16.10.2018 Drucksache 6/6285Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 24. Oktober 2018 Gesundheitsgefährdung durch Missachtung der Nutzungseinschränkung - nachgefragt ? Die Kleine Anfrage 3283 vom 30. August 2018 hat folgenden Wortlaut: In Gesprächen mit am Standort Hallesche Straße 15/16 in Erfurt des nunmehrigen Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft arbeitenden Personen wurde mir mitgeteilt, dass vermehrt Symptome wie Kopfschmerz und Übelkeit auftreten. Aufgrund der bekannten Belastung mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen im Gebäude könnte ein Zusammenhang zwischen den Beschwerden und der Arbeitsumwelt wahrscheinlich sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Wurden seit dem Jahr 2012 in der 5. Etage des benannten Gebäudes erneut Innenraumluftmessungen durchgeführt und wenn ja, wann, mit welchen Ergebnis und wenn nein, warum nicht? 2. Wurden seit dem Jahr 2013 in den anderen Etagen des Gebäudes Innenraumluftmessungen durchgeführt und wenn ja, wann und mit welchen Ergebnis (bitte Einzelauflistung aller Messungen mit Angabe von Datum, Auflistung aller gemessenen Schadstoffe und deren Grenzwerte) und wenn nein, warum nicht? 3. Wie viele Personen arbeiten durchschnittlich mehr als zehn Stunden pro Woche in der 5. Etage des Gebäudes und wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2013 entwickelt (bitte in Jahresscheiben aufschlüsseln)? 4. Wie oft, mit welcher Teilnehmerzahl und mit welcher durchschnittlichen Nutzungsdauer werden die Beratungsräume in der 5. Etage monatlich belegt? 5. Nehmen an den Beratungen in der 5. Etage auch Personen teil, die nicht im Landesdienst tätig sind und wenn ja, wie werden diese auf die Schadstoffbelastung aufmerksam gemacht? 6. Wie hoch ist der durchschnittliche Krankenstand der Bediensteten im Gebäude und in welchem Verhältnis steht dieser zu Belegschaften anderer nachgeordneter Behörden des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft? 7. Plant die Landesregierung aufgrund anhaltender gesundheitlicher Beschwerden von Mitarbeitern am Standort Hallesche Straße 15/16 bauliche Veränderungen zur Absenkung der Konzentration von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen im Gebäude und wenn ja, welche Maßnahmen mit welchem Maßnahmenbeginn und welchen Kosten und wenn nein, warum nicht? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kellner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6285 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. Oktober 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr hat im November 2017 erneut ein Gutachten zur Untersuchung der Raumluft auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe erstellen lassen. Die Untersuchung wurde in zwei Büroräumen im 4. und 5. Obergeschoss sowie auf den Fluren der 5. Etage im Haus Hallesche Straße 15 durchgeführt. Die Ergebnisse der Raumluftmessung ergaben keinen weiteren Handlungsbedarf . Die Richtwerte wurden in keinem Fall überschritten. Das bereits durchgeführte Lüftungsregime hat sich als wirkungsvoll erwiesen und wird fortgeführt. Zu 2.: Ja, es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Datum: 2. November 2017 Gemessene Schadstoffe: polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe inklusive Naphthalin und Naphthalin -ähnliche Verbindungen Nachgewiesene teerhaltige Produkte (Richtwert I: 0,01 Milligramm/Kubikmeter [mg/m³]; Richtwert II: 0,03 mg/m³): - Naphthalin (0,0017 bis 0,0005 mg/m³) - 1-Methylnaphthalin (0,0004 bis 0,0002 mg/m³) - 2-Methylnaphthalin (0,0002 bis 0,0001 mg/m³) - Phenanthren (0,0002 bis 0,0001 mg/m³) Zu 3.: Im 5. Obergeschoss des Gebäudeteils Hallesche Straße 15 befinden sich keine ständigen Arbeitsplätze. Die Räume werden als Lager und Archivräume genutzt. Die Nutzung ist auf die Entnahme und beziehungsweise Einlagerung der Archivalien beschränkt. Die Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst nutzt darüber hinaus zwei Räume in der 5. Etage des Gebäudeteils Hallesche Straße 16 als Beratungsräume. Zu 4.: Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr nutzt in der 5. Etage keine Beratungsräume. Durch die Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst werden die Räume 501 und 502 als Beratungsräume genutzt (vergleiche Antwort zu Frage 3). Der Raum 501 ist für circa 15 Personen und der Raum 502 für circa acht Personen nutzbar. Je nach Art der Veranstaltung variieren die Teilnehmerzahl und die Nutzungsdauer, die von stündlich bis ganztägig reicht. Monatlich finden circa 15 bis 20 Veranstaltungen statt, wobei der Schwerpunkt auf dem Raum 501 liegt. Die durchschnittliche Nutzungsdauer der Beratungsräume liegt bei 5,4 Stunden, es nehmen durchschnittlich zwölf Personen teil. Zu 5.: Ja, im Rahmen von Auswahlgesprächen (Stellenbesetzungsverfahren) oder Verwaltungsratssitzungen. Es erfolgt kein expliziter Hinweis auf eine mögliche Schadstoffbelastung. Zu 6.: Im Jahr 2017 betrug der durchschnittliche Krankenstand im Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr gesamt 19,23 Krankentage pro Bedienstetem und am Standort Hallesche Straße 15/16 18,32 Krankentage pro Bedienstetem. Im gesamten Geschäftsbereich betrug der durchschnittliche Krankenstand 20,84 Krankentage pro Bedienstetem. Zu 7.: Die Liegenschaft Hallesche Straße 15/16 ist grundsätzlich sanierungsbedürftig. Es ist beabsichtigt eine Baumaßnahme in den Entwurf der erweiterten mittelfristigen Hochbauplanung bis zum Jahr 2025 aufzunehmen. Konkrete Planungen liegen noch nicht vor. 3 Drucksache 6/6285Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Wie in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1998 dargestellt, wurde ein entsprechendes Lüftungsregime veranlasst, was sich als wirkungsvoll erwiesen hat (vergleiche Antwort zu Frage 1 dieser Kleinen Anfrage). Dieses wird nach wie vor eingehalten und durch unterwiesene Personen des Wachschutzes in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Keller Ministerin Gesundheitsgefährdung durch Missachtung der Nutzungseinschränkung - nachgefragt? Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: