05.11.2018 Drucksache 6/6380Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 13. November 2018 Menschen mit Behinderung im Arbeitsmarkt Die Kleine Anfrage 3313 vom 12. September 2018 hat folgenden Wortlaut: Die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderung ist nach wie vor mit 15 Prozent sehr hoch. Behinderte gelten als Verlierer am Arbeitsmarkt. Arbeitgeber sind jedoch nach § 154 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung zu besetzen . Dabei gibt es ein Gefälle: größere Betriebe erreichen diesen Besetzungsgrad von fünf Prozent eher als kleinere und mittlere Unternehmen. Dort tendiert die Besetzungsquote eher in Richtung zwei bis drei Prozent. Für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz muss der Arbeitgeber eine Ausgleichsabgabe entrichten (§ 160 SGB IX). In der Praxis bedeutet das ein Schlupfloch für Arbeitgeber, sich von dieser Pflicht befreien zu können, indem häufig statt der Besetzung eines Pflichtarbeitsplatzes durch einen Menschen mit Behinderung die Ausgleichsabgabe bezahlt wird, was gegen den § 154 SGB IX verstößt. Der Grund liegt im besonderen Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Menschen mit Behinderung sind nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen arbeitslos? Wie hoch ist die Quote nach Kenntnis der Landesregierung im Bundesvergleich? 2. Wie viele Betriebe in Thüringen beschäftigen Menschen mit Behinderung? Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung die Quote im Bundesvergleich? 3. Wie viele Betriebe in Thüringen mussten die Ausgleichsabgabe nach § 160 SGB IX entrichten? Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung die Quote im Bundesvergleich? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 2. November 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Beantwortung erfolgt auf Grundlage von Datenauswertungen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die aktuellsten verfügbaren Daten für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sind von 2016. Nähere Informationen zur Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen sind im Internet* abrufbar. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gentele (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6380 Zu 1.: In Thüringen gab es im September 2018 4.758 arbeitslose schwerbehinderte Menschen. Das waren 8,2 Prozent aller Arbeitslosen. Bundesweit lag die Quote bei 6,8 Prozent. Zu 2.: Im Jahr 2016 haben in Thüringen 4.595 Arbeitgeber behinderte Menschen beschäftigt. Bei diesen Arbeitgebern gab es 464.165 zu zählende Arbeitsplätze; 20.620 davon waren mit schwerbehinderten Menschen besetzt. Das ergibt eine Ist-Quote von 4,4 Prozent. Im Bundesdurchschnitt lag diese Quote im Jahr 2016 bei 4,7 Prozent. Zu 3.: Bei den 4.595 Arbeitgebern in Thüringen, die 2016 behinderte Menschen beschäftigten, gab es ein Beschäftigungssoll von 21.957 behinderten Personen. Tatsächlich beschäftigt wurden 20.620 behinderte Menschen . Das Soll wurde somit zu 94 Prozent erreicht. Für 1.337 Stellen war die Ausgleichsabgabe zu zahlen. Unter Berücksichtigung der in der Vorbemerkung dargestellten Datenlage ist nur eine Angabe der Stellen möglich. Im Bundesdurchschnitt wurden im Jahr 2016 96,7 Prozent der Pflichtarbeitsplätze durch die Arbeitgeber besetzt. Werner Ministerin Endnote: * Vergleiche https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Beschaeftigung/Beschaeftigung -schwerbehinderter-Menschen/Beschaeftigung-schwerbehinderter-Menschen-Nav.html. Menschen mit Behinderung im Arbeitsmarkt Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Endnote: