22.10.2018 Drucksache 6/6301Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. November 2018 Situation der Brunnendörfer im Altenburger Land Die Kleine Anfrage 3287 vom 7. September 2018 hat folgenden Wortlaut: Wie die Ostthüringer Zeitung am 23. August 2018 und die Osterländer Volkszeitung am 24. August 2018 berichten , fordern die Einwohner der Gemeinde Lumpzig Ortsteil Hartha den Anschluss an die zentrale Wasserversorgung durch den Zweckverband Wasserver- und Abwasserentsorgung Altenburger Land (ZAL) mit Sitz in Wilchwitz. In einem Zeitungsbericht der Leipziger Volkszeitung vom 6. April 2017 heißt es: "Allein im Gebiet des ZAL gibt es noch 19 Dörfer mit zusammen 865 Einwohnern, die ihr Trinkwasser nicht aus einem öffentlichen Netz beziehen." Außerdem kommt es im Jahr 2018 aufgrund der langanhaltenden Trockenheit und fehlender Niederschläge zu örtlichen Veränderungen des Grundwasserspiegels. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Orte im Altenburger Land sind bis heute nicht an die zentrale Wasserversorgung angeschlossen (bitte den Ort, die Anzahl der Haushalte, die Einwohnerzahlen und den zuständigen öffentlichen Versorger benennen)? 2. War die Wasserversorgung aller angefragten Orte und Haushalte in der Zeit von Januar bis August 2018 in vollem Umfang gewährleistet oder gab es Versorgungsengpässe (im Falle eines Versorgungsengpasses bitte Ort und Anzahl der betroffenen Haushalte benennen)? 3. Wie und in welcher Form wird die Versorgung der vorgenannten Haushalte bei Notfällen garantiert? 4. Wie erfahren die öffentlichen Versorger der angefragten Orte über etwaige Engpässe bei der Wasserversorgung ? 5. Gibt es Planungen der öffentlichen Versorger in welchem Zeitraum die angefragten Ortschaften an die zentrale Wasserversorgung angeschlossen werden? 6. Welchen Standpunkt vertritt die Landesregierung im Bezug darauf, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf die Pflichtversorgung mit Trinkwasser in Thüringen gibt? 7. Wie stellt sich der Anschlussgrad an das öffentliche Trinkwassernetz für ganz Thüringen derzeit dar? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Schulze (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6301 8. Welche Orte sind in Thüringen noch nicht an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen (bitte die Orte, die Anzahl der Haushalte, die Einwohnerzahlen und den zuständigen öffentlichen Versorger benennen)? 9. Wann rechnet die Landesregierung damit, dass alle Haushalte in Thüringen an das öffentliche Trinkwassersystem angeschlossen sind? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 18. Oktober 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Altenburger Land sind derzeit 18 Orte/Ortsteile bekannt, die noch vollständig über eigene Hausbrunnen versorgt werden: VG Name Ortsteil Einwohner Starkenberg Dölzig 15 Gößnitz Koblenz 19 Gößnitz Pfarrsdorf 12 Windischleuba Schelchwitz 28 Göhren Lossen 59 Göhren Lutschütz 17 Naundorf Dobraschütz 46 Naundorf Oberkossa 45 Tegwitz Breesen 16 Tegwitz Misselwitz 14 Tegwitz Kreutzen 8 Lumpzig Hartha 112 Lumpzig Prehna 4 Langenleuba-Niederhain Boderitz 97 Langenleuba-Niederhain Schömbach 52 Langenleuba-Niederhain Neuenmörbitz 70 Altkirchen Kleintauschwitz 2 Ziegelheim Niederarnsdorf 51 Darüber hinaus ist der Ort Frohnsdorf bekannt, in dem 117 von 251 Einwohnern ihr Wasser nicht über die öffentliche Wasserversorgung beziehen können. Der zuständige öffentliche Versorger für alle diese Orte/Ortsteile ist der Zweckverband Wasserver- und Abwasserentsorgung Altenburger Land. Angaben über die Anzahl der betroffenen Haushalte liegen nicht vor. Zu 2.: Im Verbandsgebiet des Zweckverbands Wasserver- und Abwasserentsorgung Altenburger Land sind keine wesentlichen Versorgungsengpässe in den Brunnendörfern bekannt geworden. Zu 3.: Sollte es zu Notfällen/Versorgungsengpässen kommen, werden den Haushalten vom Zweckverband Wasserver - und Abwasserentsorgung Altenburger Land, im Rahmen einer Notfallversorgung, Wasserwagen zur Verfügung gestellt, um die Versorgung mit Trinkwasser weiter zu garantieren. Zu 4.: Der Zweckverband Wasserver- und Abwasserentsorgung Altenburger Land steht über seine Verbandsarbeit in ständigem Kontakt mit den Bürgermeistern der entsprechenden Kommunen beziehungsweise den 3 Drucksache 6/6301Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Betreibern nicht kommunaler Versorgungsanlagen, so dass jederzeit eine konkrete Einschätzung der Versorgungssituation in den Brunnendörfern gewährleistet ist. Zu 5.: Es gibt Bedarfsanfragen (Boderitz, Dobraschütz, Hartha, Koblenz und Pfarrsdorf). Rodameuschel wurde 2017 an die zentrale Trinkwasserversorgung angeschlossen. Um die noch vorhandenen Brunnendörfer an die öffentliche Wasserversorgung anzuschließen, sind erhebliche Investitionen des Zweckverbands Wasserver- und Abwasserentsorgung Altenburger Land notwendig. Diese sind aus erwirtschafteten Eigenmitteln zu realisieren. Eine Angabe, bis wann der schrittweise Anschluss der Brunnendörfer im Altenburger Land unter vorstehenden finanziellen Randbedingungen vollzogen werden kann, ist nicht möglich. Zu 6.: Ein Rechtsanspruch auf Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ergibt sich aus § 61 Thüringer Wassergesetz . Danach haben die Gemeinden in ihrem Gebiet die Bevölkerung sowie die gewerblichen und sonstigen Einrichtungen ausreichend und nachhaltig mit Trink- und Brauchwasser zu versorgen. Ausnahmen hiervon bestehen unter anderem für Grundstücke im Außenbereich. Zu 7.: Zum Stand 2016 waren der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie 1.861 Einwohner in ganz Thüringen bekannt, die ihr Wasser nicht über das öffentliche Trinkwassernetz beziehen können. Diese Einwohnerzahl beinhaltet die Anzahl der Einwohner aus den Orten ohne öffentliche Wasserversorgung (Antworten zu Frage 1 und 8) und der einzelnen Einwohner ohne Anschluss an das Trinkwassernetz in Orten, die fast komplett an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind. Unter Berücksichtigung dieser Einwohnerzahlen liegt der Anschlussgrad an das öffentliche Trinkwassernetz für Thüringen bei 99,91 Prozent. Zu 8.: Neben den in der Antwort zu Frage 1 benannten Orten/Ortsteilen sind der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie folgende Orte bekannt, die zum Stand 2016 noch nicht an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen waren. Öffentlicher Versorger VG-Name Ortsteil Einwohner Zweckverband Wasser/Abwasser "Obere Saale" Schleiz Göritz Lehesten 10 Venzka Juchhöh 50 Möschlitz Grochwitz 75 Zweckverband Wasser/Abwasser Zeulenroda Auma Eisenschmidtmühle 14 Wasser und Abwasser-Verband Bad Salzungen Steinbach Atterode 14 Vacha/Völkershausen Rodenberg 19 Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Weiße -Elster-Greiz Greiz Eubenberg 30 Zu 9.: Es werden voraussichtlich niemals alle Haushalte an das öffentliche Trinkwassersystem angeschlossen werden . Ein Teil der derzeit nicht angeschlossenen Haushalte wird auch weiterhin den eigenen Brunnen nutzen wollen, insbesondere soweit die Wasserqualität einwandfrei und der Brunnen ausreichend ergiebig ist. Eine Reihe von Haushalten ist jedoch auch unter technischen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht an das öffentliche Trinkwassersystem anschließbar, denn wenn nur eine geringe Wassermenge über eine öffentliche Leitung bezogen wird, ist ein hygienisch einwandfreier Betrieb nicht mehr möglich. Siegesmund Ministerin Situation der Brunnendörfer im Altenburger Land Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: