19.10.2018 Drucksache 6/6297Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 30. Oktober 2018 Tempolimits auf der Autobahn 4 zwischen Stadtroda und Jena sowie Ronneburg und Geraer Kreuz Die Kleine Anfrage 3288 vom 7. September 2018 hat folgenden Wortlaut: Laut einem Artikel der Ostthüringer Zeitung vom 17. Mai 2018 gelten seit der Kalenderwoche 20 auf den Autobahnabschnitten der Autobahn 4 zwischen Stadtroda und Jena (Fahrtrichtung Eisenach) sowie Ronneburg und Geraer Kreuz (Fahrtrichtung Gera) Tempolimits. Grund dafür sollen Straßenschäden sein, die dynamische Belastung der Straße soll durch die Limits verringert werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann erfolgte die Fertigstellung der oben genannten Autobahnabschnitte? 2. In der mittelfristigen Planung werden zur Mängelbeseitigung Deckensanierungen benannt. Wie ist der Bearbeitungsstand zu den hierfür erforderlichen Ausschreibungs- beziehungsweise Vergabeverfahren? 3. Gibt es schon feste Termine für den Ausführungsbeginn und die Dauer der Sanierungsarbeiten auf den oben genannten Autobahnabschnitten beziehungsweise wann ist mit dem Beginn zu rechnen? 4. Welche finanziellen Mittel werden für die Instandsetzungsmaßnahmen benötigt, wie setzt sich deren Finanzierung zusammen? 5. In welchen Haushaltstiteln und in welcher Höhe stehen hierfür Mittel zur Verfügung? 6. Wie schätzt die Landesregierung den Sanierungsbedarf auf den oben genannten Autobahnabschnitten ein, entspricht dieser der üblichen Abnutzung (wenn nein, bitte die möglichen Ursachen benennen)? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 17. Oktober 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Stadtroda und Jena in Fahrtrichtung Eisenach (nachfolgend als Abschnitt 1 bezeichnet) wurde im Juni 1997 und der Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Ronneburg und der Anschlussstelle Gera in Fahrtrichtung Eisenach (nachfolgend als Abschnitt 2 bezeichnet) im September 2004 fertiggestellt. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Schulze (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6297 Zu 2. und 3.: Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Für Abschnitt 1 erfolgt derzeit durch ein Ingenieurbüro die Planung der Deckeninstandsetzung mit dem Ziel, die Baumaßnahme im 4. Quartal 2019 auszuschreiben und ab dem 2. Quartal 2020 umzusetzen. Wesentliche örtlich begrenzte Schäden sollen aber noch vor Beginn des Winters im Jahr 2018 instandgesetzt werden. Für die Instandsetzung im Abschnitt 2 ist die Vergabe bereits erfolgt; die Bauausführung soll im März 2019 beginnen und bis Jahresende abgeschlossen sein. Zu 4.: Für den Bau im Abschnitt 1 werden voraussichtlich Bundesmittel in Höhe von circa 3,65 Millionen Euro erforderlich . Hinzu kommen circa 150.000 Euro Landesmittel für Planung und Bauüberwachung. Für den Bau im Abschnitt 2 werden voraussichtlich Bundesmittel in Höhe von circa 13 Millionen Euro erforderlich . Hinzu kommen circa 425.000 Euro Landesmittel für Planung und Bauüberwachung. Zu 5.: Die in der Antwort zu Frage 4 genannten Bundesmittel stehen im Bundeshaushalt, Einzelplan 12 Kapitel 12 01 Titel 741 32 und die Landesmittel im Landeshaushalt, Einzelplan 10 Kapitel 10 06 Titel 776 71 der jeweiligen Haushaltsjahre zur Verfügung. Zu 6.: Im Abschnitt 1 ergibt sich der Sanierungsbedarf aus altersbedingten Deckenschäden, die im Rahmen der üblichen Abnutzung liegen. Im Abschnitt 2 ergibt sich der vorzeitige Sanierungsbedarf aus Schäden infolge einer Alkali-Kieselsäure-Reaktion des verwendeten Betons (AKR-Schäden). Keller Ministerin Tempolimits auf der Autobahn 4 zwischen Stadtroda und Jena sowie Ronneburg und Geraer Kreuz Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. und 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: