25.10.2018 Drucksache 6/6337Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 7. November 2018 Angriff mit Dönermesser in Jenas Innenstadt Die Kleine Anfrage 3286 vom 5. September 2018 hat folgenden Wortlaut: Laut einem Pressebericht kam es am 19. August 2018 zu folgendem Sachverhalt: Zwei Syrer gerieten in Streit mit einem Bekannten, dem sie vor einiger Zeit Geld geliehen hätten. Im Verlauf des Streits kam es zu Tätlichkeiten. Der Täter zog nach einer Rangelei ein Dönermesser und führte mehrere Hiebe gegen die Geschädigten aus. Dabei wurde einer der Männer verletzt. Der andere Mann wehrte sich mit seinem Gürtel. Der Täter sei flüchtig, jedoch den Geschädigten durch den Geldverleih bekannt. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich nach derzeitigem Ermittlungsstand bei dem oben geschilderten Vorfall ereignet? 2. Wie viele Einsatzkräfte waren im Zusammenhang mit dem oben geschilderten Fall im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Tatverdächtige welchen Alters, welcher Staatsangehörigkeit (bitte auch gegebenenfalls doppelte und vorherige Staatsangehörigkeit angeben) sowie welchem Aufenthaltsstatus eingeleitet? 4. Für welche Straftaten wurde der Täter bisher verurteilt (bitte aufschlüsseln nach Datum, Tatbestand, einzeln oder gemeinschaftlich begangene Tat sowie die Straf- und weitere angeordnete Maßnahmen)? 5. Können an der Tat beteiligte Personen der Jenaer Jugendbande zugerechnet werden? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 24. Oktober 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen sowie § 2 Abs. 7 Thüringer Datenschutzgesetz) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6337 Zu 1.: Am 19. August 2018 Uhr wurde dem Inspektionsdienst der Landespolizeiinspektion Jena telefonisch mitgeteilt , dass es in Jena im Bereich des Löbdergrabens zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen acht Personen gekommen sein soll. Hierbei habe man sich gegenseitig mit Steinen und Flaschen angegriffen. Im Rahmen sofortiger Prüfungen wurden vor Ort keine Personen mehr festgestellt. Gegen 23:00 Uhr desselben Tages erschienen zwei 23-jährige Syrer im Inspektionsdienst Jena und erklärten, bei einer Auseinandersetzung im Löbdergraben geschädigt worden zu sein. Beide gaben an, dass es zunächst zu verbalen Auseinandersetzungen gekommen sei. Der Tatverdächtige habe dann einen der beiden Syrer geschubst und schließlich beide Geschädigte mit einem circa 50 Zentimeter langen "Dönermesser" bedroht. Die beiden Geschädigten seien anschließend geflohen, jedoch vom Täter eingeholt worden. Hierbei habe der Täter mehrmals mit dem "Dönermesser" auf den einen 23-jährigen Syrer eingeschlagen, so dass dieser leichte Verletzungen (Hämatome, Hautirritationen) erlitt. Anschließend habe der Täter den anderen 23-jährigen Syrer mit dem "Dönermesser" angegriffen, wobei er unverletzt blieb. Der Täter sowie die beiden 23-jährigen Geschädigten entfernten sich anschließend vom Tatort. Zu 2.: Es waren sechs Einsatzkräfte des Inspektionsdienstes Jena im Einsatz. Die durchgeführte Nahbereichsfahndung wurde von zwei Einsatzzügen unterstützt. Zu 3.: Es wird ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen einen 22-jährigen Tatverdächtigen syrischer Nationalität geführt. Dieser ist nach polizeilichen Erkenntnissen im Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis und ist als Flüchtling gemäß § 25 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz anerkannt. Zu 4.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu 5.: Nein Maier Minister Angriff mit Dönermesser in Jenas Innenstadt Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: