25.10.2018 Drucksache 6/6336Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 7. November 2018 Nicht vollstreckte Haftbefehle in Thüringen - nachgefragt Die Kleine Anfrage 3275 vom 31. August 2018 hat folgenden Wortlaut: Wie aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2809 (vergleiche Drucksache 6/5511) her vorgeht, waren zum Stichtag 25. September 2017 41 Haftbefehle im Bereich der Politisch motivierten Kri minalität nicht vollstreckt. Ich frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Haftbefehle aus dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität sind zurzeit nicht vollstreckt (bitte Darstellung wie in Drucksache 6/5511)? 2. Was sind die Gründe für die Nichtvollstreckbarkeit (bitte für jeden Einzelfall aufführen)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 23. Oktober 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Haftbefehle werden von der Justiz zum Zwecke der Strafvollstreckung und zur Sicherung des Strafverfah rens angeordnet. Eine der Aufgaben der Thüringer Polizei ist in der Folge die Vollstreckung von Haftbefeh len. Dieser mit erheblichen Einschränkungen von Grundrechten verbundene Prozess ist mit einer tagak tuellen Speicherung in polizeilichen Systemen verbunden, die wiederum eine unmittelbare Löschung von Fahndungsausschreibungen erfordert, sobald der Grund für die Haftbefehlserstellung weggefallen ist. In sofern besteht keine Statistik über Haftbefehle. Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter vereinbarten, in regelmäßigen Abständen, erstmals im Oktober 2013, statistische Erhebungen zu Haftbefehlen hinsichtlich der Tatverdächtigen der Politisch moti vierten Kriminalität (PMK) vorzunehmen. Diese mit einem nicht unerheblichen Aufwand durchzuführenden Erhebungen stellen jedoch jeweils nur eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abfrage dar. Zu 1.: Folgende Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen derzeit vor; die Ergebnisse der erneuten Erhe bung stehen voraussichtlich im 4. Quartal zur Verfügung: K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6336 PMK links Erhebung Stichtag: 26. März 2018 Haftbefehle1 11 betroffene Tatverdächtige2 11 PMK3 0 Gewaltdelikte4 2 Politisch motivierte Gewaltdelikte5 0 PMK rechts Erhebung Stichtag: 26. März 2018 Haftbefehle1 14 betroffene Tatverdächtige2 12 PMK3 6 Gewaltdelikte4 1 Politisch motivierte Gewaltdelikte5 0 Politisch motivierte Ausländerkriminalität (religiöse Ideologie + ausländische Ideologie) Erhebung Stichtag: 26. März 2018 Haftbefehle1 4 betroffene Tatverdächtige2 4 PMK3 1 Gewaltdelikte4 1 Politisch motivierte Gewaltdelikte5 0 Zu 2.: Eine Statistik über die Begleitumstände jedes Einzelfalls wird nicht geführt. Hauptursache für die Nichtvollziehbarkeit von Haftbefehlen ist der unbekannte Aufenthaltsort der gesuch ten Person (zum Beispiel Flucht, Wegzug ohne amtliche Ummeldung). Sofern eine gesuchte Person den Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegt hat, wäre die Vollziehung des Haftbefehls durch die Thürin ger Polizei grundsätzlich ebenfalls nicht mehr möglich, da sie in die örtliche Zuständigkeit der Polizei des jeweiligen Bundeslandes fällt. In Vertretung Götze Staatssekretär Endnote: 1 Aufzählung umfasst alle Haftbefehle gegen den angefragten Personenkreis, einschließlich der Haftbefehle wegen Delikten der Allgemeinkriminalität. 2 Gegen eine Person sind mehrere Haftbefehle möglich. 3 Aufzählung umfasst nur Haftbefehle wegen Verstößen gegen Delikte der Politisch motivierten Kriminalität (Teilmenge zu Zeile 1). 4 Aufzählung umfasst Haftbefehle zu allen Gewaltdelikten, einschließlich der Gewaltdelikte der Allgemeinkriminalität (Teilmenge zu Zeile 1). 5 Aufzählung umfasst nur Haftbefehle zu Politisch motivierter Gewaltkriminalität (Teilmenge zu Zeile 3 und Zeile 4 und somit auch zu Zeile 1). Nicht vollstreckte Haftbefehle in Thüringen - nachgefragt Ich frage ich die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Endnote: