06.11.2018 Drucksache 6/6390Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. November 2018 Beschlagnahme von "Feindeslisten" bei Rechtsterroristen, Neonazis und Rechtsextremisten in Thüringen Die Kleine Anfrage 3233 vom 1. August 2018 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort auf die Anfrage der Bundestagsabgeordneten Martina Renner (Bundestagsdrucksache 19/3350) zum oben genannten Sachverhalt antwortete die Bundesregierung, dass insgesamt bei vom Generalbundesanwalt geführten Verfahren seit dem Jahr 2011 Adress- und Telefonlisten mit mehr als 35.000 Namen aufgefunden wurden. Darunter sind unter anderem 10.000, welche im Verfahren gegen die rechtsterroristische Vereinigung "NSU" sowie weitere 25.000, welche im Verfahren gegen die extrem rechte Prepper-Gruppe "Nordkreuz" aufgefunden wurden. Bei allen in der Drucksache aufgeführten Listen handelt es sich um Verfahren, die durch den Generalbundesanwalt bearbeitet wurden. Nicht erfasst und aufgeführt sind somit Verfahren, die auf Landesebene bearbeitet werden. Ebenso erklärt die Bundesregierung in der Drucksache, dass für die Gefahrenabwehr und demzufolge Information und Schutz für betroffene Personen die Polizeien der Länder entsprechend informiert worden seien. Ich frage die Landesregierung: 1. Sind der Landesregierung die sogenannten "Feindeslisten" bekannt und wenn ja, wie viele in Thüringen lebende Personen sowie potenzielle Anschlagsziele und Orte sind auf diesen erfasst? 2. Fand durch Thüringer Sicherheitsbehörden eine Gefährdungsbewertung hinsichtlich der dort genannten Personen statt, wenn ja, mit welchem Ergebnis? 3. Liegen der Landesregierung weitere Informationen über den Verbreitungsgrad oder die Art und Weise der Verbreitung dieser Listen in entsprechenden Spektren (Rechte Szene, Prepper, Reichsbürger) vor? 4. Wie viele der in den Listen erfassten in Thüringen lebenden Personen wurden durch welche Behörden informiert? 5. Welche anderen Maßnahmen wurden zum Schutz der Betroffenen eingeleitet? 6. Befinden sich auf den Listen Journalistinnen und Journalisten sowie Politikerinnen und Politiker, wenn ja, welche Angaben kann die Landesregierung dazu machen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6390 7. Ist der Landesregierung bekannt, ob seit dem Jahr 2011 entsprechende "Feindeslisten" bei in Thüringen stattgefundenen Ermittlungen gegen Personen, die der rechten Szene zugeordnet werden können, sogenannten "Preppern" oder Reichsbürgern aufgefunden wurden (bitte einzeln auflisten nach Datum, Ort der Beschlagnahmung, Anzahl der auf den Listen befindlichen Personen und Ziele, Art der Liste, eingeleitete Maßnahmen)? 8. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Landesregierung auf den "Feindeslisten" jeweils verzeichnet und - sofern bekannt - aus welchen gesellschaftlichen Bereichen (Parteien, Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften , Vereinen, antifaschistische/antirassistische Initiativen) kommen diese? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 2. November 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Im Zuge verschiedener Ermittlungsverfahren des Bundeskriminalamtes im Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität -rechts- wurde eine Vielzahl von Listen sichergestellt, die Adress-, Personen- und Telefondaten enthielten. Diese Aufstellungen waren Gegenstand polizeilicher Ermittlungen und Bewertungen . Dabei haben sich bisher keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass es sich um "Feindes-" oder gar "Todeslisten " handelt. Konkrete Erkenntnisse, dass es sich bei den Personen und Institutionen, die sich auf diversen Listen befinden, tatsächlich um potenzielle Anschlagsopfer handelt oder handeln sollte, liegen bisher nicht vor. Gleichwohl hat das Bundeskriminalamt im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion Gefährdungsbewertungen zu den Personen und Organisationen durchgeführt. Die Aufstellungen im Komplex "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) waren bereits seit Ende des Jahres 2011 nach der Entdeckung des NSU bekannt. Darüber wurde das Landeskriminalamt Thüringen in Kenntnis gesetzt. Zum damaligen Zeitpunkt waren keine konkreten Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die in den Aufstellungen aufgeführten Personen und Objekte noch nach dem Bekanntwerden des NSU und der Festnahme mehrerer Unterstützer Opfer einer Straftat werden sollten oder in anderer Weise gefährdet sind. An dieser Bewertung hat sich auch aufgrund der weiteren Ermittlungen nichts geändert. Das Landeskriminalamt Thüringen prüfte die vom Bundeskriminalamt übermittelten Aufstellungen auf in Thüringen ansässige Personen, bewertete deren Gefährdungen und setzte die Abgeordneten des Thüringer Landtags, die Landes- und Kreisgeschäftsstellen beziehungsweise Kreisverbände der Parteien in Thüringen mit betroffenen Mitgliedern schriftlich über den Sachverhalt in Kenntnis. In den im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen Franco A. und andere Tatverdächtige aufgefundenen Unterlagen wurde der Name eines Mitglieds der Thüringer Landesregierung festgestellt. Darüber wurde das Landeskriminalamt Thüringen und in der Folge der Betroffene in Kenntnis gesetzt. Die Erkenntnis wurde bei der Bewertung seiner Gefährdung berücksichtigt. Im Ermittlungskomplex gegen eine Gruppierung "Nordkreuz" erstellte das Bundeskriminalamt im Zuge der Ermittlungen eine Gefährdungsbewertung zu aufgefundenen Listen. Ein schädigendes Ereignis zum Nachteil der darin benannten Personen, Parteien und Institutionen sowie Objekte durch den in Rede stehenden Personenkreis schloss das Bundeskriminalamt eher aus. Diese Bewertung sowie die aufgefundenen Namenslisten wurden den Ländern übermittelt. Die Prüfungen dieser Aufstellungen ergaben keine Erkenntnisse zu Personen aus Thüringen. Zu 3.: Es liegen keine Erkenntnisse über den Verbreitungsgrad der Aufstellungen im Sinne der Frage vor. Zu 4.: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 5.: Es waren keine gesonderten Schutzmaßnahmen erforderlich. 3 Drucksache 6/6390Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Es liegen keine Erhebungen zu den beruflichen Tätigkeiten der in den Aufstellungen aufgeführten Personen vor. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 hingewiesen. Zu 7. und 8.: Im Freistaat Thüringen wurden keine Listen im Sinne der Fragestellung festgestellt. Maier Minister Beschlagnahme von "Feindeslisten" bei Rechtsterroristen, Neonazis und Rechtsextremisten in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7. und 8.: