26.10.2018 Drucksache 6/6344Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. November 2018 Flexibilisierte Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst - nachgefragt Die Kleine Anfrage 3290 vom 7. September 2018 hat folgenden Wortlaut: Seit dem 1. Juli 2017 wird im Landesamt für Vermessung und Geoinformation ein neues Arbeitszeitmodell zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf erprobt. Die hierzu novellierte Dienstvereinbarung sieht vor, während der Laufzeit eine Evaluierung des Arbeitzeitmodells hinsichtlich der Kriterien - Erreichung des angestrebten Ziels der verbesserten Flexibilisierung der Arbeitszeit, - Einhaltung der Regelarbeitszeit nach Nummer 3 der Dienstvereinbarung, - Auswirkungen auf die Arbeitsergebnisse und - Akzeptanz des neuen Modells bei den Beschäftigten durchzuführen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Ergebnisse wurden durch die Evaluierung bislang erzielt (bitte je Kriterium die Teilergebnisse einschließlich Methode darstellen)? 2. Wie werden die Evaluierungsergebnisse ressortübergreifend kommuniziert, um die Flexibilisierung der Arbeitszeiten für Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst im Freistaat Thüringen weiter voranzutreiben ? 3. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung ressortübergreifend, damit die Kann-Bestimmung zur Führung von Langzeitarbeitskonten bei Beamten gemäß § 15 Thüringer Arbeitszeitverordnung und Tarifangestellten gemäß § 10 Abs. 6 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder bei möglichst vielen Landesbehörden im Freistaat umgesetzt wird und welche potenziellen Auswirkungen auf das Personalmarketing in der Thüringer öffentlichen Verwaltung verbindet sie damit? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 26. Oktober 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das im Landesamt für Vermessung und Geoinformation zum 1. Juni 2017 eingeführte Arbeitszeitmodell hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Eine Evaluierung hat daher noch nicht stattgefunden. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6344 Zu 3.: Die Möglichkeit, flexible Arbeitszeitmodelle nutzen zu können, wird für viele Bedienstete immer wichtiger. Sie können dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen für die Bediensteten attraktiver zu gestalten, das Personalmarketing in der Thüringer Landesverwaltung positiv zu beeinflussen und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Dienstherr und Arbeitgeber zu erhöhen. Die Thüringer Arbeitszeitverordnung, der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder und ergänzende Regelungen, wie beispielsweise zu Sabatical und Telearbeit, eröffnen den Bediensteten eine Vielzahl von Möglichkeiten, ihre Arbeitszeit flexibel zu gestalten und damit Beruf und Familie immer besser miteinander in Einklang zu bringen. Auch Langzeitkonten bieten für Bedienstete neue Chancen: Gerade in der Familienphase, wo Zeit- und Geldbedarf gleichermaßen ansteigen, eröffnen diese nach einer entsprechenden Ansparung die Möglichkeit , phasenweise weniger zu arbeiten, ohne auf Einkommen verzichten zu müssen. Langzeitkonten bieten daher eine flexible Arbeitszeitgestaltung über den Lebenslauf der Bediensteten (Kinderbetreuung, Weiterbildung , Pflege von Angehörigen oder vorzeitiger Ausstieg aus Erwerbsleben) hinweg. Die in der Thüringer Arbeitszeitverordnung und im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder hierzu enthaltenen Regelungen sind unterschiedlich ausgestaltet. So haben zum Beispiel die Tarifvertragsparteien kollektivrechtliche Regelungen für die Errichtung eines Langzeitkontos für nicht erforderlich gehalten. Stattdessen handelt es sich um eine individualrechtliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten . Auch die Thüringer Arbeitszeitverordnung, die für die Führung von Langzeitkonten der Beamten konkrete Regelungen enthält, ist ausreichend offen gehalten und ermöglicht den Dienststellen eine Ausgestaltung nach den individuellen Bedingungen und Erfordernissen. Weitergehende Maßnahmen zur Einrichtung von Langzeitkonten werden daher als nicht erforderlich erachtet. Keller Ministerin Flexibilisierte Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: