24.10.2018 Drucksache 6/6316Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 6. November 2018 Zahl der Schüler ohne Abschluss steigt Die Kleine Anfrage 3320 vom 17. September 2018 hat folgenden Wortlaut: Fast 50.000 Schüler pro Jahr schaffen nicht einmal den Hauptschulabschluss in Deutschland - Tendenz steigend . Wie viele junge Menschen fast ohne Perspektiven dastehen, unterscheidet sich regional sehr stark. Auch in Thüringen gibt es Schülerinnen und Schüler, die ohne Abschluss die Schule verlassen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich in den vergangenen vier Jahren die Zahl der Schülerinnen und Schüler entwickelt, die die Schule ohne Schulabschluss verlassen haben - absolut und prozentual - sowie aufgegliedert nach den Schularten, die die betroffenen Schülerinnen und Schüler besucht haben? 2. Wie gliedern sich diese Zahlen nach dem Geschlecht der Schülerinnen und Schüler? 3. Wie gliedern sich diese Zahlen nach Kindern mit und ohne Migrationshintergrund? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 23. Oktober 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Thüringer Schulen unternehmen erhebliche Anstrengungen, um allen Schülerinnen und Schülern beste Bildung zu eröffnen. Ziel ist, dass keine Schülerin und kein Schüler die Schule ohne einen Abschluss verlässt. Dieses Ziel wird leider trotz des erheblichen Engagements der Thüringer Schulen nicht immer erreicht . Der Stand und die Entwicklung der Quote von Schülerinnen und Schülern ohne Abschluss werden von der Landesregierung kontinuierlich thematisiert und begleitet. Im Rahmen der schulaufsichtlichen Begleitung haben sich eine Reihe von Einflussfaktoren gezeigt, die ursächlich für den schulischen Bildungserfolg beziehungsweise Misserfolg von Schülerinnen und Schülern sind. Dazu gehören: - schwierige häusliche und soziale Bedingungen bis hin zu familiärer oder anderer Gewalterfahrung, - instabile Familiensituationen (wechselnde Aufenthalte bei den Sorgeberechtigten) und - damit verbundener zum Teil häufiger Schulwechsel, K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gentele (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6316 - zum Teil Konzentration von Schülerinnen und Schülern mit atypischen pädagogischen Herausforderungen , nachteiligen sozioökonomischen Bedingungen und/oder nichtdeutscher Herkunftssprache an einer Schule, - Ablehnung von schulischen und außerschulischen Begleitungs- und Unterstützungsangeboten durch die Jugendlichen und/oder deren Sorgeberechtigten sowie - unterschiedliche Erscheinungsformen von Schuldistanz. Hier gelingt es nur schwer, den Bildungserfolg von den negativen und hemmenden Einflussfaktoren dieser Lebenslagen der Kinder und Jugendlichen zu entkoppeln. Hinzu kommt eine regionale Ungleichverteilung der sozialen Problemlagen, die sich an Schulen spiegelt. Dennoch haben Thüringer Schulen zahlreiche Möglichkeiten, über geeignete Maßnahmen die Senkung des prozentualen Anteils von Schülerinnen und Schülern ohne Abschluss voranzutreiben. Dazu gehören, neben Gestaltungsmöglichkeiten über die Praxisklassen, die individuelle Abschlussphase sowie über den Profilbereich, Maßnahmen wie: - Schulentwicklung (Personal-, Unterrichts- und Organisationsentwicklung) an der jeweiligen Schule, - Angebote zur Entwicklung einer offenen beziehungsweise (teilweise) gebundenen Ganztagsgestaltung, - Angebote zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, praxisorientierte Lernplanungen, sozialpädagogische und psychologische Unterstützung sowie alternative Angebote zur Erfüllung der Schulpflicht, - Unterstützung der Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund, - Fortbildung/Coaching für Lehrkräfte, Erzieherinnen/Erzieher, Sozialpädagoginnen/-pädagogen und sonderpädagogische Fachkräfte, - Seminare für Sorgeberechtigte und Familien der Schülerinnen und Schüler, - Erfahrungsaustausch, Netzwerkbildungen sowie - Wissenschaftliche Prozessvorbereitung und -begleitung. Praxisklassen in Thüringen verstehen sich als präventives Konzept zur Vermeidung beziehungsweise Verringerung von Schulabsentismus. Ziel der Praxisklassen ist es, Schülerinnen und Schüler in den Klassenstufen 7 und 8 so zu fördern, dass sie wieder erfolgreich lernen können, regelmäßig am Unterricht teilnehmen und zu einem Schulabschluss an der Regelschule geführt werden. Diese Lernform ermöglicht Schülerinnen und Schülern den Anschluss an die Klassenstufe 9 oder den erfolgreichen Besuch eines berufsbildenden Angebots. Die Kooperation mit außerschulischen Partnern und explizit praxisorientiertes Lernen und Arbeiten sind dabei maßgebliche Pfeiler. Ab der Klassenstufe 7 werden die Schülerinnen und Schüler, die am Ende der Klassenstufe 6 (in Ausnahmefällen auch nach der Klassenstufe 5) bereits ein Jahr Schulzeitverzögerung aufweisen (und bei denen sich prognostisch abzeichnet, dass sie die Schule ohne Abschluss verlassen werden), nach der Stundentafel der Praxisklassen unterrichtet. Sollte es entsprechend der Rahmenbedingungen zu keiner Klassenbildung kommen, werden einzelne Schülerinnen und Schüler oder auch eine kleine Lerngruppe nach dem Modell der Praxisklassen individuell gefördert. Dazu erstellt die Schule für jede Schülerin und jeden Schüler ein Konzept zur individuellen Lernplanung. Die Individuelle Abschlussphase geht auf einen Schulversuch zwischen den Schuljahren 2009/2010 bis Ende des Schuljahres 2010/2011 zurück. Aufgrund der positiven Ergebnisse erfolgte die Aufnahme der Individuellen Abschlussphase in das Thüringer Schulgesetz im Dezember 2010 als Regelangebot. Seit diesem Zeitpunkt haben alle Regel- und Gemeinschaftsschulen die Möglichkeit, eine Individuelle Abschlussphase einzurichten. Durch die Individuelle Abschlussphase erhalten Schülerinnen und Schüler bis zu zwei Schulbesuchsjahre längere Lernzeit mit erhöhtem Praxisanteil, um die für den Hauptschulabschluss notwendigen Kompetenzen zu erlangen. Durch die individuelle Lernplanung und die Praxissequenzen werden die Eigenverantwortung und Eigeninitiative der Schülerinnen und Schüler gestärkt. Darüber hinaus erfolgt eine Öffnung des Unterrichts durch Kooperationen mit berufsbildenden Schulen und außerschulischen Partnern. Der Profilbereich der Regelschule gliedert sich in den Kernbereich Wirtschaft-Recht-Technik, der für alle Lernenden verpflichtend unterrichtet wird, und in den Bereich der Wahlpflichtfächer. Die Schülerinnen und Schüler können damit im Rahmen der jeweiligen Angebote ihre neigungsadäquate Profilierung individuell bestimmen. Diese Mitbestimmungsmöglichkeit stärkt die Eigen- und Mitverantwortung des Einzelnen für seinen Bildungsprozess. Sie ermöglicht ein auf individuelle Bedürfnisse, Voraussetzungen und Interessen abgestimmtes, differenziertes Bildungsangebot. Jede Thüringer Regelschule weist dabei ein anderes spe- 3 Drucksache 6/6316Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode zifisches Profil auf und nimmt ihre regionalen Gegebenheiten mit in den Blick, um ein möglichst breiteres Angebot mit individuellen Wahlmöglichkeiten zu entwickeln. Ziel ist, die technisch, sprachlich und naturwissenschaftlich veranlagten sowie die sozial interessierten und musisch begabten Schülerinnen und Schüler gleichermaßen entsprechend ihrer Neigungen und Begabungen optimal zu fördern. Die Wahlpflichtfächer des Profilbereichs haben durch die praktische, handlungsorientierte sowie individuelle Ausrichtung stark berufsorientierende und berufsvorbereitende Anteile und unterstützen die Jugendlichen im Prozess der Berufsorientierung und damit in der Motivation, einen Schulabschluss zu erreichen. Diese praxisorientierte Ausrichtung wurde auch für die Gemeinschaftsschule übernommen, in der der Unterricht im Wahlpflichtbereich in den Klassenstufen 7 und 8 für alle Schülerinnen und Schüler nach Lehrplänen des Wahlpflichtbereichs der Regelschule erfolgt. Für die Durchführung der Individuellen Schulausgangsphase oder des zusätzlichen 10. Schuljahres werden seit dem Schuljahr 2013/2014 an Regel- und Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen und Förderschulen mit dem Bildungsgang Regelschule für jede erste Schülerin und jeden ersten Schüler vier Lehrerwochenstunden und für jeden weiteren 0,75 Lehrerwochenstunden bereitgestellt. Mit Hilfe dieser Zuweisungen sollen die spezifischen Angebote in der Individuellen Schulausgangsphase zusätzlich abgesichert werden. Über den Einsatz von Fachpraxislehrern (mindestens 50 Prozent der Stundenzuweisung) aus den Berufsschulen wird die Anbindung an die Berufsschulen sichergestellt. Für Schulen mit atypischen pädagogischen Herausforderungen (zum Beispiel hohe Konzentration nachteiliger sozioökonomischer Bedingungen, sehr hohe Inklusionsrate) sowie für Schulen mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache wurden und werden zusätzliche, am Bedarf orientierte Lehrerwochenstunden vergeben. Im Rahmen des Operationellen Programms für den Einsatz des Europäischen Sozialfonds im Freistaat Thüringen in den Jahren von 2014 bis 2020 werden Projekte zur Reduzierung des Schulabbruchs gefördert, mit dem Ziel, den Zugang zur Berufsbildung zu verbessern, die Zahl der Ausbildungsabbrüche zu verringern sowie die Grundlage für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration zu schaffen (ESF-Schulförderrichtlinie , Thüringer Staatsanzeiger Nr. 11/2015). Diese Maßnahmen zielen auf die Förderung einzelner Schulen und Pädagogen. Maßnahmepakete werden entsprechend den schulischen Ausgangslagen mit den Akteuren vor Ort bedarfsgerecht entwickelt. Auch eine strukturierte Zusammenarbeit zwischen Schule, Schulträger, Jugend- und Sozialhilfeträgern in kommunalen Bildungslandschaften, wie sie der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 beschreibt, kommt Kindern und Jugendlichen im Sinne ihrer Bildungsbiografie zugute. Sollte es nicht gelungen sein einzelne Schülerinnen und Schüler zum Abschluss zu führen, gibt es in Thüringen verschiedene Möglichkeiten einen Schulabschluss nachzuholen. Zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des Realschulabschlusses besteht zunächst die Möglichkeit der autodidaktisch vorbereiteten Externenprüfung. Zur Prüfungsvorbereitung können verschiedene Bildungsträger unterstützend tätig werden zum Beispiel Volkshochschulen oder Fernschulen. Auch der berufsbildende Bereich bietet für Schüler ohne Hauptschulabschluss verschiedene Perspektiven. So kann in dem an den Berufsschulen angebotenen Berufsvorbereitungsjahr der gleichwertige Hauptschulabschluss erworben werden (Vollzeitbildungsgang). Für Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache, bei denen wegen unzureichender Kenntnisse der deutschen Sprache noch nicht zu erwarten ist, dass sie den Abschluss dieses Berufsvorbereitungsjahrs in einem Jahr erreichen werden, können auch Vorklassen (BVJ Sprache) eingerichtet werden. Die duale Berufsausbildung bietet die Möglichkeit, neben einem berufsqualifizierenden Abschluss einen dem Hauptschul- oder Realschulabschluss gleichwertigen Abschluss zu erwerben. Für die Aufnahme einer dualen Berufsausbildung ist kein Schulabschluss erforderlich. Weiterhin existieren vielfältige Angebote, die junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf unterstützen (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Einstiegsqualifizierung, ausbildungsbegleitende Hilfen, assistierte Ausbildung et cetera). Darüber hinaus gibt es vielfältige Möglichkeiten, um auch später im Erwerbsleben den Schulabschluss nachzuholen. Seit dem 1. Januar 2009 haben junge Menschen und 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6316 Erwachsene ohne Schulabschluss zum Beispiel nach § 53 Drittes Buch Sozialgesetzbuch einen Rechtsanspruch auf Förderung der Vorbereitung zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses. Zu 1. bis 3.: Die erbetenen Angaben sind in der beiliegenden Anlage aufgeführt. Holter Minister 5 Drucksache 6/6316Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage - ∑ männlich w eiblich - ∑ männlich w eiblich - ∑ männlich w eiblich 16/17 ∑ ∑ 17404 9030 8374 1519 1021 498 8,7 11,3 5,9 16/17 ∑ ohne 16512 8477 8035 1161 755 406 7,0 8,9 5,1 16/17 ∑ mit 892 553 339 358 266 92 40,1 48,1 27,1 16/17 Regelschule ∑ 7943 4310 3633 838 583 255 10,6 13,5 7,0 16/17 Regelschule ohne 7411 3958 3453 564 378 186 7,6 9,6 5,4 16/17 Regelschule mit 532 352 180 274 205 69 51,5 58,2 38,3 16/17 Gemeinschaftsschule ∑ 1749 963 786 167 111 56 9,5 11,5 7,1 16/17 Gemeinschaftsschule ohne 1656 901 755 123 77 46 7,4 8,5 6,1 16/17 Gemeinschaftsschule mit 93 62 31 44 34 10 47,3 54,8 32,3 16/17 Gymnasium ∑ 6108 2827 3281 9 6 3 0,1 0,2 0,1 16/17 Gymnasium ohne 5918 2735 3183 1 1 0,0 0,0 16/17 Gymnasium mit 190 92 98 8 5 3 4,2 5,4 3,1 16/17 Gesamtschule / Sonstige Schule ∑ 725 367 358 31 16 15 4,3 4,4 4,2 16/17 Gesamtschule / Sonstige Schule ohne 679 344 335 23 12 11 3,4 3,5 3,3 16/17 Gesamtschule / Sonstige Schule mit 46 23 23 8 4 4 17,4 17,4 17,4 16/17 Förderschule ∑ 844 539 305 474 305 169 56,2 56,6 55,4 16/17 Förderschule ohne 814 516 298 450 287 163 55,3 55,6 54,7 16/17 Förderschule mit 30 23 7 24 18 6 80,0 78,3 85,7 16/17 Kolleg ∑ 35 24 11 16/17 Kolleg ohne 34 23 11 16/17 Kolleg mit 1 1 15/16 ∑ ∑ 17074 8640 8434 1286 846 440 7,5 9,8 5,2 15/16 ∑ ohne 16460 8311 8149 1169 763 406 7,1 9,2 5,0 15/16 ∑ mit 614 329 285 117 83 34 19,1 25,2 11,9 15/16 Regelschule ∑ 7918 4234 3684 642 426 216 8,1 10,1 5,9 15/16 Regelschule ohne 7589 4051 3538 549 360 189 7,2 8,9 5,3 15/16 Regelschule mit 329 183 146 93 66 27 28,3 36,1 18,5 15/16 Gemeinschaftsschule ∑ 1216 632 584 98 73 25 8,1 11,6 4,3 15/16 Gemeinschaftsschule ohne 1157 602 555 89 67 22 7,7 11,1 4,0 15/16 Gemeinschaftsschule mit 59 30 29 9 6 3 15,3 20,0 10,3 15/16 Gymnasium ∑ 6361 2858 3503 6 4 2 0,1 0,1 0,1 15/16 Gymnasium ohne 6187 2774 3413 5 4 1 0,1 0,1 0,0 15/16 Gymnasium mit 174 84 90 1 1 0,6 1,1 15/16 Gesamtschule / Sonstige Schule ∑ 691 358 333 36 25 11 5,2 7,0 3,3 15/16 Gesamtschule / Sonstige Schule ohne 657 338 319 32 22 10 4,9 6,5 3,1 15/16 Gesamtschule / Sonstige Schule mit 34 20 14 4 3 1 11,8 15,0 7,1 15/16 Förderschule ∑ 867 544 323 504 318 186 58,1 58,5 57,6 15/16 Förderschule ohne 850 532 318 494 310 184 58,1 58,3 57,9 15/16 Förderschule mit 17 12 5 10 8 2 58,8 66,7 40,0 15/16 Kolleg ∑ 21 14 7 15/16 Kolleg ohne 20 14 6 15/16 Kolleg mit 1 1 14/15 ∑ ∑ 16485 8536 7949 1197 743 454 7,3 8,7 5,7 14/15 Regelschule ∑ 7956 4283 3673 577 373 204 7,3 8,7 5,6 14/15 Gemeinschaftsschule ∑ 991 538 453 65 36 29 6,6 6,7 6,4 14/15 Gymnasium ∑ 5932 2773 3159 3 3 0,1 0,1 14/15 Gesamtschule / Sonstige Schule ∑ 654 340 314 29 14 15 4,4 4,1 4,8 14/15 Förderschule ∑ 902 570 332 523 317 206 58,0 55,6 62,0 14/15 Kolleg ∑ 50 32 18 13/14 ∑ ∑ 15840 8105 7735 1118 714 404 7,1 8,8 5,2 13/14 Regelschule ∑ 8143 4330 3813 551 353 198 6,8 8,2 5,2 13/14 Gemeinschaftsschule ∑ 781 412 369 48 31 17 6,1 7,5 4,6 13/14 Gymnasium ∑ 5315 2422 2893 1 1 0,0 0,0 13/14 Gesamtschule / Sonstige Schule ∑ 629 330 299 23 14 9 3,7 4,2 13/14 Förderschule ∑ 920 580 340 495 315 180 53,8 54,3 52,9 13/14 Kolleg ∑ 52 31 21 Schuljahresstatistik Schulen-Klassen-Schüler ABS ST+FT, Schuljahre: 14/15 - 17/18 * Migrationshintergrund erst ab SJ 2015/16 erfasst **Inkl. Abschluss im Bildungsgang zur individuellen Lebensbew ältigung und Abschluss im Bildungsgang zur Lernförderung davon ohne Abschluss** (prozentual)Absolventenschuljahr Schulart Migrationshintergrund * Absolventen insgesamt davon ohne Abschluss** (absolut) Zahl der Schüler ohne Abschluss steigt Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1. bis 3.: Anlage