09.11.2018 Drucksache 6/6419Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. November 2018 "Enkeltrick"-Fälle in Thüringen Die Kleine Anfrage 3351 vom 17. September 2018 hat folgenden Wortlaut: In der Presse wird über eine steigende Zahl von Betrugsfällen in Thüringen berichtet, in denen ältere Menschen von organisierten Banden zur Herausgabe größerer Geldbeträge überredet werden, um einem angeblich in Not geratenen nahen Angehörigen zu helfen, dem sogenannten "Enkeltrick" und unter anderem weitereichende Ermittlungsbefugnisse zur Steigerung der Aufklärung gefordert. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele "Enkeltrick"-Fälle sind den Ermittlungsbehörden Thüringens bekannt geworden? Wie viele Fälle wurden aufgeklärt (bitte aufschlüsseln nach Jahreszahlen von 2014 bis 2017)? 2. In wie vielen Fällen wurden von den Ermittlungsbehörden Telefondaten, vor allem die Nummer des Anrufers sowie der Name des Anschlussinhabers, bei den Telekommunikationsgesellschaften abgefragt (bitte aufschlüsseln nach Jahreszahlen von 2014 bis 2017)? 3. In wie vielen der in der Antwort zu Frage 2 genannten Fälle konnten die Telekommunikationsgesellschaften keine Auskunft geben, weil die entsprechenden Daten bereits gelöscht waren (bitte aufschlüsseln nach Jahreszahlen von 2014 bis 2017)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 7. November 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die nachfolgenden Daten basieren auf einer Recherche im polizeilichen Datenbestand. Jahr 2014 2015 2016 2017 Gesamt 30 76 104 147 davon Versuche 23 63 87 123 davon Vollendungen 7 13 17 24 geklärte Straftaten 0 7 2 0 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gentele (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6419 Zu 2. und 3.: Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Maier Minister "Enkeltrick"-Fälle in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. und 3.: