26.10.2018 Drucksache 6/6345Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. November 2018 Straßenbauliche Infrastruktur zwischen Sömmerda Ortsteil Leubingen und der Gemeinde Griefstedt Die Kleine Anfrage 3331 vom 18. September 2018 hat folgenden Wortlaut: Der landwirtschaftliche Verbindungsweg zwischen dem zu Sömmerda gehörenden Ortsteil Leubingen, ab zweigend von der Straße nach Kölleda (Höhe Kölledaer Straße 28, 99610 Leubingen, Landesstraße 1051) und der Gemeinde Griefstedt wurde vor einiger Zeit asphaltiert und mit mittlerweile verblassten Fahrbahn markierungen versehen. Derzeit wird diese Straße von vielen Ortskundigen als Abkürzung zwischen der Ortschaft Leubingen und der Gemeinde Griefstedt genutzt, obwohl diese zur Zeit nicht für die Benutzung durch alle Verkehrsteilnehmer zugelassen ist. Ich frage die Landesregierung: 1. Weshalb und wann wurde der gegenständliche landwirtschaftliche Verbindungsweg zwischen Leubin gen und der Gemeinde Griefstedt asphaltiert und welchen verkehrsrechtlichen Status hat dieser Ver bindungsweg derzeit? 2. Hat die Landesregierung darüber Kenntnis, welche Behörde diese Baumaßnahme genehmigte und durch wen diese Maßnahme beantragt wurde und wie hoch die durch die Baumaßnahme verursachten Kos ten waren (bitte nach Jahresscheiben, Kostenstellen, Kostenarten und Haushaltsstellen aufschlüsseln)? Falls die Landesregierung drüber keine Kenntnisse hat, weshalb nicht? 3. Hat die Landesregierung darüber Kenntnis, aus welchen Gründen der besagte Verbindungsweg nicht für die Benutzung durch alle Verkehrsteilnehmer zugelassen ist? Falls nicht, warum nicht? 4. Hat die Landesregierung darüber Kenntnis, wann und auf welcher Grundlage die gegenständliche Ver bindungsstraße für alle Verkehrsteilnehmer zugelassen werden soll? Falls nicht, warum nicht? 5. Wie oft und wann wurden auf dem gegenständlichen Verbindungsweg seit der Asphaltierung der Straße Verkehrskontrollen durch die Landespolizei Thüringen durchgeführt und welche Gesetzesverstöße wur den dabei festgestellt (bitte nach Jahresscheiben und Verstößen aufschlüsseln)? 6. Wie viel Kohlenstoffdioxidausstoß kann eingespart werden, wenn diese Straße auch für die normalen Verkehrsteilnehmer freigegeben wird und die Berufspendler diese Abkürzung nutzen können? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6345 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 26. Oktober 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Bei dem genannten Verbindungsweg handelt es sich um einen Wirtschaftsweg. Die in diesem Bereich ur sprünglich verlaufende Landstraße II. Ordnung Nr. 134 wurde im Jahre 1983 eingezogen und zurückgebaut. Der Wirtschaftsweg, der vom Ende der Landesstraße (L) 2134 hinter dem Bahnübergang am Ortsausgang Griefstedt weiter nach Leubingen führt und auf die L 1051 mündet, wurde in den 1990er Jahren als Um leitungsstrecke für eine Straßenbaumaßnahme genutzt und in diesem Zusammenhang lediglich punktuell durch das zuständige Straßenbauamt instand gesetzt. Über andere zuvor erfolgte Ausbaumaßnahmen an diesem Weg liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Obwohl der Wirtschaftsweg ausschließlich für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben war, wurde er wi derrechtlich genutzt, dass heißt es bestand offenkundig ein öffentliches Interesse am Erhalt beziehungs weise der Wiederherstellung dieser Verbindung. Aufgrund dessen wurde die Wegeverbindung im Einver nehmen mit den beteiligten Gemeinden zum 1. März 2013 zur L 2134 umgestuft, blieb aber weiterhin für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Für den Ausbau der Straße wurde ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Der für das Ausbauvorha ben erforderliche Planfeststellungsbeschluss wurde am 7. April 2016 erlassen. Das Verbot der Nutzung der Landesstraße durch den öffentlichen Verkehr wird mit Realisierung des Ausbaus hinfällig. Zu 2.: Wann und durch wen der in Frage 1 genannte Wirtschaftsweg vor dem Jahr 1990 gebaut beziehungsweise ausgebaut wurde, ist der Landesregierung nicht bekannt. Zu 3.: Der vorhandene Weg entspricht weder im Querschnitt noch in der Linienführung den in den Regelwerken enthaltenen Anforderungen. Somit kann im derzeitigen Ausbauzustand aus Verkehrssicherheitsgründen öf fentlicher Verkehr nicht zugelassen werden. Zu 4.: Erst nach dem planfestgestellten Ausbau der Strecke kann diese für den öffentlichen Verkehr freigegeben werden. Innerhalb bisheriger Haushaltspläne, einschließlich Doppelhaushalt für die Jahre 2018/2019, konn te der hierfür erforderliche Finanzierungsbedarf von circa 3,5 Millionen Euro nicht untersetzt werden. Im Entwurf des Landesstraßenbedarfsplans ist der Ausbau der L 2134 als Um und Ausbauvorhaben im Zeit raum von 2021 bis 2030 vorgesehen. Zu 5.: Die Straßenverbindung zwischen Sömmerda, Ortsteil Leubingen und Griefstedt ist in beide Fahrtrichtun gen mit dem Zeichen 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" und dem Zusatzzeichen "landwirtschaftlicher Ver kehr frei" ausgeschildert. Die Missachtung dieser Beschilderung stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar und kann gemäß dem Tat bestandskatalog je nach Fahrzeugart mit einem Verwarnungsgeld bis zu 20 Euro geahndet werden. Verkehrskontrollen gehören zum "Tagesgeschäft" der Thüringer Polizei. Grundsätzlich werden Verkehrsüber wachungsmaßnahmen nicht recherchefähig erfasst. Im Rahmen der Recherche konnten für das Jahr 2018 fünf Verkehrskontrollen auf dem in Rede stehenden Verbindungsweg eruiert werden. Dabei wurden insge samt 35 Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften geahndet. Zu 6.: Der Landesregierung ist eine Beantwortung der Frage nicht möglich, da ihr die für eine entsprechende Be rechnung notwendigen Datengrundlagen nicht vorliegen. Keller Ministerin Straßenbauliche Infrastruktur zwischen Sömmerda Ortsteil Leubingen und der Gemeinde Griefstedt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: