22.10.2018 Drucksache 6/6310Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. November 2018 Förderung kommunaler Freibäder im Freistaat Die Kleine Anfrage 3318 vom 12. September 2018 hat folgenden Wortlaut: Nach dem Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur vom 14. Juni 2017 wurden gemäß § 4 zusätzliche Mittel für kom munale Sporteinrichtungen, einschließlich Schwimmbäder, zur Verfügung gestellt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gemeinden im Freistaat betreiben nach Kenntnis der Landesregierung in eigener oder übertra gener Trägerschaft ein kommunales Freibad (Antwort bitte untergliedern nach Kommunen bis 1.000 Ein wohner, von 1.000 bis 5.000 Einwohner, von 5.000 bis 10.000 Einwohner sowie über 10.000 Einwohner)? 2. In welcher Höhe haben Gemeinden, die in eigener oder übertragender Trägerschaft ein kommunales Freibad betreiben, seit dem Jahr 2017 finanzielle Mittel nach § 4 des Gesetzes für kommunale Investitio nen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur erhalten? 3. Bestehen neben § 4 des Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisie rung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur weitere Fördermöglichkeiten für Kommunen, die in eigener oder übertragender Trägerschaft ein kommunales Freibad betreiben und falls ja, welche? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 19. Oktober 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Landesregierung liegen keine Kenntnisse darüber vor, welche Gemeinden im Freistaat kommunale Freibäder in eigener oder übertragener Trägerschaft betreiben. Zu 2. und 3.: Gemäß § 4 des Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisie rung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur erhalten folgende Gemeinden finanzielle Mittel aus diesem Gesetz: K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Fiedler (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6310 Stadt Erfurt bewilligt 70.117,20 Euro Stadt Altenburg bewilligt 628.749,66 Euro Stadt Heilbad Heiligenstadt bewilligt 1.784.667,16 Euro Stadt Mühlhausen bewilligt 1.658.081,14 Euro Eine weitere Gemeinde ist die Stadt Sömmerda. Eine konkrete Bewilligung konnte auf Grund fehlender Zu arbeiten bisher nicht erfolgen. Darüber hinaus fördert der Freistaat Thüringen den Neubau oder die Sanierung von Sportstätten, wie Frei und Hallenbäder, im Rahmen der "Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenent wicklungsplanungen" vom 21. November 2012 in der Fassung vom 17. November 2015 (ThürStAnz Nr. 50/2015 Seite 2203). Holter Minister Förderung kommunaler Freibäder im Freistaat Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. und 3.: