26.10.2018 Drucksache 6/6338Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. November 2018 Schulverweigerung in Thüringen Die Kleine Anfrage 3321 vom 17. September 2018 hat folgenden Wortlaut: Schulverweigerung oder umgangssprachlich Schulschwänzen sind Formen des Absentismus bei Schülern, die sich durch die unentschuldigte Abwesenheit in der Schule, anzweifelbares entschuldigtes Fernbleiben von der Schule oder die passive Verweigerung (zum Beispiel durch Nichtbeteiligung am Unterricht, Nach gehen unterrichtsferner Beschäftigungen während des Unterrichts oder Störung von Unterricht) zeigen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist die Quote der Schülerinnen und Schüler, die dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben, an Grundschulen, Regelschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Berufsschulen und Förderschu len in Thüringen insgesamt und wie sehen die entsprechenden Quoten in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten aus? 2. Besteht ein Zusammenhang zwischen der Schulart und der Quote der unentschuldigten Abwesenheit von Schülerinnen und Schülern? 3. Welche Maßnahmen stehen der Schule, dem Ordnungsamt, dem Schulamt zur Verfügung, um Schüle rinnen und Schüler vom Schulschwänzen abzubringen und wie und in welchem Umfang werden sie an gewendet? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 25. Oktober 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Der Statistik Schuldistanz an allgemein bildenden Schulen (ABS) und berufsbildenden Schulen (BBS) für die Schuljahre 2009/2010 bis 2017/2018 (Anlage 1) sind die Quoten und Unterschiede zu entnehmen. Ein Zusammenhang zwischen der Schulart und der Quote kann nicht beschrieben werden. Die Quote schwankt je Schule, Schuljahr und Region. Zu 3.: Schuldistanz wird als sozial abweichendes Verhalten angesehen und gilt als normverletzende Handlung. Um eine Verhaltensänderung der Schülerinnen und Schüler zu bewirken, um ein regelmäßiges Erscheinen K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gentele (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6338 und eine Integration in der Schule zu erreichen, stehen der Schule zum einen gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 3 Thü ringer Schulgesetz (ThürSchulG) zahlreiche pädagogische Maßnahmen und zum anderen disziplinarische Maßnahmen gemäß § 51 ThürSchulG sowie in Zusammenarbeit mit den Landkreisen und kreisfreien Städ ten ordnungsbehördliche Sanktionen zur Verfügung. An erster Stelle steht für die Schulen das Ausschöpfen sämtlicher pädagogischer Möglichkeiten. Nachweis bar müssen Gespräche mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern, persönliche Beratungen, Hinwei se an die Eltern, bei Auszubildenden an den Arbeitgeber, andere pädagogische Maßnahmen, wie spezielle Erziehungs und Ordnungsmaßnahmen und die Einbeziehung des Jugendamtes erfolgen. Bei beständiger Schuldistanz ist durch den Schulleiter auch zu prüfen, ob die Einleitung eines Ordnungswid rigkeitsverfahrens gegen die Personen Sorgeberechtigten und/oder gegen den Schüler gemäß § 59 Thür SchulG in Verbindung mit § 36 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten beim Ordnungsamt bean tragt wird. Darüber hinaus käme zudem ein Antrag auf zwangsweise Zuführung des Schülers nach § 24 Abs. 1 ThürSchulG in Betracht, wenn andere pädagogische Mittel, insbesondere persönliche Beratung, Hin weise an die Eltern, den Ausbildenden, den Arbeitgeber sowie die Einbeziehung des zuständigen Jugend amtes, ohne Erfolg geblieben sind. Nach Kenntnis der Landesregierung wurden im Zeitraum vom 1. Janu ar 2017 bis zum 30. September 2018 in Thüringen insgesamt 3.647 Ordnungswidrigkeitsverfahren gemäß § 59 ThürSchulG bearbeitet und 26 Zuführungen durch die Ordnungsämter vorgenommen. Im Zusammenhang mit dem Umgang von Schulen mit Schulpflichtverletzungen bietet die Anlage 2 "Fach liche Empfehlung zum Umgang mit Schuldistanz in Thüringen" einen guten und praxistauglichen Ansatz, sich als Schule diesem sehr vielschichtigen Thema zu widmen. Insbesondere die empfohlenen konkreten pädagogischen Maßnahmen und die möglichen Handlungsschritte sind für Schulen eine gute Orientierung im Schulalltag. Das Thema Schuldistanz wird als eine zentrale Aufgabe der Schulleitungen und Schulaufsicht verstanden. Erfolgreiche Arbeit entwickelt sich dort, wo alle wichtigen Handlungsträger (Schule, Jugendamt, Ordnungs amt, Schulamt) partnerschaftlich zusammenarbeiten. Nach Auswertung der jeweils aktuellen statistischen Angaben wird das Thema Schuldistanz jährlich im Januar mit den Schulamtsleitern und dann in der Folge mit den Schulleitern in den einzelnen Schulämtern besprochen. Die Aufgabe in diesen Beratungen ist es dann, mögliche Ursachen zu analysieren und geeignete Handlungsnotwendigkeiten abzuleiten. Konkrete Ansprechpartner bezüglich Schuldistanz sind in allen Schulämtern die jeweiligen Schulartreferen ten und der für die Schule zuständige Referent des Schulpsychologischen Dienstes. Wissenschaftliche Untersuchungen sprechen dafür, dass die Schule ein Risikofaktor für Schuldistanz aber eben auch ein protektiver Faktor zur Verhinderung von Schuldistanz sein kann. Die Lehrperson kann eine sehr wirksame außerfamiliäre Vertrauensperson für schuldistante Schülerinnen und Schüler sein. Positiv wirken insbesondere ein gutes Schulklima, hohe Erwartungen an Leistung und soziales Verhalten, ein an spruchsvoller, anregender Unterricht, ein strukturierter Schulalltag sowie eine Vernetzung mit der schuli schen Umgebung. Das umgestaltete Unterstützungssystem nimmt verstärkt diese Schul und Unterricht entwicklung in den Fokus. Eine zentrale Schulentwicklungsmaßnahme auch zur Verhinderung von Schuldistanz ist die Förderung von 46 Schwerpunktschulen über die ESFSchulförderrichtlinie, die im Jahr 2015 startete. Diese Schulen konn ten, basierend auf ihren schulspezifischen Konzepten, verstärkt Angebote zur individuellen Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler unterbreiten und in ihrer Schulentwicklung vorankommen. Da die Ausgangsla ge in den verschiedenen Schwerpunktschulen sehr unterschiedlich und auch regionsabhängig ist, wurden Maßnahmenpakete gemeinsam mit den Akteuren in den Schulen bedarfsgerecht entwickelt. Die einzelnen Projekte zielen auf nachhaltige Maßnahmen zur Motivation von Schülerinnen und Schülern zum eigenverantwortlichen Lernen ab. Auch die Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus wird geför dert, um so Brüchen in der Bildungsbiografie der Kinder vorzubeugen. Unterstützt werden die Umsetzung von Ganztagskonzeptionen, TeamTeaching sowie Lerntrainer, Theaterprojekte und FairPlayProgramme. 3 Drucksache 6/6338Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Auch die Fortbildung für Pädagoginnen und Pädagogen, die Netzwerkarbeit zwischen Schulen sowie wis senschaftliche Begleitung gehören zu den geförderten Maßnahmen. Holter Minister Anlagen* * Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Druck sachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Schüler mit unentschuldigten Fehltagen in Prozent nach Fehltagebereich sowie Schuljahr ABS Fehltagebereich 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 1 - 5 Fehltage 1,2 1,5 1,9 1,9 2,1 2,1 2,3 2,3 2,7 6 - 10 Fehltage 0,3 0,4 0,4 0,4 0,5 0,5 0,5 0,6 0,7 11 - 20 Fehltage 0,2 0,3 0,3 0,3 0,4 0,4 0,4 0,4 0,5 21 - 40 Fehltage 0,1 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,3 0,3 0,4 über 40 Fehltage 0,2 0,2 0,2 0,2 0,3 0,3 0,3 0,4 0,4 Gesamtergebnis 2,0 2,5 3,0 3,1 3,5 3,5 3,8 3,9 4,6 Schüler mit unentschuldigten Fehltagen in Prozent nach Schulart sowie Schuljahr ABS Schulart 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 GS 0,7 0,8 1,2 1,2 1,6 1,6 2,0 2,2 2,9 RS 4,2 5,2 6,3 6,6 7,3 7,2 7,8 8,1 9,0 FÖS 7,3 9,9 11,0 10,1 10,8 10,1 9,7 9,4 11,3 GY 0,6 1,0 1,1 1,0 1,3 1,3 1,3 1,2 1,4 GES 1,5 1,7 2,8 3,9 3,9 3,1 4,5 3,7 5,0 KO 0,0 0,0 17,0 20,7 31,6 36,6 24,1 41,4 41,0 TGS 0,0 0,0 2,0 1,8 3,9 5,4 5,6 5,6 6,9 Gesamtergebnis 2,0 2,5 3,0 3,1 3,5 3,5 3,8 3,9 4,6 Datenstand: amtliche Daten www.schulstatistik-thueringen.de FTage_Übersicht_ABS 1,2 1,5 1,9 1,9 2,1 2,1 2,3 2,3 2,7 0,3 0,4 0,4 0,4 0,5 0,5 0,5 0,6 0,7 0,4 0,4 0,5 1 - 5 Fehltage 6 - 10 Fehltage 21 - 40 Fehltage 11 - 20 Fehltage über 40 Fehltage 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 Schüler mit unentschuldigten Fehltagen in Prozent nach Fehltagebereich sowie Schuljahr (ABS) 1,2 1,6 1,6 2,0 2,9 4,2 5,2 6,3 6,6 7,3 7,2 7,8 9,0 7,3 9,9 11,0 10,1 10,8 10,1 9,7 9,4 11,3 1,5 1,7 2,8 3,9 3,9 3,1 3,7 5,0 17,0 20,7 31,6 36,6 24,1 41,4 41,0 5,4 5,6 5,6 6,9 GS RS GY FÖS GES KO TGS 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 5,0 10,0 20,0 30,0 40,0 Schüler mit unentschuldigten Fehltagen in Prozent nach Schulart sowie Schuljahr (ABS) Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Schüler mit unentschuldigten Fehltagen in Prozent nach Fehltagebereich sowie Schuljahr BBS Fehltagebereich 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 1 - 5 Fehltage 4,5 6,6 7,6 7,1 7,4 7,2 7,3 6,9 7,4 6 - 10 Fehltage 1,5 2,0 2,2 2,2 2,1 2,0 2,1 1,8 1,9 11 - 20 Fehltage 1,0 1,6 1,7 1,5 1,5 1,5 1,5 1,3 1,3 21 - 40 Fehltage 0,8 1,0 1,1 1,1 1,1 1,0 0,9 0,9 1,0 über 40 Fehltage 1,0 1,3 1,1 1,0 0,9 0,9 0,7 0,7 0,6 Gesamtergebnis 8,7 12,5 13,7 12,9 13,0 12,6 12,5 11,5 12,3 Schüler mit unentschuldigten Fehltagen in Prozent nach Schulform sowie Schuljahr BBS Schulform 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 BS 8,0 10,8 11,4 10,7 10,1 9,4 9,7 9,7 10,1 BFS 23,2 32,6 34,4 35,6 37,9 32,8 33,8 29,9 32,2 HBFS 4,6 10,0 11,0 9,9 9,9 10,2 9,6 8,6 9,4 FOS 11,0 15,7 24,3 22,9 21,8 23,9 21,8 17,3 17,2 BG 8,3 12,7 13,4 11,6 14,4 10,7 10,1 8,3 9,4 FS 0,0 0,0 7,3 8,1 9,0 11,3 11,2 9,1 11,4 BEB 17,1 27,0 25,1 21,8 21,0 24,7 27,4 22,5 19,7 Gesamtergebnis 8,7 12,5 13,7 12,9 13,0 12,6 12,5 11,5 12,3 Datenstand: amtliche Daten www.schulstatistik-thueringen.de FTage_Übersicht_BBS 4,5 6,6 7,6 7,1 7,4 7,2 7,3 6,9 7,4 1,5 2,0 2,2 2,2 2,1 2,0 2,1 1,8 1,9 1,1 1,0 0,91,0 1,6 1,7 1,5 1,5 1,5 1,5 1,3 1,3 1,0 0,6 1 - 5 Fehltage 6 - 10 Fehltage 21 - 40 Fehltage 11 - 20 Fehltage über 40 Fehltage 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 1,0 2,0 4,0 6,0 8,0 Schüler mit unentschuldigten Fehltagen in Prozent nach Fehltagebereich sowie Schuljahr (BBS) 8,0 9,7 23,2 32,6 34,4 35,6 37,9 32,8 33,8 29,9 32,2 11,0 15,7 22,9 21,8 21,8 17,3 17,2 4,6 10,0 11,0 9,9 12,7 13,4 11,6 14,4 7,3 8,1 11,3 11,2 11,4 17,1 27,0 25,1 24,7 27,4 22,5 19,7 BS BFS FOS HBFS BG FS BEB 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 5,0 10,0 20,0 30,0 40,0 Schüler mit unentschuldigten Fehltagen in Prozent nach Schulart sowie Schuljahr (BBS) Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Schüler mit unentschuldigten Fehltagen in Prozent nach Kreis sowie Schuljahr ABS Gesamt 1 - 5 Fehltage Kreis 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 Erfurt-Stadt 4,1 5,3 6,0 5,5 6,4 5,6 6,6 6,3 7,3 2,3 2,9 3,3 3,3 3,7 3,1 3,8 3,7 4,4 Gera-Stadt 1,7 2,9 3,1 3,8 3,8 3,8 5,0 4,9 7,0 1,0 1,8 2,0 2,2 2,2 2,2 2,8 2,5 3,9 Jena-Stadt 0,7 1,6 2,1 2,0 2,1 2,2 2,8 2,7 3,2 0,5 1,2 1,2 1,5 1,5 1,4 2,0 1,9 2,1 Suhl-Stadt 2,5 3,9 4,3 4,2 3,6 3,0 3,8 4,6 4,7 1,2 2,3 2,9 2,4 1,9 1,5 1,9 2,8 2,4 Weimar-Stadt 3,1 3,8 4,2 4,6 4,7 4,6 5,1 5,0 5,7 2,1 2,2 2,7 3,2 3,0 2,7 2,9 2,8 3,4 Eisenach-Stadt 3,1 5,0 4,4 4,0 3,8 4,9 5,3 5,5 8,2 2,0 3,3 2,8 2,4 2,4 2,9 3,2 3,3 4,8 Eichsfeld 1,2 0,8 1,4 1,3 1,3 1,6 2,0 1,7 2,5 0,7 0,5 1,0 0,9 0,8 1,1 1,4 1,1 1,7 Nordhausen 1,7 2,2 3,4 3,5 3,5 3,7 3,8 4,7 4,7 1,0 1,3 2,2 2,2 1,9 2,3 2,4 3,0 2,6 Wartburgkreis 1,0 1,8 1,6 2,1 2,9 2,6 2,8 2,5 2,9 0,6 0,9 1,1 1,3 1,5 1,7 1,6 1,6 1,9 Unstrut-Hainich-Kreis 2,3 2,9 3,2 3,3 4,0 4,3 3,9 4,2 5,3 1,3 1,5 1,9 1,9 2,3 2,5 2,2 2,2 3,2 Kyffhäuserkreis 1,9 3,5 4,8 4,4 5,4 5,0 5,9 5,5 6,1 1,0 2,2 2,4 2,6 3,2 3,2 3,6 3,2 3,6 Schmalkalden-Meiningen 2,0 2,0 3,1 3,3 3,6 3,4 3,7 3,8 4,5 1,2 1,1 2,0 2,3 1,9 1,8 1,9 2,3 2,5 Gotha 2,5 2,2 3,0 3,1 3,5 4,3 4,4 4,9 4,7 1,1 1,1 2,0 1,9 1,9 2,5 2,5 2,7 2,5 Sömmerda 2,8 3,4 3,2 3,4 3,7 4,0 3,8 3,7 3,5 1,7 2,1 1,9 2,0 2,0 2,3 2,4 2,6 2,2 Hildburghausen 1,6 1,5 2,0 1,8 2,5 2,5 2,6 2,3 3,0 1,1 1,1 1,4 1,1 1,7 1,6 1,6 1,4 1,8 Ilm-Kreis 1,8 1,9 2,8 3,0 3,5 2,9 2,5 2,8 3,9 1,0 1,0 1,6 1,7 2,2 1,7 1,4 1,5 1,9 Weimarer Land 1,9 1,8 2,3 2,2 3,8 3,0 3,0 3,6 4,0 1,0 1,1 1,4 1,2 2,0 1,8 1,6 1,9 2,5 Sonneberg 2,5 3,0 4,7 3,1 4,3 5,4 5,2 5,8 6,8 1,8 2,1 3,7 2,1 3,1 3,8 3,3 3,6 4,4 Saalfeld-Rudolstadt 2,6 2,3 2,9 3,0 2,9 3,1 3,9 3,2 3,7 1,6 1,5 2,0 1,9 1,8 1,8 2,5 1,9 2,3 Saale-Holzland-Kreis 0,7 1,3 1,6 1,6 2,2 2,2 2,2 2,6 2,9 0,4 0,8 1,0 1,0 1,4 1,5 1,4 1,6 1,9 Saale-Orla-Kreis 0,9 1,7 1,8 1,6 2,2 2,0 2,6 2,8 3,1 0,5 1,0 1,3 1,2 1,6 1,3 1,5 1,9 1,9 Greiz 0,5 1,1 1,3 1,6 1,7 1,9 2,1 2,0 3,0 0,4 0,6 0,8 1,0 1,0 1,1 1,3 1,0 1,8 Altenburger Land 1,6 2,0 2,3 2,7 3,2 2,8 2,8 4,0 5,1 0,9 1,3 1,4 1,7 2,2 1,7 1,8 2,0 2,7 Thüringen 2,0 2,5 3,0 3,1 3,5 3,5 3,8 3,9 4,6 1,2 1,5 1,9 1,9 2,1 2,1 2,3 2,3 2,7 Datenstand: amtliche Daten www.schulstatistik-thueringen.de FTage_ABS_Kreis Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Schüler mit unentschuldigten Fehltagen in Prozent nach Kreis sowie Schuljahr ABS 6 - 10 Fehltage 11 - 20 Fehltage Kreis 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 Erfurt-Stadt 0,6 0,8 1,0 0,9 1,0 0,9 1,0 0,9 1,1 0,5 0,8 0,7 0,6 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 Gera-Stadt 0,1 0,4 0,4 0,6 0,5 0,4 0,5 0,7 0,9 0,2 0,2 0,3 0,5 0,5 0,5 0,4 0,7 0,9 Jena-Stadt 0,0 0,2 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,5 0,1 0,0 0,1 0,2 0,2 0,3 0,2 0,2 0,3 Suhl-Stadt 0,5 0,5 0,3 0,7 0,6 0,7 0,6 0,6 0,8 0,3 0,4 0,6 0,4 0,3 0,3 0,4 0,5 0,8 Weimar-Stadt 0,5 0,6 0,6 0,6 0,8 0,7 0,8 0,8 0,8 0,2 0,5 0,4 0,4 0,4 0,6 0,5 0,6 0,6 Eisenach-Stadt 0,4 0,6 0,5 0,7 0,4 0,7 0,8 0,9 1,1 0,3 0,4 0,5 0,3 0,4 0,6 0,4 0,4 1,1 Eichsfeld 0,1 0,1 0,2 0,2 0,2 0,3 0,3 0,3 0,4 0,0 0,1 0,1 0,1 0,2 0,1 0,2 0,2 0,3 Nordhausen 0,3 0,3 0,6 0,5 0,5 0,5 0,5 0,6 0,8 0,1 0,3 0,3 0,3 0,3 0,4 0,3 0,4 0,7 Wartburgkreis 0,2 0,2 0,2 0,3 0,3 0,4 0,4 0,5 0,4 0,0 0,1 0,1 0,2 0,3 0,2 0,2 0,2 0,3 Unstrut-Hainich-Kreis 0,5 0,6 0,4 0,4 0,6 0,7 0,4 0,7 0,7 0,3 0,3 0,3 0,3 0,4 0,5 0,4 0,5 0,4 Kyffhäuserkreis 0,1 0,5 0,9 0,7 0,7 0,7 0,8 0,9 1,2 0,3 0,4 1,0 0,4 0,6 0,4 0,7 0,6 0,7 Schmalkalden-Meiningen 0,3 0,3 0,3 0,3 0,4 0,4 0,6 0,4 0,5 0,2 0,3 0,3 0,4 0,6 0,4 0,5 0,4 0,5 Gotha 0,3 0,4 0,4 0,4 0,6 0,5 0,7 0,7 0,7 0,4 0,5 0,3 0,3 0,4 0,4 0,4 0,5 0,5 Sömmerda 0,4 0,3 0,4 0,3 0,5 0,4 0,5 0,5 0,6 0,2 0,5 0,4 0,4 0,5 0,7 0,3 0,3 0,4 Hildburghausen 0,2 0,1 0,2 0,3 0,3 0,3 0,5 0,4 0,6 0,1 0,2 0,2 0,2 0,3 0,4 0,2 0,3 0,3 Ilm-Kreis 0,2 0,3 0,5 0,4 0,4 0,5 0,3 0,5 0,5 0,1 0,2 0,3 0,4 0,3 0,3 0,3 0,2 0,4 Weimarer Land 0,2 0,1 0,2 0,3 0,6 0,3 0,6 0,5 0,5 0,3 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,3 0,7 0,4 Sonneberg 0,5 0,4 0,4 0,5 0,6 0,6 0,7 0,6 0,8 0,1 0,3 0,4 0,2 0,2 0,4 0,5 0,7 0,8 Saalfeld-Rudolstadt 0,4 0,3 0,4 0,4 0,4 0,5 0,6 0,5 0,4 0,3 0,2 0,2 0,3 0,3 0,4 0,4 0,4 0,3 Saale-Holzland-Kreis 0,1 0,1 0,2 0,2 0,3 0,4 0,2 0,4 0,4 0,0 0,2 0,1 0,2 0,1 0,1 0,3 0,1 0,3 Saale-Orla-Kreis 0,2 0,3 0,1 0,1 0,2 0,2 0,3 0,3 0,3 0,1 0,2 0,1 0,2 0,2 0,1 0,3 0,2 0,3 Greiz 0,0 0,2 0,1 0,2 0,3 0,3 0,2 0,2 0,4 0,0 0,1 0,2 0,2 0,1 0,2 0,3 0,4 0,3 Altenburger Land 0,3 0,2 0,3 0,3 0,4 0,3 0,3 0,7 1,0 0,1 0,2 0,2 0,2 0,2 0,3 0,1 0,5 0,5 Thüringen 0,3 0,4 0,4 0,4 0,5 0,5 0,5 0,6 0,7 0,2 0,3 0,3 0,3 0,4 0,4 0,4 0,4 0,5 Datenstand: amtliche Daten www.schulstatistik-thueringen.de FTage_ABS_Kreis Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Schüler mit unentschuldigten Fehltagen in Prozent nach Kreis sowie Schuljahr ABS 21 - 40 Fehltage über 40 Fehltage Kreis 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 Erfurt-Stadt 0,3 0,5 0,6 0,5 0,4 0,4 0,5 0,4 0,5 0,3 0,3 0,4 0,3 0,5 0,5 0,6 0,6 0,6 Gera-Stadt 0,2 0,2 0,2 0,3 0,3 0,3 0,8 0,6 0,5 0,2 0,2 0,2 0,2 0,3 0,4 0,4 0,4 0,9 Jena-Stadt 0,1 0,1 0,4 0,1 0,1 0,1 0,0 0,2 0,2 0,0 0,0 0,1 0,0 0,1 0,1 0,1 0,2 0,2 Suhl-Stadt 0,2 0,2 0,2 0,2 0,3 0,4 0,5 0,4 0,3 0,3 0,4 0,3 0,5 0,5 0,2 0,5 0,3 0,4 Weimar-Stadt 0,1 0,3 0,2 0,2 0,2 0,3 0,4 0,4 0,5 0,2 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,5 0,4 0,5 Eisenach-Stadt 0,2 0,3 0,2 0,2 0,3 0,3 0,3 0,3 0,5 0,2 0,3 0,5 0,4 0,3 0,4 0,6 0,6 0,7 Eichsfeld 0,3 0,1 0,1 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 Nordhausen 0,1 0,2 0,2 0,1 0,5 0,2 0,3 0,3 0,2 0,2 0,1 0,1 0,4 0,2 0,3 0,3 0,3 0,4 Wartburgkreis 0,0 0,5 0,1 0,2 0,2 0,1 0,4 0,1 0,2 0,1 0,1 0,1 0,1 0,7 0,1 0,1 0,1 0,1 Unstrut-Hainich-Kreis 0,2 0,3 0,3 0,2 0,3 0,4 0,3 0,2 0,4 0,1 0,2 0,4 0,4 0,3 0,4 0,6 0,5 0,5 Kyffhäuserkreis 0,1 0,2 0,3 0,3 0,6 0,2 0,4 0,3 0,3 0,2 0,2 0,2 0,4 0,4 0,4 0,4 0,5 0,4 Schmalkalden-Meiningen 0,1 0,1 0,4 0,1 0,3 0,3 0,2 0,4 0,7 0,2 0,2 0,2 0,2 0,3 0,5 0,4 0,3 0,4 Gotha 0,1 0,2 0,2 0,3 0,3 0,3 0,4 0,4 0,4 0,7 0,1 0,2 0,2 0,4 0,5 0,5 0,7 0,6 Sömmerda 0,2 0,3 0,3 0,2 0,2 0,3 0,4 0,2 0,2 0,2 0,2 0,3 0,4 0,4 0,4 0,3 0,2 0,2 Hildburghausen 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,2 0,1 0,1 Ilm-Kreis 0,1 0,1 0,3 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,8 0,3 0,2 0,2 0,3 0,4 0,3 0,2 0,4 0,3 Weimarer Land 0,2 0,1 0,2 0,1 0,3 0,2 0,3 0,3 0,2 0,3 0,3 0,3 0,3 0,5 0,2 0,3 0,2 0,3 Sonneberg 0,1 0,2 0,1 0,2 0,2 0,3 0,2 0,3 0,4 0,0 0,0 0,2 0,2 0,2 0,4 0,5 0,6 0,5 Saalfeld-Rudolstadt 0,1 0,2 0,1 0,2 0,1 0,2 0,2 0,2 0,5 0,1 0,1 0,2 0,2 0,2 0,2 0,1 0,2 0,2 Saale-Holzland-Kreis 0,1 0,0 0,1 0,2 0,1 0,1 0,1 0,3 0,2 0,1 0,1 0,1 0,2 0,3 0,2 0,2 0,2 0,2 Saale-Orla-Kreis 0,1 0,1 0,1 0,0 0,1 0,1 0,2 0,1 0,2 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,3 0,3 0,3 0,3 Greiz 0,0 0,2 0,1 0,1 0,2 0,2 0,2 0,1 0,3 0,0 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,2 0,1 Altenburger Land 0,1 0,1 0,2 0,2 0,1 0,2 0,2 0,3 0,3 0,2 0,2 0,2 0,3 0,3 0,3 0,3 0,4 0,6 Thüringen 0,1 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,3 0,3 0,4 0,2 0,2 0,2 0,2 0,3 0,3 0,3 0,4 0,4 Datenstand: amtliche Daten www.schulstatistik-thueringen.de FTage_ABS_Kreis Schüler mit unentschuldigten Fehltagen an staatlichen allgemeinbildenden Schulen Schuljahr 2017/18 Schüler mit unentschuldigten Fehltagen unter 2% 2% bis unter 4% 4% bis unter 6% 6% bis unter 8% über 8% EF G J SHL WEESA EIC NDH WAK UH KYF SM GTH SÖM HBN IK AP SON SLF SHK SOK GRZ ABG7,3 7,03,2 4,7 5,78,2 2,5 4,7 2,9 5,3 6,1 4,5 4,7 3,5 3,0 3,9 4,0 6,8 3,7 2,9 3,1 3,0 5,1 Impressum: Statistikstelle des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport www.schulstatistik-thueringen.de Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Schüler mit unentschuldigten Fehltagen in Prozent nach Kreis sowie Schuljahr BBS Gesamt 1 - 5 Fehltage Kreis 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 Erfurt-Stadt 9,8 15,0 16,0 15,4 14,1 13,7 13,3 13,9 13,8 5,9 8,9 9,6 9,1 8,8 8,4 8,1 8,5 8,9 Gera-Stadt 4,9 8,8 7,6 8,7 10,7 10,9 11,7 9,3 8,7 2,0 3,6 3,5 4,1 5,4 6,2 6,2 5,6 4,3 Jena-Stadt 7,0 12,7 14,9 14,6 14,6 10,9 12,8 10,3 12,9 3,7 7,7 8,1 8,6 8,1 7,2 7,5 6,8 8,6 Suhl-Stadt 9,1 18,2 15,7 33,8 55,1 40,3 39,2 13,2 17,2 5,7 11,6 9,3 21,5 31,6 22,7 23,8 7,4 8,3 Weimar-Stadt 15,9 15,1 14,2 15,2 14,2 15,9 16,1 16,7 16,7 9,5 9,5 7,8 9,2 8,2 9,4 9,8 10,6 10,4 Eisenach-Stadt 9,2 16,1 17,3 12,6 13,8 16,0 10,9 14,4 11,6 4,4 7,8 11,8 7,4 8,3 9,9 6,9 8,8 8,3 Eichsfeld 3,6 10,0 19,2 20,8 17,2 12,0 16,8 13,6 18,1 1,6 5,6 10,9 9,8 11,0 6,4 9,7 9,6 10,0 Nordhausen 6,8 9,4 11,0 9,0 10,9 9,8 8,7 8,2 10,5 3,9 4,7 5,3 5,2 4,9 6,4 4,9 5,4 6,4 Wartburgkreis 9,6 11,6 17,2 11,1 12,8 10,7 10,7 11,4 8,9 4,1 5,4 11,7 6,6 6,5 5,7 7,1 6,5 5,7 Unstrut-Hainich-Kreis 10,2 10,2 12,3 13,2 14,9 21,1 16,7 10,4 11,8 4,3 4,8 6,4 7,2 7,9 10,8 9,0 5,5 6,7 Kyffhäuserkreis 2,5 11,8 11,1 10,4 12,2 8,8 8,4 12,4 10,5 0,7 5,9 5,3 5,4 5,4 3,9 3,6 6,3 5,3 Schmalkalden-Meiningen 7,2 15,3 19,6 15,4 14,1 11,1 11,3 9,5 11,0 3,5 8,3 10,1 8,5 8,5 6,4 7,0 5,7 6,6 Gotha 4,5 7,1 8,2 6,8 7,4 10,3 11,5 9,8 11,7 2,2 2,8 4,2 2,8 3,4 4,7 7,7 5,7 7,6 Sömmerda 17,0 16,1 17,4 13,5 11,3 14,9 10,7 11,4 10,7 7,1 5,3 6,9 7,2 5,5 8,4 5,7 5,4 4,0 Hildburghausen 20,7 18,3 20,0 17,2 11,8 13,3 10,8 7,7 9,6 10,7 10,6 10,2 9,2 8,2 8,5 7,2 5,4 7,2 Ilm-Kreis 8,7 10,1 9,4 12,9 10,1 8,8 10,3 6,9 7,7 3,7 4,9 5,6 7,4 6,8 5,7 6,6 4,8 4,9 Weimarer Land 19,5 20,6 19,8 14,9 11,4 17,1 19,1 14,9 12,1 11,0 9,5 9,5 9,1 6,2 8,9 10,4 5,1 4,6 Sonneberg 7,5 11,3 10,3 10,9 16,8 15,2 16,3 12,9 18,7 3,6 5,8 6,7 7,4 10,9 10,2 9,1 8,5 11,0 Saalfeld-Rudolstadt 11,7 13,3 16,4 12,7 15,4 11,1 12,2 11,0 13,8 5,5 6,5 9,6 7,0 8,9 6,0 6,8 6,6 8,0 Saale-Holzland-Kreis 20,5 13,3 25,3 18,0 19,3 19,6 16,0 14,7 13,8 10,7 5,6 15,3 8,5 10,3 11,2 8,9 8,8 7,5 Saale-Orla-Kreis 13,0 11,9 11,2 10,5 3,7 8,5 7,3 8,9 23,2 7,1 6,7 6,5 3,2 2,5 3,5 3,0 3,8 14,1 Greiz 7,1 4,1 2,6 3,9 0,9 0,0 0,4 0,0 0,0 3,0 2,9 0,8 2,4 0,7 0,0 0,0 0,0 0,0 Altenburger Land 7,9 12,5 12,5 11,4 14,8 9,9 12,7 14,0 11,7 3,8 6,4 6,8 6,5 8,0 6,1 6,7 7,8 6,7 Thüringen 8,7 12,5 13,7 12,9 13,0 12,6 12,5 11,5 12,3 4,5 6,6 7,6 7,1 7,4 7,2 7,3 6,9 7,4 Datenstand: amtliche Daten www.schulstatistik-thueringen.de FTage_BBS_Kreis Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Schüler mit unentschuldigten Fehltagen in Prozent nach Kreis sowie Schuljahr BBS 6 - 10 Fehltage 11 - 20 Fehltage Kreis 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 Erfurt-Stadt 1,5 2,4 2,5 2,6 2,0 2,2 2,0 2,1 2,1 1,1 1,7 1,8 1,8 1,5 1,4 1,5 1,3 1,3 Gera-Stadt 0,6 1,3 1,1 1,3 1,8 1,2 2,3 1,2 1,9 0,6 1,1 0,9 1,2 1,2 1,5 1,6 1,3 1,1 Jena-Stadt 0,9 1,9 2,0 2,3 2,7 1,7 2,6 1,5 2,0 0,9 1,7 1,8 1,6 1,8 1,0 1,6 1,0 1,2 Suhl-Stadt 1,7 3,1 2,7 3,5 8,1 2,8 4,4 1,7 3,0 0,9 1,6 1,6 4,8 6,0 4,6 3,3 1,5 2,1 Weimar-Stadt 2,9 2,6 2,2 2,7 2,5 2,4 2,8 3,0 2,8 1,5 1,7 2,0 2,1 1,6 1,9 1,7 1,8 1,9 Eisenach-Stadt 1,5 2,6 1,7 1,9 1,9 1,9 1,7 1,4 1,2 1,0 2,1 1,7 1,3 1,1 1,8 1,0 1,9 0,7 Eichsfeld 0,4 1,6 3,3 3,0 2,6 2,0 3,3 1,4 2,3 0,7 1,1 2,6 2,8 1,6 1,4 2,2 1,3 2,1 Nordhausen 1,0 1,5 2,0 1,3 1,6 1,5 1,5 1,1 1,7 0,4 1,2 1,2 0,7 1,6 1,1 1,1 0,7 1,1 Wartburgkreis 4,0 3,2 2,7 2,2 2,3 2,0 1,6 1,8 1,6 0,7 1,4 1,8 1,5 0,8 1,4 1,3 1,4 0,8 Unstrut-Hainich-Kreis 1,8 1,4 2,0 2,2 2,4 4,4 3,3 1,8 2,3 1,6 1,2 1,3 1,5 2,0 3,0 2,0 1,3 1,3 Kyffhäuserkreis 0,5 1,7 2,4 2,1 3,0 1,9 1,8 2,9 2,3 0,5 1,6 1,4 1,2 1,6 1,7 1,4 0,9 1,7 Schmalkalden-Meiningen 1,3 2,7 3,7 2,4 2,0 1,7 1,4 1,3 1,5 1,0 2,2 2,3 1,9 1,7 1,4 1,0 1,0 0,9 Gotha 0,5 1,4 1,1 1,3 1,7 1,5 1,5 1,7 1,5 0,2 0,6 1,1 1,0 0,9 1,8 1,2 0,8 1,1 Sömmerda 2,5 2,1 2,3 3,5 1,6 1,4 1,6 2,5 2,0 1,9 2,3 1,7 1,2 1,8 0,9 1,6 1,6 1,1 Hildburghausen 3,5 2,2 3,3 2,8 2,1 1,7 1,0 0,8 0,4 3,0 2,3 2,8 1,1 1,0 1,3 1,7 1,1 0,7 Ilm-Kreis 1,2 1,6 1,4 2,0 1,1 1,0 1,9 1,2 0,9 1,1 1,4 1,1 1,7 1,1 0,9 1,0 0,4 0,7 Weimarer Land 3,5 3,2 3,5 2,6 1,7 3,1 2,5 2,6 2,2 3,2 3,5 3,7 1,1 2,1 1,8 2,2 2,5 2,9 Sonneberg 1,2 1,6 1,6 1,9 2,7 2,7 3,4 1,9 3,1 1,3 0,7 0,8 0,8 1,6 1,4 1,9 1,3 3,0 Saalfeld-Rudolstadt 2,3 1,9 2,4 2,9 3,1 1,8 2,5 1,6 2,3 1,4 2,3 2,8 1,1 1,6 1,0 1,0 1,7 1,3 Saale-Holzland-Kreis 3,3 2,4 3,4 2,8 3,4 1,8 1,8 2,2 2,7 1,8 1,8 1,7 2,5 2,4 2,5 1,4 1,8 1,8 Saale-Orla-Kreis 1,8 1,3 1,6 3,0 0,9 1,8 1,9 2,3 5,6 1,4 1,5 1,3 1,3 0,3 1,0 1,4 1,5 2,5 Greiz 1,8 0,6 1,3 1,4 0,1 0,0 0,4 0,0 0,0 0,9 0,3 0,4 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 Altenburger Land 0,8 1,3 1,7 1,4 2,2 1,2 2,0 1,9 1,5 0,9 1,6 1,6 1,0 1,5 1,0 1,7 1,9 0,8 Thüringen 1,5 2,0 2,2 2,2 2,1 2,0 2,1 1,8 1,9 1,0 1,6 1,7 1,5 1,5 1,5 1,5 1,3 1,3 Datenstand: amtliche Daten www.schulstatistik-thueringen.de FTage_BBS_Kreis Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Schüler mit unentschuldigten Fehltagen in Prozent nach Kreis sowie Schuljahr BBS 21 - 40 Fehltage über 40 Fehltage Kreis 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 Erfurt-Stadt 0,6 1,1 1,1 1,1 1,0 0,9 0,9 1,2 0,9 0,7 0,9 1,0 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 0,6 Gera-Stadt 0,7 1,0 0,8 1,0 1,2 0,8 1,0 0,8 0,8 1,0 1,8 1,4 1,1 1,2 1,1 0,6 0,4 0,7 Jena-Stadt 0,7 0,6 1,8 1,5 1,7 0,9 0,9 0,8 0,7 0,8 0,6 1,2 0,7 0,3 0,1 0,2 0,2 0,3 Suhl-Stadt 0,5 1,1 0,9 1,8 6,8 4,6 4,4 1,3 2,6 0,2 0,8 1,1 2,2 2,6 5,6 3,3 1,3 1,2 Weimar-Stadt 1,4 0,8 1,4 0,8 1,2 1,5 1,1 1,1 1,1 0,6 0,4 0,8 0,4 0,7 0,7 0,7 0,2 0,4 Eisenach-Stadt 0,9 1,6 1,3 0,8 1,2 1,2 0,7 1,1 1,1 1,4 1,9 0,8 1,1 1,3 1,1 0,6 1,1 0,3 Eichsfeld 0,4 0,9 1,1 2,6 1,0 1,2 0,9 0,7 2,4 0,5 0,8 1,3 2,6 1,0 0,9 0,6 0,6 1,2 Nordhausen 0,6 0,7 1,1 1,2 1,0 0,4 0,9 0,4 0,9 0,9 1,3 1,3 0,6 1,9 0,5 0,4 0,5 0,4 Wartburgkreis 0,6 1,2 0,6 0,7 2,1 0,7 0,5 1,5 0,5 0,3 0,4 0,4 0,0 1,1 0,8 0,2 0,2 0,4 Unstrut-Hainich-Kreis 1,1 1,1 1,1 1,1 1,2 1,7 1,5 1,1 0,9 1,3 1,7 1,4 1,3 1,4 1,4 0,8 0,8 0,6 Kyffhäuserkreis 0,2 1,5 1,1 0,8 1,1 0,7 0,9 1,3 0,8 0,4 1,1 0,9 1,0 1,2 0,7 0,6 1,1 0,4 Schmalkalden-Meiningen 0,7 1,1 1,6 1,4 1,1 0,7 0,8 0,5 1,2 0,7 0,9 1,9 1,2 0,8 0,9 1,2 0,9 0,8 Gotha 0,3 0,6 0,8 0,5 0,7 1,4 0,6 0,7 0,9 1,4 1,7 1,0 1,2 0,8 0,9 0,5 0,9 0,6 Sömmerda 2,4 1,8 2,7 0,6 0,7 1,4 0,2 1,6 2,2 3,2 4,7 3,8 1,0 1,6 2,8 1,6 0,4 1,3 Hildburghausen 1,4 1,4 2,8 2,3 0,3 0,7 0,7 0,4 0,8 2,1 1,8 0,8 1,7 0,1 1,1 0,3 0,0 0,4 Ilm-Kreis 0,8 0,8 1,0 1,3 0,6 0,5 0,5 0,1 0,7 1,9 1,3 0,4 0,5 0,4 0,7 0,3 0,3 0,3 Weimarer Land 0,7 2,7 1,5 1,0 0,6 1,1 1,7 1,4 1,3 1,1 1,7 1,6 1,1 0,9 2,2 2,4 3,1 1,1 Sonneberg 0,8 1,2 0,4 0,4 1,3 0,5 1,0 1,0 1,5 0,6 2,1 0,8 0,4 0,3 0,5 0,9 0,2 0,2 Saalfeld-Rudolstadt 1,2 1,0 1,0 1,1 1,3 1,2 1,2 0,9 1,8 1,3 1,7 0,6 0,6 0,4 1,1 0,9 0,2 0,4 Saale-Holzland-Kreis 2,8 1,7 2,4 2,3 1,9 1,1 1,6 1,1 1,3 1,8 1,8 2,5 1,9 1,3 3,0 2,3 0,9 0,5 Saale-Orla-Kreis 0,6 0,8 0,6 1,5 0,0 1,3 0,9 1,2 0,0 2,2 1,6 1,2 1,6 0,0 0,9 0,1 0,1 1,0 Greiz 0,7 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,8 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Altenburger Land 0,8 0,8 0,9 0,9 1,6 0,6 1,5 0,8 1,0 1,5 2,4 1,5 1,4 1,5 0,9 0,9 1,6 1,7 Thüringen 0,8 1,0 1,1 1,1 1,1 1,0 0,9 0,9 1,0 1,0 1,3 1,1 1,0 0,9 0,9 0,7 0,7 0,6 Datenstand: amtliche Daten www.schulstatistik-thueringen.de FTage_BBS_Kreis Schüler mit unentschuldigten Fehltagen an staatlichen berufsbildenden Schulen Schuljahr 2017/18 Schüler mit unentschuldigten Fehltagen unter 5% 5% bis unter 10% 10% bis unter 15% 15% bis unter 20% über 20% EF G J SHL WEESA EIC NDH WAK UH KYF SM GTH SÖM HBN IK AP SON SLF SHK SOK GRZ ABG13,8 8,712,9 17,2 16,711,6 18,1 10,5 8,9 11,8 10,5 11,0 11,7 10,7 9,6 7,7 12,1 18,7 13,8 13,8 23,2 0,0 11,7 Impressum: Statistikstelle des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport www.schulstatistik-thueringen.de www.tmbwk.de Fachliche Empfehlung zum Umgang mit Schuldistanz in Thüringen Erscheinungsformen Ursachen Grundsätze Handlungsschritte Weiterführende Informationen finden sich im Internet www.thueringen.de/th2/tmbwk/ Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. Diese Publikation darf nicht als Parteienwerbung oder für Wahlkampfzwecke verwendet werden. An der Erarbeitung waren beteiligt: ■ Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ■ Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit ■ Landesjugendhilfeausschuss ■ Thüringer Innenministerium ■ Thüringer Landkreistag ■ Gemeinde- und Städtebund Thüringen ■ Verband der Wirtschaft Thüringen e.V. Vorwort Wie gehen wir mit Schuldistanz um? Welche Ursachen hat sie? Antworten darauf dürfen nicht zu Schuldzuweisungen oder pauschalen Urteilen darüber werden, warum jemand im Unterricht fehlt. Wichtiger sind die persönliche Beratung und zeitnahe Interventionen, die verhindern, dass sich Verweigerungshaltungen festigen . Schülerinnen und Schüler, oft auch ihre Eltern, müssen wissen , dass das unentschuldigte Fernbleiben von der Schule keine Problemelöst,sondernneueschafft. Diese Publikation benennt Erscheinungsformen und Ursachen und schlägt geeignete pädagogische Maßnahmen vor, die dazu beitragen , die Balance zwischen individueller Leistungsbereitschaft und schulischen Anforderungen wieder herzustellen. Denn nur kontinuierlicheTeilnahmeamUnterrichtundLernerfolgschaffen die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulabschluss und ChancenzurberuflichenQualifikationen. Schulverweigerung ist in Thüringen kein Massenphänomen. Dennoch sind Präventionsmaßnahmen wichtig. Die hier vorliegende Fachliche Empfehlung gibt Hilfen im Umgang mit Schuldistanz und will Pädagogen und Erziehungsberechtigten geeignete Handlungsschritte aufzeigen. Schließlich geht es um wichtige Kooperationsmöglichkeiten der Schulen und der Schulämter mit den Jugendund Ordnungsämtern. Mein Dank gilt allen, die an der Erarbeitung dieser Fachlichen Empfehlung beteiligt waren. Unser gemeinsames Anliegen lässt sich mit einem einzigen Wort zusammenfassen: „Zurückgewinnen!“ Christoph Matschie Thüringer Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur 2 Fachliche Empfehlung Inhalt I. Erscheinungsformen und Ursachen 3 1. Familiäre Ebene 5 2. Individuelle Ebene 5 3. Schulische Ebene 6 4. Gesellschaftliche Ebene 6 II. Grundsätze zum Umgang mit Schuldistanz 8 III. Konkrete pädagogische Maßnahmen 9 IV. Mögliche Handlungsschritte 12 1. Gelegentliches Fehlen (1 bis 5 Tage) 13 2. Regelmäßiges Fehlen (6 bis 10 Tage) 13 3. Beständiges Fehlen (11 bis 20 Schultage) 14 4. Massives bzw. permanentes Fehlen (mehr als 20 Schultage) 15 V. Rückkehrsituation eines Schülers – Verantwortung der Schule 16 3zum Umgang mit Schuldistanz in Thüringen I. Erscheinungsformen und Ursachen MitdemBegriffSchuldistanzwirddiefehlendeBereitschaftvonKindernundJugendlichen bezeichnet,ihrerSchulpflichtbeziehungsweisedenschulischenAnforderungeninsgesamt nachzukommen, was sich in unterrichtsvermeidenden Verhaltensweisen bei Anwesenheit in der Schule (dysfunktionales Unterrichtsverhalten) oder wiederholten Schulversäumnissen , das heißt: statistisch nachweisbarer Abwesenheit vom Unterricht ohne glaubhaften Entschuldigungsgrund äußert (Schulabsenz). Die Gründe für dieses Verhalten können auf unterschiedlichen Ebenen liegen. In jedem einzelnen Fall bedarf es sowohl einer sofortigen Ursachenanalyse als auch konkreter und abgestimmter pädagogischer Maßnahmen. Eine Voraussetzung dafür ist die akkurate und verlässliche Erfassung aller unentschuldigten Fehltage. Erscheinungsformen von Schuldistanz dysfunktionales Unterrichtsverhalten Schulversäumnisse/ Schulabsenz aktiv/auffällig/ sichtbar/offen •stören •Neben beschäftigungen •Regelverstöße •widerständig •abwehrend •verweigernd •provozierend passiv/ unauffällig/ unsichtbar •innerer Rückzug •Passivität •träumen •abschalten Schwänzen •1 Tag •1 Stunde •absichtlich zu spät kommen •früher gehen •einzelne Fächer •einzelne Lehrer gelegentlich (1–5 Tage) regelmäßig (6–10 Tage) beständig (11–20 Tage) massiv (21–40 Tage) permanent (über 40 Tage) fragwürdig legi ti mier te Schul versäum nisse (unglaub hafte Entschuldigungen ) Kontakt zur Schule vorhanden Kontakt zur Schule abgebrochen 4 Fachliche Empfehlung Die Phasen einer „Schwänzerkarriere“ bilden die Brücke zwischen den Erscheinungsformen von Schuldistanz und ihren möglichen Ursachen. Zum Beispiel können erste Fehlzeiten durch Misserfolge bei der Erfüllung schulischer Anforderungen oder durch fortwährende Ängste ausgelöst sein. Im weiteren Verlauf von Schuldistanz bedingen sich Ursachen und Wirkungen oft wechselseitig. Hier kann eine Vielzahl von Faktoren aus dem persönlichen und sozialen Umfeld zusammenkommen und den Prozess der Abkehr von der Schule immer weiter vorantreiben. Für die unterschiedlichen Fehlzeiten gibt es u. a. folgende Gründe: Phase 1: Erste Fehlzeiten Leistungsrückstände, innerer Rückzug im Unterricht Angst vor Leistungsüberprüfungen, Bloßstellungen durch die Lehrkraft Angst vor Mitschülern (physische/psychische Gewalt, Mobbing) unangenehme Begleitemotion während der Fehlzeiten auffälligeInteressenverlagerung(z.B.PC-Spiele,Medien) Phase 2: Fehlzeiten werden ausgedehnt Verschlechterung des Lehrer-Schüler-Verhältnisses Rückzug von den Mitschülern unangenehme Begleitemotion während der Fehlzeiten Rückkehr und Testen der sozialen Beziehungen (Lehrkraft, Mitschüler) Phase 3: Chronifizierung Resignation, völliger Rückzug Suche nach alternativen Beschäftigungen während der Fehlzeiten (eventuell Delinquenz ) Freundeskreis vorwiegend aus Gleichgesinnten angenehme Begleitemotion während der Fehlzeiten (Wertewandel) Provokationen im Umfeld der Schule (Nach: Greve, N./Erdmann, J.: Schulversäumnisse aus kriminalpräventiver Sicht, in: Schul- Verwaltung Spezial: Sonderausgabe Nr. 2/2006, S. 8-10.) 5zum Umgang mit Schuldistanz in Thüringen Als anerkannt legitime Schulversäumnisse gelten neben glaubhaften Entschuldigungen des/der Personensorgeberechtigten1 insbesondere ärztliche Atteste, beispielsweise auch zur Befreiung vom Sportunterricht. Ursachen, Hintergründe und Risikofaktoren für Schuldistanz findensichaufunterschiedlichenEbenen: 1. Familiäre Ebene ■ soziale Benachteiligungen, zum Beispiel ungenügender Wohnraum, Leben in Stadtteilen mit problematischer Strukturentwicklung, größere Geschwisterzahl; Vernachlässigung, geringes Bildungsinteresse der Personensorgeberechtigten ■ psychosozialeErkrankungeninderFamilie,Arbeitslosigkeit,geringesfinanzielles Budget ■ schwach ausgeprägtes elterliches Kontrollverhalten in schulischen Angelegenheiten ■ rigider Erziehungsstil, Reproduktion negativer elterlicher Schulerfahrungen ■ einschneidende Erlebnisse im familiären Kontext, z. B. Beziehungsstress, Trennung der Eltern, Tod oder schwere Krankheit eines Personensorgeberechtigten, häusliche Gewalt, sexueller Missbrauch, Alkoholismus ■ Zurückhalten vom Schulbesuch und Duldung des Fernbleibens 2. Individuelle Ebene ■ Ängste im Zusammenhang mit schulischen Situationen wie zum Beispiel Angst vor bestimmten Leistungsanforderungen, Versagensangst, Angst vor bestimmten Mitschülern oder Lehrern ■ Ängste im Zusammenhang mit der Trennung von der Bezugsperson (meist der Mutter) beziehungsweise vom häuslichen Umfeld oder vor der Bewältigung des Schulweges 1 Personensorgeberechtigte sind die Eltern oder, in Ausnahmefällen, ein vom Familiengericht bestellter Vormund, sowie Personen, denen die Erziehung minderjähriger Schüler durch Rechtsvorschrift oder Vertrag ganz oder teilweise übertragen ist. Die Personensorge umfasst das RechtunddiePflicht,dasKindzupflegen,zuerziehen,zubeaufsichtigen,seinenAufenthaltund seinen Umgang zu bestimmen. 6 Fachliche Empfehlung ■ schwaches Selbstkonzept (Selbstwertgefühl), z. B. wird eigenes Verhalten als unbefriedigend beschrieben; geringes Zutrauen in die eigene Leistungsfähigkeit, schulische Fähigkeiten werden niedrig eingeschätzt, Schuldgefühle, Zukunft wird eher düster gesehen ■ Verstärkung und Stabilisierung abweichenden Verhaltens in Gleichaltrigengruppen oder Cliquen ■ Verbindung von Schuldistanz mit anderen delinquenten Verhaltensweisen 3. Schulische Ebene ■ negativ wahrgenommenes Schulklima, zum Beispiel durch fehlende Partizipationsmöglichkeiten ,geringerGraddesWohlbefindens,restriktiveBeziehungs-und Umgangsformen, fehlende Anerkennung ■ schlechte und gestörte Beziehungen zwischen Lehrern und Schülern ■ schlechte oder kaum vorhandene Beziehungen zwischen Lehrern und Personensorgeberechtigten ■ „unpassende“ Inhalte, Methoden und Strukturen des Unterrichts, zum Beispiel lebensferne und aus Sicht der Schüler bedeutungslose Inhalte, stark lehrerzentrierter , handlungsarmer, unstrukturierter Unterricht, fehlende Hilfestellungen ■ Widersprüchezwischenspezifischen individuellenVoraussetzungendesSchülers und den schulischen Anforderungen ■ Nichtbeachtung, Verschleppung oder Delegation individueller Problemlagen im schulischen Kontext 4. Gesellschaftliche Ebene ■ Schwierigkeiten,eineAusbildungsstelleoderAnstellungzufinden ■ Infragestellung des „Gegenwertes“ von Bildung in Regionen, wo sich soziale Schwierigkeiten (Arbeitslosigkeit, wenig anregende Angebote, niedrige Einkommen ) ballen 7zum Umgang mit Schuldistanz in Thüringen ■ Pluralität und mögliche Divergenzen zwischen Familie, Schule und Jugendlichen in den Lebensstilen und Lebensformen, Orientierungen, Werthaltungen und Normen – Rückzug und Opposition (Nach: Zurückgewinnen! Umgang mit Schuldistanz – Eine Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer, Sächsisches Staatsministerium für Kultus 2007.) Auf etliche der genannten Faktoren in den unterschiedlichen Ebenen haben Lehrer nur geringen odergarkeinenEinfluss.DieschulischenBedingungenkönnensieaktivbeeinflussen . Auf familiäre und individuelle Faktoren können und müssen sie reagieren, um den betroffenenSchülernzuhelfenundsievonderSchuldistanzabzubringen. 8 Fachliche Empfehlung II. Grundsätze zum Umgang mit Schuldistanz 1. Prävention von Schuldistanz beginnt in einem Unterrichtsalltag, der die Voraussetzungen füreinenerfolgreichenSchulbesuchschafft.DaspositivwahrgenommeneSchulklima trägt dazu bei, die Lernmotivation und Leistungsbereitschaft des Schülers zu erhöhen. 2. Warnsignalemüssenfrühzeitigwahr-undernstgenommenwerden.HäufigsindUnzufriedenheit mit der Schule und ausbleibender Lernerfolg ein Auslöser für das Fernbleiben vom Unterricht. Oft können sich schuldistanzierende Tendenzen bereits in der Grundschule zeigen. Immer sind Gründe von Schuldistanz individuell, entsprechend ist darauf zu reagieren. 3. Schulleitung und Kollegium dürfen das Auftreten von Schuldistanz nicht verdrängen. Zur Bereitschaft, sich diesem Thema zu stellen, gehört auch das Gespräch mit den Personensorgeberechtigten schuldistanzierter Kinder und Jugendlicher sowie die Motivation zur Zusammenarbeit mit ihnen. 4. Problemlösungen können in Kooperation aller Beteiligten nur dann erreicht werden, wenn die Ursachen für Schuldistanz umfassend analysiert wurden. Intervention und Maßnahmeplanung richten sich nach dem individuellen „Fall“, unter rechtzeitiger Einbeziehung relevanter Partner. 5. Alle Unterrichtsversäumnisse sind von der Schule zu dokumentieren. Die Personensorgeberechtigten werden über das unentschuldigte Fehlen informiert und auf Konsequenzen hingewiesen. Dazu gehören das Nachholen des nicht besuchten Unterrichts sowieggf.dasNacharbeitendesversäumtenStoffes. 6. DasGesprächmiteinembetroffenenSchülerkanndieHintergründedesFernbleibens klären und dabei insbesondere auf das konkrete persönliche und soziale Umfeld eingehen . Einzubeziehen sind schulische und unterrichtliche Aspekte und das Lernverhalten . 7. In besonderen Fällen von andauernder oder wiederholter Schuldistanz kann nur eine abgestimmte Zusammenarbeit zwischen der Schule, dem zuständigen Jugendamt und dem Ordnungsamt die Grundlage für erfolgreich wirkende Handlungsstrategien sein. (Nach: Zurückgewinnen! Umgang mit Schuldistanz.) 9zum Umgang mit Schuldistanz in Thüringen III. Konkrete pädagogische Maßnahmen Schuldzuweisungen und pauschale Urteile darüber, weshalb ein Schüler im Unterricht fehlt,helfennichtweiterundführenzuunreflektiertenMaßnahmen,diemeistwirkungslos bleiben. Ausgangspunkt jeder Maßnahme ist eine Analyse des Einzelfalls, weil sie hilft, Ursachen und Hintergründe des Problems zu verstehen. Zu berücksichtigen ist die Individualität des Schülers, ebenso die Variablen seiner Umwelt. Ist zwischen beiden das Gleichgewicht gestört, kommt es zu Schwierigkeiten in der Anpassung auf schulische Anforderungen . Ziel jeder Intervention muss es sein, eine Balance zwischen individuellen Kompetenzen, der Lebensumwelt und den schulischen Anforderungen (wieder) herzustellen . Das Vorgehen im Einzelfall erfordert die Kooperation und die Kommunikation des gesamten Kollegiums einer Schule. Dabei muss geklärt werden, wer welche Verantwortung übernimmt und welche Unterstützung erforderlich ist. Sinnvollerweise sollten Klassenlehrer, Beratungslehrer, ggf. Schulsozialarbeiter und Vertrauenspersonen dabei eng zusammenarbeiten . Bei der Analyse des Einzelfalls sind (in Abwesenheit des Schülers) die folgenden Fragen hilfreich: ■ Wie lange fehlt der Schüler bereits? ■ Hat das Fernbleiben abrupt eingesetzt oder gibt es einen konkreten Auslöser? ■ War das Wegbleiben absehbar? ■ Gab es bereits Fehlphasen, wenn ja, was wurde unternommen? ■ Welche persönlichkeitsrelevanten Eigenarten des Schülers sind in die Analyse einzubeziehen? ■ Wie sieht das soziale Umfeld des Schülers aus, wie seine Lebensumwelt? 10 Fachliche Empfehlung Im Gespräch mit dem Schüler sollten folgende Fragen geklärt werden: ■ Wie fühlt sich der Schüler in der Schule, in seiner Klasse, unter Mitschülern? ■ Gibt es Ängste, die beim Schulbesuch auftreten, wenn ja, wovor? ■ Welchen Zweck hat das Fernbleiben für den Schüler? ■ Wo hält er sich auf, wenn er nicht in der Schule ist? ■ Mit wem verbringt er die Zeit, wenn er dem Unterricht fernbleibt? ■ Hat er gesundheitliche Probleme? ■ Spricht der Schüler deutlich über Schulunlust? ■ Fühlt er sich überfordert oder unterfordert? ■ Zeigt er abweichendes oder delinquentes Verhalten? Im Gespräch mit dem Personensorgeberechtigten sollten folgende Fragen geklärt werden (über die Teilnahme des Schülers ist individuell zu entscheiden): ■ Wissen die Personensorgeberechtigten, dass ihr Kind unentschuldigt fehlt? ■ Wenn ja, was tun sie dagegen und welche Folgen/Konsequenzen hat das? ■ Wie erklären sich die Personensorgeberechtigten das Verhalten ihres Kindes? ■ Welche Lösungsmöglichkeiten sehen sie, was können sie dazu beitragen? ■ Welche Einstellung haben die Personensorgeberechtigten zur Schule und zum Schulbesuch? ■ Wird das Kind zu Hause angemessen versorgt? ■ Benötigen die Personensorgeberechtigten Hilfe und Beratung bei der Erziehung? ■ Welche Lösungsmöglichkeiten sehen sie, können sie zur Lösung beitragen? 11zum Umgang mit Schuldistanz in Thüringen Grundlage erfolgreicher Gespräche mit den Eltern über die Schuldistanz ihrer Kinder ist eine Kommunikation, die frei von Schuldzuweisungen ist. Dabei sollten die folgenden Aspekte besonders beachtet werden: ■ In der Einladung zum Gespräch ist auf Inhalt und Ziel sowie auf die beteiligten Personen hinzuweisen. ■ In der Vorbereitung muss geklärt sein: Was ist das Ziel? Was ist über den Schüler mitzuteilen? Welche Erwartungen gibt es an die Eltern/Sorgeberechtigten? ■ Zu achten ist auf eine ruhige, vertrauliche und ungestörte Gesprächsatmosphäre. ■ DieElternsindnichtanzuklagen,imMittelpunktstehennichtDefiziteodernegative Verhaltensweisen des Schülers. ■ Gemeinsam ist zu besprechen, welche Ursachen es für die entstandene Situation gibt und was zur Lösung des Problems beitragen kann. ■ Zu verabreden ist ein neuer Termin, um erste Wirkungen zu besprechen. HäufigverlaufendieseElterngesprächewenigzufriedenstellendundinderfürdenLehrer erwünschtenArtundWeise.BetroffeneElterngeltenoftals„schwierig“oder„uneinsichtig “. Widerstand regt sich zumeist dann, wenn sich die Erziehungspersonen belehrt fühlen oder zu einem bestimmten Verhalten oder zu bestimmten Handlungen veranlasst werden. Eltern/Sorgeberechtigte müssen sich respektiert und gleichberechtigt behandelt fühlen. Ihre Einwände sind ernst zu nehmen. Von beiden Seiten muss Interesse daran bestehen, dieGründefürgegensätzlicheAuffassungenaufzuzeigen.AnzuerkennensinddieBemühungen der Eltern, die bestehende Situation positiv zu verändern. Erfahrungsgemäß haben die Personensorgeberechtigten selbst ein starkes Interesse daran, dass das Kind die Schule regelmäßig besucht und damit wieder Normalität zurückkehrt. Beide Seiten sind sich jedoch darüber klar: Veränderungen brauchen Zeit. 12 Fachliche Empfehlung IV. Mögliche Handlungsschritte Wenn Schüler dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben, ist pädagogisches Handeln erforderlich . Dabei geht es nicht zuerst um Sanktionen, sondern um das Zurückgewinnen jedes Einzelnen. Er soll merken: auch ich bin wichtig. Wenn jedoch persönliche Beratung und pädagogische Hilfe ohne Erfolg bleiben, muss Schule alle rechtlichen Möglichkeiten in Betracht ziehen. Grundlage dafür ist eine genaue und verlässliche Dokumentation aller Fehlzeiten. Intervention und Prävention setzen voraus, dass die Schulversäumnisdaten in jeder Schule ausgewertetwerden,umfolgendeAussagentreffenzukönnen: ■ Wie viele Schüler fehlen tatsächlich? ■ Wie lange fehlen einzelne Schüler? ■ Wie lang sind einzelne Versäumnisphasen (stunden-, tage- oder wochenweise)? ■ Gibt es bestimmte Fächer, bei denen überproportional viele Schüler fehlen? ■ Fehlen diese Schüler bei bestimmten Lehrern? ■ Gibt es bestimmte Tageszeiten oder Wochentage, an denen Schüler oft fehlen? Die zusammenfassende Darstellung der Abwesenheitsdaten muss die Grundlage für eine systematische Auswertung von (insbesondere unentschuldigten) Unterrichtsversäumnissen sein. Im Rahmen der Lehrerkonferenz sind präventive Strategien zu diskutieren. Bei akutenAuffälligkeitenvoneinzelnenodermehrerenSchülern sindPräventionsmaßnahmen zu erarbeiten. Einzelne Fehlstunden sind im Zeugnis gesondert als solche auszuweisen. Eine Addition einzelner Stunden zu Fehltagen ist schulrechtlich nicht zulässig. Nachfolgende Handlungsschritte sollten bei Auftreten von Fehlzeiten umgesetzt werden: 13zum Umgang mit Schuldistanz in Thüringen 1. Gelegentliches Fehlen (1 bis 5 Tage) ■ Das Gespräch mit dem Schüler ist unmittelbar nach Auftreten der Fehlzeit zu suchen . ■ Der/die Personensorgeberechtigte/n sind durch den Klassenlehrer nach einem unentschuldigten Fehltag unmittelbar telefonisch zu informieren. Sollte eine telefonische Information nicht möglich sein, sind die Personensorgeberechtigten schriftlich zu informieren. ■ Das Telefonat ist zu dokumentieren. 2. Regelmäßiges Fehlen (6 bis 10 Tage) Sofern trotz Einleitung der unter 1. festgelegten Schritte weitere Fehlzeiten auftreten, wird folgendes Vorgehen empfohlen: ■ Bei 6 bis 10 unentschuldigten Fehltagen erhalten die Personensorgeberechtigten ein Schreiben des Klassenleiters mit konkreten Angaben darüber, wann der Schüler dem Unterricht ferngeblieben ist. Es wird auf schulrechtliche Konsequenzen hingewiesen. ■ Die Personensorgeberechtigten werden mit einem Terminvorschlag zu einem Gespräch in die Schule eingeladen, an dem auch der Beratungs- bzw. der Vertrauenslehrer der Schule teilnehmen sollten. Im Gespräch mit den Personensorgeberechtigten wird darauf hingewiesen, dass bei weiteren Fehlzeiten das örtlich zuständige Jugendamt durch die Schule informiert wird. (Ggf. wird der Schulpsychologische Dienst beteiligt.) Einen Sonderfall stellt das „verdeckte Schwänzen“ dar. In diesem Fall entschuldigen die Personensorgeberechtigten das Fernbleiben nachträglich. Sollte dies wiederholt vorkommen , oder trotz elterlicher Versicherung begründete Zweifel am angegebenen Grund der Abwesenheit vom Unterricht beziehungsweise des krankheitsbedingten Fernbleibens bestehen , kann die Schule nach § 5 Abs. 2 der Thüringer Schulordnung die Vorlage ei nes ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen. In diesem Fall sind die Personensorgeberechtigten darüber vorher zu informieren, dass die Ausstellung eines solchen Zeugnisses kostenpflichtig ist. Auch bei einer Krankheitsdauer von mehr als zehn Unterrichtstagen kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. 14 Fachliche Empfehlung Auch nach der Information an das Jugendamt bleibt die Schule in eigener Verantwortung undunterBerücksichtigungdesEinzelfallsverpflichtet,weiterhinaufdieMinimierungdes schuldistanzierenden Verhaltens hinzuwirken. 3. Beständiges Fehlen (11 bis 20 Schultage) Bei beständiger Schuldistanz ist durch den Schulleiter ein Antrag auf eine angemessene Maßnahme beim Ordnungsamt zu prüfen. Das Schreiben weist die konkret beantragte Maßnahme aus und dokumentiert alle bisher erfolglos eingeleiteten beziehungsweise durchgeführten Maßnahmen. Eine Kopie dieses Schreibens erhalten das Staatliche Schulamt und das zuständige Jugendamt. Die Entscheidung der Schule, ob die Zuführung des Schülers oder die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gegen die Personensorgeberechtigen oder gegen den Schüler beantragt wird, hängt vom Einzelfall ab: Grundsätzlich wird das Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in Verbindung mit § 59 des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) beantragt. Das Verfahren und damit auch die Anzeige des Schulleiters haben sich gegen denjenigen zu richten, der den unregelmäßigen Schulbesuch gemäß § 23 Abs. 3 und 4 ThürSchulG zu verantworten hat. ■ Bei Schülern unter 14 Jahren sind dies immer die Personensorgeberechtigten. ■ Bei Schülern zwischen 14 und 18 Jahren prüft der Schulleiter, gegen wen er die Verfahren beantragt. Im Zweifel sollte es gegen die Personensorgeberechtigten und den Jugendlichen beantragt werden. Wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Personensorgeberechtigte das Kind daran hindern, in die Schule zu gehen, richtet sich die Anzeige ausschließlich gegen die Personensorgeberechtigten. Andererseits ist die Anzeige nur gegen das Kind zu richten, wenn sich in den Vorgesprächen ergibt, dass die Personensorgeberechtigten zwar gutwillig, aber praktischohneEinflussmöglichkeitenaufdasKindoderdenJugendlichensind. ■ In jedem Fall ist dem Ordnungsamt kurz zu begründen, warum sich die Anzeige gegen die/den Personensorgeberechtigte/n und/oder den Schüler richtet. ■ Bei Schülern über 18 Jahren ist die Anzeige nur gegen diese selbst zu richten. Die Höhe der Geldbuße gegen die Personensorgeberechtigten oder den Schüler legt das Ordnungsamt fest, sie bemisst sich unter anderem nach den unentschuldigten Fehltagen. 15zum Umgang mit Schuldistanz in Thüringen Hinweis: Die zwangsweise Zuführung gemäß § 24 Abs. 1 ThürSchulG soll nur dann beantragt werden , wenn andere pädagogische Mittel, persönliche Beratung sowie die Einbeziehung des Jugendamtes ohne Erfolg blieben. Sinnvoll ist eine Zuführung nur dann, wenn diese Maßnahme geeignet erscheint, den Schüler nachhaltig dahingehend zu beeinflussen, dass er in Zukunft seine Schulpflicht erfüllt. Eine dauerhafte zwangsweise Zuführung zur Teilnahme am Unterricht wird als ungeeignet angesehen. 4. Massives bzw. permanentes Fehlen (mehr als 20 Schultage) Selbst bei massiver bzw. permanenter Schuldistanz müssen Klassenlehrer und Schulleitung alle Möglichkeiten zur Zurückgewinnung der Schüler nutzen. Dazu gehören insbesondere regelmäßig wiederkehrende Versuche der Kontaktaufnahme zum Schüler und/oder den Personensorgeberechtigten, Angebote von Unterstützungsmaßnahmen für den Schüler bzw. die Eltern sowie die regelmäßige Abstimmung mit dem Jugend- und Ordnungsamt zur Fortführung bzw. Kontrolle von eingeleiteten Maßnahmen. 16 Fachliche Empfehlung V. Rückkehrsituation eines Schülers – Verantwortung der Schule Wenn ein Schüler, der eine Zeit lang nicht im Unterricht anwesend war, in eine Klasse zurückkehrt , sollte diese Situation kooperativ vorbereitet und gestaltet werden. Der Schüler kommt möglicherweise in eine Umgebung zurück, die ein Grund für sein Scheitern war und die Rückkehr schwierig gestaltet. Wichtigstes Ziel muss es deshalb sein, ihm ein kontinuierliches underfolgreichesLernenzuermöglichenundeineLernumgebungzuschaffen,in der er sich wohlfühlt. Entscheidend ist, die Klasse frühzeitig in das Reintegrationsverfahren einzubeziehen und sie für ihre eigenen, gruppeninternen Kommunikations- und Interaktionsmuster zu sensibilisieren. Alle an diesem Integrationsprozess Beteiligten müssen, um erfolgreich zu sein, eng zusammenarbeiten . Dazu gehören neben den Schulpersonal und den Fürsorgeberechtigten auch Partner außerhalb der Schule. Die Schulleitung muss verlässlich hinter dem Reintegrationskonzept stehen und die Klassen- und Fachlehrer unterstützen. Im schulischen Alltag sind es vor allem die Klassenlehrer, die diesen Prozess steuern. Sie und die anderen Lehrkräfte sollten ein möglichst einheitliches und ermutigendes Verhalten hinsichtlich der „Wiederkehr“ des Schülers zeigen. Für die weitere pädagogische Planung müssen insbesondere die Lebensumstände des zurückkehrenden Schülers berücksichtigt werden. Letztlich sollen alle pädagogisch-praktischen Maßnahmen dazu führen, dass der Schüler sich als Person akzeptiert fühlt und wieder positive Erwartungen an den Schulbesuch knüpfen kann. Um dies zu erreichen, wird man stets einzelfallbezogene Lösungen mit allen genannten Beteiligten erarbeiten müssen. Dabei helfen: ■ Leistungsanforderungen, die den individuellen Möglichkeiten angepasst sind, ■ Erfolgserlebnisse, ■ spannungsfreie und starke Lehrer-Schüler-Beziehungen, ■ offeneundhäufigeGesprächsangebote,auchBelohnungenfürerfüllteAufgaben in der Schule und im Elternhaus. IMPRESSUM Herausgeber Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Postfach 900463 99107 Erfurt Tel.: +49 361 37-900 Fax: +49 361 37-94690 E-Mail: poststelle@tmbwk.thueringen.de www.thueringen.de/th2/tmbwk Bildnachweis Titelseite: © Janina Dierks / fotolia.com Gestaltung TMBWK, Herr Müller Druck Landesamt für Vermessung und Geoinformation Stand Februar 2013 www.tmbwk.de Herausgeber Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Postfach 900463 99107 Erfurt Tel.: +49 361 379-00 Fax: +49 361 379-4690 E-Mail: poststelle@tmbwk.thueringen.de www.thueringen.de/th2/tmbwk Schulverweigerung in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: Anlagen* Leere Seite