19.10.2018 Drucksache 6/6306Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. Oktober 2018 Verwaltungsräte der Sparkassen in Thüringen Die Kleine Anfrage 3317 vom 12. September 2018 hat folgenden Wortlaut: Nach dem Thüringer Sparkassengesetz sind die Mitglieder des jeweiligen Verwaltungsrates der Thüringer Sparkassen mit sachkundigen Mitgliedern zu besetzen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche aktuellen Verwaltungsräte von Sparkassen gibt es in Thüringen? 2. Welche Auswirkungen haben die genehmigten und geplanten Gemeindefusionen auf die Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts und deren Verwaltungsräte? 3. Wer ist Mitglied dieser Verwaltungsräte (bitte nach dem jeweiligen Verwaltungsrat ordnen)? 4. Was sind die konkreten Aufgaben der Mitglieder eines Verwaltungsrates der Sparkassen? 5. Über welche Qualifikation verfügen die jeweiligen Mitglieder des Verwaltungsrates, um diese Aufgaben wahrnehmen zu können? 6. Welches Entgelt erhalten die Vorsitzenden der jeweiligen Verwaltungsräte der Thüringer Sparkassen (bitte nach dem jeweiligen Verwaltungsrat ordnen)? 7. Wie hoch ist das Entgelt der übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates (bitte nach den jeweiligen Verwaltungsräten ordnen)? Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 19. Oktober 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Aktuell gibt es folgende Verwaltungsräte von Sparkassen in Thüringen: - Verwaltungsrat der Sparkasse Altenburger Land - Verwaltungsrat der Sparkasse Arnstadt-Ilmenau - Verwaltungsrat der Kreissparkasse Eichsfeld - Verwaltungsrat der Sparkasse Gera-Greiz K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6306 - Verwaltungsrat der Kreissparkasse Gotha - Verwaltungsrat der Kreissparkasse Hildburghausen - Verwaltungsrat der Sparkasse Jena-Saale-Holzland - Verwaltungsrat der Kyffhäusersparkasse Artern-Sondershausen - Verwaltungsrat der Sparkasse Mittelthüringen - Verwaltungsrat der Kreissparkasse Nordhausen - Verwaltungsrat der Zweckverbandssparkasse Rhön-Rennsteig - Verwaltungsrat der Kreissparkasse Saale-Orla - Verwaltungsrat der Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt - Verwaltungsrat der Sparkasse Sonneberg - Verwaltungsrat der Sparkasse Unstrut-Hainich - Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse Zu 2.: Die Rechtsform der Thüringer Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts ergibt sich aus § 1 Abs. 1 des Thüringer Sparkassengesetzes (ThürSpkG). Gemeindefusionen lassen diese Rechtsform unberührt. Neugliederungen kreisangehöriger Gemeinden haben zudem grundsätzlich keine gesetzlichen Auswirkungen auf die Struktur der Thüringer Sparkassen. Die Sparkassen sind keine Einrichtungen der Gemeinden, sondern der Landkreise, der kreisfreien Städte oder von diesen gebildeter kommunaler Zweckverbände. Der Landesregierung sind daneben auch keine freiwilligen Bestrebungen der Träger bekannt, die Struktur der sechzehn Thüringer Sparkassen im Zusammenhang mit anstehenden Gemeindeneugliederungen ändern zu wollen, zum Beispiel durch einen Zusammenschluss von Sparkassen. Bei kreisübergreifenden Gemeindeneugliederungen ändert sich jedoch in der Regel das Geschäftsgebiet der betroffenen Sparkassen, welches gemäß § 6 Abs. 1 ThürSpkG das Gebiet des Trägers beziehungsweise der Träger ist (es sei denn, der bisherige und der neue Landkreis sind gemeinsame Träger derselben Sparkasse). Auswirkungen auf die Verwaltungsräte können sich vor dem Hintergrund des § 11 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Satz 1 ThürSpkG ergeben: Die Mitglieder des Verwaltungsrats nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ThürSpkG werden aus dem Kreis der zur Vertretungskörperschaft des Trägers wählbaren Personen gewählt. Sollte eine Gemeindeneugliederung dazu führen, dass für ein solches Verwaltungsratsmitglied die Wählbarkeit für die Vertretungskörperschaft des jeweiligen Trägers entfiele, so würde die Mitgliedschaft im jeweiligen Verwaltungsrat nach § 12 Abs. 2 Satz 1 ThürSpkG enden. Zu 3.: Die Mitglieder des jeweiligen Verwaltungsrates zum 31. Dezember 2017 ergeben sich aus der Anlage. (Die Angaben wurden den Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2017 entnommen.) Zu 4.: Zum einen haben die Mitglieder des Verwaltungsrats die sich aus dem Thüringer Sparkassengesetz ergebenden Aufgaben. Gemäß § 8 Abs. 1 ThürSpkG ist der Verwaltungsrat oberstes Organ und Aufsichtsorgan. Seine Aufgabe ist es insbesondere, die Richtlinien der Geschäftspolitik zu bestimmen und die Geschäftsführung des Vorstands zu überwachen. Der Verwaltungsrat, vertreten durch seinen Vorsitzenden, vertritt die Sparkasse gegenüber den Vorstandsmitgliedern gerichtlich und außergerichtlich. Neben diesen sparkassenspezifischen Aufgaben hat der Verwaltungsrat die Aufgaben eines Aufsichtsorgans eines Kreditinstituts. Diese ergeben sich insbesondere aus § 25d Abs. 6 ff. des Kreditwesengesetzes (KWG). Zu 5.: Die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat einer Thüringer Sparkasse ist ehrenamtlich. Die Mitglieder gehen daher in der Regel vielfältigen Berufen nach beziehungsweise haben dies vor ihrem Eintritt in den Ruhestand getan. Daraus resultiert eine große Breite an Qualifikationen in vielen Bereichen. Die Beschäftigtenvertreter haben in der Regel eine bankfachliche Berufsqualifikation. 3 Drucksache 6/6306Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Gemäß § 25d Abs. 1 Satz 1 KWG müssen die Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen eines Kreditinstituts zuverlässig sein, die erforderliche Sachkunde zur Wahrnehmung ihrer Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die das jeweilige Unternehmen betreibt, besitzen und der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend Zeit widmen. Zuständig für die Prüfung der vorgenannten Voraussetzungen und damit auch der erforderlichen Sachkunde der Mitglieder des Aufsichtsorgans eines nicht systemrelevanten Kreditinstituts ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (§ 24 Abs. 3c KWG in Verbindung mit § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG). Die Thüringer Sparkassen fallen alle unter diese Kategorie. Nach hiesiger Kenntnis liegt bei keiner Thüringer Sparkasse ein Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 36 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG vor, mit denen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Abberufung eines amtierenden Verwaltungsratsmitglieds wegen fehlender Sachkunde verlangen würde. Nach Satz 2 wäre die Sparkassenaufsicht in solchen Fällen vorher anzuhören. Dies indiziert, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die erforderliche Sachkunde bei den Verwaltungsratsmitgliedern als gegeben ansieht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat ein "Merkblatt zu den Mitgliedern von Verwaltungsund Aufsichtsorganen gemäß KWG und KAGB" veröffentlicht. Dort wird auf Seite 19 der Begriff "Sachkunde " erläutert. Gemäß Seite 21 des Merkblatts kann ein Verwaltungsratsmitglied die Sachkunde auch noch im Anschluss an seine Wahl durch Fortbildung erwerben. Im Einzelfall kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht daher bei der Neubestellung eines Verwaltungsratsmitglieds diesem auch aufgeben, bestimmte Schulungsangebote wahrzunehmen, wenn sie noch Komplettierungsbedarf sieht. Neben den oben genannten bundesrechtlichen Vorgaben regelt § 9 Abs. 2 Satz 2 ThürSpkG, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats zum einen wirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde besitzen sollen; dies deckt sich mit den bundesrechtlichen Anforderungen. Zum anderen sollen sie geeignet sein, die Sparkasse zu fördern und bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Dies hat die Vertretungskörperschaft des Trägers , welche die Mitglieder des Verwaltungsrats nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 wählt, bei der Wahl im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ebenfalls zu berücksichtigen. Zu 6.: Gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 ThürSpkG sind die Mitglieder des Verwaltungsrats ehrenamtlich tätig. Sie erhalten dementsprechend kein Entgelt für ihre Tätigkeit. Nach Satz 2 erhalten die Mitglieder des Verwaltungsrats eine angemessene Aufwandsentschädigung. Deren Höhe richtet sich gemäß Satz 3 nach einer von der Sparkassenaufsichtsbehörde nach Anhörung des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen zu erlassenden Empfehlung. Die derzeit gültige Richtlinie wurde im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 9/2014 S. 283- 284 veröffentlicht. Informationen über die konkrete Höhe der jeweiligen Aufwandsentschädigungen liegen hier nicht vor. Die Summe der Aufwandsentschädigungen aller Verwaltungsratsmitglieder der jeweiligen Sparkasse kann dem Anhang zum jeweiligen Jahresabschluss (Bezüge der Organmitglieder) entnommen werden. Zu 7.: Auch die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten kein Entgelt für ihre Tätigkeit, sondern sind ehrenamtlich tätig. Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Taubert Ministerin 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6306 Anlage (zu Frage 3) - Verwaltungsrat der Sparkasse Altenburger Land Bernd Adam, Kerstin Biebl, Klaus Börngen, Holger Bräutigam, Peter Friedrich, Kerstin Fröhlich, Frank Müller, Marco Schütz, Wolfgang Scholz, Michaele Sojka, Kathrin Stschepanjak, Johannes Ungvári, Christoph Zippel - Verwaltungsrat der Sparkasse Arnstadt-Ilmenau Dr. Rita Bader, Petra Enders, Bernhard Ernemann, Jens Görner, Dr. Volker Hampe, Sven Hartrumpf, Silke Hausenblas, Hans-Jürgen Langer, Leander Lutz, Jörn-Uwe Müller, Frank Roppel, Gerd-Michael Seeber, Herbert Windmiller - Verwaltungsrat der Kreissparkasse Eichsfeld Erhard Bergmann, Olaf Gottstein, Heinrich Große, Dr. Werner Henning, Werner Hesse, Bernd Mäder, Gerhard Martin, Gerd Reinhardt, Peter Schreiber, Wolfgang Schug, Carmen Timmling, Peter Trappe, Jörg Weber - Verwaltungsrat der Sparkasse Gera-Greiz Sören Albert, Uwe Borchardt, Katrin Dix, Jürgen Frantz, Ricarda Gebauer, Dr. Viola Hahn, Dieter Hausold , Kristin Heinze, Dr. Andreas Hemmann, Christian Klein, Sabine Klein, Gerd Mundhaß, Marion Riemer -Nlula, Katrin Schilling, Roswitha Schmeller, Martina Schweinsburg, - Verwaltungsrat der Kreissparkasse Gotha Manuela Gaudl, Konrad Gießmann, Evelin Groß, Nadja Jereschinski, Jörg Kellner, Marlies Mikolajczak, Dr. Werner Pidde, Thomas Reinhardt, Christiane Schittko, Tanja Schneidewind, Rosel Steinbrück, Elvira Ulrich, Andreas Witschel - Verwaltungsrat der Kreissparkasse Hildburghausen Dieter Domhardt, Steffen Harzer, Thomas Müller, Toralf Müller, Holger Obst, Marion Weißheit, Egon Weißmann - Verwaltungsrat der Sparkasse Jena-Saale-Holzland Joachim Detzner, Stefan Diebler, Günther Diete, Dirk Gohde, Gerd Habersang, Andreas Heller, Jörg Klima , Heike Kraft, Uwe Lübbert, Dr. Albrecht Schröter, Knuth Schurtzmann, Dr. Jörg Vogel, Silvia Voigt - Verwaltungsrat der Kyffhäusersparkasse Artern-Sondershausen Frank Bertram, Thomas Gehlhaar, Ronny Greschuchna, Antje Hochwind, Thomas Lotzwik, Klaus Mehle , Petra Menge, Ellen Neumann, Raimund Scheja, Winfried Schmidt - Verwaltungsrat der Sparkasse Mittelthüringen Andreas Bausewein, Ina Buchspieß, Renate Dobner, Dr. Reinhard Duddek, Ralf Hauboldt, Harald Henning , Johannes Hertwig, Jörg Kallenbach, Marion Kreuch, Prof. Dr. Klaus Merforth, Hans-Helmut Münchberg , Matthias Radkowski, Siegmar Schmidt, Gerhard Schwartze, Stefan Wolf, Cornelia Zock - Verwaltungsrat der Kreissparkasse Nordhausen Ronald Heinemann, Bianca Hillebrecht, Klaus Hummitzsch, Matthias Jendricke, Matthias Marquardt, Ute Müller, Niels Neu, Reiner Pommer, Egon Primas, Barbara Rinke - Verwaltungsrat der Zweckverbandssparkasse Rhön-Rennsteig Bernd Gellert, Kathrin Germanow, Fabian Giesder, Andreas Göbel, Mark Hauptmann, Peter Heimrich, Manfred Hellmann, Anett Hofauer, Thomas Kaminski, Dr. Reiner Miersch, Karin Müller, Dieter Neumann, Richard Rossel, Kerstin Smolka, Peter Spieß, Dr. Jens Triebel - Verwaltungsrat der Kreissparkasse Saale-Orla Christian Böhnke, Thomas Fügmann, Stefan Gruhner, Christian Herrgott, Thomas Hofmann, Dietmar Krieck, Iris Lukes, Heiko Oelsner, Frank Roßner 5 Drucksache 6/6306Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode - Verwaltungsrat der Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt Marcel Blanché, Doris Födisch, Enrico Gräfe, Andreas Grünschneder, Michael Pabst, Gabriele Prause, Daniela Ritschel, Petra Rottschalk, Jürgen Stobrawa, Dr. Jochen Tscharnke, Maik Winkler, Marko Wolfram , Tom Zimmermann - Verwaltungsrat der Sparkasse Sonneberg Gerd Albrecht, Sven Anders, Sigrid Büttner, Steffen Eichhorn, Antje Hauschild, Beate Meißner, André Müller, Marianne Reichelt, Dr. Günter Otto Rupp, Heiko Steiner, Ute Stellmacher, Henry Worm, Christine Zitzmann - Verwaltungsrat der Sparkasse Unstrut-Hainich Dr. Johannes Bruns, Jörg Helbing, Manfred Hunstock, Dr. Wolfgang Jankowsky, Dr. Klaus Kliem, Annette Lehmann, Monika Ortmann, Marlies Preuß, Matthias Rösener, Doreen Schöwe, Erhard Stiefel, Harald Zanker, Egon Zengerling - Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse Lars Bergmann, Klaus Bohl, Dr. Manfred Günther, Martin Henkel, Hardy Herbert, Timo Jacob, Jens Klische , Reinhard Krebs, Manfred Lindig, Joachim Preß, Axel Rudolph, Alexander Ströhl, Katja Wolf _GoBack