. 0 Nachrichtlich: Summe TGr. 75 291.219.500 276.506.841 356.584.400 353.819.900 - 69 - 10 Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 10 02 Allgemeine Bewilligungen Titel FZ Zweckbestimmung Abschluss Einnahmen HGr. 1: Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. HGr. 2: Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Gesamteinnahme Ausgaben HGr. 4: Personalausgaben HGr. 5: Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen usw„ Ausgaben für den Schuldendienst HGr. 6: Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen HGr. 8: Sonstige Ausgaben für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen HGr. 9: Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgabe Überschuss (+) I Zuschuss (-) Ansatz 2017 1 Ansatz 2018 1 Ansatz 2019 Ist 2016 Angaben in EUR 165.600 174.000 174.000 134.757 291.219.500 333.584.400 330.819.900 276.755.456 291.385.100 333.758.400 330.993.900 276.890.213 0 0 0 0 463.400 539.200 728.900 436.333 306.398.200 369.592.200 363.592. 700 287.462.863 3.474.600 7.226.300 11.775.100 5.741.081 0 0 0 0 310.336.200 377.357.700 376.096.700 293.640.277 -18.951.100 -43.599.300 -45.102.800 -16.750.064 Mobilität in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. und 3.: