18.12.2014 Drucksache 6/63Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 7. Januar 2015 Gemeinschaftsunterkünfte in Thüringen - Teil 1 Die Kleine Anfrage 1 vom 14. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: Viele der in Thüringen lebenden Asylsuchenden sind in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. In den letzten Jahren haben zudem viele Landkreise und kreisfreie Städte die Anzahl der dezentralen Unterbringungsmöglichkeiten ausgebaut. Viele Gemeinschaftsunterkünfte sind aufgrund steigender Asylantragszahlen kapazitiv ausgeschöpft. Mit der novellierten Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz werden vom Land für geplante oder getätigte Investitionen der Landkreise und kreisfreien Städte zur Neuschaffung von Unterbringungsplätzen in Gemeinschaftsunterkünften auf Antrag pauschal 7.500 Euro je neu geschaffenem Unterbringungsplatz gezahlt, wenn die Notwendigkeit der Investition durch das Landesverwaltungsamt schriftlich anerkannt worden ist. Die Schaffung von Wohnraum in dezentralen Unterkünften wird hingegen nicht unterstützt. Kürzlich wurde zudem öffentlich bekannt, dass in den nordrhein-westfälischen Flüchtlingsunterkünften in Burbach und in Essen Asylsuchende von Mitarbeitern eines privaten Sicherheitsdienstes offensichtlich misshandelt wurden. Beide Unterkünfte werden von der Firma European Homecare GmbH betrieben. Diese Firma ist auch in Thüringen tätig und an der Betreibung der Thüringer Erstaufnahmeeinrichtungen in Suhl und Eisenberg beteiligt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Personen sind derzeit in den Thüringer Gemeinschaftsunterkünften untergebracht und wie hoch ist die Kapazität der Unterkünfte insgesamt (gegliedert nach Landkreis, kreisfreien Städten und Gemeinschaftsunterkunft)? 2. Wer ist für die Betreibung der Gemeinschaftsunterkünfte zuständig (gegliedert nach Landkreis, kreisfreien Städten und Gemeinschaftsunterkunft sowie Eigen- und Fremdbetrieb)? 3. In welchen Orten wurden im Jahr 2014 Unterkünfte zur Unterbringung von Flüchtlingen eingerichtet (aufgeschlüsselt nach Stadt bzw. Gemeinde, Neueröffnung bzw. Reaktivierung, dezentrale Wohnungen bzw. Gemeinschaftsunterbringung, Anzahl der untergebrachten Personen)? 4. Wo sind momentan weitere Unterkünfte für Flüchtlinge geplant oder werden in Kürze eröffnet (aufgeschlüsselt nach Stadt bzw. Gemeinde, aktuellem Sachstand, Neueröffnung bzw. Reaktivierung, dezentrale Wohnungen bzw. Gemeinschaftsunterbringung, Anzahl der Wohnplätze)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/63 5. Wie hoch sind folgende Anteile bezogen auf die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden in den einzelnen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten: a) dezentrale Unterbringung insgesamt, b) dezentrale Unterbringung von Familien und Frauen, c) dezentrale Unterbringung von alleinstehenden Männern, d) Unterbringung in einer Wohneinheit der Gemeinschaftsunterkunft? 6. Wie viele Unterbringungsplätze in Gemeinschaftsunterkünften wurden bis dato nach der Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz geschaffenen Investitionspauschale in Höhe von 7.500 Euro bereits gefördert? In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten ist dies der Fall? 7. Wie begründet die Landesregierung, dass durch die Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz lediglich neu geschaffene Unterbringungsplätze in Gemeinschaftsunterkünften gefördert werden sollen, die Schaffung von Unterbringungsplätzen in dezentraler Unterbringung in Wohnungen hingegen nicht gefördert wird? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 17. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Auf die als Anlage 1 beigefügte Tabelle wird verwiesen. Zu 2.: Die kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge werden entweder von den Landkreisen und kreisfreien Städten selbst oder von beauftragten privaten Unternehmen betrieben. Auf die Anlage 2 wird verwiesen. Zu 3.: Im Zeitraum 15. Dezember 2013 bis 15. September 2014 wurden in den Landkreisen und kreisfreien Städten insgesamt 1.690 zusätzliche Plätze für die Aufnahme von Asylbewerbern zur Verfügung gestellt. Davon wurden 398 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften sowie 1.292 Plätze in dezentralen Wohnungen neu eingerichtet . Im Hinblick auf die örtliche Lage sowie auf die Anzahl der untergebrachten Asylbewerber wird auf die Anlage 3 verwiesen. Darüber hinausgehende statistische Angaben liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 4.: In allen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es derzeit intensive Bemühungen, weitere Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge zu gewinnen. Insbesondere werden fortlaufend Wohnungen zu diesem Zweck angemietet. Aufgrund der anhaltend hohen Zugangszahlen ist es teilweise auch erforderlich, bestehende Gemeinschaftsunterkünfte zu erweitern oder neue Einrichtungen zu erschließen. So sollen beispielsweise in Jena bis Mitte 2015 zwei neue Gemeinschaftsunterkünfte geschaffen werden. Die Gemeinschaftsunterkunft in Gera soll um 50 Plätze erweitert werden. Auch im Unstrut-Hainich-Kreis sollen im Jahr 2015 zwei neue Gemeinschaftsunterkünfte eingerichtet werden. Zu 5.: Auf die als Anlage 4 beigefügte Tabelle wird verwiesen. Weitergehende statistische Angaben liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 6.: Nach Mitteilung des Landesverwaltungsamtes wurden bislang 93 neu geschaffene Unterbringungsplätze mit der in § 3 der Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz normierten Investitionspauschale gefördert. Davon entfielen 55 Plätze auf den Landkreis Weimarer Land und 38 Plätze auf den Landkreis Hildburghausen. Zu 7.: Die Errichtung neuer beziehungsweise die Erweiterung bestehender Gemeinschaftsunterkünfte ist in der Regel mit hohen finanziellen Investitionen verbunden. Dies ist bei der Schaffung zusätzlicher Unterbringungsplätze in Wohnungen grundsätzlich nicht der Fall. Die hier getätigten Investitionen werden regelmäßig vom 3 Drucksache 6/63Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Vermieter auf den Mietzins umgelegt und sind durch die monatliche Unterbringungspauschale zu finanzieren . Dementsprechend wurde mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Thüringer Flüchtlingskostenerstattungsverordnung auch die monatliche Unterbringungspauschale von 183 Euro auf 206 Euro angehoben. Dr. Poppenhäger Minister Anlagen*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Nr. 1 Gemeinschaftsunterkünfte in Thüringen - Teil 1 Frage 1: Wie viele Personen sind derzeit in den Thüringer Gemeinschaftsunterkünften untergebracht und wie hoch ist die Kapazität der Unterkünfte insgesamt (gegliedert nach Landkreis, kreisfreien Städten und Gemeinschaftsunterkunft)? Landkreis/kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft Kapazität Ist-Belegung Eisenach* Erfurt Erfurt 44 32 Erfurt 90 69 Erfurt 66 66 Erfurt 77 77 Erfurt 56 46 Gera Gera 186 186 Jena Jena 65 46 Jena 25 18 Jena 25 21 Jena 13 13 Suhl* Weimar Weimar 151 136 Altenburger Land Schmölln 105 95 Eichsfeldkreis Breitenworbis 120 99 Gotha Waltershausen 105 122 Greiz Greiz 52 45 Greiz 201 189 Hildburghausen Hildburghausen 74 69 Ilm-Kreis Arnstadt 90 76 Kyffhäuserkreis Rockensußra 82 78 Nordhausen Nordhausen 110 73 Saale-HolzlandKreis * Saale-Orla-Kreis Neustadt/Orla 60 44 Saalfeld-Rudolstadt Saalfeld-Beulwitz 208 207 SchmalkaldenMeiningen * Sömmerda* Sonneberg* Unstrut-HainichKreis Felchta 233 220 Wartburgkreis Gerstungen 100 122 Weimarer Land Apolda 46 13 Apolda 250 200 * Der Landkreis/Die kreisfreie Stadt unterhält derzeit keine Gemeinschaftsunterkunft für ausländische Flüchtlinge. Stand: 15. September 2014 Quelle: Landesverwaltungsamt Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Nr. 1 Gemeinschaftsunterkünfte in Thüringen - Teil 1 Frage 2: Wer ist für die Betreibung der Gemeinschaftsunterkünfte zuständig (gegliedert nach Landkreis, kreisfreien Städten und Gemeinschaftsunterkunft sowie Eigenund Fremdbetrieb)? Landkreis/kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft Betreibung Eisenach* Erfurt Erfurt Fremdbetreibung Erfurt Fremdbetreibung Erfurt Fremdbetreibung Erfurt Fremdbetreibung Erfurt Fremdbetreibung Gera Gera Eigenbetreibung Jena Jena Eigenbetreibung Jena Eigenbetreibung Jena Eigenbetreibung Jena Eigenbetreibung Suhl* Weimar Weimar Eigenbetreibung Altenburger Land Schmölln Fremdbetreibung Eichsfeldkreis Breitenworbis Fremdbetreibung Gotha Waltershausen Fremdbetreibung Greiz Greiz Fremdbetreibung Greiz Fremdbetreibung Hildburghausen Hildburghausen Eigenbetreibung Ilm-Kreis Arnstadt Fremdbetreibung Kyffhäuserkreis Rockensußra Eigenbetreibung Nordhausen Nordhausen Fremdbetreibung Saale-Holzland-Kreis* Saale-Orla-Kreis Neustadt/Orla Fremdbetreibung Saalfeld-Rudolstadt Saalfeld-Beulwitz Eigenbetreibung SchmalkaldenMeiningen * Sömmerda* Sonneberg* Unstrut-Hainich-Kreis Felchta Fremdbetreibung Wartburgkreis Gerstungen Eigenbetreibung Weimarer Land Apolda Eigenbetreibung Apolda Eigenbetreibung * Der Landkreis/Die kreisfreie Stadt unterhält derzeit keine Gemeinschaftsunterkunft für ausländische Flüchtlinge. Quelle: Landesverwaltungsamt Anlage 3 zur Kleinen Anfrage Nr. 1 Gemeinschaftsunterkünfte in Thüringen - Teil 1 Frage 3: In welchen Orten wurden im Jahr 2014 Unterkünfte zur Unterbringung von Flüchtlingen eingerichtet (aufgeschlüsselt nach Stadt bzw. Gemeinde, Neueröffnung bzw. Reaktivierung, dezentrale Wohnungen bzw. Gemeinschaftsunterbringung, Anzahl der untergebrachten Personen)? Landkreis/ kreisfreie Stadt GU/EU Stand: 15.12.2013 Stand: 15.09.2014 Kapazität Ist-Belegung Kapazität Ist-Belegung Eisenach EU 64 64 76 76 EU 47 47 76 76 EU 2 2 2 2 Erfurt GU 44 39 44 32 GU 90 66 90 69 EU 354 354 469 469 EU 13 13 6 6 GU 57 57 66 66 GU 69 69 77 77 EU 2 2 20 20 EU 7 7 GU 56 46 Gera EU 55 55 129 129 GU 165 165 186 186 Jena GU 65 45 65 46 GU 10 10 25 18 Obdachlo- senheim 23 23 30 15 GU 25 21 EU 8 8 GU 20 20 13 13 EU 34 34 46 46 EU 109 109 Suhl EU 127 127 139 139 Weimar GU 151 129 151 136 EU 57 57 111 111 EU 3 3 3 3 Altenburger Land GU Schmölln 105 93 105 95 EU 96 96 167 167 Eichsfeldkreis GU Breitenworbis 120 106 120 99 EU 86 86 170 170 Gotha EU 201 201 305 305 GU Waltershausen 105 103 105 122 Greiz GU Greiz 52 43 52 45 GU Greiz 58 47 GU Greiz 66 58 201 189 EU 1 1 1 1 Hildburghausen GU Hildburghausen 74 70 74 69 EU 108 108 107 107 Ilm-Kreis GU Arnstadt 90 67 90 76 EU 135 135 217 217 Kyffhäuserkreis EU 53 53 130 130 GU Rockensußra 82 82 82 78 Nordhausen GU Nordhausen 110 62 110 73 EU 128 128 150 150 Saale-Holzland -Kreis EU 3 3 3 3 Saale-OrlaKreis GU Neustadt/Orla 60 45 60 44 EU 157 157 199 199 SaalfeldRudolstadt GU SaalfeldBeulwitz 164 164 208 207 EU 46 46 65 65 Schmalkalden - Meiningen EU 230 230 420 420 Sömmerda EU 97 97 126 126 Sonneberg EU 122 122 195 195 UnstrutHainich -Kreis EU 17 17 23 23 GU Felchta 205 205 233 220 Wartburgkreis GU Gerstungen 100 103 100 122 EU 89 89 162 162 Weimarer Land GU Apolda 46 14 46 13 GU Apolda 155 160 250 200 EU 35 35 49 49 Quelle: Landesverwaltungsamt Anlage 4 zur Kleinen Anfrage Nr. 1 Gemeinschaftsunterkünfte in Thüringen - Teil 1 Frage 5: Wie hoch sind folgende Anteile bezogen auf die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden in den einzelnen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten: a) dezentrale Unterbringung insgesamt, b) dezentrale Unterbringung von Familien und Frauen, c) dezentrale Unterbringung von alleinstehenden Männern, d) Unterbringung in einer Wohneinheit der Gemeinschaftsunterkunft? Landkreis/ kreisfreie Stadt Anteil der Einzelunterbringungen insgesamt in % Anzahl der einzeluntergebrachten Personen Männer Frauen Kinder bis 14 Jahre Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren Eisenach 100 154 44 35 69 6 Erfurt 63,4 502 183 144 133 42 Gera 41,0 129 36 38 45 10 Jena 57,8 155 43 48 57 7 Suhl 100 139 40 31 59 9 Weimar 45,6 114 41 27 45 1 Altenburger Land 63,7 167 102 21 33 11 Eichsfeldkreis 63,2 170 48 49 60 13 Gotha 71,4 305 122 67 94 22 Greiz 0,4 1 0 1 0 0 Hildburghausen 60,8 107 29 24 48 6 Ilm-Kreis 74,1 217 48 63 94 12 Kyffhäuserkreis 62,5 130 34 33 59 4 Nordhausen 67,3 150 33 49 61 7 Saale-HolzlandKreis 100 3 2 1 0 0 Saale-Orla-Kreis 81,9 199 48 44 103 4 SaalfeldRudolstadt 23,9 65 18 14 28 5 SchmalkaldenMeiningen 100 420 172 87 147 14 Sömmerda 100 126 44 29 49 4 Sonneberg 100 195 80 49 61 5 Unstrut-HainichKreis 9,5 23 10 6 6 1 Wartburgkreis 57,0 162 48 39 71 4 Weimarer Land 18,7 49 12 15 16 6 Gesamt: 60,8 3.682 1.237 914 1.338 193 Stand: 15. September 2014 Quelle: Landesverwaltungsamt _GoBack