27.05.2015 Drucksache 6/637Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 3. Juni 2015 Ausweisung Jenas als "Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt" Die Kleine Anfrage 257 vom 10. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Am 5. März 2015 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung beschlossen. Aller Voraussicht nach tritt das Gesetz am 1. Juni 2015 in Kraft. Die Voraussetzung für die Anwendung der sogenannten Mietpreisbremse ist der Erlass von Rechtsverordnungen durch die Länder. Erst wenn die Thüringer Landesregierung Städte und Gemeinden als "Gebiet mit angespannten Wohnungsmarkt" ausweist, kann das Gesetz zur Wirkung kommen. In der Begründung zum Regelungsbedarf des Gesetzes wird unter anderem die Stadt Jena herangezogen . Hier beträgt die Abweichung zwischen der Vergleichsmiete des Mietspiegels und der Angebotsmiete 30 Prozent. Ich frage die Landesregierung: 1. Plant die Landesregierung die Ausweisung der Stadt Jena als "Gebiet mit angespannten Wohnungsmarkt" nach § 558 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und wenn nein, welche Gründe liegen dafür vor? 2. Wann soll die diesbezügliche Rechtsverordnung erlassen werden? 3. Plant die Landesregierung weitere Rechtsverordnungen nach § 558 Abs. 3 BGB für andere Thüringer Gemeinden und Städte zu erlassen? 4. Welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung, um den Wohnungsmarkt in Jena und anderen Thüringer Gemeinden zu entspannen? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 26. Mai 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Mit der Unterzeichnung des "Bündnisses für Gutes Wohnen in Thüringen" im Juni 2014 wurden zwischen den Bündnispartnern, u. a. auch der Stadt Jena, verschiedene Maßnahmen festgelegt, um eine Entspannung des Wohnungsmarkts und die Sicherung fairer Teilhabechancen für alle Bewohner zu erreichen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matschie (SPD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/637 Die Landesregierung steht daher der Einführung einer Mietpreisbremse grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber , wenn es den Wunsch aus den Kommunen gibt. Aus diesem Grunde werde ich hierzu in den kommenden Wochen ein Gespräch mit den Oberbürgermeistern der Städte Erfurt, Weimar und Jena führen. Im Rahmen dieses Gesprächs soll über eine mögliche Einführung der Mietpreisbremse beraten werden. Zu 2. und 3.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 4.: Mit dem "Bündnis für Gutes Wohnen in Thüringen" wurde ein Katalog von Maßnahmen erarbeitet, die aus Sicht der Landesregierung und den am Bündnis beteiligten Kommunen, unter anderem auch der Stadt Jena, geeignet erscheinen, um der dortigen Wohnungsmarktsituation gerecht zu werden. Der Wortlaut der Vereinbarung "Bündnis für Gutes Wohnen in Thüringen" kann auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft als Medieninformation abgerufen werden. Neben den bereits am Bündnis beteiligten Kommunen sind weitere Kommunen Thüringens eingeladen, dem "Bündnis für gutes Wohnen in Thüringen" beizutreten. Gegebenenfalls weiter erforderliche Maßnahmen sollen nach der Evaluierung der Maßnahmen des "Bündnisses für Gutes Wohnen in Thüringen" zum Ende des Jahres 2015 geprüft werden. Keller Ministerin