18.12.2014 Drucksache 6/64Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. Januar 2015 Differenzierte Erhebung der Hundesteuer Die Kleine Anfrage 8 vom 14. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: Von zahlreichen Gemeinden des Freistaats Thüringen wird die Hundesteuer als örtliche Aufwand- und Verbrauchssteuer auf Grundlage einer Satzung erhoben. Diese Satzungen unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes. Die Erhebung erfolgt nach meiner Kenntnis in der Regel unabhängig von Größe und Gewicht des jeweiligen Hundes. Mit Blick auf die Aufwandsteuer ist davon auszugehen, dass der "Unterhaltungsaufwand" mit der Größe und dem Gewicht des Hundes steigt. Ich frage die Landesregierung: 1. Nach welchen Kriterien können Gemeinden in den jeweiligen Hundesteuersatzungen differenzierte Regelungen zur Erhebung der Hundesteuer vornehmen? Inwieweit können in diesem Zusammenhang Größe und Gewicht des Hundes eine Rolle spielen? Wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung? 2. Welche Gemeinden des Freistaats Thüringen verfügen bereits über solche Regelungen in der Hundesteuersatzung mit welchem konkreten Inhalt (bitte Einzelaufstellung)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 17. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Festlegung des Steuermaßstabs sowie des Steuersatzes obliegt den Gemeinden. Diese stellen regelmäßig auf den einzelnen Hund ab. In der Regel steigt der Steuersatz für den zweiten und dritten Hund. Sogenannte gefährliche Hunde können einer gesonderten Besteuerung unterliegen. Dabei können Größe und Gewicht des Hundes bei dessen Eingruppierung eine Rolle spielen, da sich damit u. a. ein höheres Gefährdungspotenzial des Hundes begründen lässt. Zu 2.: Nach Mitteilung des Thüringer Landesverwaltungsamtes erfolgt eine solche Differenzierung nach Größe und Gewicht im Satzungsrecht der Gemeinden des Freistaats Thüringen nicht. Dr. Poppenhäger Minister K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales