22.10.2018 Drucksache 6/6303Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. Oktober 2018 Politisch motivierte Gewalttaten gegen Rettungskräfte? Die Kleine Anfrage 3304 vom 10. September 2018 hat folgenden Wortlaut: In einer Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales anlässlich der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2017 am 6. September 2016 ist von Gewalt durch Neonazis keine Rede, obwohl diese im Berichtszeitraum durch eine Vielzahl gewaltsamer Attacken auffielen, vergleicht man die Statistiken von Opferberatungen (113 Fälle) und dem Landeskriminalamt (78 Fälle). Laut den Zahlen des Landeskriminalamts vom März 2018, die auch der Bericht im September 2018 wiederholt, sind die Gewalttaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -links- im Jahr 2017 in Thüringen um 51,92 Prozent zurückgegangen . In der Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales zum Verfassungsschutzbericht zur Situation in Thüringen heißt es: "Im Schwerpunktbereich Linksextremismus ist festzustellen, dass die Hemmschwelle von Linksextremisten zur Gewalt weiterhin niedrig ist. Opfer autonomer Gewalt sind häufig Polizeibeamte, Bundeswehrangehörige, Feuerwehrleute oder Sanitäter." Auf eine Anfrage des Abgeordneten Walk (vergleiche Drucksache 6/4006) teilte die Landesregierung mit, dass im Jahr 2016 neun einfache beziehungsweise gefährliche Körperverletzungen, ein Landfriedensbruch und vier Widerstandshandlungen gegen Polizisten registriert wurden, die der PMK -links- zugeordnet werden, also 14 Fälle der 1.240 registrierten Straftaten gegen Polizeibeamte (entspricht 1,13 Prozent). Zwar kommt es immer wieder zu Straftaten gegen Rettungskräfte, über politisch motivierte Taten war bis zur Veröffentlichung der Pressemitteilung des Ministeriums jedoch noch nichts bekannt. Zahlen über gewalttätige Angriffe mit Zuordnung PMK -links- gegen Bundeswehrangehörige, Feuerwehrleute oder Sanitäter in Thüringen wurden bisher noch nicht veröffentlicht. Ich frage die Landesregierung: 1. In wie vielen Fällen zwischen den Jahren 2015 und 2018 wurden Rettungssanitäter in Thüringen "Opfer autonomer Gewalt" beziehungsweise Opfer von Gewaltdelikten mit Einstufung PMK -links-, wann fanden diese statt und was ist dabei vorgefallen (bitte um Darstellung nach Jahresscheiben mit Datum, Ort, Kurzbeschreibung, Delikt, gegebenenfalls Verfahrensausgang)? 2. In wie vielen Fällen zwischen den Jahren 2015 und 2018 wurden Feuerwehr-Einsatzkräfte in Thüringen "Opfer autonomer Gewalt" beziehungsweise Opfer von Gewaltdelikten mit Einstufung PMK -links-, wann fanden diese statt und was ist dabei vorgefallen (bitte um Darstellung nach Jahresscheiben mit Datum, Ort, Kurzbeschreibung, Delikt, gegebenenfalls Verfahrensausgang)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dittes (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6303 3. In wie vielen Fällen zwischen den Jahren 2015 und 2018 wurden Bundeswehrsoldaten in Thüringen "Opfer autonomer Gewalt" beziehungsweise Opfer von Gewaltdelikten mit Einstufung PMK -links-, wann fanden diese statt und was ist dabei vorgefallen (bitte um Darstellung nach Jahresscheiben mit Datum, Ort, Kurzbeschreibung, Delikt, gegebenenfalls Verfahrensausgang)? 4. In wie vielen Fällen zwischen den Jahren 2015 und 2018 wurden Rettungssanitäter in Thüringen "Opfer rechter Gewalt" beziehungsweise Opfer von Gewaltdelikten mit Einstufung PMK -rechts-, wann fanden diese statt und was ist dabei vorgefallen (bitte um Darstellung nach Jahresscheiben mit Datum, Ort, Kurzbeschreibung, Delikt, gegebenenfalls Verfahrensausgang)? 5. In wie vielen Fällen zwischen den Jahren 2015 und 2018 wurden Feuerwehr-Einsatzkräfte in Thüringen "Opfer rechter Gewalt" beziehungsweise Opfer von Gewaltdelikten mit Einstufung PMK -rechts-, wann fanden diese statt und was ist dabei vorgefallen (bitte um Darstellung nach Jahresscheiben mit Datum, Ort, Kurzbeschreibung, Delikt, gegebenenfalls Verfahrensausgang)? 6. In wie vielen Fällen zwischen den Jahren 2015 und 2018 wurden Bundeswehrsoldaten in Thüringen "Opfer rechter Gewalt" beziehungsweise Opfer von Gewaltdelikten mit Einstufung PMK -rechts-, wann fanden diese statt und was ist dabei vorgefallen (bitte um Darstellung nach Jahresscheiben mit Datum, Ort, Kurzbeschreibung, Delikt, gegebenenfalls Verfahrensausgang)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 19. Oktober 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Statistik zur Politisch motivierten Kriminalität orientiert sich an der Motivation des Täters, den Umständen der Tat und an den begangenen Delikten. Da es sich bei der Statistik zur Politisch motivierten Kriminalität um keine reine Opferstatistik handelt, sind nur bedingt detaillierte Auskünfte zu Opfern möglich. Das polizeiliche Vorgangsbearbeitungssystem bietet zwar grundsätzlich die Möglichkeit zur Erfassung des Berufs . Es handelt sich jedoch nicht um ein sogenanntes Pflichtfeld; die Angabe ist somit freiwillig. Für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage wurde in der Statistik zur Politisch motivierten Kriminalität das Themenfeld "Bundeswehr" unter Beachtung der konkreten Fragestellungen ausgewertet. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass Straftaten, einschließlich Gewaltdelikte, gegen Einsatz- und Rettungskräfte nicht zwingend politisch motiviert sein müssen. In diesem Zusammenhang wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 2809 in Drucksache 6/5511 verwiesen. Zu 1., 2., 4. und 5.: Eine Statistik im Sinne der Fragestellung liegt nicht vor, des Weiteren wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 3. und 6.: Im angefragten Zeitraum wurde kein Delikt der Politisch motivierten Gewaltkriminalität -links- mit dem Themenfeld "Bundeswehr" registriert. Ebenso wurde im angefragten Zeitraum kein Delikt der Politisch motivierten Gewaltkriminalität -rechts- mit dem Themenfeld "Bundeswehr" registriert. In Vertretung Götze Staatssekretär Politisch motivierte Gewalttaten gegen Rettungskräfte? Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1., 2., 4. und 5.: Zu 3. und 6.: