26.10.2018 Drucksache 6/6341Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. November 2018 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung Die Kleine Anfrage 3335 vom 19. September 2018 hat folgenden Wortlaut: Eine Selbstanzeige ist im Steuerstrafrecht ein persönlicher Strafaufhebungsgrund. Wer wirksam eine Selbstanzeige erstattet, wird nach § 371 Abgabenordnung (AO) nicht bestraft, obwohl er eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) vollendet hat. Wichtigster Grund der strafbefreienden Selbstanzeige ist die Erschließung von Steuereinnahmequellen, die dem Staat bis zur Selbstanzeige nicht bekannt waren. Die Selbstanzeige ist politisch und gesellschaftlich umstritten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Fälle von Selbstanzeigen hat es jeweils in den Jahren von 2015 bis 31. August 2018 gegeben und wie stellt sich deren regionale Verteilung in Thüringen dar? 2. In welchem Zeitraum haben die angezeigten Steuerhinterziehungen jeweils stattgefunden? 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Effektivität der strafbefreienden Selbstanzeige in Bezug auf Ausmaß und Wirkung? 4. Wie viele Steuer-CDs wurden von Thüringen gekauft und gibt es konkrete Möglichkeiten, weitere Steuer -CDs zu kaufen? Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 25. Oktober 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Bei den in den erfragten vollen Jahren eingegangenen Selbstanzeigen wurde in Thüringen nur die Anzahl der Selbstanzeigen mit Bezug zu ausländischen Kapitaleinkünften statistisch erfasst. Für das Jahr 2018 liegen diese Angaben für das I. Quartal, das II. Quartal und das III. Quartal vor. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gentele (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6341 Jahr: Anzahl der Selbstanzeigen mit Bezug zu ausländischen Kapitaleinkünften: 2015 24 2016 16 2017 12 I. bis III. Quartal 2018 3 Die Anzahl sonstiger eingegangener Selbstanzeigen wird seit dem II. Quartal 2017 aufgezeichnet. Jahr: Anzahl sonstiger Selbstanzeigen: II. bis IV. Quartal 2017 38 I. bis III. Quartal 2018 40 Außerdem wird die Zahl der nach einer Selbstanzeige eingeleiteten und im jeweiligen Jahr nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellten Strafverfahren bundesweit einheitlich statistisch erfasst. Für das Jahr 2018 liegen hierzu keine unterjährigen statistischen Auswertungen vor. Jahr: Anzahl der aufgrund einer wirksamen Selbstanzeige nach § 371 Abgabenordnung (AO) nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellten Strafverfahren: 2015 145 2016 79 2017 81 Die erbetenen Angaben zur regionalen Verteilung liegen der Landesregierung nicht vor. In Thüringen ist die Zuständigkeit für das Straf- und Bußgeldverfahren in den Finanzämtern Gera und Gotha zentralisiert. Aufzeichnungen zur Aufteilung dieser statistischen Daten auf die einzelnen Thüringer Finanzämter werden nicht geführt. Zu 2.: Statistisches Material im Sinne der Anfrage liegt der Landesregierung nicht vor. Die erbetenen Angaben können auch nicht mit einem vertretbaren Aufwand ermittelt werden. Zu 3.: Die Landesregierung hält das Rechtsinstitut der nur unter den Voraussetzungen der §§ 371, 398a AO strafbefreienden Selbstanzeige aus steuerpolitischen wie kriminalpolitischen Erwägungen für ein wirksames Instrument . Das Instrument der Selbstanzeige dient der Erschließung von sonst unentdeckt bleibenden Steuerquellen und - indem die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit ermöglicht wird - der Bekämpfung der Steuerhinterziehung . Es ist außerdem erforderlich, um den Widerspruch zwischen den im Besteuerungsverfahren bestehenden umfangreichen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten einerseits und dem anerkannten Prinzip eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens, dass niemand gezwungen werden darf, sich selbst zu belasten, andererseits aufzulösen. Zu 4.: Thüringen hat keine Steuerdaten gekauft, sondern lediglich nachträglich einen Teil der Kosten der Ankäufe durch andere Länder übernommen. Es liegen weder Kaufangebote noch Informationen darüber vor, ob anderen Ländern konkrete Kaufangebote vorliegen. Taubert Ministerin Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: