07.11.2018 Drucksache 6/6404Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. November 2018 Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Belgien - derzeitiger Stand der Vorsorge - und Bekämpfungsmaßnahmen in Thüringen Die Kleine Anfrage 3324 vom 17. September 2018 hat folgenden Wortlaut: Durch einen Artikel des Nachrichtenportals "Spiegel Online" vom 13. September 2018 wurde bekannt, dass die Afrikanische Schweinepest in Belgien, lediglich 60 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt, ausgebrochen ist. Da die Afrikanische Schweinepest bisher in Afrika und Osteuropa in Erscheinung trat, ist zu befürchten, dass der Erreger durch den Menschen aus einem osteuropäischen Land durch Mitteleuropa nach Belgien verbracht wurde. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann und wie wurde der Landesregierung der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Belgien erstmals bekannt? 2. Welchen Einfluss hat oben genannter Krankheitsausbruch auf die weitere Planung der Landesregierung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest? 3. Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung, um den Transport möglicher infizierter Schweinefleischprodukte durch das Gebiet des Freistaats Thüringen zu verhindern beziehungsweise zu unterbinden ? 4. Wie hoch sind die bisher für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest durch die Landesregierung bereitgestellten Finanzmittel und beabsichtigt die Landesregierung zusätzliche Finanz- und Sachmittel für eine weitere Bekämpfung der Krankheit zur Verfügung zu stellen (bitte nach Haushaltsstellen und nach Finanzmittelhöhe aufschlüsseln)? Wenn ja, wie hoch und in welcher Art und Weise? Wenn nein, warum nicht? 5. Hält die Landesregierung ihre bisherigen eingeleiteten Schritte für ausreichend, um die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in den Freistaat Thüringen zu verhindern, wie begründet sie ihre Auffassung und beabsichtigt die Landesregierung weitere Maßnahmen zur Krankheitsbekämpfung einzuleiten und wann sollen diese Maßnahmen wirksam werden? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Rudy (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6404 Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 6. November 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Am 13. September 2018 informierte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Länder über den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Belgien. Zu 2.: Seit dem Jahr 2014 wurden bereits verstärkt Maßnahmen ergriffen, um auf die Gefahren durch die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest hinzuweisen und im Falle eines Ausbruchs vorbereitet zu sein. Im Jahr 2017 wurde die ASP-Sachverständigengruppe Thüringen gegründet, die den Entwurf eines Tilgungsplans entwickelt hat und der zur verbindlichen Anwendung den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern übergeben worden ist. Der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Belgien zeigt deutlich, dass eine Verschleppung des Virus vermutlich wiederum durch Fehlverhalten des Menschen (unsachgemäße Entsorgung von Lebensmitteln oder illegales Verbringen von Wildschweinen) und nicht durch die Übertragung von Wildschwein zu Wildschwein vonstattengegangen ist. Eine mögliche Einschleppung nach Thüringen ist von daher nicht vorhersehbar und die zuständigen Behörden müssen insoweit jederzeit darauf eingestellt sein. Zu 3.: Der Transport möglicher infizierter Schweinefleischprodukte durch Thüringen kann nur auf illegalem Weg erfolgen. Es wurden Gespräche mit der Zollverwaltung geführt und auf das Risiko besonders durch Produkte für den persönlichen Verbrauch hingewiesen. Gemeinsam mit einem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hat das Hauptzollamt Erfurt im Jahr 2018 eine Komplexkontrolle durchgeführt, bei der Reisende kontrolliert und illegal importierte Waren beschlagnahmt worden sind. In den Zollämtern in Erfurt, Jena und Eisenach werden bei den Binnenkontrollen auch Kontrollen zu Reiseproviant aus Drittländern durchgeführt. Die Fahrzeugführer werden durch Handzettel/Plakate informiert. Zu 4.: Für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest wurden aus dem Einzelplan 08 finanzielle Mittel in Höhe von 59.870,58 Euro (Stand: 23. Oktober 2018) für die Anschaffung von Ausrüstung und Geräten für Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bereitgestellt. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie beabsichtigt weitere Finanzund Sachmittel für die Bekämpfung der Krankheit zur Verfügung zu stellen und hat vorsorglich für diesen Zweck den neuen HH-Titel 812 71 in Kapitel 08 12 geschaffen. Aus dieser Haushaltsstelle können Ausgaben bis zur Höhe der Minderausgaben bei Kapitel 08 12 geleistet werden. Im Falle des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest werden für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erhebliche, derzeit nicht abschätzbare Kosten vom Land zu tragen sein. Darüber hinaus wurde für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 im Einzelplan 10 der neue HH-Titel 681 05 in Kapitel 10 11 geschaffen. Aus dieser Haushaltsstelle können Landesmittel bis zu einer Höhe von drei Millionen Euro gegen Einsparungen in den Hauptgruppen 5 bis 8 des Einzelplans 10 geleistet werden für: a) die Auszahlung von pauschalen Aufwandsentschädigungen für die verstärkte Bejagung/Erlegung von Schwarzwild und b) die Errichtung eines Schwarzwild-Kompetenzzentrums. Zu 5.: Es wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen. Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung können nur Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit sein, um ein mögliches Fehlverhalten/nicht rechtskonformes Verhalten zu verhindern. Landwirtinnen und Landwirte, Jägerinnen und Jäger sowie die Bevölkerung wurden regelmäßig durch Pressemitteilungen, mittels Vorträgen anlässlich vielzähliger Veranstaltungen, Plakaten und Informationsblättern auf die Gefahren durch die Afrikanische Schweinepest und die Vermeidung der Einschleppung hingewiesen . Diese Informationskampagne muss fortgeführt werden, um das Thema im Bewusstsein zu halten. Maßnahmen zur Bekämpfung können dann eingeleitet und wirksam werden, wenn der erste Ausbruch beim Wild- oder Hausschwein vorliegt. Werner Ministerin Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Belgien - derzeitiger Stand der Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: