24.10.2018 Drucksache 6/6318Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 7. November 2018 Lottoeinnahmen und deren Verwendung Die Kleine Anfrage 3347 vom 12. September 2018 hat folgenden Wortlaut: In Deutschland wird nur etwa die Hälfte der Lottoeinnahmen als Gewinn an Lottospielerinnen und -spieler ausgeschüttet. Der übrige Teil der Einnahmen in Milliardenhöhe fließt an den Staat, die Annahmestellen oder verbleibt in den Kassen der 16 Landes-Lottogesellschaften. Das Lotterierecht fällt in die Zuständigkeit der Länder, was dazu führt, dass der prozentuale Anteil der einzelnen Abgaben von Land zu Land variieren kann, weil die Länder die prozentuale Aufteilung selbst festlegen können. Im Durchschnitt gehen 7,5 Prozent der Umsätze als Provision an die Annahmestellen und circa 2,8 Prozent werden für die Finanzierung der Verwaltung zurückbehalten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch waren jeweils die in Thüringen zur Verfügung stehenden Lottoeinnahmen in den Jahren 2014 bis 2017 (bitte nach Jahren sowie Ist-Einnahmen und Reinerträgen einzeln aufschlüsseln)? 2. Wie hoch war im gleichen Zeitraum der Anteil an Reinerträgen aus Staatslotterieveranstaltungen, der für die soziale Förderung verwendet wurde? 3. Welche Einzelprojekte wurden in diesem Zeitraum aus den für die soziale Förderung bereitgestellten Mitteln finanziell unterstützt und in welcher Höhe (bitte nach Einzelprojekten, Jahren und Höhe der jeweiligen finanziellen Zuwendungen aufschlüsseln)? Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 24. Oktober 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Freistaat Thüringen veranstaltet gemäß § 2 Abs. 1 Thüringer Glücksspielgesetz (ThürGlüG) öffentliche Glücksspiele in Form von Lotterien und Sportwetten in Erfüllung seiner öffentlichen Aufgabe nach § 10 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag. Diese Aufgabe wird gemäß Erlass des Thüringer Finanzministeriums vom 27. Februar 1991 durch die Thüringer Lotterieverwaltung (Landesbetrieb mit Sitz im Thüringer Finanzministerium ) wahrgenommen. Die Thüringer Lotterieverwaltung hat die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Thüringen mit der technischen Durchführung der staatlichen Lotterien und Wetten beauftragt. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gentele (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6318 Zu 1.: Die Angaben ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle. in Euro Ist 2014 Ist 2015 Ist 2016 Ist 2017 Einnahmen Spieleinsätze 149.081.681 155.317.232 155.136.347 152.439.336 Bearbeitungsgebühren 4.957.557 5.228.679 5.272.036 5.076.817 sonstige betriebliche Einnahmen 879.705 758.280 467.300 194.663 Zinserträge 23.404 46.552 69.867 91.681 Einnahmen gesamt 154.942.347 161.350.743 160.945.550 157.802.496 Erträge 33.523.678 34.457.277 33.583.476 33.012.106 Zu 2. und 3.: Die Fragen 2 und 3 werden zusammenfassend beantwortet. Die Verwendung der Erträge wird durch § 9 ThürGlüG geregelt. Die nachfolgende Regelung bezüglich der Mindest- und Höchstbeträge für die Destinatäre Landessportbund Thüringen e. V. und LIGA der Freien Wohlfahrtspflege entspricht der gültigen Rechtslage ab dem Jahr 2016. Hiernach erhalten gemäß § 9 Abs. 1 der Landessportbund Thüringen e. V. sechs Prozent, jedoch nicht mehr als 10,22 Millionen Euro jährlich, die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege 3,35 Prozent, jedoch nicht mehr als 5,87 Millionen Euro jährlich, der Spieleinsätze aus den vom Land veranstalteten Lotterien mit Ausnahme der Lotterie GlücksSpirale. Jährlich erhält der Landessportbund Thüringen e. V. mindestens 9,58 Millionen Euro und die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege mindestens 5,35 Millionen Euro. Diese Mittel sind satzungsgemäß zu verwenden. Gemäß § 9 Abs. 2 ist der Überschuss aus den staatlichen Glücksspielen an den Landeshaushalt abzuführen . Überschuss ist der Betrag aus Einsätzen und Bearbeitungsgebühren, welcher nach Abzug der Betriebsaufwendungen , der an die Spielteilnehmer ausgeschütteten Gewinne und der Leistungen an den Landessportbund Thüringen e. V. sowie an die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege verbleibt. Die Einnahmen aus dem Überschuss aus den Staatslotterien werden im Kapitel 17 16 Titel 123 03 veranschlagt und zur Teilfinanzierung der Ausgaben in verschiedenen Bereichen zur Förderung kultureller, sozialer, umweltschützerischer und sportlicher Zwecke (§ 9 Abs. 3 ThürGlüG) eingesetzt. in Euro Ist 2014 Ist 2015 Ist 2016 Ist 2017 Verwendung der Erträge Landessportbund Thüringen e. V. 8.810.000 8.937.356 9.580.000 9.580.000 LIGA der Freien Wohlfahrtspflege 4.920.000 4.990.024 5.350.000 5.350.000 Abführung an Landeshaushalt - zweckgebundene Verwendung gemäß § 9 Abs. 3 ThürGlüG* 19.019.116 19.651.794 17.808.441 17.236.430 Destinatäre GlücksSpirale 774.562 878.102 845.035 845.676 * Aufgrund von Phasenverschiebungen können die hier dargestellten Beträge von den Ist-Ergebnissen des jeweiligen Jahres bei Kapitel 17 16 Titel 123 03 abweichen. Taubert Ministerin Lottoeinnahmen und deren Verwendung Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2. und 3.: