21.05.2015 Drucksache 6/639Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. Juni 2015 Mittelverteilung nach dem Modell KLUG-Thüringen-2012 Die Kleine Anfrage 250 vom 26. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Die am 26. Juni 2014 dem Thüringer Landtag durch den damaligen Thüringer Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Christoph Matschie (SPD), vorgestellte "Hochschulstrategie Thüringen 2020" favorisiert noch das Mittelverteilungsmodell KLUG-Thüringen-2012. Bei dem Modell handelt es sich um ein im Wesentlichen über verschiedene, die Belastungen der Hochschulen sowie die gesetzlich vorgegebenen Leistungsbereiche abbildende Indikatoren gesteuertes sogenanntes "Drei-Säulen-Modell", das aus einem "Grundbudget ", dem "Leistungsbudget" und einem "Allgemein-, Gestaltungs- und Innovationsbudget" besteht. Drei Jahre nach dessen Einführung in Thüringen bzw. wenige Monate nach der Vorstellung der Hochschulstrategie Thüringen 2020 möchte der nunmehr zuständige Minister Wolfgang Tiefensee (ebenfalls SPD) Verlautbarungen zufolge das Mittelverteilungsmodell KLUG-Thüringen-2012 zum 31. Dezember 2015 auslaufen lassen und durch ein neues Verteilungsmodell ersetzen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie wurden im Jahr 2014 die Mittel des "Allgemein-, Gestaltungs- und Innovationsbudgets" in Höhe von 18,5 Millionen Euro vom Wissenschaftsministerium auf die einzelnen Hochschulen verteilt? Welche Maßnahmen wurden konkret finanziert (bitte einzeln aufführen)? 2. Welche Mittel sind bislang im Jahr 2015 aus dem "Allgemein-, Gestaltungs- und Innovationsbudget" an die einzelnen Hochschulen für welche Maßnahmen geflossen (bitte einzeln aufführen)? 3. Wie hoch war bzw. ist die Steigerung der in der Rahmenvereinbarung III festgelegten Mittel gegenüber der Rahmenvereinbarung II? Ist eine Steigerung bei der Rahmenvereinbarung IV gegenüber der Rahmenvereinbarung llI geplant? Wenn ja, wie hoch ist diese? 4. Wie hoch sind die derzeitigen Rücklagen der Thüringer Hochschulen sowie des Universitätsklinikums Jena (bitte einzeln aufführen)? 5. Welche Hochschulen waren im Rahmen des Mittelverteilungsmodells KLUG-Thüringen-2012 bislang von den in diesem Mittelverteilungsmodell festgelegten "Mindest- und Kappungsgrenzen" betroffen? Welche Hochschule musste auf dieser Grundlage "Verluste" in welcher Höhe ausgleichen und bei welcher Hochschule wurden "Gewinne" in welcher Höhe begrenzt? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Voigt (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/639 Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. Mai 2015 wie folgt beantwortet: Einleitend möchte ich - auch unter Bezug auf meine Ausführungen zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 240 - erneut festhalten, dass bereits in der Hochschulstrategie Thüringen 2020 festgelegt wurde, dass "zur Gewährleistung der weiteren Profilierung der einzelnen Thüringer Hochschulen und vor dem Ziel, die Thüringer Hochschullandschaft als Gesamtsystem fortzuentwickeln, eine Umstellung der Finanzierung hin zu struktur- und profilbildenden sowie qualitätsorientierten hochschulspezifischen Vereinbarungen (Hochschulfinanzierungsverträge ) geplant" ist (Abschnitt 4.13, letzter Absatz). Insofern wurde in der Hochschulstrategie das bestehende Mittelverteilungsmodell KLUG dargestellt, es war aber bereits seine Ablösung ab dem Jahr 2016 vorgesehen. Zu 1.: Das "Allgemein-, Gestaltungs- und Innovationsbudget" des Jahres 2014 in Höhe von insgesamt 18,5 Millionen Euro gliedert sich wie folgt: • Allgemeiner Leistungsfonds: 10 Millionen Euro • Ausgleichsfonds: 2,5 Millionen Euro • Struktur- und Gestaltungsfonds: 6 Millionen Euro Diese Mittel werden vom Ministerium bewirtschaftet und den Hochschulen für konkrete Vorhaben zugewiesen bzw. für den gemeinsamen Hochschulbereich verwendet. Die Anlagen 1 bis 3 geben einen Überblick, welche Maßnahmen an welcher Hochschule und mit welchem Mittelvolumen im Jahr 2014 aus den drei Budgets unterstützt wurden. Zu 2.: Eine Auszahlung von Mitteln für vereinbarte und zugesagte Maßnahmen des "Allgemein-, Gestaltungs- und Innovationsbudgets" im Jahr 2015 erfolgte bisher für folgende Maßnahmen: • Friedrich-Schiller-Universität Jena (als Koordinator): "Einführung eines neuen ERP-Systems an den Thüringer Hochschulen - Vorprojektphase" in Höhe von 732.200 Euro • Friedrich-Schiller-Universität Jena (als Koordinator): "Thüringer Kompetenznetzwerk Gleichstellung" in Höhe von 25.000 Euro • Technische Universität Ilmenau (als Koordinator): "Migration von thoska-Classic auf DESFire (Karten, Leseeinrichtungen, Sicherheitskonzept)" in Höhe von 400.000 Euro Zu 3.: Der Steigerungsbetrag der in der Rahmenvereinbarung III vereinbarten Mittel gegenüber der Rahmenvereinbarung II beläuft sich auf insgesamt 89,2 Millionen Euro Landesmittel. Die Landesregierung beabsichtigt , die landesfinanzierte Finanzerstattung mit der Rahmenvereinbarung IV zu erhöhen. Die Planzahlen der Rahmenvereinbarung IV sollen ihre Berücksichtigung im Haushaltsaufstellungsverfahren für den Doppelhaushalt 2016/2017 finden. Die Verhandlungen dazu laufen noch. Zu 4.: In der Anlage 4 werden für die Thüringer Hochschulen die kameralen Ausgabereste zum Stand 31. Dezember 2014 ausgewiesen. Für das Universitätsklinikum Jena beläuft sich der Gesamtbetrag "Rücklagen" zum Stand 31. Dezember 2013 auf 31.599.679,21 Euro. Er setzt sich aus der Kapitalrücklage in Höhe von 21.746.914,32 Euro und aus der Gewinnrücklage in Höhe von 9.852.764,89 Euro zusammen. Zu 5.: Das Mittelverteilungsmodell KLUG-Thüringen 2012 enthält auf der einen Seite "Mindestgrenzen", die Abweichungen nach unten und damit "Verluste" begrenzen und auf der anderen Seite "Kappungsgrenzen", die Abweichungen nach oben und damit "Gewinne" begrenzen. Die Mindestgrenzen erhöhen auf der einen Seite die Planungssicherheit für den gesamten Hochschulbereich, während die Kappungsgrenzen auf der anderen Seite die Finanzierbarkeit der sich aus den Mindestgrenzen ergebenden "Ausgleichspflichten" in einem "gedeckelten" Gesamtbudget-KLUG sicherstellen. 3 Drucksache 6/639Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Sich rechnerisch aufgrund der Mindestgrenzen ergebende "Verluste" bzw. aufgrund der Kappungsgrenzen ergebende "Gewinne" einzelner Hochschulen werden aus dem Ausgleichsfonds des Allgemein-, Gestaltungs - und Innovationsbudgets gezahlt bzw. an dieses abgeführt. In der Anlage 5 sind für die Jahre 2012 bis 2014 die Hochschulen und die Beträge ausgewiesen, die aufgrund der Mindestgrenze aus dem Ausgleichsfonds gezahlt bzw. aufgrund der Kappungsgrenze in den Ausgleichsfonds eingezahlt wurden. Tiefensee Minister Anlagen*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. TMWWDG Anlage 1 (zu Antwort auf Frage 1): Übersicht über die Vorhaben und Maßnahmen, die aus dem Allgemeinen Leistungsfonds des Allgemein-, Gestaltungs- und Innovationsbugdgets im Jahr 2014 unterstützt wurden sowie Angaben zur jeweiligen Förderhöhe. 2014 I. Allgemeiner Leistungsfonds - Ansatz 10.000.000,00 1. Titelgruppe 80 - Sonstige Ausgaben für hochschulübergreifende Zwec 4.920.157,50 darunter für Hochschuldatenverarbeitung 4.007.699,50 Verwaltungskostenerstattung für die Deutsch-Französiche Hochschule 35.958,00 gemeinsamer Bibliotheksverbund 876.500,00 2. Mittel für Auszubildende 1.720.700,00 darunter für: Universität Erfurt 106.800,00 Technische Universität Ilmenau 502.900,00 Friedrich-Schiller Universität Jena 700.900,00 Bauhaus-Universität Weimar 246.800,00 Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar 20.500,00 Fachhochschule Erfurt 86.300,00 Ernst Abbe Hochschule Jena 14.100,00 Hochschule Nordhausen 0,00 Fachhochschule Schmalkalden 42.400,00 3. Mittel für die Weiterbeschäftigung von Auszubildenden 935.500,00 darunter für: Universität Erfurt 87.500,00 Technische Universität Ilmenau 307.700,00 Friedrich-Schiller Universität Jena 369.500,00 Bauhaus-Universität Weimar 94.700,00 Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar 0,00 Fachhochschule Erfurt 56.700,00 Ernst Abbe Hochschule Jena 19.400,00 Hochschule Nordhausen 0,00 Fachhochschule Schmalkalden 0,00 4. Rektorfonds 8.000,00 darunter für: Universität Erfurt 1.000,00 Technische Universität Ilmenau 1.000,00 Friedrich-Schiller Universität Jena 1.200,00 Bauhaus-Universität Weimar 1.000,00 Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar 1.000,00 Fachhochschule Erfurt 700,00 Ernst Abbe Hochschule Jena 700,00 Hochschule Nordhausen 700,00 Fachhochschule Schmalkalden 700,00 5. Kofinanzierung Bund-Länder-Programme 1.128.881,82 (nicht auf die Hochschulen aufteilbar) Summe 8.713.239,32 Restbetrag* 1.286.760,68 * Verwendung für Deckung des Mehrbedarfs im Ausgleichsfonds TMWWDG Anlage 2 (zu Antwort auf Frage 1): Übersicht über die Ausgaben bzw. Einnahmen, die aus dem Ausgleichsfonds des Allgemein-, Gestaltungs- und Innovationsbudgets im Jahr 2014 gezahlt bzw. vereinnahmt wurden, unterteilt nach Einnahmen und Ausgaben aufgrund der vereinbarten Mindest- und Kappungsgrenzen sowie aufgrund der Vereinbarungen zum Versorgungsausgabenausgleich. 2014 II. Ausgleichsfonds - Ansatz 2.500.000,00 1. Ausgleich KLUG 4.380.204,00 darunter für: Universität Erfurt 193.270,00 Technische Universität Ilmenau 2.297.570,00 Friedrich-Schiller Universität Jena -894.507,00 Bauhaus-Universität Weimar 3.312.843,00 Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar -1.246.545,00 Fachhochschule Erfurt 327.735,00 Ernst Abbe Hochschule Jena 209.507,00 Hochschule Nordhausen -502.873,00 Fachhochschule Schmalkalden 683.204,00 2. Ausgleich Versorgungsausgaben -76.333,54 darunter für: Universität Erfurt -257.566,66 Technische Universität Ilmenau -987.421,62 Friedrich-Schiller Universität Jena 19.476,54 Bauhaus-Universität Weimar -204.457,14 Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar 346.086,40 Fachhochschule Erfurt 630.696,39 Ernst Abbe Hochschule Jena 416.852,70 Hochschule Nordhausen -180.523,62 Fachhochschule Schmalkalden 140.523,47 Summe 4.303.870,46 Mehrbedarf* -1.880.204,00 * Die über dem Ansatz liegende Ausgleichszahlung i. H. v. 1.880.204 € (Mehrbedarf) wurde anteilig i. H. v. 1.286.761 € aus den Restmitteln des Allgemeinen Leistungsfonds und i. H. v. 593.443 € aus Restmitteln des Struktur- und Gestaltungsfonds gedeckt. TMWWDG Anlage 3 ( zu Antwort auf Frage 1): Übersicht über die Vorhaben und Maßnahmen, die aus dem Struktur- und Gestaltungsfonds des Allgemein-, Gestaltungs- und Innovationsbudgets im Jahr 2014 unterstützt wurden sowie Angaben zur jeweiligen Förderhöhe. III. Struktur- und Gestaltungsfonds - Ansatz 6.000.000,00 zuzüglich Reste aus Vorjahren 3.238.133,98 zuzüglich Rückzahlungen 5.337,80 abzüglich Mehrbedarf Ausgleichsfonds -593.443,00 in 2014 verfügbar 8.650.028,78 1. Gemeinsame Kooperationsprojekte (jeweils an koordinierende Hochschule zugewiesen) 973.662,50 Patentwesen - Technische Universität Ilmenau 250.000,00 Gründernetzwerk - Friedrich-Schiller Universitä Jena 250.000,00 Thüringer Koordinierungsstelle Naturwissenschaft und Technik (Thüko) - Technische Universität Ilmenau 100.000,00 Beteiligungen Thüringer Hochschulen an Forschungs- und Bildungsmessen - Friedrich-Schiller Universität Jena 150.000,00 Unterstützung Thüringer Hochschulen bei der Einwerbung von Mitteln Europäischer und Internationaler Projekte - Friedrich-Schiller Universität Jena 115.000,00 Thüringer Kompetenznetzwerk Gleichstellung - Friedrich-Schiller Universität Jena 108.662,50 2. Ausgleich für strukturbedingte Besonderheiten 1.500.000,00 darunter für: Universität Erfurt - Strukturzuschuss für die Katholische Fakultät 300.000,00 Bauhaus-Universität Weimar - Nachteilsausgleich für künstlerische und gestalterische Fächer im Modell KLUG 500.000,00 Fachhochschule Erfurt 200.000,00 Ernst Abbe Hochschule Jena 200.000,00 Hochschule Nordhausen 150.000,00 Fachhochschule Schmalkalden 150.000,00 3. Unterstützung der angewandten Forschung an Fachhochschulen 250.000,00 darunter für: Fachhochschule Erfurt 90.400,00 Ernst Abbe Hochschule Jena 82.100,00 Hochschule Nordhausen 32.800,00 Fachhochschule Schmalkalden 44.700,00 4. Unterstützung künstlerischer und gestalterischer Entwicklungsvorhaben 249.775,46 darunter für: Bauhaus-Universität Weimar 124.775,46 Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar 125.000,00 5. Förderung von Forschungsinfrastruktur/-geräten 1.450.000,00 darunter für: Max-Weber-Kolleg - Universität Erfurt 500.000,00 Thüringer Innovationszentrum Mobilität - Technischen Universität Ilmenau 950.000,00 2014 TMWWDG 6. Kooperative Promotionen an Fachhochschulen 500.000,00 darunter für: Fachhochschule Erfurt 150.000,00 Ernst Abbe Hochschule Jena 150.000,00 Hochschule Nordhausen 100.000,00 Fachhochschule Schmalkalden 100.000,00 7. Förderung von Projekten/Maßnahmen zur Internationalisierung 199.900,00 darunter für: Universität Erfurt 17.000,00 Technische Universität Ilmenau 32.000,00 Friedrich-Schiller Universität Jena 82.600,00 Bauhaus-Universität Weimar 33.500,00 Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar 7.100,00 Fachhochschule Erfurt 4.400,00 Ernst Abbe Hochschule Jena 7.900,00 Hochschule Nordhausen 7.300,00 Fachhochschule Schmalkalden 8.100,00 8. Unterstützung von Inklusionsprojekten/-maßnahmen 100.100,00 darunter für: Universität Erfurt 9.900,00 Technische Universität Ilmenau 16.300,00 Friedrich-Schiller Universität Jena 40.800,00 Bauhaus-Universität Weimar 10.900,00 Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar 3.700,00 Fachhochschule Erfurt 6.700,00 Ernst Abbe Hochschule Jena 6.000,00 Hochschule Nordhausen 2.500,00 Fachhochschule Schmalkalden 3.300,00 9. Förderung zusätzlicher Projekte entsprechend der Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen 260.800,00 darunter für: Projekt "Rechtsextremismus" - Friedrich-Schiller Universität Jena 55.000,00 Förderung des gemeinsamen Zentrums für Polen-Studien - FriedrichSchiller Universität Jena 19.500,00 Förderung der Meisterkurse und Wettbewerbe - Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar 165.000,00 Förderung der Vorprojektphase "Einführung eines neuen ERP-Systems an den Thüringer Hochschulen" - Friedrich-Schiller Universität Jena 21.300,00 TMWWDG 10. Förderung weiterer hochschulpolitisch gewünschter sowie innovativer Projekte 1.016.247,20 darunter für: Erstattung von Personalkosten für die forstwirtschaftliche Ausbildung - Fachhochschule Erfurt 400.000,00 Unterstützung "Studienzentrum Erfurt" - Freidrich-Schiller Universität Jena 45.677,16 Kosten für Broschüren (u. a. Studien- und Berufswahl) - TMWWDG 6.540,78 Erstattung von Kosten für die Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Teilnahme am Dialogorientierten Serviceverfahren (verschiedene Hochschulen) 47.589,60 Unterstützung der Doktorandenschule des Imre Kertész Kollegs Jena - Friedrich-Schiller-Universität Jena 112.500,00 Förderung eines Verbundantrags "Erstellen einer MOOC-Plattform für die Thüringer Hochschulen und Produktion von MOOCs durch Thüringer Hochschulen" - Friedrich-Schiller Universität Jena als Koordinator 326.000,00 Unterstützung des Internationalen Symposiums "Ausbildung Jüdischer Kantoren: Geschichte, Standorte, Perspektiven" - Hochschule für Musik 15.000,00 Unterstützung zur Behebung der Schäden durch eine Wasserhavarie in der Bibliothek - Bauhaus-Universität Weimar 12.339,66 Gutachten der HIS DZHW GmbH Hochschulentwicklung zur "Reorganisation der wissenschaftlichen Bibliotheken des Landes Thüringen" - TMWWDG 47.600,00 Finanzielle Unterstützung des LEONARDO-Büro Thüringen - Technische Universität Ilmenau 3.000,00 11. Anteiliger Ausgleich für die von den Hochschulen zu tragenden Erhöhungen der W2-Grundbesoldung aufgrund der Änderung des Besoldungsgesetzes 505.657,99 darunter für: Universität Erfurt 12.892,59 Technische Universität Ilmenau 0,00 Friedrich-Schiller Universität Jena 0,00 Bauhaus-Universität Weimar 0,00 Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar 16.442,89 Fachhochschule Erfurt 106.512,40 Ernst Abbe Hochschule Jena 179.238,64 Hochschule Nordhausen 93.900,36 Fachhochschule Schmalkalden 96.671,11 Summe 7.006.143,15 Restbetrag* 1.643.885,63 * Restbetrag wurde als Ausgaberest 2014 angemeldet. TMWWDG 23.04.2015 Anlage 4 (zu Antwort auf Frage 4): Überblick über die kameralen Ausgabereste der Thüringer Hochschulen zum Stand 31.12.2014 Hochschule Ausgabereste kameral* aus Vorjahr zum Stand 31.12.2014 - Landesmitteln RV III - Ausgaberste kameral * aus Vorjahr zum Stand 31.12.2014 - HSP- 2020-Mittel - Ausgabereste kameral* aus Vorjahr zum Stand 31.12.2014 - gesamt - (Landesmitteln RV III u. HSP- 2020-Mittel) Universität Erfurt 8.343.839 3.943.461 12.287.300 Techinsche Universität Ilmenau 4.137.287 1.436.847 5.574.134 Friedrich-Schiller-Universität Jena 9.947.080 1.770.220 11.717.300 Bauhaus-Universität Weimar 11.666.678 3.110.103 14.776.781 Hochschule für Musik "Franz Liszt" Weimar 943.636 870.724 1.814.360 Fachhochschule Erfurt 3.127.260 730.107 3.857.367 Ernst-Abbe-Hochschule Jena 2.541.592 1.952.633 4.494.225 Hochschule Nordhausen 2.211.476 963.177 3.174.653 Fachhochschule Schmalkalden 2.628.138 380.537 3.008.675 Hochschulen gesamt 45.546.986 15.157.809 60.704.795 * Angabe entsprechend der Meldung zur Rechnungslegung 2014 in "3.2 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben sowie den Bestand an Sondervermögen und Rücklagen gemäß § 85 Abs. 1 Nr. 2 ThürLHO", hier ohne Drittmittel TMWWDG Anlage 5 (zu Antwort auf Frage 5): Zahlung aus Ausgleichsfonds zum Erreichen der Mindestgrenze Zahlung in Ausgleichsfonds aufgrund Überschreitung der Kappungsgrenze Zahlung aus Ausgleichsfonds zum Erreichen der Mindestgrenze Zahlung in Ausgleichsfonds aufgrund Überschreitung der Kappungsgrenze Zahlung aus Ausgleichsfonds zum Erreichen der Mindestgrenze Zahlung in Ausgleichsfonds aufgrund Überschreitung der Kappungsgrenze Universität Erfurt 1.011.511 973.968 1.530.785 Technische Universität Ilmenau 3.279.015 2.883.001 2.407.034 Friedrich-Schiller Universität Jena 5.122.478 2.322.271 50.441 Bauhaus-Universität Weimar 4.497.958 3.687.125 3.210.785 Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar 893.253 1.254.297 1.417.113 Fachhochschule Erfurt 103.734 33.166 Ernst Abbe Hochschule Jena 6.703 409.342 440.835 Hochschule Nordhausen 673.335 644.031 1.062.882 Fachhochschule Schmalkalden 747.757 714.893 468.446 2012 2013 2014 Überblick über die aus dem Ausgleichsfonds des Allgemein-, Gestaltungs- und Innovationsbudgets in den Jahren 2012 bis 2014 erfolgten Zahlungen an einzelne Hochschulen zum Erreichen der Mindestgrenze sowie Einzahlungen der Hochschulen aufgrund der Überschreitung der Kappungsgrenze