09.11.2018 Drucksache 6/6423Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. November 2018 Körperliche Auseinandersetzungen mit Verletzten in Altenburg Die Kleine Anfrage 3353 vom 25. September 2018 hat folgenden Wortlaut: Einem Zeitungsbericht zufolge soll es zu mehreren körperlichen Auseinandersetzungen mit Verletzten am Wochenende des 15. und 16. September 2018 gekommen sein. Zunächst soll am 15. September 2018 gegen 20:15 Uhr in Altenburg-Nord, in der Kauerndorfer Allee ein 36-jähriger Radfahrer mit einem 17-jährigen Somalier in Konflikt geraten sein. Anlass für die Streitigkeit soll der Umstand gewesen sein, dass der Radfahrer den Somalier im Vorbeifahren gestreift und hierbei verletzt haben soll. Im Nachgang soll es infolgedessen zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten gekommen sein. Des Weiteren soll am 16. September 2018 gegen 06:15 Uhr im Altenburger Stadtgebiet in der Siegfried- Flack-Straße ein 23-jähriger Syrer mit einem Messer am Bein verletzt worden sein. Bei den Tätern soll es sich ebenfalls um zwei Syrer im Alter von 18 und 21 Jahren gehandelt haben. Schließlich soll es am 16. September 2018 gegen 20:15 Uhr in der Pappelstraße in Altenburg-Südost zu einer Schlägerei mit mehreren Beteiligten gekommen sein. Hierbei soll ein 34-jähriger Iraker von mehreren Personen ausländischer Herkunft angegriffen und schwer verletzt worden sein. Wir fragen die Landesregierung: 1. Was genau hat sich nach derzeitigem Ermittlungsstand bei den oben geschilderten Vorfällen ereignet? 2. Kam es zu weiteren als den in Frage 1 abgefragten körperlichen Auseinandersetzungen in Altenburg am 15. und 16. September 2018? Falls ja, was genau hat sich nach derzeitigem Ermittlungsstand bei diesen Auseinandersetzungen zugetragen? 3. Wie viele Einsatzkräfte waren im Zusammenhang mit den oben geschilderten Auseinandersetzungen im Einsatz? 4. Wurden Einsatzkräfte oder andere Personen im Zusammenhang mit den oben geschilderten Auseinandersetzungen verletzt? Falls ja, wie viele wurden verletzt, um welche Verletzungen handelt es sich und kam es bei den Einsatzkräften zu Dienstausfällen? 5. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit den oben geschilderten Auseinandersetzungen gegen Tatverdächtige welchen Alters, welcher Staatsangehörigkeit (bitte auch gegebenenfalls doppelte und vorherige Staatsangehörigkeit angeben) sowie welchem Aufenthaltsstatus eingeleitet? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Rudy und Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6423 6. Standen die an dem oben geschilderten Vorfall beteiligten Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ? Falls ja, um wie viele Personen handelt es sich hierbei (bitte aufschlüsseln nach Alter, Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus)? 7. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen, laufende Verfahren)? Falls ja, wegen der Begehung welcher Delikte wurde gegen sie ermittelt? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 7. November 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Vorfälle sind Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen, § 2 Abs. 7 Thüringer Datenschutzgesetz) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Am 15. September 2018 befuhr der Tatverdächtige die Kauerndorfer Allee in Altenburg mit seinem Fahrrad . Dabei streifte er den entgegenkommenden Geschädigten und beleidigt ihn in der Folge. Anschließend verfolgte der Tatverdächtige den Geschädigten mit einem Messer in der Hand und beleidigte ihn weiter. Am 16. September 2018 kam es in der Siegfried-Flack-Straße in Altenburg zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen drei männlichen Personen. In der Folge verletzte einer der beiden Tatverdächtigen den Geschädigten mit einem Messer an der Wade. Zu einem weiteren Vorfall kam es am 16. September 2018 in der Pappelstraße in Altenburg. Hier soll der Geschädigte durch mehrere Personen angriffen und geschlagen worden sein. Der Geschädigte erlitt Verletzungen am Bein, Händen, Rücken und im Gesicht. Zu 2.: Weitere Auseinandersetzungen im Sinne der Anfrage sind polizeilich nicht bekannt. Zu 3.: Es waren insgesamt 14 Polizeivollzugsbeamte der Thüringer Polizei im Einsatz. Zu 4.: Es wurden keine Polizeivollzugsbeamten der Thüringer Polizei verletzt. Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 5.: Nachstehend aufgeführte Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet: Zum Sachverhalt am 15. September 2018 wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung gegen einen 36-jährigen deutschen Staatsangehörigen eingeleitet. Bezogen auf den 16. September 2018 wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um zwei syrische Staatsangehörige im Alter von 18 und 21 Jahren. Diese besitzen eine Fiktionsbescheinigung und eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Des Weiteren wurde ein Ermittlungsverfahren gegen einen 22-jährigen irakischen Staatsangehörigen wegen gefährlicher Körperverletzung im Zusammenhang mit dem Ereignis in der Pappelstraße eingeleitet. Dieser ist in Besitz einer Duldung. 3 Drucksache 6/6423Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Bei einem 18-jährigen syrischen Staatsangehörigen wurde Drogenkonsum festgestellt. Zu 7.: Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Maier Minister Körperliche Auseinandersetzungen mit Verletzten in Altenburg Wir fragen die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: