22.10.2018 Drucksache 6/6307Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 30. Oktober 2018 Brand einer Recyclinganlage in Dorndorf im Wartburgkreis Die Kleine Anfrage 3284 vom 6. September 2018 hat folgenden Wortlaut: In einer Recyclinganlage in Dorndorf im Wartburgkreis ist am 27. August 2018 ein Feuer ausgebrochen. Nach Angaben eines MDR-Berichts und Verlautbarungen des zuständigen Landratsamts standen mehrere Müllhaufen und eine Maschine in Flammen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann wurde nach Kenntnis der Landesregierung der Bau der Recyclinganlage in Dorndorf beantragt und wann wurde der Betrieb der Anlage aufgenommen (bitte nach Antragsdatum, Bewilligungsdatum, Baubeginn, Bauende, Inbetriebnahme und behördliche Auflagen aufschlüsseln)? 2. Wie viele Brände und andere Zwischenfälle gab es nach Kenntnis der Landesregierung seit der Inbetriebnahme bisher in der Recyclinganlage in Dorndorf (bitte nach Datum, Brandursache, entstandenem Schaden, Anzahl der Verletzten und Art der Verletzung aufschlüsseln)? 3. Welche Wert- und Gefahrenstoffe wurden nach Kenntnis der Landesregierung in welchen Mengen pro Jahr seit der Inbetriebnahme in der Recyclinganlage wiedergewonnen (bitte nach Stoffen, Jahresscheiben und Menge in Kilo aufschlüsseln)? 4. Welche Wert- und Gefahrenstoffe lagerten nach Kenntnis der Landesregierung zum Zeitpunkt des Brandes in der Anlage und welche Gefahren für Menschen und die Umwelt gehen von diesen Stoffen aus (bitte nach Wertstoff, Menge, Gefahrenklasse, Gefahrgutklasse und möglicher Gesundheits- und Umweltgefährdung aufschlüsseln)? 5. Durch wen und wann wurden nach Kenntnis der Landesregierung in der Recyclinganlage Brandschutzbegehungen durchgeführt und welche Mängel wurden bei diesen Kontrollen festgestellt (bitte nach Kontrolldatum , überprüfender Institution und festgestellter Mängel aufschlüsseln)? 6. Mussten nach Kenntnis der Landesregierung während oder nach dem Brand in der Recyclinganlage am 27. August 2018 betroffene Anwohner ihre Fenster und Türen geschlossen halten und wenn ja, aus welchen Gründen und wer ordnete dies an (bitte nach Zeitraum der Aufforderung, Anzahl der Aufforderungen , auffordernder Institution, Anzahl der betroffenen Einwohner, Anzahl der betroffenen Orte und des betroffenen Gebiets in Hektar aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Möller (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6307 7. Beabsichtigt die Landesregierung, die für die Recyclinganlage in Dorndorf zuständige Feuerwehr beziehungsweise den für die Recyclinganlage zuständigen Landkreis finanziell und/oder materiell so zu unterstützen , dass die örtlich vorhandenen Brandbekämpfungskräfte solche Schadensereignisse schneller und besser bekämpfen können? Wenn nicht, warum nicht? 8. Beabsichtigt die Landesregierung, für derartige Recyclinganlagen in Thüringen die gesetzlichen Bau- und Brandschutzvorschriften zu verschärfen, um solche Schadensereignisse zukünftig zu verhindern beziehungsweise zu erschweren? Wenn nicht, warum nicht? Falls ja, welche Veränderungen sind geplant? 9. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus den mehrfach in der Recyclinganlage in Dorndorf aufgetretenen Bränden und wie will die Landesregierung zukünftig solche Vorkommnisse im Bereich des Freistaats Thüringen verhindern? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 22. Oktober 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Unternehmen beantragte am 15. November 1994 beim Bergamt Bad Salzungen die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Recyclinganlage am Standort der ehemaligen Aschenhalde. Im Ergebnis des durchgeführten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erging am 31. Mai 1995 der Genehmigungsbescheid mit Nebenbestimmungen zum Immissionsschutz (Luftreinhaltung, Lärmschutz), Arbeitsschutz , Brandschutz, Gewässerschutz, Abfallrecht, Baurecht sowie zum Naturschutz und der Landschaftspflege . Diesem Bescheid ist zu entnehmen, dass die Baumaßnahmen (Verlegung der Werkseinfahrt, Errichtung eines Lärm- und Sichtschutzwalls) bis zum 31. Oktober 1995 abzuschließen waren. Weitere Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. In den vom Bergamt Bad Salzungen an die zuständige Immissionsschutzbehörde des Wartburgkreises übergebenen Akten sind keine Angaben zum Baubeginn, zum Bauende und zur Inbetriebnahme enthalten. Zu 2.: Auf der Anlage kam es seit der Inbetriebnahme zu 13 Bränden, bei denen jeweils keine Personenschäden zu verzeichnen waren. Folgende Ereignisse seit 2005 sind aktenkundig: Datum Schaden/betroffene Anlagenbereiche 24.09.2005 Brand von zerkleinertem Sperrmüll auf dem Freigelände 25.06.2010 Brand von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen (1 Abfallhaufwerk) auf dem Freigelände (Feld 8) 11.06.2011 Brand von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen (1 Abfallhaufwerk) auf dem Freigelände (Feld 8) 12.02.2013 Brand von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen (1 Abfallhaufwerk) auf dem Freigelände (Feld 8) 08.11.2013 Brand von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen (1 Abfallhaufwerk) auf dem Freigelände (Feld 8) 12.12.2013 Brand von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen (1 Abfallhaufwerk) auf dem Freigelände (Feld 8) 18.01.2014 Brand von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen (1 Abfallhaufwerk) auf dem Freigelände (Feld 8) 06.03.2014 Brand von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen (1 Abfallhaufwerk) auf dem Freigelände (Feld 8) 09.01.2016 Brand von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen (1 Abfallhaufwerk) auf dem Freigelände (Feld 8) 25.01.2016 Brand von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen (1 Abfallhaufwerk) auf dem Freigelände (Feld 8) 07.08.2018 Brand eines Abfallhaufwerkes in der Vorhalle der Sortierhalle; Halle und Maschine beschädigt 27.08.2018 Brand von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen (2 Abfallhaufwerke) auf dem Freigelände (Feld 8), mobile Sortieranlage zerstört 17.09.2018 Brand eines Haufwerkes DSD-Material (Duales System Deutschland) (Feld 6) Den Ermittlungen und den Erkenntnissen der an den Brandbekämpfungen beteiligten Feuerwehren zufolge war eine Selbstentzündung bei allen Bränden vom 24. September 2005 bis 7. August 2018 die Ursache . Für die Brände am 27. August 2018 und 17. September 2018 ist die Brandursache noch nicht abschließend geklärt. 3 Drucksache 6/6307Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 3.: Den Schwerpunkt der unternehmerischen Tätigkeit der Recyclinganlage in Dorndorf bildet die Vorbehandlung von Gewerbeabfällen für die thermische Verwertung sowie die Aufbereitung von Bauschutt. Gefahrstoffe (gefährliche Abfälle im Sinne der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis [Abfallverzeichnis -Verordnung - AVV]) dürfen weder angenommen noch auf dem Anlagengelände gelagert oder behandelt (wiedergewonnen) werden. Weitere Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 4.: Die Anlage hat eine genehmigte Lagerkapazität von maximal - 10.000 Tonnen Beton, Bauschutt, - 10.000 Tonnen Gewerbeabfälle, - 1.000 Tonnen Boden und Steine, - 80 Tonnen Verpackungen aus Papier, Pappe, - 80 Tonnen Kunststoffe, - 20 Tonnen Glas, - 1.000 Tonnen Holz und - 10.400 Tonnen ballierte Gewerbeabfälle. Gefahrstoffe werden, wie bereits in der Antwort zu Frage 3 ausgeführt, nicht auf dem Anlagengelände gelagert. Zum Zeitpunkt des Brandes am 27. August 2018 lag die Menge der tatsächlich auf dem Betriebsgelände gelagerten Abfälle unterhalb der vorgenannten maximalen Lagerkapazitäten. In Bezug auf eine mögliche Gesundheits- und/oder Umweltgefährdung liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu 5.: Die Angaben sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Kontrolldatum überprüfende Institution erteilte Auflagen aufgrund festgestellter Mängel 11/2003 Gefahrenverhütungsschau Brandschutzdienststelle, Bauordnungsamt, Umweltamt Landratsamt Wartburgkreis SUA Suhl Löschwasserversorgung ist in Abstimmung mit der örtlich zuständigen Feuerwehr herzurichten Erstellung eines Feuerwehrplanes und Abstimmung mit zuständiger Brandschutzbehörde örtliche und überörtliche Maßnahmen der Aufgabenträger nach Brand- und Katastrophenschutzgesetz, wie - Empfehlung zur Abstimmung mit den örtlichen Einsatzkräften sowie dem Kreisbrandmeister, - Durchführung von Objektbegehungen und Übungen mit den Einsatzkräften , um die erforderliche Ortskenntnis sicherzustellen, - Erstellung eines objektbezogenen Einsatzplans in Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr sowie Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzbehörde und Bereitstellung des Planes 9/2006 Gefahrenverhütungsschau Brandschutzdienststelle, Bauordnungsamt Umweltamt Landratsamt Wartburgkreis SUA Suhl Wehrführer Dorndorf Um der Feuerwehr für den Löscheinsatz eine Erleichterung bei der Überwindung des Steilhanges von der Löschwasserentnahmestelle Werra auf das Anlagengelände zu gewährleisten, ist der Hang zur Werra in der Art einer Trockensteigleitung mit B-Kupplungsanschlüssen zu versehen. Die Saugstellen sind zu kennzeichnen. Die Art und Ausführung der Löschwasserversorgung hat der Betreiber der Anlage mit der zuständigen Freiwilligen Feuerwehr abzustimmen. Gewährleistung der Zufahrt und der Aufstellfläche an der Werra zu jeder Jahreszeit auch unter den ungünstigsten Bedingungen (Hochwasser , zugefrorene Gewässer), um Löschwasserentnahme stets zu ermöglichen. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6307 Kontrolldatum überprüfende Institution erteilte Auflagen aufgrund festgestellter Mängel 10/2009 Integrierte Überwachung Brandschutzdienststelle und Immissionsschutzbehörde Landratsamt Wartburgkreis Die Lagerung der Haufwerke ist durch zehn Meter breite oder durch feuerbeständige Wände in Brandabschnitte von höchstens 2.000 Quadratmeter zu unterteilen. Bei der Lagerung mit Trennwänden ist zu beachten, dass die Wände einen Meter über der zulässigen Lagerguthöhe herausragen. Die Lagerguthöhe darf bei Schüttgut fünf Meter, bei Blocklagerung vier Meter nicht überschreiten. Die zulässige Lagerguthöhe ist deutlich auszuschildern. Um einen Brand in derartigen Anlagen erfolgreich bekämpfen zu können, ist es erforderlich, zur ausreichenden Löschwassermenge eine Bevorratung von Schaumbildnern vorzunehmen, da der Einsatz von Wasser ohne Schaumbildner nicht zu einem gewünschten Löscherfolg führt. Da unter Umständen ein Ablöschen der Haufwerke beziehungsweise Lagerflächen ohne gleichzeitigen Abtransport des Lagergutes nicht möglich ist und der Brandbereich beziehungsweise noch nicht vom Brand betroffene Bereiche mit Erde oder Sand abgedeckt werden müssen, ist es erforderlich, technisches Gerät wie zum Beispiel Radlader vorzuhalten, mit denen Maßnahmen der Brandbekämpfung unterstützt werden können. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, eine Erddeponie vorzuhalten sowie genügend Freiflächen für ein eventuelles Umsetzen bereitzustellen. Um bei den Brandbekämpfungsmaßnahmen anfallendes kontaminiertes Löschwasser zurückzuhalten, sind mobile Sperren oder bauliche Anlagen wie Aufkantungen, Anrampungen und ähnliches vorzusehen. 6/2018 Integrierte Überwachung Brandschutzdienststelle , Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzbehörde Landratsamt Wartburgkreis , Immissionsschutz Thüringer Landesverwaltungsamt Es wurden keine Mängel festgestellt. Zusätzlich dazu wird die Anlage einmal jährlich und bei Vorkommnissen jeweils anlassbezogen durch die untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises überwacht. Zu 6.: Zum Brandeinsatz am 27. August 2018 wurde eine Warnung der Bevölkerung durch das Modulare Warnund Informationssystem (MoWaS) des Bundes ausgelöst. Die Warnung am 27. August 2018 um 06:14 Uhr wurde auf Anforderung der Einsatzleitung vor Ort durch die Zentrale Leitstelle des Wartburgkreises ausgelöst , die Entwarnung erfolgte am 27. August 2018 um 10:16 Uhr. Der Warntext und der Gefährdungsbereich wurden seitens des Landratsamtes mit der örtlichen Einsatzleitung und der Leitstellenleitung abgestimmt. Eine Warnung der Bevölkerung soll bei einem größeren Brandereignis in Abstimmung mit der zuständigen Einsatzleitung auch als Präventionsmaßnahme erfolgen. Bei Bränden jeder Art kann es in Abhängigkeit von 5 Drucksache 6/6307Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Konzentration und Wirkdauer immer zu einer Gesundheitsgefährdung kommen. Weitergehende Angaben liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 7.: Der örtliche Brandschutz ist gemäß § 2 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in Verbindung mit § 2 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) eine originäre Aufgabe der Gemeinde, die sie im eigenen Wirkungskreis erfüllt. Dazu hat die Gemeinde unter anderem eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr aufzustellen, mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten. Den Landkreisen obliegt gemäß § 6 Abs. 1 ThürBKG die Aufgabe die Gemeinden bei der Durchführung der ihnen obliegenden Aufgabe zu unterstützen und unter anderem Stützpunktfeuerwehren und andere Feuerwehren mit überörtlichen Aufgaben zu planen sowie die Gemeinden bei der dafür erforderlichen Ausstattung des überörtlichen Brandschutzes zu unterstützen. Die Ermittlung der zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen Ausstattungen erfolgt auf der Grundlage der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung. Zur Erfüllung dieser Aufgaben wird seitens des Landes eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen über den kommunalen Finanzausgleich nach Artikel 93 Abs. 1 Satz der Verfassung des Freistaats sichergestellt. Zudem gewährt das Land den kommunalen Aufgabenträgern Zuwendungen für die Feuerwehrinfrastruktur aus der Feuerschutzsteuer sowie nach Maßgabe des Haushaltsplans. Darüber hinaus können Eigentümer, Besitzer und Betreiber von baulichen Anlagen, die besonders brandoder explosionsgefährlich sind, vom jeweils zuständigen Aufgabenträger oder von der für den vorbeugenden Gefahrenschutz zuständigen Behörde nach § 20 ThürBKG verpflichtet werden, zum Zweck der Verhütung und Bekämpfung dieser Gefahren auf eigene Kosten unter anderem die erforderlichen Ausrüstungen und Einrichtungen bereitzustellen, zu unterhalten und für deren ordnungsgemäße Bedienung, für die Bereitstellung von ausreichenden Löschmittelvorräten und anderen notwendigen Materialien zu sorgen sowie notwendige organisatorische Vorkehrungen zu treffen. Nach Aussagen des Landratsamtes Wartburgkreis verfügen die zur Brandbekämpfung im Recycling-Park Dorndorf eingesetzten Freiwilligen Feuerwehren der Krayenberggemeinde zurzeit über ausreichend Personal und Technik. Dies trifft auch für die zuständige Stützpunktfeuerwehr Vacha zu, welche im Bedarfsfall nachgefordert wird. Eine Unterstützung über die genannten bestehenden Regelungen hinaus ist derzeit nicht vorgesehen. Zu 8.: Rechtliche Anforderungen an bauliche Anlagen werden durch das Bauordnungsrecht gestellt. Das Brandschutzrecht hat hier keine Regelungsermächtigung. Eine Änderung bauordnungsrechtlicher Anforderungen für Recyclinganlagen ist nicht erforderlich. Bauliche Anlagen, deren Nutzung durch Umgang und Lagerung von Stoffen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr verbunden ist, sind nach § 2 Abs. 4 Nr. 19 Thüringer Bauordnung (ThürBO) Sonderbauten. Bei Sonderbauten können nach § 51 ThürBO besondere Anforderungen auch zum Brandschutz gestellt werden. In einem vorzulegenden und zu prüfenden Brandschutzkonzept werden die erforderlichen Festlegungen getroffen. Wie in der Antwort zu Frage 7 ausgeführt, kann gemäß dem Verursacherprinzip der Betreiber nach Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz verpflichtet werden, die für die Gefahrenabwehr notwendige Ausstattung auf eigene Kosten bereitzuhalten. Zu 9.: Im Jahr 2003 fanden Komplexkontrollen ausgewählter Abfallbehandlungsanlagen statt, an denen die Immissionsschutz -, Abfall- und Wasserbehörden sowie die Unteren Bau- und Brandschutzbehörden beteiligt waren. Durch diese sogenannte "100-Anlagen-Kontrolle" konnte die Zahl der mängelbehafteten Standorte erheblich reduziert werden. Des Weiteren hat das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz im Jahr 2016 ein Schreiben zum Thema "Brände in Abfallbehandlungsanlagen, Kunststoff- und Reifenlagern" über das Landesverwaltungsamt an die unteren Umweltbehörden und - in Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales - auch an die unteren Brandschutzdienststellen herausgegeben. Der mit dem Schreiben versandte Abschlussbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zu derartigen Bränden, der unter anderem Regelungen zum baulichen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz, zu Überwachungs- 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6307 aktionen sowie weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Brandursachen und zum Umgang mit Löschwasser enthält, wurde den nachgeordneten Behörden mit der Bitte um Beachtung übergeben. Nach Aussage des Landratsamtes des Wartburgkreises beabsichtigt der Anlagenbetreiber noch mehr in die Sicherheit der Anlage zu investieren, wie zum Beispiel zusätzliche Überwachungskameras und Einstellung eines Wachschutzes für die Nachtstunden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Siegesmund Ministerin Brand einer Recyclinganlage in Dorndorf im Wartburgkreis Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: