16.10.2018 Drucksache 6/6286Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. Oktober 2018 Ärger um neuen Kreisverkehr in Kaulsdorf Die Kleine Anfrage 3289 vom 7. September 2018 hat folgenden Wortlaut: "Neuer Kreisel in Kaulsdorf - und schon gibt es Anlass zum Ärger" titelte die Ostthüringer Zeitung am 6. September 2018 im Saalfelder Lokalteil. Lkw-Fahrer und Gemeinderäte haben enge Kurvenradien, fehlende Wegstücke und anderes mehr kritisiert. Deshalb würde die Vereinbarung der Gemeinde Kaulsdorf mit dem Straßenbauamt zunächst ausgesetzt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Straßenbaumaßnahme in Kaulsdorf, insbesondere die Bauausführung des dortigen Kreisverkehrs? 2. Inwieweit wird von Seiten der Landesregierung auf Kritik hinsichtlich zu enger Radien der Kreisel-Zufahrten , der Höhe des Kreiselinneren, der tiefen Delle in der Passage zum Markt, des 50 Meter fehlenden Fußwegs zwischen den beiden Zufahrten und der Nachrüstung eines Spiegels am Markt wegen Unübersichtlichkeit reagiert? 3. Warum kam es zu den Problemen und warum konnten diese bei der Planung beziehungsweise Bauausführung nicht vorausgesehen werden? 4. Welche konkreten Maßnahmen werden zu welchem Zeitpunkt durchgeführt, um eine Verbesserung der beschriebenen Situation im Bereich des neu errichteten Kreisverkehrs zu erreichen? 5. Inwieweit werden die Hinweise und Erfahrungen im Hinblick auf die Bauausführung des dortigen Kreisverkehrs bei zukünftigen Bauvorhaben im Freistaat Thüringen berücksichtigt? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 11. Oktober 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Baumaßnahme liegt ein Planfeststellungsbeschluss vom 29. Januar 2008 zu Grunde. Der Um- und Ausbau des Knotens B 85/L 1106 in Kaulsdorf ist ein Teilvorhaben. Weitere Teilvorhaben sind der Um- und Ausbau des Knotens B 85 Ortsteilanschluss Eichicht und der grundhafte Ausbau der L 2384 in der Gemeinde Kaulsdorf. Die Bauausführung des Kreisverkehrs erfolgte regelgerecht. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6286 Zu 2.: Die Ausführungsplanung des Kreisverkehrs sieht einen Durchmesser von 40 Meter vor und bewegt sich damit an der Obergrenze dessen, was das Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren vorsieht. Die Kreiselzufahrten wurden nach der vorliegenden Planung regelgerecht ohne Anwendung von Mindestparametern ausgebildet. Auch die höhenmäßige Ausgestaltung der Mittelinsel widerspricht nicht dem Merkblatt. Sie bewirkt eine Unterbrechung der über den Knotenpunkt hinausgehenden Sichtbeziehung und stellt die frühzeitige Erkennbarkeit in der Annäherung auf den Kreisverkehrsplatz sicher. Die Gestaltung der Mittelinsel soll im Zuge der Landschaftsbauarbeiten im Herbst 2018 erfolgen. Die Passage zum Markt - die ehemalige, zur Gemeindestraße umgestufte L 1106 - gehörte nicht zum Baufeld. Sie befindet sich in der Baulast der Gemeinde und dient der Verkehrserschließung des Marktes. Nach der Landesregierung vorliegenden Informationen wurde von der Gemeinde die Deckschicht in diesem Bereich erneuert. Darüber hinaus ist der Landesregierung aufgrund kommunaler Zuständigkeit keine Einschätzung zu einer tiefen Delle und zu einem fehlenden Gehweg zwischen den beiden Zufahrten des Marktes möglich. An der Einmündung der ehemaligen L 1106 in die K 181 hat sich nach dem Umbau die Vorfahrt geändert; bevorrechtigt ist jetzt die Kreisstraße. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse sind hier die Sichtverhältnisse eingeschränkt. Mit der Gemeinde wurde übereingekommen, einen Verkehrsspiegel zur Verbesserung der Sichtverhältnisse aufzustellen. Zu 3.: An der Einmündung der L 1106 alt (ausschließlich Zielverkehr Markt) in die bereits ausgebaute K 181 ist im Zuge der Ausführungsplanung eine Sichtweitenüberprüfung unterblieben. Eine Überprüfung der Sichtweite für diesen Bereich hätte ergeben müssen, dass aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein Verkehrsspiegel aufzustellen ist. Zu 4.: Derzeit werden die Vorarbeiten zum Aufstellen des Verkehrsspiegels getroffen. Eine Aufstellung wird zeitnah erfolgen. Zu 5.: Nach Bewertung der vorliegenden Sachlage zur Bauausführung des Kreisverkehrs ergeben sich keine Anhaltspunkte , die maßgeblich bei zukünftigen Baumaßnahmen zu berücksichtigen wären. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär Ärger um neuen Kreisverkehr in Kaulsdorf Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: